Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

YouTube player

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Covid-19 – Keine Herdenimmunität? Welche Folgen wären dann vorhanden?

Beispiellose Mutationen in Gebieten mit hohen Inzidenzen nicht auszuschließen.

Heute hatte ich als Argument gelesen, dass viel mehr Menschen auf der Welt an Hunger sterben, als an Corona.

Ja, das mag momentan noch stimmen.

Und Hunger in der 3. Welt gibt es auch. Aber auch dort sterben Menschen an Covid.

— Weltweit sind bis Anfang Februar 2021 ca 105.006.686 infiziert bzw. infiziert gewesen. 2,287 Mio. sind an Covid gestorben, wobei dies nur die Erfassten sind.

Denn: Angenommen es wären wirklich alle Toten erfasst, dann werden die Genesenen, die später an einer Folgeerkrankung sterben nicht mehr als Tote erfasst. Sie sind und bleiben in der „Genesenen-Liste“.

Gerade in Ländern, in denen die Gesundheitsstandards nicht mit denen von Deutschland vergleichbar sind, ist mit einer erheblich höheren Sterberate unter den Genesenen zu rechnen. In Deutschland erhalten Genesene regelmäßig eine Reha. Reha-Maßnahmen gibt es in sehr wenigen Ländern. Genesene erkranken sehr oft an Folgeerkrankungen wie z. B.

  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Dauermüdigkeit
  • Nierenversagen
  • Lungenfunktionsstörungen.

Wie hoch die Anschlusssterberate sein wird, kann frühestens in 2-5 Jahren abgeschätzt werden, wobei dieser Anteil in schlechten Gesundheitssystemen erheblich höher sein wird, als in Deutschland.

Übrigens:
Die Vergleiche #Hungertod und #covid19 hinken aus unterschiedlichen Gründen.

Beispiel: Manaus.
Dort haben inzwischen ca. 80 % der Bevölkerung Covid-19.

Herdenimmunität gibt es dort nicht, sondern inzwischen treten dort immer weitere Mutationen auf, die – so wie es aussieht – höchstwahrscheinlich NICHT mit den vorhandenen Impfstoffen erfolgreich behandelt werden können.

Je höher der Anteil der Infizierten ist, desto stärker und schneller breitet sich die Crona-Seuche aus. Je Höher die Inzidenzrate ist, desto stärker mutiert der Virus!

Teilweise sind Änderungen beim Impfstoff notwendig, die bei dem mRNA-Impfstoff zum Glück schneller möglich sind. Bei herkömmlichen Impfstoffen über bakterielle Züchtung dauert dies erheblich länger.

Deutlich macht die Entwicklung in Manaus auch, dass wir neben dem Impfen dringend auf AHA-L achten müssen und der Lockdown dringend weiter fortgesetzt werden muss.

Wir brauchen eine sehr niedrige Inzidenz, damit die Seuche beherrschbar bleibt. Wir haben keine andere Wahl.

Nun könnte man überlegen die älteren Menschen abzuisolieren, bis sie geimpft sind und dann hoffen, dass eine Mutation diese älteren Menschen nicht mehr infiziert.

Das Beispiel Manaus macht da wenig Hoffnung, denn in Manaus sterben nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele jüngere Menschen an, mit bzw. durch Covid-19.

Die Gründe sind vielschichtig:

  1. Da der Inzidenzwert dort extrem hoch ist, können die Covid-19-Erkrankten nicht mehr alle behandelt werden.
  2. Da die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen völlig überlastet sind, sterben auch anders Erkrankte oder auch Verletzte (geringere medizinische Versorgung).

Bei einer Inzidenz von 300 oder höher wäre unser Gesundheitssystem ebenfalls völlig überlastet und Menschen würden nicht nur an Covid-19, sondern auch an anderen Krankheiten oder Unfällen sterben; ganz einfach, weil dann unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde.

Wir haben keine andere Wahl, als den Inzidenzwert weit, weit nach unten zu drücken. Je niedriger, desto besser.

Ein Inzidenzwert von 25 wäre bei dieser Seuche dringend empfehlenswert. Dies wären immer noch etwa 22.000 Infizierte.

Man darf hierbei nicht unbeachtet lassen, dass die Feststellung einer Infektion mit der Seuche mindestens eine Woche dauert.

Der Weg bis zur Feststellung, also von der tatsächlichen Übertragung von SarsCov-2 bis zum bemerken und der anschließenden Durchführung des Tests dauert sogar oft bis zu 14 Tage. Und erst dann steht fest, dass dieser Mensch infiziert ist.

An der spanischen Grippe sind ca.50 Millionen Menschen gestorben.
An der Pest (1346-1353) sind 20-50 Mio. Menschen gestorben.

Covid könnte durchaus auch zu 20-30 Millionen Toten noch führen. Keiner weiß es, aber es sind jetzt bereits mindestens 2,3 Mio. geschätzt.

Unter der Betrachtung dieser Umstände kann sich NICHT die Frage stellen, ob wir in den kommenden Wochen den Lockdown beenden.

Die Frage, die wir uns stellen müssen ist, inwieweit sich das Leben dauerhaft verändert und einige lieb gewonnene Eigenheiten nicht mehr zurück kommen können.

Ja, es hört sich sehr hart an.

Aber viele Bereiche werden sich auch nachhaltig verändern müssen, wenn wir nicht damit einverstanden sind, dass auch in Deutschland ein sehr hoher Anteil durch Covid-19 verstirbt.

Und es geht hier nicht „nur“ um die älteren Menschen ab 60 PLus, denn je höher der Inzidenzwert, desto niedriger wird das Todesalter werden.

Wer heute in Branchen arbeitet, die schon negativ betroffen sind, sollte sich Gedanken über eine neue Tätigkeit frühzeitig machen. Es gibt viele andere Tätigkeiten, bei denen ein Mangel an Arbeitskräften heute bereits vorhanden ist.

Natürlich wird es auch weiterhin Friseure geben müssen, aber die Art der Tätigkeit und des Tätigkeitsumfeldes könnte sich verändern. Dies gilt auch in der Gastronomie, den Events, Messen und auch in der Hotelbranche (insbesondere Tagungshotels).

Natürlich ist es unbequem neue berufliche Tätigkeiten zu suchen, aber es bleibt unausweichlich.

Als Beispiele sei hier an folgende Veränderungsprozesse erinnert:

  • Mauerwegfall – viele Menschen mussten sich beruflich neu orientieren
  • Erfindung des Automobils – Wegfall von Kutschen
  • Druckbranche – 1976 Wegfall der Setzdruck und Hoch- und Tiefdruck und heute zum Digitaldruck

Ja, eine solche Veränderungen, wie wir sie nun weltweit erleben, wenn der Virus nicht gestoppt wird, hatten wir noch nie, außer in Kriegen.

Kriege innerhalb von der EU sind zum Glück eher ausgeschlossen, denn der Zusammenschluss der Länder in der EU sorgt dafür, dass Lösungen diplomatisch gefunden werden müssen.

Kein Politiker ist schuld, dass wir diesen Virus haben. Der Virus ist einfach da.

www,forum-55plus.de

#corona#covid#pandemie#infektionen#seuche
#lockdown

Mein Privatbuero.de

Mein Privatbüro bietet umfangreiche Informationen

Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.

Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen

  • Senioren und hilfebedürftigen Personen
  • und Dienstleistern eine Schnittstelle

zur Verfügung zu stellen.

Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de

Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)

Mein-privatbuero.de

SIE BENÖTIGEN HILFE IM PRIVATEN BEREICH?

Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.

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SIE HELFEN GERNE ANDEREN MENSCHEN?

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Sie möchten sich bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Selbstständig machen oder suchen als Berater nach Ergänzungen Ihres Dienstleistungsangebots?

Bei Mein-Privatbuero erhalten beide Gruppen Tipps zu unterschiedlichen Themen.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

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#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen.

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

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Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.

Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.

Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.

Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.

In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.

Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.

So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).

Der Fall

Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.

Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.

Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.

Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.

Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil

Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.

Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.

Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.

Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

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Experte für Rentenversicherung www.Renten-Experte.de.

Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
Notfallordner für Selbstständige, Unternehmer und Handwerker www.notfallordner-Unternehmer.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

——
Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Pharmaindustrie – Impfung – impfen – Impfstoff – Fragen, Behauptungen und Antworten

impfung #impfen #Impfstoff #Behauptungen und #Antworten

Parma #Pharmaindustrie:

Behauptung:
An den Impfungen verdient sich die Pharmaindustrie „dumm und dämlich!“

Gegenantwort:


  1. „Diese Aussage gilt nur für ein Pharmaunternehmen, das auch nur Impfstoffe herstellt.

Die Masse der Pharmaunternehmen verdient durch eine Impfung weniger!

Oft stellen Pharmaunternehmen auch andere Medikamente her.

Wird geimpft, dann ist die Bevölkerung gesünder.
Beispiele aus der Vergangenheit gibt es genug.

Wird nicht geimpft, dann können andere Medikamente, die im Übrigen viel teurer sind besser verkauft werden.

2.
Die Pharmaunternehmen, die Medikamente und keine Impfstoffe herstellen, machen durch die Impfung weniger Umsatz.

Impfen führt also für die meisten Pharmaunternehmen zu geringeren Verkaufszahlen.

Wenn nun Impfen wirklich nichts bringen würde, warum sollen dann die Pharmaunternehmen, die weniger Profit haben, nicht öffentlich gegen das Impfen sein?

Vor allem hätten Pharmaunternehmen auch das Knowhow gegen Impfen, wenn es tatsächlich der Fall wäre, dass Impfen nicht sinnvoll wäre.

Zu unterscheiden sind hier Pharmaunternehmen von Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller.
Diese Branche, die keine zugelassenen Medikamente, sondern irgendwelche anderen nicht zulassungspflichtigen Produkte verkaufen, argumentieren sehr wohl gegen das Impfen, denn dort wird alles Mögliche oft angepriesen.

bAV-Experte –

www.Renten-Experte.de

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Werner Hoffmann

Gottfr.-Keller-Str.73

71254 Ditzingen

bAV – Experte.de

und Rentenexperte

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Sachkundeprüfung Rentenberater (theor.) nach RDG

Generationberater (IHK)

Seniorenberater (NWB-Akademie)

1. Vorsitzender d.Vorstands Forum-55plus.de e.V.

bAV-Leitfaden.de

Fachautor:

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung

Notfallordner

Über 90 verschiedene Notfallordner für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner)
  • Beamte, Pensionäre
  • Selbstständige
  • Unternehmer
  • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker