Notfallvorsorge wichtig – ideal mit dem richtigen Notfallordner

Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine Dokumente abgeheftet werden können.

Ordnerausführung:

Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

Ordnerinhalt:

Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegesituation
  • Krankheit
  • Vererben und Vermögensübertragung
  • Todesfall

So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

Notfallordner bei Scheidung

Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

  • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
  • oder lebt mit einem Lebensgefährten

in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Notfallordner für Beamte

Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

TIPP:

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

 


Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


Der Autor ist

  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

Zinsen werden langfristig nicht steigen

#Zins – #Demografie -#Arbeitswelt – #Altersversorgung- Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demografische Wandel lässt grüßen.

Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

Zitat:

„Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

Der demografische Wandel www.forum-55plus.de

Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

Fortsetzung:–>

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

Japan ist in der Demografie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus. Und wie ist es in Deutschland?

Der demografische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:
  1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
  2. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
  3. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
  4. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
  5. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
    35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
    40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
    45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

Insoweit hat die jetzige Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkannt und grundsätzlich die richtigen Zeichen gesetzt.

Hierzu zählen:

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Rentenpaket I zum 1.1.2019
  • Geplantes Einwanderungsgesetz

www.bAV-Experte.de

    6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – „bAV-Welt 2“ – wurde eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente berücksichtigt.
  • Stichwort „Beamte, Selbstständige und Abgeordnete sollen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen(?)“ – Dies ist nicht sinnvoll. Zunächst würden zwar Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, allerdings werden hierdurch auch später Rentenverpflichtungen ausgelöst. Und Beamte dürften auch nicht schlechter gestellt werden, als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Somit müsste der Dienstherr (Staat) enorme finanzielle Mittel für:
    • Gehaltsanpassungen
      Rentenbeiträge
      und die Zusatzversorgung (VBL)
  • heute aufwenden. Eine Forderung, die von so manchem Populisten immer ins Spiel gebracht wird und ein Schuss nach hinten bedeutet.
  • Pflege und Demografie
  • Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch für erheblich längere Pflegezeiten sorgen. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus werden (neben der Pflege) in diesem Bereich (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherten. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Krankenversicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen der höheren Krankenversicherungsbeiträge bilden.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig sind. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regeln den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.

    Welche Lösungen gibt es?

    Die Ursache ist der demografische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch dort ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig. Zusätzlich zieht die Lohnentwicklung deutlich an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland für eine Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Ergänzung: Was teilweise rechtspopulistische Gruppierungen wollen und schon gefordert haben, wäre der Untergang von Deutschland:

    Damit Deutschland stabil bleibt und wirtschaftlich wächst, sind auch Zeichen von „Willkommen-Sein“ wichtig! Wer ausländische Mitbürger diskriminiert oder schlechter stellen will, erreicht damit nur, dass das Interesse an einer Tätigkeit in Deutschland abnimmt und wir weniger Arbeitskräfte erhalten. In andere Staaten ist die Willkommenskultur besser ausgeprägt. Damit verlieren auch ausländische Fachkräfte – die wir dringend brauchen -das Interesse.

    Übrigens: Innovative Arbeitgeber haben die Zeichen der Zeit erkannt und begegnen dem Mangel am Nachwuchs-, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel mit folgenden Aktivitäten:

    • Personalsuche auf bei Flüchtlingen
    • Integrationsarbeit
    • Gezielte Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit AG-Fixbetrag und Zuschussmodellen bei der Entgeltumwandlung.
    • Fortbildung von Mitarbeitern, auch bei 55Plus um die Erfahrung der langjährigen Mutarbeitern möglichst lange zu nutzen
    • Arbeitszeitmodelle in Kombination mit der Flexirente
  • Die Möglichkeiten sind vielfältig und können mit staatlicher Förderung bei vielen Aktivitäten genutzt werden.
  • Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Tel 07156/34354

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    Smartphone: 01772716697

    Doppelverbeitragung in der Entgeltumwandlung

    #Doppelverbeitragung in der #bAV – #Entgeltumwandlung

    Die geplante Beratung im Gesundheitsausschuss über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung in der bAV ist zwar abgesetzt worden, allerdings ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung demnächst selbst ein deutliches Zeichen setzt.

    Zu viele Abgeordnete aus allen Fraktionen erkennen die Problematik und wollen die Doppelverbeitragung abschaffen

    Kurze Schilderung hierzu:

    Wer zB eine Direktversicherung, Pensionskasse abschließt spart:

    • Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Auch der Arbeitgeber spart gegenüber einer Gehaltszahlung hierdurch:

    • Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftsbeiträge
    • Umlage I (Betriebe bis 30 Arbeitnehmer)
    • Umlage II
    • Umlage III (Insolvenzgeldumlage)
  • Kraft Gesetz muss der Arbeitgeber 15% Zuschuss bei der Entgeltumwandlung zB bei der Direktversicherung/Pensionskasse gewähren (bei bestehenden Zusagen ab 2022, neue Zusagen ab 1.1.2019), soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Tendenz ist, dass immer mehr Arbeitgeber einen Zuschuss von 20-25% pauschal gewähren.

    In der Leistungsphase (Rente) muss dafür der Arbeitnehmer:

      Steuern
      und die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

    Genau hier ist noch ein wichtiger Punkt, der nicht in Ordnung ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitnehmer aufgrund seiner betrieblichen Vorsorge dann noch der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, obwohl er in der Absparphase nur den halben Beitrag eingespart hat.

    Dies ist nicht nur für die Arbeitnehmer wirtschaftlich völlig ungerecht, die vorsorgen, sondern auch aus folgenden Überlegungen widersinnig:

    1. Zum 1.1.2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Altersversorgung zu verbessern und will hierdurch die Motivation zur Eigenvorsorge erhöhen. Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, werden viele Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, bzw. die Doppelverbeitragung als Grund nennen, nicht vorzusorgen. Förderung und Bestrafung widersprechen sich!
    2. Gesundheitsminister Jens Spahn ist der Auffassung, dass der Wegfall der Doppelverbeitragung etwa 0,3%-Punkte ausmacht. Man könnte es auch anders ausdrücken: Von der Doppelverbeitragung profitieren die Arbeitnehmer, die nicht vorsorgen! Es kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, die Arbeitnehmer zu bestrafen, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen, aber auf der anderen Seite die bAV gefördert wird.

    Es ist ein Widerspruch in der Gesamtbetrachtung, wenn die Doppelverbeitragung bestehen bleibt.

    Eine Beitragsanpassung um 0,3% ist allemal fairer, denn diese Anpassung gilt dann für alle Versicherten.

    Im Übrigen wäre dies bei einer Einpreisung zum 1.1.2019 für den Arbeitnehmer ohne große Auffälligkeit möglich, wenn zeitgleich wieder die paritätische Beitragszahlung in der Krankenversicherung stattfindet.

    Auf der einen Seite wäre dann eine Beitragsentlastung des Arbeitnehmers von ca. 0,5%, auf der anderen Seite eine Arbeitnehmerbeitragsanpassung von 0,15%.

    Für den Arbeitgeber würde dann die Belastung anstatt 0,5% auf 0,65%.

    Prinzipiell keine wesentlich höhere Belastung, zumal der Arbeitgeber bei 15% Zuschuss bis zu 10% aus umgewandelten Entgeltbeiträgen einspart (s.oben).

    Egal welche Partei die Abschaffung der Doppelverbeitragung vorschlägt:

    Fast alle Abgeordneten wollen eigentlich die Doppelverbeitragung abschaffen, außer vielleicht Jens Spahn. Sein Ziel ist engstirnig nur den Beitragssatz nicht zu erhöhen.

    Schaut man über den Tellerrand hinaus, dann:

    • haben die gesetzlichen Krankenkassen enorme Rücklagen, dies auch zu finanzieren
    • ist es auch im Sinne der Förderung der Eigenvorsorge.

    Der demographische Wandel (mehr Rentner und im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige) macht es dringend erforderlich, dass neben der gesetzlichen Rente auch jeder Bürger eine zusätzliche Altersversorgung (betrieblich / privat) aufbaut.

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    Pflegeversicherung wird zum 1.1.2019 erheblich teurer

    Aufgrund der geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags sind 2019 weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich.

    Durch die geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags (0,5 Prozentpunkte) sind im kommenden Jahrzehnt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

    Jens Spahn (Gesundheitsminister – CDU) will den Beitrag zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte Prozent anheben.

    Damit fließen laut Entwurf jährlich 7,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse.

    Laut Entwurf muss der Bund im Jahr 2023 rund 700 Millionen Euro zusätzlich an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen.

    2025 wären dann zusätzlich 1,6 Milliarden Euro erforderlich.

    Hintergrund ist das Zusammenwirkung von Spahns Plänen für einen höheren Pflegebeitrag und dem Rentenpaket der Großen Koalition, über das der Bundestag am Freitag -12.10.2018 – in erster Lesung berät.

    Vorgesehen ist,

    • das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben
    • und für den Renten-Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent einzuführen.
  • Für gesetzlich freiwillig Versicherte steigt der Beitrag überproportional an:
    • Einmal durch den höheren Beitragssatz
      und dann noch durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

    Es wird sicherlich nicht die letzte Anpassung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.

    Aufgrund

    • des demographischen Wandels – immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu der jüngeren Generation
    • und der Tatsache, dass wir derzeit noch 45 Mio. Erwerbstätige haben, die aufgrund von zu geringen Kinderzahl in 25-30 Jahren noch bei etwa 32 Mio. Erwerbstätige liegen wird
  • ist mit weiteren Beitragsanhebungen in den Sozialsystemen zu rechnen.
  • Dies betrifft nicht nur die Pflegeversicherung, sondern auch die Kranken- und Rentenversicherung.
  • www.forum-55plus.de
  • Flüchtlinge ein Problem? Nein – Einwanderungsgesetz und die wirklichen Probleme in Deutschland

    Ohne Polen und Rumänen hätten wir ein Problem

    Jede zweite neue Stelle in Deutschland wird von Ausländern besetzt – und zwar in erster Linie von Osteuropäern. Ohne sie würden kaum noch Häuser gebaut oder Pakete ausgeliefert.

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-arbeitsplaetze-gehen-an-polen-rumaenen-und-osteuropaeer-15824572.html?GEPC=s5

    Und dies wird sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter entwickeln.

    Anzumerken ist, dass wenn das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern anzieht, wir auch von dort keine Arbeitskräfte mehr erhalten werden. Auch die Geburtenanzahl in den osteuropäischen Landern hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, so dass diese Länder zeitversetzt auch die Probleme erhalten, die Deutschland etwas früher bekommt.

    Handwerker, Pflegekräfte, Müllabfuhr, Reinigungskräfte, Servicekräfte in der Gastronomie….

    insoweit ist es wichtig, dass für den Arbeitsplatz in Deutschland bereits heute Werbung im Ausland betrieben wird. Und dies nicht nur bei Fachkräften (zB IT).

    Das neue Einwanderungsgesetz erleichtert es vor allem dem Handwerk wieder Nachwuchs zu erhalten.
    Beispiel:

    Sanitär-Handwerk Baden-Württemberg

    Es gab keine geeigneten Azubi-Bewerber. Man hätte sich entschlossen, zwei Bewerber (aus Syrien und Somalia) einzustellen, obwohl nicht sichergestellt werden könnte, dass sie bis Ausbildungsende in Deutschland bleiben können.

    „Der Papierkram war mühselig (Zeitaufwand, Behördengänge über eine Woche).

    Durch das neue Einwanderungsgesetz ist jetzt wenigstens sichergestellt, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren dürfen.

    Die beiden Auszubildenden haben ihre Probezeit vorbildlich bestanden. Beide sind mit viel Engagement bei der Arbeit.“

    Betrachtet man die Arbeitsmarktlage und die steigende Anzahl von Menschen, die in den kommenden 5-10 Jahren in Rente geht, dann ist es „5 vor 12“ gewesen.

    Die frei werdenden Arbeitsstellen (durch Verrentung) können durch den deutschen Nachwuchs – inklusive  Kinder mit Migrationshintergrund – nicht mehr ausreichend besetzt werden.

    Insofern ist das Flüchtlingsproblem, das so manche Rechtspopulisten immer wieder in die Köpfe der Wähler bringt, kein wirkliches Problem. Ziel des Populismus ist es durch einfaches SChwarz-Weiss-Denken von den wesentlichen Problemen, die auf Deutschland zukommen, abzulenken.
    Und in der Vergangenheit hatte das bei Wahlen je funktioniert.

    Generationengerechtigkeit
    Generationengerechtigkeit

    Die wesentlichen Probleme, die durch den demographischen Wandel (immer mehr ältere als jüngere aktive Erwerbstätige) entstehen sind:
    • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Sicherung der Altersversorgung durch gesetzliche Rente.
    • Zusätzliche Vorsorge durch betriebliche Altersversorgung und privaten Altersversorgung
    • Sicherstellung der Pflege im Alter
    • Digitalisierung und digitale Transformation in den Bereichen (z.B. Bestimmte Arbeitsbereiche durch künstliche Intelligenz erleichtern). Dies ist nicht überall möglich. Hierdurch werden im IT-Bereich erheblich mehr Spezialisten benötigt.
    • Zu wenige Arbeitskräfte
    • Umwelt, Umweltverschmutzung
    • Klimawandel

    Insoweit ist das Einwanderungsgesetz die richtige Entscheidung für die Zukunft von Deutschland.

    Klar ist, dass Flüchtlingen, die kriminell sind:

    • entweder ausgewiesen werden
    • oder hinter Gitter gehören, so wie dies auch bei deutschen Kriminellen ist.

    Flüchtlinge, europäische und außereuropäische Menschen, die sich beruflich in Deutschland engagieren, sind herzlich willkommen und werden auch in den kommenden 5-10 Jahren mit zunehmender Tendenz dringend benötigt.

    In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

    Der Anteil der älteren Generation wird trotz Zuwanderung weiter steigen.

    Demografieentwicklung ab 65 bis 2020
    Demographie-Entwicklung ab 65 bis 2060 (Quelle: de.statista.com )

     

    Gegenüber vielen anderen Ländern hat das Altersversorgungssystem einen erheblichen Vorteil:

    Die Altersversorgung ist prinzipiell durch zwei Finanzierungssysteme aufgeteilt:

    • Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem. Aktive Beschäftigte finanzieren die Rente der heutigen Rentner. Dies ist zwar bei einer abnehmenden Anzahl von aktiven Erwerbstätigen bei gleichzeitiger Zunahme von älteren Menschen (Rentner) ein Nachteil, wird aber später ab 2060 wieder evtl. ein Vorteil sein, wenn der Anteil der älteren Menschen vielleicht wieder rückläufig wäre.
    • Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung basiert auf einem Ansparsystem. Hier werden die Beiträge heute angespart und stehen dann diesen Personen als Rentner wieder zur Verfügung.

    Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Einen Königsweg durch ein System wird es nicht geben.

    Dies zeigt aber auch deutlich auf, dass jeder Erwerbstätige, der sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, im Alter erhebliche Finanzprobleme hat.

    Deshalb sollte jeder Erwerbstätige gerade das Ansparsystem nutzen. Letztendlich werden hier auch staatliche Förderungen angeboten.

    Die wirklichen Probleme sind nicht – wie sie von Rechtspopulisten (z. B. AFD ) dargestellt werden – die Flüchtlinge, sondern die Folgen des demographischen Wandels.

    Schwarz-Weiss-Denken ist zu einfach gedacht. KnowHow hilft weiter
    Schwarz-Weiß-Denken ist zu einfach gedacht. Know-How hilft weiter!

     

    Nur Menschen, die einfachst denken können glauben, dass unser heutiges Problem die Flüchtlinge sind. Leider lassen sich auch viele Bürger von geteilten „Videos, Witze oder ausländidische Zeitungsbereichte“ über whatsAPP, FACEBOOK, twitter & Co. zu leicht manipulieren (z. B.: „RT deutsch„= russischer Nachrichtenkanal, Weltwoche.ch =  Verleger ist der Roger Köppel

    Mittel- und langfristig ist eine Folge des demografischen Wandels, dass die Thematik auch in den Köpfen der Wähler ändern wird. Das Thema Generationengerechtigkeit könnte in den kommenden Jahren eher ein Wahlkampfthema werden. Als Folge würden dann zwei Extremparteien entstehen:

    • „Partei der jungen Generation“
    • „Partei der älteren Generation“

    Dies macht deutlich, dass die demokratischen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sich dem Thema Demografie stärker widmen müssen.

    Die derzeitige Bundesregierung hat mit dem Einwanderungsgesetz einen entschiedenen Schritt gemacht.

    Forum-55plus e.V.

    www.forum-55plus.de

    Pflegenotstand heute ist erst der Anfang

    Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.

    Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.

    Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.

    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim
    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim

    Angebot und Nachfrage im Pflegebereich

    Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte

    Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.

    Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung

    Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.

    Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.

    Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.

    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Entlastung bei der Dokumentation

    Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.

    Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.

    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechnung
    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechung
    Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge

    Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.

    Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig
    Der demografische Wandel – Kein System ist alleine richtig
    Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel

    Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.

    Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.

    Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.

    Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.

    Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.

    Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.

    Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

    Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:

    • Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
      Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
      Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
      Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.

    • Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
      Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
      Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:

      • bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
      • die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
    • Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
    • Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
      Aktiengesellschaften
      müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften.
      Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
      Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig

    Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig

    Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.

    Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.

    In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
    jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.

    Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen durch www.bAV-Experte.de

     

     

    Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte

    Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.

    Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.

    Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.

    Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.

    Verbesserung der Vergütung

    Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.

    Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in

    • Sachsen: 2.050 Euro
    • Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro

    Brutto gezahlt.

    Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.

    Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte

    Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.

    Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.

    Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.

    Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).

    Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherung
    • Finanzen
    • Bilanzen
    • Jahresabschluss
    • und betriebliche Sichtweise.

    Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.

    Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Gesundheitsförderung für Pflegekräfte

    Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:

    • fehlende Fortbildung
    • Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
    • Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen

    Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutionsInternetseite hier klicken – angeboten werden.

    Ziele sind hierbei:

    • Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
    • Mitarbeiterbindung

    durch individuelle Maßnahmen.

    Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.

    Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.

    Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.

    Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:

    • kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
    • geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
    • geringere Arbeitgeber-Abgaben,

     

     

    Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen

    Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.

    Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.

    Hilfe durch Privatbüro
    Hilfe durch Privatbüro

    Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:

    • Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
      Diese Büros übernehmen z. B.

      • die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
      • Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
      • Behörden-Schriftwechsel
      • Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
      • Behördengänge
      • Behördenschriftwechsel
      • Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
      • Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
      • etc.
    • Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
    • Vermögensverwalter
    • Bestattungsunternehmen
    • Podologe – medizinische Fußpflege
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

     

     

    Dieser Artikel wurde vom gemeinnützigen Verein – Forum-55plus.de – für die Internetseiten

    Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
    Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
    bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de
    bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

    erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.

    Weitere Informationen über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. erhalten Sie auf der Internetseite.

     

    Gerne dürfen Sie diesen Artikel teilen oder auch auf Ihrer Internetseite bzw. anderen Publikation veröffentlichen. Voraussetzung –> Bitte geben Sie hierbei als Quelle den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de an. Bei der Veröffentlichung bitten wir Sie jedoch uns per E-Mail zu informieren –

    E-Mail: Presse@forum-55plus.de

     

    Warum AFD und rechtsradikale Menschen Deutschland ruinieren

    Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.

    Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.

    Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

    Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.

    Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.

    Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.

    Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.

    Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.

    Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.

    Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.

    AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.

    Artikel aus Welt:

    „Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen

    Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.

    https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article181434044/Fachkraeftemangel-Expats-fuehlen-sich-in-Deutschland-nicht-willkommen.html

    Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:

    1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)

    2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.

    Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).

    Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

    #Direktversicherung #Pensionskasse #bAV

    Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

    Pensionskasse Privat fortgeführt – Versorgung bleibt beitragsfrei – Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts aus 2014 –

    Die Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) von Pensionskassen für privat fortgeführte Beitragszahlungsanteile ist nicht verfassungskonform. Somit ist in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Direktversicherungen und Pensionskassen wieder hergestellt.

    Einzelheiten kommende Woche in

    blog.bAV-versorgung.de

    Hier das Urteil für Ungeduldige

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_1bvr010015.html

    www.bav-Experte.de

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Beratungen kosten Zeit. Und die nicht nur vor der Beratung durch Analyse, sondern auch erhebliche Nachbearbeitung. Dies ist auch in der Finanzbranche im Vergleich zu der Renovierung der eigenen vier Wände nicht anders.

    Nimmt man die Badezimmer-Sanierung als Beispiel, dann berechnet der Handwerker seine Stunden und erhält zusätzlich durch den Mitverkauf von WC, Dusche, Badewanne, Spiegelschrank oder anderen Utensilien auch Provision.

    Auch in anderen Branchen sind diese Kombinationen durchaus normal.

    Beispiel:

    – KfZ-Werkstatt Audi, Reparaturkosten pro Stunde: 120 Euro +MWSt + Provision (Differenz von Händlerverkaufspreis zu Händlereinkaufspreis bei Ersatzteilen)

    – Badsanierung: Stundenpreis ca 77-100 Euro + Provision bei den einzelnen Teilen

    – usw.

    Vergleicht man die Beraterhonorare in der Finanzdienstleistung, so sind hier Tagessätze von 1.160-1.590 Euro üblich.

    Firmen und vermögende Kunden können sich dies leisten.

    Für den Durchschnittsbürger und den „kleinen Mann“ jedoch oft nicht finanzierbar.

    Versicherungsvermittler erhalten in der Regel ausschließlich eine Provision und kein Beratungshonorar. Honorarberater dürfen keine Provision nehmen, werden aber gegen Honorar bezahlt.

    Eine Provisionsdeckelung führt dazu, dass die Beratungsqualität erheblich abnimmt und der „kleine Mann“ keinen vernünftigen Berater findet.

    Nimmt man noch spezielle Bereiche hinzu (z. B. betriebliche Altersversorgung oder die komplexe Welt Vermögensübertragung oder die heutige Altersversorgung), dann ist das notwendige Fachwissen aus den unterschiedlichen Rechtskreisen enorm (Arbeitsrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, HGB, Erbrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht).

    Der Durchschnittsbürger oder auch Klein- oder Mittelständler ist damit total überfordert.

    Konsequenzen sind, dass viele Menschen ihre Versorgungssituation nicht mehr kennen und natürlich keinen Berater auf Stundenbasis sich leisten können und gut ausgebuchte Vermittler für kleine Geschäfte oft auch „keine Zeit“ hat oder leider oberflächlich und schnell die Beratung durchführt.

    Verständlich, wenn man dies auch aus Sicht der Vermittler einmal betrachtet.

    Die Beratung über eine Privathaftpflichtversicherung dauert auch oft etwas länger, wenn man die Risiken analysiert, bespricht und dann eine Vermittlungsprämie von beispielsweise 50 Euro erhält.

    Eine ähnliche Situation ist auch in der Altersversorgungsberatung, wenn für einen Arbeitnehmer die Versorgungssituation ermittelt wird.

    Es sind oft viele Schritte notwendig (näheres demnächst in einem weiteren Blogbeitrag).

    Analyse der bestehenden:

    – gesetzlichen Rente/Versorgungswerk

    – betrieblichen Altersversorgung

    – privaten Versorgung

    – Sparvermögen

    – Berufsunfähigkeitsversicherung

    – Berechnung der Steuern (die bei allen Versorgungen anders ist)

    – fälliger Krankenversicherungsbeitrag

    Und anschließend die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes mit den passenden Produkten (zB freiwillige Beiträge in GRV, Riesterrente, Rüruprente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung).

    Dies erfordert nach der Erstberatung zunächst eine Bestandsaufnahme und anschließenden Analyse.

    Rechnet man die Zeit, die hierfür notwendig ist, dann ergibt sich – auch bei einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich ca 37.500 Euro folgender Zeitaufwand:

    – Erstgespräch mit Bestandsaufnahme: 3-4Stunden

    -Analyse mit Recherchen 3-5 Stunden

    – Erstellung der passenden Angebote: 2 Stunden

    – zweiter Termin: 2-4 Stunden

    – ggf 3. Termin mit Antragsausfüllung: 2-3 Stunden

    – Nachbearbeitung: 1 Stunde

    Gesamtzeit: 13 – 19 Stunden

    Bei einem Stundenlohn von 77 Euro (Handwerkerstundenlohn) müsste der Berater zwischen 1.001 Euro und 1.463 Euro in Rechnung stellen.

    Eine KFZ-Werkstatt würde 1.856,40 Euro bis 2.713,20 Euro in Rechnung stellen.

    Auch bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 2.200 Euro ist die Beratung nicht wesentlich kleiner.

    Konsequenz: Leittragende einer Provisionskappung sind die „kleinen Leute“, die zunächst schlechter abgesichert und schlechter versorgt sind.

    Eine schlechtere Versorgung führt letztendlich zu einer überproportional ansteigenden Sozialhilfe.

    www.bav-Experte.de

    Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

    #PKV #GKV #Gesetzliche #Krankenkassen haben aufgrund des steigenden #Durchschnittsalters erhebliche #Probleme

    Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

    #PKV wünscht #Absenkung der #Versicherungspflichtgrenze

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein erhebliches Problem:

    Das Durchschnittsalter der Versicherten steigt weiter an, so dass die Leistungen im Durchschnitt erheblich erhöht werden. Dies ist zwar auch bei privat Versicherten der Fall, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen eine Vorsorge von über 250 Mrd. an Altersrückstellungen gebildet.

    Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze auf die frühere Berechnungsgrundlage ist in diesem Aspekt nicht nur für die PKV sinnvoll, sondern bringt auch den GKV eine Entlastung beim Durchschnittsalter.

    Hier ein interessanter Artikel:

    https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/pkv-wuenscht-absenkung-der-versicherungspflichtgrenze-133085.php