BAV-toolbox und BAV-Leitfaden für BAV-Berater

Das #BRSG bietet in der #BAV völlig neue Wege und Denkansätze auch in der bisherigen bAV-Welt 1, z.B. Options-Fördermodell I und II

bAV-Leitfaden

Der bAV-Leitfaden und die bAV-toolbox bieten die ideale praktische Unterstützung im Betrieb.

He-Berater, Steuerberater und BAV-Spezialisten sollten diese Möglichkeiten kennen.

bAV-toolbox

www.bAV-Leitfaden.de

#Notfallordner #Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass #Notfallordner #Vorsorgeordner

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Das sollte Jeder beachten

Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.

Voraussetzung:

Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kleine und große Witwenrente

Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.

Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.

Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Eigenes Eikommen wird angerechnet

Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).

Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.

Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.

Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.

Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.

Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.

Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.

Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.

Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.

Beispiel:

Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.

Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.

Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.

Grund:

Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).

Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.

Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.

Informationen hierzu gibts im Notfallordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – bAV und AGG – zwei Begriffe stoßen aufeinander

#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #bAV und #AGG – zwei Begriffe stoßen aufeinander

Im Gespräch mit dem Autor Werner Hoffmann (www.bav-experte.de) des bav-Leitfaden.de

Forum-55plus: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet neue Förderungen in der betrieblichen Altersversorgung. Welche Chancen und Risiken sind für den Arbeitgeber vorhanden?

bav-experte: Für den Arbeitnehmer, der bei monatlicher Gehaltszahlung bis zu 2.200 € verdient, kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung von 30 % (max. 144 €) erhalten. Die Erstattung wird durch das Betriebsstättenfinanzamt vorgenommen.

Eine der Voraussetzungen ist, dass es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt. Hierbei werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Vertragslaufzeit verteilt (s. BMF-Schreiben v. 6.12.2017, Rz 100 ff.).

Für viele Arbeitgeber ist dies durchaus eine interessante Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten, die auch durch das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) bestehen. So muss die Tarifauswahl für alle Personen einer objektiv umschriebenen Gruppe gleich sein. Würde beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter (über 2.200 Euro bei mtl. Lohnabrechnung) auf Teilzeit umstellen und hierdurch der Arbeitgeberbeitrag nach §100 EStG Förderanspruch haben, dann darf dem Arbeitnehmer hierdurch kein Nachteil entstehen.

Dies ist nur eine Thematik, die im bAV-Leitfaden betriebswirtschaftlich betrachtet wird.

Darüberhinaus muss der Arbeitgeber sich überlegen, zu welchem Termin die BAV-Förderung genutzt wird, denn der Arbeitgeber kann dies monatlich abrechnen oder auch jährlich machen. Hierbei spielen betriebswirtschaftliche Gegebenheiten ebenso eine wichtige Rolle.

Wird beispielsweise monatlich die Förderung beantragt, ist der Lohnabrechnungszeitraum des entsprechenden Monats maßgeblich.

Beispiel: Der Arbeitgeber A führt die BAV-Förderung monatlich durch. Im Mai wird ein Urlaubsgehalt gezahlt, wodurch der Arbeitnehmer über 2.200 Euro Bruttoverdienst liegt. In diesem entsprechenden Monat entfällt die Förderung. Dies muss dann im Lohnabrechnungsprogramm berücksichtigt werden.

Arbeitgeber B führt die BAV-Fördeurng im Januar für das ganze Jahr durch und erhält dann auch für das ganze Jahr die BAV-Förderung, auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer im Einzelfall über 2.200 Euro durch ein Urlaubsgeld liegt.

Bei dem BAV-Förderbeitrag sind viele Punkte zu beachten, die nicht nur für die BAV-Förderung selbst wichtig sind, sondern auch auf die gesamte betriebliche Altersversorgung Auswirkungen hat.

Eine komplette Checkliste hierzu ist in dem bav-Leitfaden.de vorhanden.

bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater

Das Tarifangebot muss aufgrund des AGG für alle Arbeitnehmer einer objektiven Gruppe gleich sein, wobei die Unterscheidung der Tarife nicht alleine durch:

  • die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
  • und die Lohnhöhe

entscheidend sein darf.

Auf das Zusammenspiel von AGG und betrieblicher Altersversorgung – insbesondere auch auf den BAV-Förderbeitrag – weist der Autor Werner Hoffmann vom bav-Leitfaden.de besonders hin.

„Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung sind neben den Rechtskreisen (Arbeits- Steuer- Sozialversicherungs-, Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht) auch die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten zu prüfen und anzupassen…..

Wer dies nicht macht, hat ggf. später Probleme“, so die Aussage des Autors von www.bav-experte.de

„Die BAV-Förderung nach § 100 EStG sowie die Umsetzung des AG-Zuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG machen völlig neue betriebswirtschaftliche Planungen erforderlich. Und dies nicht nur aus Sicht des AGG.“

Der bav-Leitfaden.de ist ab Ende Februar über die Internetseite

www.bav-Leitfaden.de  beziehbar.

Voranmeldung über die Internetseite
http://www.bav-experte.de/vormerkung-fuer-bestellung/

bav-experte-Werner-r-Hoffmann-betriebliche Altersversorgung
bav-experte.de Werner-Hoffmann-betriebliche Altersversorgung
www.bav-experte.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Prozesse und Handlungsfelder beim Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind viele neue #Prozesse und #Handlungsfelder zu beachten.

Für #Arbeitgeber bedeutet dies möglichst schnell zu handeln.

Der #bav-#Leitfaden für Arbeitgeber, #HR-Berater #Steuerberater betrachtet diese neuen Prozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater - Der betriebswirtschaftliche Leitfaden www.bav-Leitfaden.de
bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden

Für Arbeitgeber ist dies eine wertvolle Hilfe, wenn es um die betriebswirtschaftliche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in der bisherigen bAV-Welt geht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder
Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder

Leicht nachvollziehbar werden die einzelnen Prozesse für die Handlungsfelder (interne und externe Abteilungen und Stakeholder) dargestellt, so dass jeder Arbeitgeber die neuen Prozesse rechtzeitig planen und umsetzen kann.

Der bAV-Leitfaden wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht.

Vormerkung für weitere Informationen über Link:

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

www.bav-Leitfaden.de

Hart aber fair – Kommentar zu Sendung

Schweden ist hier mit Deutschland nicht vergleichbar. Ebenso auch Norwegen.

So hat Norwegen aufgrund der vorhandenen Rohstoffe (Öl) einen Staatsfonds der hierdurch gute Renditen abwirft.Gleiches gilt für Schweden.

In Deutschland haben wir diese Rohstoffe nicht in diesem Umfang.

Allerdings wird sich dies in den Ländern, die Rohstoffe wie Erdöl haben, in den kommenden 30 Jahren ändern und dann ins Negative verändern.

Nicht ohne Grund will Saudi-Arabien oder auch andere Länder mit hohem Rohölexport die Quellen privatisieren.

Das schwarze Gold wird durch andere Energiequellen im Preis zum einen fallen und gleichzeitig sind die Quellen mengenmäßig begrenzt.

Insofern ist Schweden, Norwegen auch in der Kapitalanlage als Rentenversicherung in keiner Weise mit Deutschland vergleichbar.

<Ergänzung zu Schweden, um Klarheit zu bringen. Schweden wurde nicht zuletzt wegen Eisenerz zu einem einem der reichsten Länder der Welt. Neben Kupfer und Eisen, die Schwedens wichtigste Rohstoffe sind, wurde auch Blei, Silber, Zink, Gold, Erdöl, Pyrit und Uran gefördert. In Schweden ist es also nicht hauptsächlich das Erdöl, sondern andere Rohstoffe.>

Eine Aufteilung der Altersvorsorge in „Umlagefinanziert“ und „Kapitalgedeckt“ ist sinnvoll. Denn der demografische Wandel ist nicht mehr aufzuhalten.

Und die Pflicht zur Altersvorsorge ist auch sinnvoll.

So sollte die Pflichtvorsorge auch bei Selbstständigen mind. 25% bis zur BBG ausmachen.

Davon sollten 12,5 % in Umlagefinanzierung und 12,5% in Kapitaldeckung angelegt werden müssen.

Der kapitalgedeckte Teil sollte weiterhin vom Bürger frei wählbar bleiben. Allerdings sollte dieser Teil eine Pflicht sein!

Hierdurch wären auch Selbstständige verpflichtet etwas für Sie Altersversorgung zu tun.

Übergangslösung für vorhandene Selbstständige: Sofern Selbstständige bereits eine Altersversorgung gemacht haben, sollte diese dann auf die 25% angerechnet werden.

Der frei anzulegende Teil sollte bei Arbeitnehmern in der privaten Altersversorgung oder auch der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden können.

Zu dem Bereich Altersvorsorge gehört nach meiner Auffassung auch der Themenkomplex Pflegeversicherung . Denn auch dies ist nach der letzten gesetzlichen Leistungsverbesserung noch nicht ausreichend.

Werner Hoffmann

Vorstandsvorsitzender Forum-55plus

#Notfallordner für #Unternehmer

Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.

Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.

Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.

Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.

Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.

Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.

Notfallordner Unternehmer
Notfallordner Unternehmer

Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.

Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.

Auf der Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer.

Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0

#Bürgerversicherung in Österreich

#Bürgerversicherung in #Österreich – wirklich gut und günstig?

In Deutschland und Österreich werden etwa 50% des Beitrages für die Krankenkasse bzw. Bürgerversicherung durch die Arbeitgeber gezahlt und Zusatzversicherungen muss jeder vollständig selbst bezahlen.

Und bei Rentnern ist es ebenso: Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt nur von „Grundkrankenversicherung in etwa die Hälfte des Beitrages. Zusatzversicherungen bezahlt der Rentner alleine!

Schaut man sich Österreich an, dann sieht man die Konsequenzen:

Der Beitragssatz scheint auf den ersten Blick niedriger als in Deutschland. Rechnet man allerdings die Beiträge für Zusatzversicherungen und die Eigenbeteiligung mit ein, dann zahlen Arbeitnehmer und Rentner heute mehr!

In Österreich haben circa ein Drittel aller Versicherten eine Zusatzversicherung, weil die Leistungen der Bürger Versicherung teilweise katastrophal sind. Ärmere Menschen können sich keine Zusatzversicherung leisten.

Die Zahl der Wahl Ärzte (die keine Berge Versicherten behandeln) hat in Österreich erheblich zugenommen. Dementsprechend gibt es weniger Ärztin, die mit der Bürger Versicherung direkt abrechnen.

Stichwort Eigenbeteiligung:

Die Wartezeiten bei Facharztbesuchen sind in Österreich teilweise bis zu zwölf Monate. Als Bürgerversicherter

Hat man Anspruch einen Arzt im Bezirk auszuwählen.

Darüber hinaus gibt es so genannte Wahlärzte, bei denen man relativ schnell einen Termin bekommt.

Wenn man zu einem Walarzt geht bekommt man durch die Bürgerversicherung 80 % der Grundkosten ersetzt.

Beispiel:

Gesamtrechnung: 1000 €

Rechnungsbetrag Grundkosten: 300 Euro

Erstattung durch Bürgerversicherung: 80% aus 300 Euro= 240 Euro

= Eigenbeteiligung: 760 Euro

Das höchste Gut des Menschen ist die Gesundheit (neben Frieden und Demokratie).

Und eine gute medizinische Versorgung kostet eben auch Geld.

Und – wie jeder wohl weiß – Das letzte Hemd hat keine Taschen!

bAV-Leitfaden – #SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

#SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der GKV-Spitzenverband bereitet ein weiteres Rundschreiben vor das in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Wir rechnen mit dem Rundschreiben des GKV-Rundschreiben in ca 3-5 Wochen.

Inhalte sind zB: „Verbeitragung bei Porabilität von Direktversicherung in Förderung nach §10a /Abschnitt XI EStG (Riesterrente)

Auch dies wird im bAV-Leitfaden eingearbeitet.

Vormerkung: http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

#ZukunftDeutschland

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und in ca. 15 Jahren in Deutschland sein wird.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.

#bAV #Betriebliche #Altersversorgung – Der #bAV-#Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.

Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.

Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.

Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.

Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung

Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe

http://www.bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/