Sozialpartnermodell – sind Berater nicht mehr wichtig?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) regelt in einer 2.BAV-Welt einen weiteren Bereich der Betrieblichen Altersversorgung (bAV), der ausschließlich durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einer Branche vereinbart werden darf bzw. über Haustarifverträge und anderen Unternehmen den Zugang zu dem Vranchentarifvertrag bieten SOLL. Entschieden wird das Letztere aber durch die Tarifparteien.

Inwieweit Berater noch notwendig sind, erklärte Frau Dr. Henriette Meissner in einem Gastbeitrag im versicherungsjounal vom 16.8.2017:

Zitat:

Tarifvertragsparteien müssen sich einigen

Wie geht es nun nach Verabschiedung des Gesetzes weiter? Zunächst einmal muss man deutlich sagen, dass ein Sozialpartnermodell nur von Tarifvertragsparteien vereinbart werden kann (oder in einem Unternehmen per Haustarifvertrag).

Damit wirkt ein Sozialpartnermodell – anders als zum Beispiel das Modell der Deutschlandrente (VersicherungsJournal 14.5.2016) – grundsätzlich erst, wenn überhaupt ein entsprechender Tarifvertrag abgeschlossen wurde, und dann jeweils „branchenbezogen“.

Aufgrund des hohen Engagements der Metallrente im Vorfeld des Sozialpartnermodells nimmt man in der Branche an, dass zum Beispiel die Metallrente Vorreiter mit Leuchtturmfunktion sein könnte. Es wird aber nicht vor Mitte/Ende 2018 mit ersten Tarifverträgen zu Sozialpartnermodellen gerechnet.

Denn die Tarifvertragsparteien haben vom Gesetzgeber einen weiten Rahmen zugestanden bekommen. Über dessen Ausgestaltung muss zunächst zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite intensiv diskutiert und gerungen werden.

Vermittler weiterhin gefragt

Damit ist als erster Punkt festzuhalten: Der Markt wird nicht sofort flächendeckend von Sozialpartnermodellen geprägt sein, sondern es wird eine Zeit dauern, bis die neuen gesetzlichen Möglichkeiten greifen und von den Sozialpartnern umgesetzt werden. Insoweit bleibt es zunächst bei der bisherigen Beratungspraxis durch Vermittler.

Die Honorierung unterliegt schon jetzt den bekannten gesetzlichen Einschränkungen, zum Beispiel durch das LVRG. Und bei anhaltender Niedrigzinsphase ist davon auszugehen, dass weiter über die Kosten und damit auch die Vergütung diskutiert werden wird.

Sozialpartner haben Entscheidungshoheit

Bei einem Sozialpartnermodell selbst unterliegt die Einführung, Durchführung und Steuerung des Modells ausschließlich den Sozialpartnern. Das umfasst auch die Frage, wie künftig Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer informiert und beraten werden sollen und wie das honoriert wird. Das heißt, die Sozialpartner haben die Entscheidungshoheit über den Beratungsumfang und die Tarifkalkulation.

Grundsätzlich sind dabei unterschiedliche Beratungs-„Niveaus“ vorstellbar, zum Beispiel:

  • – nur digitalisierte Beratung, zum Beispiel über eine App oder Webseite,
  • – personalisierte Beratung nur des Arbeitgebers,
  • – personalisierte Beratung sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer.

Dazu hat der Gesetzgeber zusätzlich durch das BRSG die Option auf ein rechtssicheres Opting-out auf tarifvertraglicher Grundlage geschaffen. Auch bei einem Opting-out wird sicherlich die Digitalisierung, zum Beispiel durch Apps zur Versorgung oder im noch stärkeren Umfang als bisher die Information über Webseiten und Portale, eine Rolle spielen.

Das Verhältnis von Beratung und Kosten gelangt in den Fokus

Grundsätzlich werden sich die Sozialpartner allerdings mit der Frage auseinandersetzen müssen, in welchem Umfang sie eine Beratung von „Mensch zu Mensch“ wünschen und wie das zu honorieren ist.

Die Vergangenheit hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die persönliche Beratung ist. Man könnte diese persönliche Beratung geradezu als Schlüssel für den Erfolg in der bisherigen Verbreitung der bAV sehen.

Gleichzeitig wird insbesondere die Gewerkschaftsseite darauf achten, dass die Höhe der Honorierung dieser Beratung und die Renditeminderung für Arbeitnehmer infolge der Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Weniger Vergütung kann unter dem Strich trotzdem mehr sein

Mit anderen Worten: Beratung ja, aber zu überschaubaren Kosten. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, dass die Beratung durch die Standardisierung eines Sozialpartnermodells und mit technischer Unterstützung einfacher werden könnte als bisher, wenn die Sozialpartner dies zusammen mit dem Versorgungsträger gut organisieren.

Dann könnte weniger Vergütung unter dem Strich trotzdem mehr sein. Hier könnten künftig auch laufende Courtagen eine größere Rolle als bisher spielen. Doch bei jedem Sozialpartnermodell entscheiden dies die Tarifvertragsparteien autonom so, wie es aus ihrer Sicht für ihre Branche am besten ist.

Zusammenfassend kann man sagen: Welchen Stellenwert künftig die Beratung in den Sozialpartnermodellen haben wird, wird sich in den nächsten Monaten herauskristallisieren. Schaut man auf die großen bestehenden Branchen-Versorgungswerke, so sieht man, dass bisher gerade die Beratung vor Ort ein wesentlicher Erfolgsfaktor war.

Dr. Henriette Meissner

Die Autorin ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.“

———


Unsere Auffassung und Appel an die Tarifparteien ist:

Eine Beratung nur durch 

  • – schriftliche Information
  • – App oder Internet
  • – Information in Form von Betriebsveranstaltungen
  • – oder das Personalbüro oder Betriebsräte

wird nicht ausreichen, da ein umfangreiches individuelles Wissen notwendig ist, das eigentlich nur „Betriebswirte für die betriebliche Altersversorgung (FH)“ oder adäquate BAV-Ausbildungen haben.

Hinzu kommt, dass gerade bestimmte Arbeitnehmergruppen auch mit Informationen durch schriftlichen Weg, APP oder Internet sich schwertun.

Im Übrigen ist auch in der 2.BAV-Welt das know-How selbst für Personaler zu umfangreich, da zu viele Rechtskreise Einfluss haben.


Einen Überblick der unterschiedlichen Gesetze, Verordnungen usw. gibt es hier:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html

Elternunterhalt – Wenn Kinder durch Pflegefall der Eltern zur Kasse gebeten werden

Der Status Quo: Kinder haften für ihre Eltern – ab 1.800 Euro Einkommen
Der Status Quo: Wird ein Mensch pflegebedürftig und reicht sein Geld aus Rente und Pflegeversicherung nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden. Zwar schießen die Sozialämter das Geld zunächst vor, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf zunächst nicht decken kann. Dann aber ermitteln die Ämter die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, dann die leiblichen Kinder.

Auch aktuell gibt es bereits ein Schonvermögen: Ausschlaggebend hierfür ist das Netto-Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Dieses ist aber äußerst knapp bemessen. Für Alleinstehende ist derzeit ein Selbstbehalt von 1.800 Euro im Monat vorgesehen, für Familien 3.240 Euro. Abgezogen werden davon noch Ausgaben für die Altersvorsorge und Darlehen. Was darüber aber hinausgeht, müssen die Kinder hälftig als Unterhalt zahlen.

Die CDU fordert in ihren Wahlprogramm einen Freibetrag von 100.000 Euro Jahreseinkommen.

Selbst wenn der Freibetrag einmal umgesetzt würde, wäre das zukünftige Erbe jedoch in Gefahr.

Darüber hinaus ist die Sozialhilfe im Pflegefall nur eine Mindestversorgung.

Die Altersvorsorge beinhaltet nicht nur die:

  • private
  • und betriebliche

Altersversorgung, sondern auch die Pflegevorsorge

Empfehlenswert bleibt für jeden eine Pflegezusatzversicherung und die rechtliche Vorsorge durch den

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Auf der Internetseite kann nicht nur der #Notfallordner bestellt werden, sondern auch die App zum Notfallordner heruntergeladen werden.

Debeka senkt Krankenversicherungsbeitrag

Niedrigere Beiträge für 1,2 Millionen Privatversicherte
Die größte deutsche private Krankenversicherung, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig ist, senkt 2018 für viele Kunden die Beiträge  – und widerspricht dem Vorwurf, Beiträge der Privatversicherung stiegen schneller als die der gesetzlichen Krankenkasse.

Deutschlands größte private Krankenversicherung, die #Debeka, senkt im kommenden Jahr die Versicherungsprämie für etwa jeden vierten ihrer 4,7 Millionen Kunden. 

Von dem Nachlass von durchschnittlich 1,5 Prozent profitierten 1,2 Millionen Voll- und Zusatzversicherte, teilte die Versicherung mit. 

Hinzu kämen Senkungen für:

– ältere Versicherte, bei denen gesetzliche Zuschläge wegfielen, weil sie das 60. Lebensjahr erreicht haben 

– oder weil sie von zugesagten Beitragssenkungen ab dem 81. Lebensjahr profitierten. 

Allerdings seien die Zahl der Begünstigten und das Volumen noch offen.

Die Debeka #Krankenversicherung ist ein #Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Besondere bei dieser Unternehmensform ist, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder und somit die Eigentümer sind.
Es besteht somit keine Interessenkollision zwischen Kapitalgebern (bei Aktiengesellschaften die Aktionäre) und den Versicherten, die die Leistung erhalten.

Es muss also kein Unternehmensgewinn an Dritte abgegeben werden (zB Aktionäre).

Darüber hinaus ist die Strategie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit meist langfristig angelegt, denn ein Vorstand muss sich nicht täglich am Börsenkurs messen lassen und ggf. Sorge haben, dass eine Fremdübernahme droht.



Dies wird bei der Debeka auch dadurch sichtbar, dass die Beiträge für ältere Versicherte günstig sind, da die hohen Altersrückstellungen und Erträge für Ältere genutzt werden.

Leider gab es gibt in der Vergangenheit auch schon früher andere private Krankenversicherungen, die bei jungen Versicherten die Beiträge „billig“ kalkulierten und dann im Alter die Beiträge angestiegen sind (jung angelockt und im Alter überhöhter Beitrag).

Dies ist bei der Debeka als Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit nicht der Fall.

 

Vorsicht vor Kommentaren im Internet – sehr oft Botmaschinen

Insbesondere vor der kommenden Bundestagswahl sei vor automatisierter Meinungsmache durch „ausländischer“, #linksextremer und #rechtsextremer Meinungsmache im Internet schon mal gewarnt. Es wird damit gerechnet, dass über das Internet viele Kommentare und Meinungen hierüber verteilt werden.


Automatisierte Meinungsmache enttarnen

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist für 500 US-Dollar zu haben.

In sozialen Netzwerken melden sich immer öfter auch Maschinen zu Wort. Das ist problematisch, wenn die Programmierer der sogenannten Social Bots Diskussionen beeinflussen und Meinungen manipulieren wollen. Nutzer sollten wissen, mit wem sie es zu tun haben.

 

Von Mensch zu Mensch – das war einmal: US-Forscher gehen davon aus, das allein bei Twitter bis zu 15 Prozent der Accounts automatisch von Computer-Software mit Tweets beschickt werden. Diese Bots von Menschen aus Fleisch und Blut zu unterscheiden, ist inzwischen überraschend schwierig: Wenn sie nicht ganz plump programmiert sind, sehen viele Bot-Profile auf den ersten Blick wie ganz normale Nutzer aus. Erkennungsprogramme versagen. Was derzeit bleibt, sind der gesunde Menschenverstand und Indizien, die helfen können, Bots bei Facebook, Twitter & Co zu enttarnen:

Seriosität

Zunächst sollte man prüfen, wer dem angeblichen Account-Inhaber überhaupt folgt. Denn Bot und Bot gesellt sich gern. Hilfreich kann es auch sein, Profilbild und -beschreibung genauer unter die Lupe zu nehmen: Ein aus dem Netz kopiertes Foto ist ebenso verdächtig wie eine fehlende oder sinnlose Profilbeschreibung, informiert das von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen mitgetragene Medienportal „Handysektor.de“.

Inhalte

Indizien für einen Bot-Account können von Thema, Tenor oder Quellenverweis her immer ähnlich lautende Post sein. Bots posten zudem oft sehr viele Inhalte, führen aber kaum Dialoge oder stören solche gezielt, etwa mit Beleidigungen oder Provokationen. Verdächtig sind auch seltsamer Satzbau oder wiederkehrende Grammatikfehler.

Likes und Follower

Verteilt ein Account massenhaft Likes, kann das „Handysektor.de“ zufolge ein weiteres Indiz für eine Bot-Tätigkeit sein. Umgekehrt ernten Bot-Posts oft kaum Likes oder Kommentare.

Aktivität

Mehrere Dutzend Posts am Tag – können die von einem einzigen Menschen stammen? Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang die Zahl 50 genannt: Ab dieser Zahl Postings pro Tag soll man es wahrscheinlich mit einem Bot zu tun haben. „Das ist natürlich eine beliebige Definition. Es gibt auch Menschen, die so oft posten“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme von der Uni Münster. „Daran allein kann man es nicht festmachen.“ Auf der Suche nach Gewissheit könne man etwa auch schauen, ob der Account einen menschlichen Tag-Nacht-Zyklus verfolgt. „Aber selbst das reicht nicht aus.“

Reaktionszeit

Bots können rasend schnell reagieren, weil sie rund um die Uhr das jeweilige soziale Netzwerk nach den vom Programmierer vorgegeben Schlüsselwörtern oder Hashtags durchsuchen. Ganz plakativ zeigt das auf Twitter etwa der bekannte Bot-Account Pfannkuchenpolizei. Schreibt jemand in einem Beitrag das Wort „Berliner“, meldet der Bot sich umgehend mit einem Hinweis, dass der Berliner in Berlin nun einmal Pfannkuchen heißt.

Weiterentwicklung

Es gibt aber längst Bots, deren Entwickler versuchen, bekannte Erkennungsmerkmale zu vermeiden. Einige haben echte Profilbilder, setzen absichtlich nicht zu viele und nicht zu wenige Nachrichten ab, folgen nicht beliebig oder simulieren in ihren Posts sogar menschliche Tagesabläufe, Denkpausen oder Nachtruhe, um nicht aufzufallen. Automatisch lassen sich diese Bots oft nicht zuverlässig erkennen, sagt Christian Grimme, der das Projekt Propstop leitet, das Propaganda-Angriffe über Online-Medien untersucht.

Prüfseiten

Von Social-Bot-Prüfseiten à la Botometer (Indiana University) oder Debot (University of New Mexico), die per Mustererkennung arbeiten, hält Grimme nicht viel: Im Rahmen des Propstop-Projektes haben die Wissenschaftler „unauffällige“ Bots gebaut und die Accounts zur Prüfung auf den Seiten angegeben. „Diese Verfahren haben auch bei unseren Bots weitgehend versagt“, fasst Grimme die Ergebnisse zusammen.

Die Erkennungsraten hätten bei rund 50 Prozent gelegen. „Mit dieser Information kann ich natürlich nichts anfangen, ich muss mich dann doch hinsetzen und mir den Account selber angucken“, sagt der Informatiker. Einfach gestrickte Bots identifizierten die Prüfseiten relativ leicht. Das schaffen Menschen meist aber auch.

Bot-Armeen

„Von der technischen Seite ist es wichtig zu bedenken, dass diese Bots im Prinzip beliebig skalierbar sind: Wer ein Programm hat, mit dem sich ein Bot steuern lässt, kann damit auch eine ganze Armee von Bots lenken“, schreibt Simon Hegelich, Professor für Political Data Science an der TU München in einem Paper. Solche Bot-Heere sind im Netzwerk Twitter bereits entdeckt worden.

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist Hegelich zufolge für 500 US-Dollar (rund 425 Euro) zu haben. Fehlen nur noch Konten für die Bots. Aber auch die sind Hegelich zufolge käuflich: 1000 gefälschte Konten kosten zwischen 45 US-Dollar (38 Euro) für einfache Twitter-Accounts und 150 US-Dollar (128 Euro) für „gealterte“ Facebook-Accounts.

Social Bots werden meist als vollständig automatisierte Accounts wahrgenommen. „Ich glaube, das ist nur zum Teil wahr“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme, der an der Uni Münster das Bot-Forschungsprojekt Propstop leitet. Oft sei nur ein Teil der Aktivität automatisiert – eben alles, was lästig ist. „Die andere Seite ist, Inhalte zu produzieren, und Inhalte so zu produzieren, dass hinterher nicht mehr auffällt, dass dieser Account ein Bot ist.“ Diese Aufgabe kommt im Zweifel wieder einem Menschen zu, was automatische Erkennungsmethoden extrem erschwere.

Der Trend gehe in Richtung dieser Hybridform: „Durch die Entwicklung unserer eigenen Bots konnten wir zeigen, dass das nicht besonders schwer ist“, sagt Grimme. „Der Aufwand dafür ist nicht mehr als drei, vier Tage Entwicklungsarbeit.“ Die Idee, Bots mit komplexen Fragen, auf die keine adäquate Antwort zurückkommt, zu enttarnen, greift daher unter Umständen zu kurz. „Wenn es ein hybrides System ist, könnte ich das als Bot-Betreiber einfach umgehen, indem ich tatsächlich auch selbst antworte.“

http://n-tv.de/ratgeber/Automatisierte-Meinungsmache-enttarnen-article19983938.html

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.


Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.
Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.

Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.


Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

#Rentenwerk: Interview mit Paul Stein: „Wir müssen das Tarifpartnermodell sehr gut erklären“

Nach der Reform der #Betriebsrente durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wird mit dem #Tarifpartnermodell ein neuer Durchführungsweg der Betriebsrente etabliert. Sozialpartner und Versicherer sind folglich gefragt, neue Angebote zu entwickeln. 

Wie sich Versicherer jetzt vorbereiten und welche Herausforderungen sie sehen schildert im Interview Paul Stein, Mitglied des Vorstands der #Debeka. Gemeinsam mit #Barmenia, #Gothaer, #HUK-COBURG und Die #Stuttgarter bietet das Unternehmen unter dem Namen „#DasRentenwerk“ eine flexible Betriebsrente an, die Tarifpartner an ihre Bedürfnisse anpassen können.


Versicherungsbote: Am ersten Januar tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – wie können sich Versicherer jetzt schon vorbereiten?

Paul Stein: Fragen, informieren und Lösungen entwickeln – all das können wir schon machen und wichtige Vorarbeit leisten. So treffen wir in der ersten Septemberhälfte etwa Vertreter der Tarifparteien zu Experten-Gesprächen in #Berlin, #Frankfurt und #München. Wir wollen erfahren: Welche Aspekte sind den #Sozialpartnern besonders wichtig? Und wir wollen über zentrale Themen informieren – von der rechtlichen Umsetzung bis zur „Lean Administration“ oder der Kommunikation an Mitarbeiter. 

Denn die Reform der Betriebsrente stärkt die Rolle der Sozialpartner, sie tragen künftig deutlich mehr Verantwortung in der betrieblichen Altersversorgung.
Wo erwarten Sie dabei die größten Herausforderungen?

Ganz zentral wird sein, dass die Reform ihr Ziel generell erreicht: Dass mehr Menschen betrieblich vorsorgen – gerade auch Geringverdiener, die von dem Gesetz besonders profitieren. Laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung besitzt knapp jeder zweite Geringverdiener außer seinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge. Sie sind akut von Altersarmut bedroht.

Haben Sie denn Zweifel, dass dieses Vorhaben gelingen kann?

Das Gesetz kann sein Ziel erreichen, die Anreize stimmen. Aber Respekt vor der Aufgabe habe ich schon. Denn nach der Reform ist eine reine Beitragszusage ohne Garantie möglich, zugleich zeigen aber alle Untersuchungen, wie sicherheitsorientiert die Deutschen ihr Geld anlegen. Bisher war die staatlich geförderte Altersversorgung immer mit einer Garantie verbunden – sei es bei Riester oder auch bei der bisherigen Betriebsrente. Das neue Modell bedeutet einen Paradigmenwechsel, und den muss man den Mitarbeitern sehr gut erklären.

Ist das möglich?

Auf jeden Fall! Einfach aber ist es deshalb noch lange nicht.

Außer der richtigen Kommunikation – worauf kommt es noch an?

Natürlich muss das Angebot stimmen: Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.

Sie glauben offensichtlich an den Markt, sonst würden Sie nicht aktiv werden. Aber warum zu fünft in „Das Rentenwerk“ und nicht allein als Debeka?

Wir sind überzeugt, dass Kunden und Tarifpartner von der gebündelten Erfahrung und Kompetenz mehrerer Vorsorgespezialisten profitieren. Bisher haben wenige Anbieter die betriebliche Altersvorsorge dominiert. Die Reform und auch unser Zusammenschluss bringen jetzt Bewegung in den Markt. Dieser Wettbewerb kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.

Es ist sicher kein Zufall, dass alle an „Das Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind. Beeinflusst das Ihre Herangehensweise?

Davon bin ich überzeugt. Bei VVaG sind die Versicherten quasi Eigentümer des Unternehmens und direkt am Erfolg beteiligt. Zudem sind Versicherungsvereine vor ungewollten Übernahmen durch fremde Investoren geschützt, und auch das Risiko externer Einflussnahme durch die Kapitalmärkte ist reduziert. Das ermöglicht eine Kultur, die stark partnerschaftlich orientiert ist. Nicht ohne Grund legen wir großen Wert darauf, mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Wie weit geht das – sind sie zum Beispiel für jegliche praktische Umsetzung offen?

Wir planen, eine Direktversicherung anzubieten. Die garantiert bei privater Fortführung des Vertrages größere Vorteile, zum Beispiel wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet. Aber dennoch ist richtig: Wir bleiben offen, wenn Sozialpartner eine andere Lösung umsetzen wollen.

Und ab wann stehen die Angebote?

Erste Vereinbarungen mit Tarifpartnern sind voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden dann ab Mitte des Jahres Verträge abschließen können.

Die Termine für die Expertengespräche mit den Tarifpartnern sind: 

– Dienstag, 5. September, in Berlin;

– Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main;

– Donnerstag, 14. September, in München. 

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.dasrentenwerk.de/anmeldung


Hintergrund Tarifpartnermodell: Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 (BSRG) können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, diese ist aber abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten. Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten auch von kleinen und mittelständischen Firmen breiter angeboten werden: Für sie bedeutete die frühere Haftung für Rentenzahlungen ein Risiko. In Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern haben laut dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nur 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft. Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich den Versorgungswerken zukünftig anschließen.

Quelle: https://www.versicherungsbote.de/id/4857320/Rentenwerk-Tarifpartnermodell-Interview-Debeka/

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Private Krankenversicherer geringere Beitragsanpassungen als gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) schneidet die private Krankenversicherung (#PKV) hinsichtlich der Beiträge im Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) sehr gut  ab. 

Über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) waren die Beitrsgserhöhungen im Gesamtdurchschnitt in der PKV bei bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV waren dies in dieser Zeit 3,7 Prozent pro Jahr.

Das #IGES konnte bei seiner Untersuchung auf Datenmaterial der #Debeka-Mitglieder zurückgreifen. In dieser Studie waren:

– 660.000 Beamte (geringere Beiträge wegen Beihilfe, allerdings auch ohne Beitragszuschuss

– 56.000 andere Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige)

berücksichtigt, die seit 20 Jahren dort versichert waren.

Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.


Unterschiedliche Prämien

Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.

Die privaten Krankenversicherungen haben bei Beitragserhöhungen jedoch das Problem, dass sie nicht jährlich in kleinen Schritten den Beitrag anpassen können, sondern nur, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent).

Psychologisch ist dies natürlich dann immer negativ, wenn dann eine große Anpassung kommt.

Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere – zumindest, wenn sie langfristig in einer Tarifgemeinschaft versichert waren. 
Private Krankenversicherung will mehr Spielraum für Beitragserhöhungen
Sprunghafte Beitragssteigerungen haben der Privaten Krankenversicherung das Image eingebracht, unkalkulierbar und teuer zu sein. Die Versicherer verweisen auf Langzeitstudien – und fordern mehr Spielraum für regelmäßige Erhöhungen.

Um auch in kleinen Schritten den Beitrag anzupassen (also auch, wenn die Ausgaben um weniger als 5/10 Prozent gestiegen ist) ist eine gesetzliche Änderung notwendig.