Corona Pandemie – Einschätzung der Lage und Entwicklung in Deutschland sowie Schweden

#Corona #Pandemie – Einschätzung der Lage und #Entwicklung in #Deutschland sowie #Schweden

Bis zum 31.12.2020 gab es in Deutschland 33.791 Corona-Verstorbene. In Deutschland leben 83,2 Millionen Menschen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 410 Corona-Verstorbene gewesen.

Bis zum 14.3.2021 ist die Anzahl der Corona-Verstorbenen auf 73.463 Tote angewachsen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 883 mit/durch/an Corona-Verstorbene.

Vergleich Deutschland – Schweden

Fläche der Länder und Einwohner je qkm

Schweden hat 10,3 Millionen Einwohner. 60 % der Bevölkerung leben eher in ländlichen Bereichen bzw. weit verstreut (Fläche von Schweden: 450.295 km²). Auf einem km² leben 23,8 Menschen.
Die einzigen Städte mit einer sehr hohen Einwohnerzahl in Schweden sind:
– Stockholm: 5.079 Einwohner/km²
– Göteborg: 2663 Einwohner/km²
– Malmö: 2.173,3 Einwohner/km²
– Uppsala: 3412 Einwohner/km

Wie dicht Deutschland im Vergleich zu Schweden bevölkert ist, wird deutlich, wenn man sich vorstellt, dass 83,2 Mio. Menschen auf einer Fläche von 358.000 km² leben. Deutschland hat somit eine Einwohnerdichte von 233 Einwohner je km².

Schweden hat insgesamt 26 Städte über 40.000 Einwohner.

In Deutschland sind 282 Städte mit über 40.000 Einwohner vorhanden, also etwa 11 mal so viel wie in Schweden.

In Deutschland sind allein die ersten 50 Städte mit mehr als 2.000 Einwohner je km² besiedelt.

In der Pandemie hat somit Schweden eigentlich einen erheblichen Vorteil, da eine größere Verteilung der Bevölkerung vorhanden ist und somit auch die Übertragungswahrscheinlichkeit kleiner ist.

Auch innerhalb von Deutschland gibt es hier natürlich Unterschiede, die auch durch die geringere Einwohnerdichte im Vergleich zu deutschen Großstädten Vorteile bringt.
So leben beispielsweise in Tübingen 847 Einwohner je km2. Im gesamten Landkreis sind es nur 440 Einwohner je km².

Bei einem Ranking nach Größe nimmt Tübingen den Platz 90 ein.

Bei einem Ranking nach Einwohner je km² nimmt Tübingen dagegen ca. Platz 800 (Landkreis) bzw. 550 (Stadt) ein.

Daraus lässt sich auch eine Mitverantwortung ziehen, dass die Inzidenzzahl in Tübingen bei derzeit 35 je 100.000 liegt.

Auch die geringere Pendlerquote in andere Großstädte wie z. B. Stuttgart – Tübingen ist eine Beamtenstadt und Studentenstadt – hat gewisse Vorteile für eine niedrigere Inzidenz.

Rückblick und Ausblick auf die Entwicklung der Pandemie

In einem Artikel vom 3.6.2020 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass jeweils 14 Tage nach den Ferien eine hohe Gefahr einer schnelleren Infizierung stattfinden wird. So wurde bereits auch darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen den Weihnachtsferien bis 15.1.2021 eine hohe Seuchenansteckung stattfinden kann und dadurch eine zweite Welle stattfindet. (Link: –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

In einem weiteren Artikel vom 5.12.2021 mit der Überschrift „COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021“ wurden von mir bereits vorsichtig zwischen 65.000 bis 95.000 Corona-Tote prognostiziert.

Ebenso habe ich auf die Folgeschäden bereits im Mai 2020 hingewiesen, die sich durch die Erkrankung Covid-19 auch bei einem sehr milden Verlauf anschließend ergeben könnte.

Von den Verharmlosern wurden die Folgeerkrankungen oft klein geredet und die Anzahl der Corona-Verstorbenen dadurch verharmlost, dass die Corona-Verstorbenen so oder so bald gestorben wären.

Dem kann man entgegenhalten, dass die Todeszahl eher höher ist, denn wer durch Corona infiziert und anschließend erkrankt, wird als genesen in der Statistik gezählt.

Stirbt diese „Genesene“ an einer Folgeerkrankung, dann bleibt der Corona-Folgeerkrankt-Tote in der Statistik der Genesenen und wird nicht in die Todesfälle umgebucht.

Vorsichtiger Ausblick auf die kommenden Monate

Als frühester Entwarnungstermin kann der Tag angesehen werden, an dem 60 % der Bevölkerung geimpft sind.

Dann könnte für Menschen mit Impfung und auch für Menschen mit einem täglichen Dauertest das Leben normalisierter sein.

Dies wäre aus meiner Sicht frühestens Ende Juli der Fall.

Maßgeblich ist hier jedoch auch der Umstand, welche Impfstoffe in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen bzw. plötzlich nicht mehr durch eine Zwangspause genutzt werden können (Beispiel: heutige Einstellung von Impfungen von Astrazeneca-Impfdosen).

Ebenso ist die Ungewissheit vorhanden, ob die Impfungen auch gegen die Mutanten wirken und wie schnell eine Seuchenübertragung durch die Aerosole stattfindet.

Bekannt ist, dass der bisherige SarsCov-2-Virus innerhalb von 15 Minuten übertragen werden kann. Sind mehrere Personen in einem Raum dann können sich die Aerosole in diesem Raum verteilen. Kommt eine andere Person in diesen ungelüfteten Raum, dann kann er sich innerhalb von 15 Minuten infizieren.

An der frischen Luft ist diese Gefahr etwas geringer. Nur wenn zwei Personen unter 1,5 bis 2 m zusammenstehen kann der Virus übertragen werden, es sei denn es sind sehr viele Menschen in unmittelbarer Nähe. Dann kann die Seuchenlast pro m² nicht mehr so schnell abziehen.

Beim Fitness-Sport, Singen oder im Fußballstadien ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht ausreichend, das es eine sogenannte „Spucklast“ gibt. Gerade bei diesen genannten Tätigkeiten werden die Aerosole viel weiter weggeschleudert.

Betrachtet man die Mutanten:

  • B.1.1.7 – Variante aus Großbritannien
  • B.1.351 – südafrikanische Variante“
  • P1 – brasilianische Variante

dann kann man bei diesen Varianten erkennen, dass sie innerhalb von 5 Minuten übertragen werden.

Dies wird das Verhalten auch in den kommenden Monaten weiter einschränken, denn nicht länger als 15 Minuten zusammen zu sein, ist wesentlich einfacher, als eine Zeitzone von 5 Minuten nicht zu überschreiten.

Sehr bedenklich ist bei der südafrikanischen Variante B.1.351 und der brasilianischen Variante P.1, dass die Wärmeresistenz wohl erheblich höher ist und die Mutationen am Spike-Protein (dies sind die Stacheln) – E484K (sowie bei der Virus Variante B.1.351 die Mutation N501Y) die Wirkung des Impfstoffes abschwächt.

Es werden sicherlich nicht die letzten Varianten sein, aber gegenüber anderen Viren ist SarsCov-2 noch beherrschbarer, solange man etwas Zeit hat die Impfstoffe anzupassen.

Durch die neuesten Techniken und mRNA-Impfstoffe ist die Anpassung des Impfstoffes heute innerhalb von 3 Wochen bis 3 Monaten durchaus erreichbar.

KEINE Schwarzmalerei – Die Risiken und Chancen muss man kennen.

Nun könnte man schnell zu der Ansicht gelangen, dass die Öffnung von allem doch eh wohl besser wäre, denn man kann je nichts gegen den Virus machen.

Nun, wer so denkt braucht sich auch um andere Erkrankungen keine Gedanken machen. „Jeder stirbt ja irgendwann“……

Wer diese Einstellung hat, braucht auch nicht zum Zahnarzt gehen. Irgendwann fallen dann eben die Zähne aus. So oder so, die Zähne sind irgendwann weg.

Das Gleiche gilt beim Blutdruck. Ist der Blutdruck zu hoch – z. B. 120 zu 240 – und man geht nicht zum Arzt, dann muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann der Herzinfarkt, Augeninfarkt oder Hirnschlag kommt.

Man kann jedoch auch bei einem hohen Blutdruck durch Tabletten, Abnehmen, gesunde Ernährung und Sport diesen Krankheiten entgegenwirken, damit der hohe Blutdruck beherrschbar bleibt.

Der Vorteil ist dann ein längeres gesundes Leben.

Oh, ich vergaß: Natürlich kann einem trotzdem ein Dachziegel auf den Kopf fallen oder auch ein Asteroid.

Theoretisch muss dies jeder für sich selbst entscheiden. Problematisch ist nur, dass jeder Infizierte eine andere Person anstecken kann. Insofern sollte jeder die Mitverantwortung für sein Umfeld mit übernehmen.

Und wer dann meint, dass alle Betriebe pleite gehen und die Solo-Selbstständigen ihr Geschäft verlieren, der sollte einmal überlegen, was passiert, wenn wir statt 100.000 Tote 1 Mio. Tote durch/mit/an Corona-Verstorbenen haben sollten.

Wirtschaftlich wäre dieser Schaden erheblich größer.

Der Virus und die Pandemie wurde nicht von den Politikern erzeugt. Politiker können hier nur eigenverantwortlich handeln und versuchen das Beste für das Volk zu tun. Und wenn einzelne Politiker sich daran persönlich bereichern, dann gehören diese Politiker auch bestraft und zumindest aus der Partei und dem Bundestag ausgeschlossen (so wie dies auch bei der CDU und der CSU gewesen ist).

Mein Ausblick für die kommenden Monate:

Persönlich schätze ich, dass der Lockdown aufgrund der derzeitig ungewissen Lage mindestens bis Juli 2021, wen nicht sogar bis September 2021 bestehen bleibt und die gerade durchgeführten Öffnungen maximal einen Monat Bestand haben werden. Spätestens um den 24.4.2021 wird ein Lockdown wieder eintreten müssen, wenn die Osterferien als Reiseurlaub genutzt werden.

Und nicht nur das, der Virus mutiert weiter. Und je mehr der Virus sich „Überkreuz-überträgt“, desto mehr Varianten und Mutanten entstehen und breiten sich dann aus.

Einen lesenswerten Artikel zu diesem Thema gibt es seit heute bei n-tv.

Link: –> https://www.n-tv.de/wissen/Machen-neue-Mutanten-Impfungen-wirkungslos-article22425918.html

Werner Hoffmann – Vorsitzender des Vorstandes Forum-55plus.de e.V.
www.forum-55plus.de e.V.

Forum-55plus.de e.V.
Forum-55plus.de e.V.

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Corona – Lockdown – Verschwinde für immer – Leider nur ein Wunsch


Corona – Lockdown – Verschwinde für immer – Leider nur ein Wunsch

Die leicht entspannte Situation wird leider – wie zu erwarten war – sich verschlimmern.

Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgt die Ansteckung beim britischen Virus innerhalb von 5 Minuten, beim bisherigen Virus war dies innerhalb von 15 Minuten der Fall.

Die britische Virus B.1.1.7 ist 64 mal tödlicher.

Noch extremer ist die brasilianische Mutante P.1, da diese Variante auch bei Wärme „haltbarer“ ist, als der bisherige Virus bzw. die britische Mutante B.1.1.7.

JA – ES IST KLAR – JEDER WILL WIEDER SHOPPEN UND NORMALE LEBENSUMSTÄNDE.

DAS WIRD JEDOCH NOCH EINIGE MONATE DAUERN!

Und schuld ist kein Politiker, keine Partei und kein Virologe!

10.3.2021 —> 11.164 neue Fälle gemeldet —>

Die Zahl der gemeldeten Coronavirus-Infektionen in Deutschland ist auf 2.524.462 gestiegen.

Wie aus den von ntv. de ausgewerteten Angaben der Landesbehörden hervorgeht, kamen am Mittwoch 11.164 neue Fälle 308 Todesfälle hinzu.

Im Vergleich zur Vorwoche zeigt sich ein anhaltender Anstieg der gemeldeten Fälle: 

Bei den Neuinfektionen liegt der aktuelle Tageszuwachs um 720 Fälle über dem Niveau von Mittwoch vergangener Woche (03.03.: 10.444 Neuinfektionen).

Im Vergleich zum Mittwoch vor zwei Wochen (9985 Neuinfektionen) sind es sogar 1179 gemeldete Ansteckungen mehr.

Bei den Totenzahlen setzt sich der Rückgang fort.

Am 3. März hatten die Landesbehörden in der Summe 375 Todesfälle verzeichnet (also 67 Tote mehr), am 24. Februar (Mittwoch vor zwei Wochen) waren es 416 übermittelte Sterbefälle (also 108 Tote mehr als heute). 

Das ist teilweise erfreulich und liegt an den Impfungen.
Allerdings sind die derzeitigen Ergebnisse das Resultat des Lockdowns von vor ca 14 Tage.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Dienstagabend bei 0,96 (Vortag 0,97).

Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 96 weitere Menschen anstecken.

Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.

Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

Wie die Entwicklung weitergeht? Das kann niemand mit Gewissheit sagen.

Vorsicht ist jedoch immer besser, denn einen Schritt zurück kann man nicht so schnell machen, wie eine zu frühe Öffnung.

Auch die Experten sehen die derzeitigen Öffnungen mit Bedenken. 

Eine zunehmende Anzahl von Bürgern und Interessenverbänden forderten jedoch Öffnungen.

Aus unserer Sicht viel zu früh und das Ergebnis wird in ca 2-8 Wochen sichtbar.

In ca. 2 Wochen wird die Öffnung wahrscheinlich erste Spuren zeigen, die dann durch die Mutanten extreme Steigerungen zur Folge haben wird.

Natürlich kann es niemand mit Gewissheit voraussagen. Trotzdem ist Vorsicht sinnvoller.

Auch die Bundeskanzlerin, die einen umfangreichen Expertenkreis hat, kann nicht mit Gewissheit sagen, wie sich die Pandemie entwickelt.

——-

Viel Ungewissheit

Merkel: „Noch drei, vier schwere Monate“

Die Kanzlerin gibt sich illusionslos. Bis Ende Juni bleibe die Lage angespannt. Ob derzeitige Schritte richtig seien, wisse niemand. „Ich weiß es auch nicht, was dieses Virus noch anstellt“, räumt Merkel im Gespräch mit Beschäftigten von Krisen-Hotlines ein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bereitet das Land auf eine noch länger andauernde Durststrecke angesichts der Corona-Lage vor. Die Lage wird ihrer Einschätzung zufolge noch bis in den Sommer angespannt bleiben. „Das sind jetzt noch drei, vier schwere Monate: März, April, Mai, Juni“, sagte die CDU-Politikern in einem öffentlichen Digital-Gespräch mit Mitarbeitern von Hilfs- und Krisentelefonen.

Danach würden die Effekte des Impfens deutlich werden. „Dann wird es deutlich besser, aber im Augenblick fällt jeder Tag schwer. Das merkt man ja jedem an“, sagte sie. Der Frühling mache manches leichter, lasse aber auch die Einschränkungen mehr spüren.

Der politische Umgang mit der Krise sei von Ungewissheit geprägt, sagte die Kanzlerin. „Wir versuchen jetzt, die Brücken zu bauen, aber wir wissen auch nicht, wohin wir die genau bauen. Also, das Ufer sehen wir ja auch nicht“, sagte sie. „Das ist ja überhaupt das ganz Schwierige an einer Pandemie, dass man das Ende nicht kennt.“ Bei der großen Finanz- und Bankenkrise vor einigen Jahren sei klar gewesen, dass man die Ursache habe beheben und die klammen Banken wieder mit Geld versorgen müsse. Im Vergleich dazu sei in der Pandemie vieles unklar, sagte Merkel weiter. „Ich weiß es auch nicht, was dieses Virus noch anstellt“, und ob es etwa zu weiteren Mutationen komme.

In dem rund anderthalbstündigen Gespräch berichteten Mitarbeiter von Telefon-, Mail- und Chatseelsorgediensten Merkel von ihren Erfahrungen. Mehrere Teilnehmer erzählten etwa, dass in der Pandemie Hilfe aus dem Umfeld Ratsuchender zum Teil wegbreche und auch Hilfsangebote Dritter ausdünnten oder schwerer zu vermitteln seien. Mehrere Gesprächspartner Merkels sprachen auch von ihren Sorgen, dass nach der Krise im sozialen Bereich gekürzt werde.

Schlagworte: #IchBinBesserdenker, AFD, Corona, Coronavirus, Lockdown, Querdenker.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Notfallordner
Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

Betriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmacht

Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

———
So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

———

Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI

Christoph Lütge und Matthias Schrappe – Zwei Wissenschaftler Focus und merkur

focus.de vom 15.02.2021 titelt: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ – Im merkur lautet die Artikelüberschrift Leopoldina-Mitglied wittert „Propaganda“„Missbrauch von Wissenschaft“: Experten wettern gegen Merkels Corona-Kurs – „Man nennt es Kuba-Syndrom

Liest man heute den focus.de oder auch im merkur.de die Überschriften, dann muss man beide Medien genau lesen, um die Überschriften zu verstehen.

Zunächst könnte man meinen, dass beide Zeitungen / Zeitschriften zu diesem Ergebnis kommen und dies aufgrund von Zitaten von Wissenschaftlern. Bem genaueren Lesen fällt einem geübten Leser auf, dass es sich hier wieder einmal um Stimmungsmache eher handelt.

Die gründe sind recht einfach.

Artikel von focus.de: Die Überschrift lautet: Mediziner: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ .

Im Artikel von Petra Apfel heißt es dann weiter: „Im Kanzleramt wurde wieder einmal nur der Lockdown beschlossen. Der Infektiologe Matthias Schrappe hatte es nicht anders erwartet. Aber er würde sich wünschen, dass die Regierung mehr Mut zum Handeln hätte – und dabei die vulnerablen Gruppen besser schützt. Seit dem Frühjahr 2020 argumentiert Matthias Schrappe gegen den Lockdown als einzige Corona-Bremse. Stattdessen fordert der Kölner Medizin-Professor und ehemalige Berater des Bundes in Gesundheitsfragen einen besseren Schutz der besonders gefährdeten alten Menschen – als Kern eines Strategiewechsels der Corona-Politik. Vorschläge dafür haben er und seine Arbeitsgruppe aus Gesundheitsexperten in umfassenden Thesenpapieren formuliert. Matthias Schrappe gehört neben bekannten Gesichtern wie den Virologen Jonas Schmidt-Chanasit oder Klaus Stöhr auch einer Gruppe von Wissenschaftlern an, die sich unter der Plattform „CoronaStrategie“ zusammengefunden haben. Sie richten das Augenmerk nicht nur auf die medizinischen, sondern auch auf die gesellschaftlichen Schäden der Pandemie. FOCUS Online hat mit dem streitbaren Experten gesprochen.…..“

Anmerken muss man hier deutlich, dass Matthias Schrappe ein Internist, also kein Virologe und auch kein Arzt mit dem Spezialgebiet für Seuchen ist. Er weist darauf hin, dass die alten Menschen besser geschützt werden müssten und dann könnte man wohl alles aufmachen.

Dass dies allein jedoch nicht mehr stimmt, wurde inzwischen mehrfach bewiesen. Alleine die Risiken von Folgeerkrankungen lässt der Ex-Berater des „Bundes in Gesundheitsfragen“ außen vor.

Ähnlich äußert sich heute der Merkur. Zitat:

„Corona-Politik in Deutschland: Wirtschafts-Philosoph wettert gegen Leopoldina-Kollegen – „Für Propaganda eingespannt“ „

Michael Esfeld ist weder Virologe, noch ein Wissenschaftler aus der Medizin. Sein Ansatz ist eher in der Wirtschaft zu finden.

Esfeld und Lütge sehen die Corona-Seuche eher auch unter dem Aspekt, dass der Lockdown die Wirtschaft lahmlegen könnte und auch andere Krankheiten dadurch weniger im Fokus sind.

Esfeld nimmt sogar – wenn man seine Betrachtung verfolgt – die Corona-Toten in Kauf. Esfeld war im Bay. Ethikrat und ist aufgrund seiner Haltung aus dem Bay. Ethikrat ausgeschlossen worden.

Was Esfeld und Lütge völlig übersehen ist, dass die Seuche unbedingt in Schach gehalten werden muss und auch die Infizierung dringend reduziert werden muss.

Hätte man wie Schweden im letzten Jahr keinen Lockdown gemacht und sich ähnlich verhalten, dann wäre die Situation wesentlich angespannter. Dies wäre nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch im Wirtschaftsbereich eine Katastrophe.

Man kann Schweden nicht direkt mit Deutschland vergleichen. Die Bevölkerungsdichte ist in Deutschland ein Vielfaches. In Schweden leben 23 Menschen auf einem km², während in Deutschland 323 Menschen auf einem km² leben. Die Möglichkeit der Infektion ist in Deutschland durch die höhere Bevölkerungsdichte wesentlich höher.

Und trotzdem haben wir hier den aktuellen Vergleich bis heute einmal ausgearbeitet:

Einwohnerzahl:
Deutschland: 83,1 Mio.
Schweden: 10,3 Mio.

Infektionsrate:
Deutschland: 2.341.744 (2,817 %)
Schweden: 608.411 (5,91 %)

Todesrate:
Deutschland: 65.107 (2,78 %)
Schweden: 12.428 (2,04 %


Bezogen auf 1 Mio. Einwohner ergibt sich eine Todesrate von:
Deutschland: 783
Schweden: 1.206

Genesen:
Deutschland: 2.136.933
Schweden: wird nicht veröffentlicht

Deutlich wird hierbei, dass Schweden das 1,54-fach an Toten im Vergleich zu Deutschland hat.

Dies ist jedoch nur die halbe Geschichte. Sollten sich die derzeitigen Auswirkungen von Folgeerkrankung und auch bei Kindern bewahrheiten, ist ein fehlender oder schwacher Lockdown wesentlich schlimmer für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft.

So ist heute in n-tv. de folgendes zu lesen:

Schweden registriert mehr Fälle lebensbedrohlicher Kinderkrankheit +++
Beunruhigende Nachrichten aus Schweden: Im Astrid-Lindgren-Krankenhaus in Stockholm wird ein dramatischer Anstieg von MIS-C-Fällen (Multisystem Inflammatory Sydrome in children) registriert, meldet der schwedisch TV-Sender SVT. Die lebensbedrohliche Entzündungskrankheit kann zu schweren Schäden am Herzen führen. In diesem Jahr wurde demnach bereits bei etwa 30 Kindern allein in dieser Klinik MIS-C im Zusammenhang mit dem Coronavirus diagnostiziert. Die erkrankten Kinder müssen auf der Intensivstation behandelt werden und erfordern viel Pflege, das erschwert die Situation in der Rheumatologie und der pädriatischen Notaufnahme des Krankenhauses.“

Auch in der medizinischen Fachpresse wird vor erheblichen Auswirkungen durch Folgeerkrankungen gewarnt. Neben einer überproportionaler Anzahl von Schlaganfällen, Dauermüdigkeit, Herzinsuffizienz, Lungen- und Nierenfunktionsstörungen ist auch eine frühere Sterblichkeit nicht auszuschließen.

Und nicht ohne Grund warnen die Anästhesisten des Berliner Bunds heute.

Anästhesisten warnen vor zu schnellen Lockerungen +++
Zu schnelle Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten nach hinten losgehen, davor warnt der Berliner Bund der Anästhesisten. Die Ausbreitung der Mutationen bereite Sorgen, so der Vorsitzende Jörg Weimann. Zwar habe sich die Lage auf den Intensivstationen der Hauptstadt derzeit etwas entspannt, aber: „Wenn sich das doch erheblich ausbreitet – Stichwort England, Stichwort Portugal, Irland -, dann geht das alles wieder von vorne los. Und dann kann das eine ganz neue Dimension annehmen, mit der dann erneut das Gesundheitswesen erheblich in Bedrängnis kommen könnte“, sagte er dem RBB-Inforadio.“ (Quelle n- tv .de).

Völlig unterschätzt werden hierbei die Mutationen, insbesondere auch aus Brasilien. So hat beispielsweise die Stadt Manaus über 2 Mio. Einwohner und eine Durchseuchung von über 80 %. Eine Herdenimmunität wurde nicht erreicht.

Nach Angaben der brasilianischen Regierung breitet sich im Norden des Landes eine neue Corona-Mutation aus. Demnach könnte die Amazonas-Variante dreimal ansteckender sein als die ursprüngliche Version.

Bekannt ist, dass SarsCov-2 bei niedrigen Temperaturen wesentlich hartnäckiger „überlebt“, als bei wärmeren Temperaturen.

In Manaus herrschen jedoch tagsüber zwischen 27 bis 31 Grad und nachts zwischen 22 bis 24 Grad Celsius.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass dieser Virus erheblich ansteckender als in Deutschland ist, sondern auch extrem länger haltbar bleibt.

Die Mutation nach Deutschland kann niemand ausschließen. Auch die Mutation aus Großbritannien und auch aus Südafrika kann niemand ausschließen. Insofern ist die Vorsicht der Bundesregierung durchaus berechtigt.

Wer der jetzigen Kritiker - zum Beispiel AfD, Querdenker oder FDP 
übernimmt die Verantwortung bei einer zu schnellen Lockerung? 

Eine Inzidenz von 35, noch besser von 10 wäre begrüßungswert. Ja, auch wenn einzelne Branchen darunter schon extrem leiden. Aber hier muss man auch einmal die Gegenfrage stellen, wie stark diese Branchen und auch andere Branchen darunter leiden, wenn wir durch eine zu frühe Öffnung plötzlich eine Seuche von 1 Mio. Toten hätten.

Nun kann man lange darum streiten, ob es eine Million Tote geben würde. Ausschließen kann dies niemand, wenn die Krankenhäuser und Intensivstationen so extrem überlastet wären, dass andere Notfälle nicht mehr behandelt werden könnten.

Auch hier sollte man die Folgen des wirtschaftlichen Schadens nicht außer Acht lassen. Der wirtschaftliche Schaden wäre erheblich höher, wenn man die Infektion so bekämpft, wie dies in Schweden war. Schweden hatte 2019 eine Arbeitslosigkeit von 6,8 %. Für dieses Jahr wird die Arbeitslosigkeit mit 9,3 % prognostiziert und 2020 waren es 8,2 %.

Hat sich in Schweden die auf Vernunft gebaute und geplante Herdenimmunität bewährt? Nein.

Insofern sollte Deutschland auch weiterhin den Lockdown so lange durchführen, bis ein eine Inzidenz von mindestens 35 erreicht ist und dann Schritt für Schritt eine Öffnung erfolgen.

Ob an Ostern schon verreist werden kann, kann derzeit noch niemand zusagen. Es gibt zwar schon einige regionale Gebiete mit einer sehr niedrigen Inzidenz (z. B. Schweinfurt, Zweibrücken, Plön, Münster, Dithmarschen, Rotenburg, Kempten), allerdings ist noch nicht abschätzbar inwiefern dieser schöne Trend auch bundesweit sich fortsetzt.

Eine zu schnelle Öffnung ohne eine ausreichende Impfquote könnte den Lockdown-Erfolg sehr schnell zerstören.

Forum-55plus.de e.V. - Vorstand - 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann
Forum-55plus.de e.V. – Vorstand – 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann www.forum-55plus.de

Voraussagen über die zukünftige Entwicklung der Corona-Seuche sind und bleiben einfach sehr schwierig.

Trotzdem hat Werner Hoffmann bereits in der Vergangenheit schon die richtigen Voraussagen getroffen.

Beispiele:

Sicherlich kann niemand mit 100%iger Gewissheit eine zuverlässige Aussage treffen, wann der beste Zeitpunkt für eine Lockerung vorhanden ist. Allerdings ist eine zu frühe Öffnung wieder mit vielen Toten und auch mit Folgeerkrankten zu bezahlen.

Man kann in einer Demokratie durchaus über die Lockerung und einem Lockdown unterschiedlicher Meinung sein. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht den Wahlkampf als Grund sehen, was zumindest zwei Parteien durchaus tun.

Die Forderung nach einer schnellen Öffnung hat in diesem Wahljahr natürlich auch handfeste Hintergründe, insbesondere durch die AfD und die FDP.

Beide Parteien sind in der Opposition. Die FDP vertritt als liberale Partei die Selbstständigen. Und viele Selbstständige leiden natürlich unter dem Lockdown. Trotzdem sollte die FDP nicht übersehen, dass eine Öffnung mittelfristig erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Selbstständigen haben kann, wenn die Seuche wieder zunimmt.

Bei der AfD sieht die Situation ähnlich aus, allerdings ist dort nicht in erster Linie der Selbstständige (alleine) interessant. Die AfD verfolgt eine Doppelstrategie. Zum einen will sie weiter die Wählergruppen:

  • Rechtspopulisten
  • Rechtsradikale
  • Reichsbürger
  • Rechtsextremisten

für sich behalten. Zum zweiten möchte die AfD auch die

  • Querdenker
  • Esoteriker
  • braunen Esoteriker
  • Heiler
  • Wunderheiler
  • Verkäufer der alternativen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • und auch Heilpraktiker

für sich begeistern.

Ausführliche Informationen gibt es über den Link –> https://blog.forum-55plus.de/?s=AfD

Gerade die Äußerung des Ex-Pressesprechers Lüth sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten.

Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

Betriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

BeurkundungGeneralvollmachtNotarNotfallordnerPatientenverfügungVorsorgeordnerVorsorgevollmacht

Kategorien

AkademikerAltersversorgungApothekerArbeitnehmerArbeitslos-55plusÄrztebAV-ExperteBeamteBeamtenversorgungBerufsbetreuerBetreuer (ehrenamtlich)DemokratieDeutschlandDienstleistung EntgeltabrechnungDokumentenmappeDokumentenordnerEhrenamtEinkommensteuerForum-55plusFux-RenteGehaltsbuchhaltungGeneralvollmachtGenerationenberaterGeringfügig BeschäftigteGeringverdiener bis 2.200 Euro p.m.Gesetzliche KrankenversicherungGesundheitHandwerker (zulassungsfreie)Handwerker zulassungspflichtigeHandwerkerversorgungHausfrauenHeilwesenberaterJob und ArbeitJobs ü55KrankenversicherungLehrerNotfallmappeNotfallordnerPersonalabteilungPflegepersonalPflegeversicherungPflegezusatzversicherungPKVPolitikPolitikerPrivate RentenversicherungenRecht und SteuernRenteRenten-ExperteRentnerRentnerjobSorgerechtsverfügungSteuertippsTeilzeitbeschäftigteUnternehmensnachfolgeVersicherungenVersicherungsvertreterVorruhestandVorsorgemappeVorsorgeordnerZusatzkrankenversicherungSchlagwörterBerufsbetreuerGeneralvollmachtVorsorgevollmacht