Neue Formen bei der Energie-Speicherung revolutionieren die Energiebranche – Klotzspeicherwerke können helfen

Deutschland soll #elektrisch werden – Und dies fördert auch die #Windenergie und #Solarenergie und sorgt für weitere Überlegungen bei der #Energie-#Zwischenspeicherung

Die Anzahl der Windenergieanlagen beträgt derzeit rund 29.546.

Mit 54.418 MW (Megawatt) liefern die Windräder heute schon das etwa 38-fache an Energie eines mittleren Atomkraftwerkes.
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Zum Vergleich:
Ein mittleres #Atomkraftwerk wie das Kernkraftwerk Emsland hat eine Nennleistung von etwa 1.400 Megawatt, das entspricht nach Angaben des Betreibers RWE jährlich elf Milliarden Kilowattstunden Strom für 3,5 Millionen Haushalte.
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Beschäftigt sind in der Windenergiebranche etwa 130.000 Erwerbstätige.
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Die Windenergie zählt heute schon zu den Branchen, die auch Arbeitsplätze nennenswert anbietet.
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Besonders interessant ist jedoch, dass die Windräder zu bestimmten Zeiten heute still stehen, weil der Energiebedarf eben zu bestimmten Zeiten viel geringer ist und die Speicherkapazitäten über #Pumpspeicherwerke sehr begrenzt ist.
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Wie funktioniert ein #Pumpspeicherwerk?

Der erzeugte #Windstrom wird dazu benutzt, Wasser beispielsweise aus dem Tal in einen höher gelegenen See zu pumpen.
Bei Strombedarf wird das Wasser über eine Turbine abgelassen und so wieder Strom erzeugt

In einem Pumpspeicherkraftwerk wird Energie also mehrfach umgewandelt. Die ankommende elektrische Energie wird zur Lageenergie des Wassers und diese wird wieder zu elektrischer Energie. Dabei geht jedes Mal etwas Energie verloren. Der Wirkungsgrad eines Pumpspeicherkraftwerks beträgt daher meist zwischen 75 und 85 Prozent.

Die Zwischenspeicherung von Energie ist durch die Wassermenge und die Größe der Seen jedoch sehr eingeschränkt.
Neue Seen würden zu erheblichen Umwelteingriffen auch führen.
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Neue Nutzungsmöglichkeiten der Zwischenspeicherung durch Umwandlung von Strom in #Lageenergie oder auch Wärmeenergie sind bereits heute möglich, ohne dass hierzu große Seen notwendig sind.
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Beispiel 1:

In Nechlin in der Uckermark profitieren die Anwohner von den Windrädern in Sichtweite. Anhand einer Modellanlage heizt der überschüssige Strom dort Wasser und versorgt damit das ganze Dorf mit günstiger Wärme.

Andere Dörfer wollen das nachahmen.
Textlink —> https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/2020/06/energiedorf-windkraft-zu-waerme-modelldorf-nechlin.htm

Videolink: —> https://youtu.be/WoVmC-BCNpo
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Beispiel 2:
Klotzspeicherwerke
Klotzspeicherwerke benötigen kein Wasser

Das Prinzip ist wie bei der schwäbischen Kuckucksuhr.
Aufgezogen wird durch eingesetzte Energie, indem ein künstlicher Tannenzapfen angehoben wird.

Anschließend bewegt sich der Tannenzapfen wieder nach unten und gibt Energie wieder frei.

Der sogenannte «Energy Vault» ist keine herkömmliche Batterie, sondern ein bis zu 120 Meter hoher Turm aus tonnenschweren Betonklötzen und riesigen Kränen.
Mit überschüssiger Energie aus Solar- und Windkraft werden die Klötze angehoben.
Bei Energiebedarf werden die Klötze wieder abgesenkt, und die Energie wird so wieder zurückgewonnen.

Klotzspeicherwerk
Dauerhafter
Zwischenspeicher für Strom

Textlink —> https://www.srf.ch/article/18040982

Videolink —> https://youtu.be/XkABzfwDFYM

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Alleine die heute nicht genutzte Windenergie aus Spitzenzeiten könnte für den Strom von 6 Millionen Fahrzeugen ausreichen.
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Neben der Zwischenspeicherung von Strom in

  • Pumpspeicherwerken
  • Klotzspeicherwerken
  • Wärmespeichern

gibt es noch eine weitere interessante Form der Zwischenspeicherung bzw. Umwandlung in Wasserstoff. Hierbei wird der Windenergiestrom in Wasserstoff umgewandelt und dann z.B. in Fahrzeugen für den Antrieb genutzt. Die Entwicklungen sind inzwischen vielversprechend.

Wie funktioniert der Wasserstoffantrieb?

Im Wesentlichen lassen sich folgende Konzepte unterscheiden:

Bekannteste Methode: In der Brennstoffzelle wird elektrischer Strom aus Wasserstoff gewonnen. Das geschieht durch die Umkehrung der Elektrolyse. Wasserstoff und Luftsauerstoff reagieren zu Wasser, dabei entstehen Wärme und elektrische Energie.

Deutschland hat hier bereits einige Versuchsfelder.

Am 17.9.2020 stellte Mercedes den GenH2 Truck vor, einen Brennstoffzellen-Lkw mit einer Reichweite von bis zu 1.000 Kilometer und mehr. Dabei wird flüssiger Wasserstoff als Energieträger eingesetzt.

Die Energiebranchen Öl, Gas und Kohle oder gar Fracking (fossile Energie) werden in den kommenden Jahren erheblich weniger benötigt.

Nicht nur aus Umweltsicht, sondern auch aus Kostensicht ist die Windenergie und Sonnenenergie als Rohstoff kostenlos.

Es entstehen keine Folgekosten für die Entsorgung des Rohstoffes; natürlich entstehen Kosten und Arbeitsplätze in der Produktion, Wartung und Sanierung.

Diese sind jedoch im Vergleich zu Atomkraft oder Kohlekraft wesentlich geringer.
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Für die Weiterentwicklung von E-Fahrzeugen ist die Weiterentwicklung von Zwischenspeichern und Wind-, sowie Solarkraftwerken notwendig.
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Beim Autogipfel mit der Kanzlerin geht es am Dienstag nicht nur um die Verlängerung der Elektroauto-Prämie. Auf dem Spiel steht vielmehr die Zukunft der Auto-Nation Deutschland. Eine Idee auf EU-Ebene sorgt bereits für Aufregung.

https://www.welt.de/wirtschaft/article220268534/Volkswagen-BMW-Mercedes-Wie-sich-das-Autoland-Deutschland-veraendert.html

Wie wichtig diese Neuen Formen von grüner Energie wird, ist vielen Menschen noch garnicht so bewusst.

Den Saudis und Ölkonzernen – wie z.B. Exxon BP – ist die Konkurrenz durchaus bewusst.

So wurde im letzten Jahr „Saudi Aramco“ von den Saudis als Neuemission an der Börse platziert.

Warm die Saudis ihre Ölquellen verkaufen? Ganz einfach: man erkennt, dass Öl Mittel- und langfristig ausgedient hat und die Energiegewinnung über Sonne und Wind interessanter ist. Deshalb werden die Erlöse aus der Neuemission auch für die neuen Techniken eingesetzt.

Die amerikanische Öl-Lobby geht da einen anderen Weg noch bisher. Zumindest ist dies noch unter Trump der Fall.

Die Öllobby versucht für den Klimawandel nicht den Menschen und damit das Öl verantwortlich zu Machen, sondern sucht andere Schuldige und möchte dadurch den Ölverkauf weiter erhalten. Deshalb fördert die fossile Energiebranche einen Verband ganz besonders in den USA: Das Committee for a Constructive Tomorrow (kurz CFACT oder CfaCT; auf Deutsch Komitee für ein konstruktives Morgen) -Internetseite—> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow?wprov=sfti1

Innerhalb der amerikanischen Politik hat der Verband auch die Kontakte zu den Republikanern besonders honoriert.

Übrigens: Auch in Deutschland gibt es einen adäquaten Verband mit dem Namen E.I.K.E., der interessanterweise mit Funktionären der AFD besetzt ist. Internetkunden—> https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Klima_&_Energie?wprov=sfti1

Interessant ist auch ein historischer Vergleich der Parteienunterstützung und Parteienfinanzierung aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg: Die damalige NSDAP wurde sehr stark durch die Stahl- und Kohle unterstützt, da diese Wirtschaftszweige besonders von der Herstellung von Militärfahrzeugen profitierte. Gerade in der Vorkriegszeit und während dem Krieg hatten die damaligen Familien Krupp und Quandt sich bei der NSDAP finanziell sehr stark engagiert. Der NSDAP brachte es eine gute Grundlage in der Parteienfinanzierung.

Der Vergleich mit AFD/E.I.K.E. bzw. Republikanischen Partei / CFACT ist in der Form von Parteienfinanzierung durchaus angebracht. Allerdings wird dieser Weg nicht mehr lohnenswert sein, da die neuen Energieformen inzwischen auch durch die Medien immer bekannter werden.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

Entlassungen Personalabbau Sozialplan Abfindungen

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

http://blog.bav-versorgung.de/personalabbau-abfindungen-restrukturierungen/

#Coronavirus #Österreich – Steigerung der Neuinfektionen

Die Zahlen der #Infizierten steigen auch in #Österreich überproportional an.

Gegenüber 31.08. ist ein Anstieg um 83% vorhanden.

Der eine oder andere Zweifler begründet dies mit der höheren Anzahl von Testungen.

Dies ist natürlich nominal möglich, allerdings ist das prozentual eine nicht passende Begründung.

Verhältnis von #Infizierte zu #durchgeführte #Tests

10.9.2020:
32.494 von 1,301 Mio. = 2,5 %

Bis 1.8.2020:
21.227 von 0,887 Mio = 2,36 %

Bis 30.8.2020:
27.401 von 1,180 Mio = 2,3 %

Zuwachs alleine von

1.9.-11.9.:
5.090 von 0,121 Mio. = 4,21 %

Somit steht fest, dass nicht nur die Anzahl in Österreich zugenommen hat, sondern auch prozentual eine Steigerung von 83 % derzeit vorhanden ist (4,21 % gegenüber 2,3 % bis 30.8.)

Quelle :
Einzelwerte und Gesamtwerte

https://www.meingraz.com/08-20-österreich

Schwarzer Rand, PG = Positiv Getestete.
Roter Rand, TF = Todesfälle
Grüner Rand, GE = Genesene.
Schwarzer Rand, Tests: Anzahl aller
durchgeführten Tests bisher.

Coronavirus Übersterblichkeit Schweiz

Immer wieder soll es Schweizer geben, die die Auffassung vertreten, die Todesfälle in der #Schweiz haben 2020 nichts mit dem #Coronavirus – #Covid-19 zu tun.

Der Coronavirus sei garnicht so schlimm.
Interessant ist, dass die Statistiken etwas ganz anderes beweisen.

Insofern sind

  • Corona-Leugner,
  • die Personen, rdie Corona herunterspielen
  • Verschwörungstheoretiker

absolut verantwortungslos.

Das gilt nicht nur für Personen
in der Schweiz, sondern auch in

  • Österreich
  • Deutschland
  • etc.

Warum Deutschland so wenig Tote hat, liegt am frühen Lockdown und an der Entwicklung des dualen Gesundheitssystem, das sich weltweit von

  • Bürgerversicherung
  • staatlichem Gesundheitssystem
  • und ausschließlich privatem System

abhebt.

Wenn wir jetzt durchhalten und weiterhin die Abstandsregeln und Masken einhalten, dann werden wir besser durch die Krise kommen, als andere Länder.

Das Argument, in Deutschland ist das ja alles nicht so schlimm, deshalb könnte man alles lockern, ist auf den Kopf gestellt.

Und auch das Argument „wirtschaftlicher Schaden“ steht auf dem Kopf.
Wäre alles geöffnet gewesen oder würden jetzt alle Beschränkungen wegfallen, dann würde die Neuinfektionswelle noch stärker ansteigen und anschließend

  • mehr Menschen versterben
  • mehr Menschen infiziert
  • die Betriebsschließungen umfangreicher.

Zu sehen ist dies jetzt in Frankreich und Spanien

Eines wird überdeutlich:

Bürgerversicherungen und staatliche Gesundheitsversorgung haben zu der hohen Anzahl an Verstorbenen genauso beigetragen, wie das entgegen gesetzte System einer ausschließlich freiwilligen privaten Krankenversicherung.

In Deutschland herrscht in der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch in der Pflegezusatzversicherung.

Bestimmte Personengruppen können sich auch privat krankenversichern.

Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.

Dies führte dazu, dass die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie in Ländern durchgeführt werden konnte.

Die gesetzlich Versicherten in Deutschland haben davon auch sehr profitiert.

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen.html

Coronavirus – Wie viel Tote rechtfertigen Lebenseinschränkungen?

Hier einmal drastisch formuliert:
Wie viele Tote dürfen ist es sein, damit #COVID19 als Gefahr auch von den #Corona-#Leugnern und #Verschwörungstheoretikern wahrgenommen wird?

Derzeit sind weltweit rund 890.000 Menschen an/mit #COVID-19 gestorben.
Erfasst wurden rund 27.300.000 Infizierte (Quelle: worldometers.info).
Dies sind pro 100 Infizierte also 3,25 Menschen.

Stimmen diese Zahlen denn? Sicher nein, denn:

  1. Es gibt Infizierte, die nicht erfasst wurden und
  2. Es gibt auch Tote, die nicht erfasst sind und
  3. Es gibt auch Tote, die zunächst an #Covid19 genesen waren und dann an einer Folgeerkrankung verstorben, zum Pflegefall oder berufsunfähig wurden.

Das genaue Ausmaß wird vielleicht erst – wenn überhaupt – in einigen Jahren deutlich.

Selbst wenn man 2. und 3. weglässt und nur unterstellt, dass die Anzahl der Infizierten wesentlich höher ist und man dann noch die Heinsberg-Studie (die nachweislich nicht für Deutschland hochgerechnet werden darf) annimmt, dann wären es 0,37 %.

Was bedeutet dies konkret hochgerechnet für Deutschland?

Bei rund 83 Mio. infizierten Einwohnern würde dies zwischen 300.000 und 2,7 Mio. Tote bedeuten.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass 83 Mio krank werden und 2,7 Mio sterben.

Selbst bei 10 % Infizierten würde unser Gesundheitssystem kollabieren.

Insofern sind die Einschränkungen in Deutschland gut und richtig!

Die Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker und Teilnehmer an den Demonstrationen sollten sich einmal die Frage stellen, in welchem Land sie leben wollen und welches Land die Pandemie besser im Griff hat (bei unserer Einwohnerdichte von rund 237 Menschen je qkm).

Aber nochmals zurück zur Ausgangsfrage:

Wie viele Tote dürfen es denn sein, damit die deutschen Maßnahmen gerechtfertigt sind?
100.000, 200.000 oder 500.000 oder 1,8 Mio?

Vielleicht so eine Stadt wie Stuttgart (613.000)?

Die Hiroshima-Bombe kostete ca. 260.000 Menschen das Leben.

Der Krieg in Bosnien beendete das Leben von 100.000.
Beim Irakkrieg waren es ca 500.000 Menschen.

Sind den Leugnern etc. wirklich klar, wie die Situation in Deutschland ohne diese minimalen Einschränkungen wäre?

Wahrscheinlich eher nicht.
Grund: Wir haben bisher unter 10.000 Tote.

Es läuft im Großen und Ganzen fast alles wie bisher, mit Ausnahmen einiger Beanchen (Messe, Tagungshotel, Veranstaltungen, Gastronomie, Tourismus).

Und einige Berufsgruppen versuchen daraus extra Profit zu schlagen, wenn man Heilmittel verkauft, die sogar das Leben gefährden.

Ansonsten ist nichts zu bemerken.

Insoweit könnte man leichtfertig werden.

Aber:
Solange kein Medikament oder Impfstoff zuverlässig vor Covud-19 vorhanden ist, müssen wir eben einige leichte Einschränkungen hinnehmen.

Und wer das Tragen einer Maske als Einschränkung von Grundrecht sieht, der sollte sich auch mal fragen, inwieweit

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Gurtpflicht
  • Handyverbot

beim Autofahren
nicht auch eine Einschränkung im Grundrecht wäre, die aber ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind!

Auch ich hasse Masken im Gesicht und liebe es einmal schneller zu fahren. Aber alles am richtigen Ort und zur richtigen Zeit.

Wir können froh sein, dass wir in Deutschland frühzeitig mit Einschränkungen reagiert haben und in Deutschland ein duales Gesundheirssystem haben.

Hätten wir eine Bürgerversicherung, staatliches Gesundheitssystem oder nur eine freiwillige private Krankenversicherung, dann wären die Sterberaten ähnlich wie in Schweden, Italien, Großbritannien, Frankreich oder den USA.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
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Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !

Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen

Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!

„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.

Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.

Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.

Denn folgende Punkte werden übersehen:

  1. Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
  2. Eine Weoterzahlung an eine andere Sperson könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
    Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heirstsdatum entscheidend (114 SGB IV).

In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.

Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.

Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.

Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.

Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.

– Heiratsdatum

– Geburtsdatum beider Personen

– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder

– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor

– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?

– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden

– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung

Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.

Die Rückkehr von #SarsCov2 – #Covid19

Die leise Rückkehr der Seuche – In Ba.-Wü. drei kritische Zeitpunkte:

  • 26.9.
  • 15.11.
  • und zwischen 20.12.2020 und 15.1.2021

Ein sehr interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

https://sz.de/1.4970499

Rentenerhöhung und Steuerpflicht? Könnte durchaus schön sein!

RENTENANPASSUNG UND STEUERPFLICHT? JA, DAS KANN SICH LOHNEN

Rentenberater mit theor. Sachkundeprüfung

Zum 1.7.2020 werden die gesetzlichen Renten (noch) einmal erhöht. So mancher Rentner freut sich über die höhere Rente, fragt sich aber dann, ob er jetzt nicht Steuern bezahlen muss.

Und in den Medien wird die zu zahlende Steuer oft negativ ausgeschlachtet und die höhere Rente negativ bewertet.

Tatsache ist jedoch, dass man trotzdem Netto mehr im Geldbeutel hat und oft sogar noch mehr, als man selbst vermutet.

Fakt ist, dass Menschen mit geringen Einkünften, die zur Miete wohnen oder ihr Eigenheim noch abbezahlen müssen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Es ist keine Sozialhilfe!

Rentenerhöhung Steuern, Steuern auf Rente

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Wie viele Personen leben in der Wohnung?
  • Bruttoeinkünfte
  • Wohnort
  • Zu zahlende Miete
  • Wird Krankenversicherungsbeitrag, Steuern und / oder Rentenversicherungsbeitrag gezahlt? (Abzug je Bereich pauschal 10 %)

Wer ein niedriges Einkommen bezieht (z. B. Rente) und alleine wohnt (oder wenn beide Personen niedrige Einkünfte haben), hat gute Chancen Wohngeld zu beziehen.

Bei der Berechnung des Familiennettoeinkommens werden noch 10-30 % abgezogen, so dass das Familiennettoeinkommen noch geringer ist und die Höhe des Wohngeldes weiter ansteigt.

Wer bisher nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hatte, erhielt einen Pauschalabzug von 10%. Wenn nun durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern fällig werden, dann wird als Pauschalabzug 20 % abgezogen. Je höher der Abzug, desto geringer das Familieneinkommen und desto höher das Wohngeld.

Wer zusätzlich noch eine Altersversorgung über eine private Rentenversicherung anspart (Beispiel: Erwerbsminderungsrentner) kann von den Einkünften dann sogar 30 % abziehen.

Ja nach Konstellation führt dies zu 60 bis 170 Euro hohem Wohngeld.

Grundsätzlich sollte sich jede Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit Wohngeld auskennen. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Bessere Informationen erhält man bei den Fachabteilungen der Landratsämter durch ganz gezieltes Nachfragen oder auch von Spezialisten, die sich mit der Materie Wohngeld und Rente auskennen (teilweise auch „Rentenberater“).

Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern wird kommen

Grundrente beschlossen – Das nächste Thema nach der Sommerpause —> Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern

Für die Zukunft könnte sich das Thema Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erledigen, denn die Pflichtversicherung wird nach dem Abschluss des Themas Grundrente das nächste Thema werden müssen.

www.Renten-Experte.de


Und die Reduzierung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird dazu beitragen, dass die Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern (z.B. UG oder GmbH mit einer mittleren Bilanzsumme) kommen wird.

Gerade für so manchen Solo-Selbstständigen, aber auch kleinen Unternehmer einer UG (Unternehmergesellschaft mbH) oder kleinen GmbH mit einer geringen Mitarbeiterzahl, kleinen Bilanzsumme oder einem niedrigen Gewinn wäre eine Pflichtversicherung sinnvoll.

So mancher Solo-Selbstständige hat keine Versorgung bei B

– Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

– Altersrente.

Und an eine Reha nach einer schweren Erkrankung ist ebenfalls nur bei einer Anschlussheilbehandlung zu denken, wenn dies die Krankenversicherung leistet.

Eine echte Rehabilitation wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Gerade die o.g. Personen haben zu oft keine Versorgung (auch Altersversorgung).

Oft wird der Betrieb als Altersversorgung betrachtet, den man ja später veräußern könnte. 

Übersehen wird hierbei, dass die Veränderungen in der Wirtschaft, Kultur oder auch eine andere „Coronakrise“ dazu führt, dass der aufgebaute Betrieb fast nichts mehr wert ist. 

Besonders sei hier daran erinnert, dass der demografische Wandel dazu führt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen keinen Käufer mehr als Nachfolger finden werden, bzw. der Preis des eigenen Unternehmens fällt.

Eine Pflichtversicherung von den o.g. Selbstständigen und Unternehmern muss mit Augenmaß stattfinden.

Als die wichtigsten Prämissen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Wer sollte pflichtversichert werden?

Zunächst sind dies alle Solo-Selbstständigen und Solo-Unternehmer.

Es sollte keine Unterscheidung stattfinden, ob es eine Einzelfirma, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist.

Bei Kapitalgesellschaften sollte eine Kapitalbeteiligung ab 10 oder 25% maßgeblich sein.

Wichtig ist bei Kapitalgesellschaften auch, dass der Unternehmer im Betrieb mitarbeitet und vor allem auch wie groß der Betrieb ist. 

Als Maßstab wäre hier bei Kapitalgesellschaften denkbar die Bedingungen für die Bilanzveröffentlichung zu nutzen (§ 267a HGB).

2. Wie hoch sollte die Pflichtversicherung ausfallen?

Eine Pflichtversicherung von Selbstständigen und mittätigen Unternehmern sollte nicht die komplette Altersversorgung sicherstellen.

Dies wäre aus verfassungsmäßigen Gründen höchst angreifbar.

Sicherstellen sollte die Altersversorgung von o.g. Personen jedoch, dass eine Sozialhilfe in der Altersversorgung eingesetzt werden muss, zumindest in dem Umfang, wie er auch bei Empfängern der Grundrente eine Altersversorgung sicherstellt.

Die Anlehnung des Beitrages und der Leistung an die Grundrente wäre sozialpolitisch sinnvoll.

3. Befreiung von der Versicherungspflicht

Viele Selbstständige haben auch selbst schon vorgesorgt und nutzen 

– als Selbstständige die Rüruprente, private Rentenversicherung, Lebensversicherung etc.

– als Unternehmer eine Produktauswahl wie ein Selbstständiger oder eine der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung etc.

Prinzipiell sollten diese Vorsorgeformen – wenn sie eine Altersrente garantieren – für eine Befreiung ausreichen.

Kritisch anzusehen sind hingegen Sparformen ohne lebenslange Rentengarantie im Alter, wenn die Grundrente unterschritten wird. 

Bei feststehenden Endkapitalbeträgen (ohne Rentengarantie) könnte das notwendige Mindestkapital in der Form berechnet werden, dass eine Rente ab 67 Jahre bis 85 Jahren aus dem Kapital sichergestellt werden müsste und mit 85 Jahren noch 10% vorhanden sind.

Eine Befreiung sollte auch erfolgen, wenn ein Selbstständiger oder Unternehmer bereits durch ein erstes Dienstverhältnis bereits Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung leistet (in Höhe von 80% des Durchschnittsbeitrages).

Was sollte bei der Prüfung der Befreiung nicht berücksichtigt werden?

– Bei Unternehmern: Kapitalanlagen des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Bei dieser Form der Kapitalanlage gibt der Unternehmer seinem eigenen Unternehmen einen Kredit und erhält Zinsen, Überschüsse und später sein Kapital zurück. Teilweise werden diese Kapitalanlagen durch Verpfändung gesichert. Problematisch ist jedoch, dass das Unternehmen in schlechten Zeiten vielleicht keine Liquidität mehr hat (z.B. nochmal Corona oder andere Einflussfaktoren) und dann auch das Kapital nicht mehr vorhanden ist oder hierdurch das Unternehmen in Konkurs gerät.

Bei Selbstständigen und Unternehmern:

Kapitalanlagen in Form von Immobilien waren zwar in den letzten 75 Jahren durchaus interessant. 

Allerdings sorgt der demografische Wandel mit der abnehmenden Bevölkerung in den kommenden 40 Jahren dafür, dass Immobilien im Preis nicht mehr wesentlich steigen werden, sogar eher fallen. Mit derzeit rund 40 Mio. Wohnimmobilien wird in den kommenden 3-5 Jahren der Zenit erreicht und dann in den kommenden 30 Jahren die notwendige Anzahl auf ca. 32 Mio. schrumpfen.

Neben der abnehmenden Bevölkerung sind hierfür auch der digitale Wandel (Homeoffice, Study-Office durch Webinare etc) und das kommende autonome Fahren verantwortlich. 

Der Rückgang von Bürogebäuden, Studienwohnungen (wenn 80% des Studiums von Zuhause gemacht werden kann) und das autonome Fahren (das dazu führt, dass man nicht mehr im Zentrum wohnen muss, sondern auch auswärts) wird dazu führen, dass weniger Gebäude notwendig werden.

Und nicht zu vergessen ist, dass Immobilien, die man heute besitzt ebenfalls Altern und renoviert werden müssen. Um die Vermietung sicherzustellen, wären Modernisierungen laufend notwendig. Wer heute eine Immobilie aus den 70-er Jahren besitzt, weiß was alles verändert werden muss. Oft ist der Abriss und Neubau oft preiswerter als die Renovierung.

Und wenn dann die Einwohnerzahl und dadurch die Nachfrage sinkt, kann sich auch vorstellen, dass eine vermietete Immobilie dann keine sichere Rente abwirft.

Eine Grundaltersversorgung auf Immobilien aufzubauen verstößt gerade durch den Grundsatz der Risikomischung gegen eine sichere Altersversorgung.

Aktienbesitz als Grund-Altersversorgung

Auch ein Aktienbesitz als Befreiungsgrundlage von der Rentenversicherung anzuerkennen, ist nicht sinnvoll.

Zwar gibt es bei regelmäßiger Ansparung den Cost-Everage-Effekt, allerdings ist auch das keine Garantie, die eine Mindestrente als Grundrente lebenslang sicherstellt. 

Aktien können schnell verkauft werden und die langfristige Kapitalanlage auf Einzelwerte kann fatal sein. Man muss sich nur einmal den DAX von 1990 und 2020 ansehen. Wo sind heute Deutsche Bank, Dresdner Bank?

Kapitalanlagen in Fonds für die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Auch dies ist bedenklich. Eine Grundversorgung soll durch eine Grundrente sichergestellt werden. Die meisten Fonds enthalten keine Mindestauszahlung. Nur Garantiefonds könnten hier eine Mindestversorgung des Kapitalaufbaus sicherstellen, wenn der Emittent auch nicht pleite geht.

Die Absicherung von

– Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

wird jedoch durch Fonds nicht erfüllt.

Dies sollte ein Grund sein, warum Immobilien, Aktien und auch Fonds nicht als adäquaten Ersatz für die Mindestrentenvorsorge von Selbstständigen und Unternehmern betrachtet werden.

Neben der Altersversorgung müssen gewisse biometrische Risiken ebenso abgesichert sein. Ansonsten muss der Staat – also jeder Steuerzahler – weiterhin für die falsche Vorsorge des Selbstständigen und Unternehmer haften.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien Altersrente für Schwerbehinderte (ab 50%), Altersrente lanjährig Versicherte (35 Jahre), bAV EIOPA, bAV-Allgemein, bAV-Durchführungswege, bAV-Experte, bAV-toolbox, bAV-Welt I, bAV-Welt II, Berechnungsprogramme, Berufsunfähigkeit, Besonders langjährige Versicherte (45 Jahre), Betriebliche Altersversorgung, Bilanz, Direktversicherung, Diverses, Einkommensteuer, Erwerbsminderungsrente, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Finanzierungsform, Flexirente, FUX-Rente, Generationenberater, Gesetzliche Rentenversicherung, Gewerbesteuer, GGF-Versorgung, Grundrente, Grundsicherung, Hinterbliebenenversorgung, Körperschaftsteuer, Lebenslange Rentenzahlung, Leitfaden, Nachfolgeregelung, Notfallordner, Pensions-Sicherungs-Verein, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage, Personal, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, rückgedeckte Pensionszusage, rückgedeckte Unterstützungskasse, SGB, Sozialversicherung, Steuerberater, Tarifrente, Unterstützungskasse, Versorgungswerke, Weiterbildung, Witwenrente Witwerrente, Zinsen, Zuwanderung