Der 804 Euro Tipp für Witwen und Witwer, die berufstätig sind

Tipp für Witwen und Witwer, die noch als Arbeitnehmer berufstätig sind.

Der 804 Euro-Tipp – Wie Witwen, Witwer als Arbeitnehmer bis zu 804 Euro mehr verdienen können, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Wer als Witwer oder Witwe eine Hinterbliebenenrente erhält, darf nur in einem begrenzten Rahmen etwas dazuverdienen.

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Gleiches gilt auch bei der Erziehungsrente, die oft überhaupt nicht bekannt ist. Einen Anspruch auf Erziehungsrente haben Frauen, die

– nach dem 30.6.1977 geschieden wurden

– ein Kind erziehen

– nicht wieder geheiratet haben

– und sie als Überlebender die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Der Anspruch besteht bis zur Regelaltersgrenze, wenn das Kind so lange erzogen wird (Behinderte Kinder im Haushalt).

Dieser Anspruch gilt nicht nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex ist, sondern auch, wenn es sich um ein Kind des überlebenden Versicherten handelt.

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Viele anspruchsberechtigte Witwen bzw. Witwer arbeiten nur in Teilzeit, weil ein Bruttoeinkommen über einem gewissen Betrag zu einer Rentenkürzung führt.

Weniger bekannt ist, dass die Grenze des Hinzuverdienstes um bis zu 804 Euro erhöht werden kann, ohne dass hierdurch eine Rentenkürzung erfolgt.

Der Vorteil für den Hinterbliebenen ist, dass seine eigene Altersversorgung höher ist.

Auch für den Arbeitgeber entstehen Vorteile:

1. Der Arbeitgeber kann zeitlich umfangreicher beschäftigen. Gerade bei Arbeitnehmern, die verwitwet sind, ist die Fluktuation geringer.

2. Für die zusätzlich gezahlten 804 Euro (2019) entstehen für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge oder Umlagen (Umlage 1,2 oder Insolvenzgeldumlage).

Möglich macht dies das SGB VI in Kombination mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Wie dies funktioniert und was zu beachten ist, steht teilweise im Artikel

Link–>

https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/einkommensanrechnung-eriehungsrente—witwenrente/

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Gleiches gilt auch für

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Rentenalter auf 69 nicht vermeidbar

Die #Anhebung des #Rentenalters auf 69 Jahre wurde hier schon öfters dargestellt.

RentenexperteRentenexperte www.renten-experte.de

Ebenso auch, dass die sogenannte „#doppelte #Haltelinie (Maximalbeitrag: 20%, Rente nach 45 Jahren: 48%) nicht ohne #Steuerfinanzierung bis 2024 haltbar ist.

Die Hauptgründe sind:

1. #Lebenserwartung verlängert sich. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, muss auch die #Rente über einen längeren Zeitraum gezahlt werden.

2. Die #Geburtenrate mit 1,59 Kindern pro Frau sind deutlich unter der notwendigen Geburtenrate von 2,1 Kindern. Der heutige fehlende Nachwuchs fehlt in 20-25 Jahren an Erwerbstätigen.

Dies war auch vor 20 Jahren nicht anders.

Hierdurch hat sich der heutige #Fachkräftemangel ergeben.

Die #Zuwanderung konnte diesem Problem nur teilweise entgegenwirken.

Eine vollständige Lösung dieses #Fachkräftemangel-Problems wäre nur dann möglich, wenn die Zuwanderung jährlich bei ca. 260.000 Liegen würde.

3. Aufgrund dieser #demographischen #Entwickling wird das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern zugunsten der #Rentner ansteigen.

Da die heutigen Renten aus heute eingezahlten Renten finanziert wird (#Umlagesystem), müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden.

Das Verhältnis Beiträge zu Rente ergibt sich aus §68 SGB VI. Dort wird in §68 Abs. 4 der #Nachhaltigkeitsfaktor berechnet.

Würde man die Zeit einfach um ca. 30 Jahre nach vorne drehen (also die Bevölkerung einfach 30 Jahre älter machen), dann ergibt sich eine Reduzierung der #Arbeitnehmer und eine weitere Erhöhung der #Rentneranzahl.

Die Rentneranzahl würde durch:

– die geburtenstarken Jahrgänge (1958-1975)

– und durch eine längere Lebenserwartung

überproportional ansteigen.

Berücksichtigt man diese Faktoren bei dem Nachhaltigkeitsfaktor, dann ergibt sich eine Absenkung der Rente nach 45 Jahren auf ca. 37-42%.

#Bevölkerungsentwicklung, #Zuwanderung, #Geburtenrate, #Erwerbsquote nehmen also direkten Einfluss auf die Rentenhöhe.

Die Hochrechnung von 37-42% unterstellt die verschiedenen Einflussfaktoren. Der #Wissenschaftler #Axel #Börsch-#Supan vom Max-Planck-Institut kommt im Übrigen auf ca. 42%. Link—> https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/grundrente-experte-kritisiert-spd-plaene-staat-hat-kein-geld-zu-verschenken_id_10840681.html

Sehr deutlich wird hier – trotz einer Prognoseschwankung von 5% (37-42%), dass die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung unumgänglich ist.

Welche Form der Vorsorge passt, muss individuell ermittelt werden und ist sehr davon abhängig, wann jemand in Rente geht, also wie sich das Alter der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt auch zusammensetzt.

Beispiel:

Würde ein heute 30 Jähriger bei der Altersversorgung auf die Vermietung von Objekten setzen, dann wäre dies der falsche Weg!

Gründe:

1. Immobilien altern und müssten dann später laufend renoviert werden.

2. Die Mietibjekte müssten auch im Alter verwaltet werden (Mietabrechnung, Neuvermietung, Mietausfallrisiko etc.)

3. Die Bevölkerung wird kleiner. Damit sinkt die Nachfrage (derzeit 40 Mio. Wohnimmobilien, in 25 Jahren ca. 32 Mio.)

4. Mitentscheidend ist der Standort einer Immobilie (Region und Lage). Durch die Digitalisierung, autonomes Fahren wird sich der Bedarf durch veränderte Lebensgewohnheiten verändern. Inwieweit Großstädte, Ballungszentren und Universitätsstädte weiter diesen Bedarf an Wohnimmobilien haben, kann durchaus bezweifelt werden.

Grundsätzlich sollte die Altersversorgung so aufgebaut sein, dass

– zu Beginn der Rente eine lebenslang garantierte Rente gezahlt wird und

– bis zum Rentenbeginn auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird und

– bei Berufsunfähigkeit der Sparvorgang bis zur Rente finanziert wird und

– auch die Hinterbliebenenversorgung garantiert ist.

Nicht zu vergessen ist bei der Höhe der Altersversorgung der evtl. #Pflegefall, der mtl. ca 2.000 Euro Eigenkosten heute veranschlagt wird.

Weiterbildung tut nicht weh, sondern hilft Dir weiter

Eine #Weiterbildung hält nicht nur fit und sichert die Qualifikation, sondern hilft auch bei dem „Alleinstellungsmerkmal“.

Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden einfache oder auch häufig vorkommende Geschäftsprozesse durch Workflow-Prozesse ersetzt.

Der Mitarbeiter mit einer normalen Ausbildung wird somit ersetzbar.

Allgemeine Fachkenntnisse sind durch Programmierungen fehlerfrei abzubilden.

Dies gilt auch in Beratungsprozessen. Sprachcomputer liefern heute bereits in vielen Bereichen die richtigen Antworten.

Je komplexer die Materie ist, bzw. Je weniger Nachfrage bei einem speziellen Bedarf vorhanden ist, desto eher wird die digitale Nachbildung von Geschäftsprozessen uninteressant sein.

Zu hoch wären die Fixkosten für die Workflows.

Mitarbeiter, die ein hohes Spezialwissen haben, machen sich hiermit weniger ersetzbar.

Know-how aus unterschiedlichen Fachbereichen, das dann noch in Teilbereichen verknüpft ist, schaffen sich hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal.

Beispiel Altersversorgung

Während viele Vermittler in ihrem Produktbereich zwar fit sind, kennen Sie sich nur oberflächlich in der

– betrieblichen Altersversorgung

– gesetzlichen Rentenversicherung, ganz zu schweigen mit dem

– Erbrecht, Erbschaftsteuer

– oder der Pflegepflichtversicherung

aus.

Komplexe Workflow-Software, die hier alle Bereiche für alle einzelnen Zielgruppen zusammenfasst, wird es nicht geben; lediglich für größere Zielgruppen vielleicht einmal.

Wer die Weiterbildung in diesen Bereichen nutzen möchte, sollte auch die Zuschussmöglichkeiten kennen, die vom Bund oder der einzelnen Bundesländern gewährt werden. Selbst die EU beteiligt sich bei der Weiterbildung.

Wer sich in der Finanzbranche weiterbilden möchte, findet auf der Internetseite

https://www.facebook.com/207021529881437/posts/438586406724947?s=100000063664970&sfns=mo

weitere Informationen.

Pflege von Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

#Pflege von #Angehörigen bringt höhere Rente durch Pflegepflichtversicherung

Für die Pflege von Angehörigen gibt es grundsätzlich nicht nur ein Pflegegeld, sondern für den „Pfleger“ auch Beiträge, die direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Dies gilt grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn es sich nicht um die berufsmäßige Pflege handelt.

Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden.

Pflegt beispielsweise die Frau ihren Mann oder ein behindertes Kind, dann wird hierfür ein Beitrag von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Ist die Pflegekraft jedoch selbst bereits in Rente, entfällt die Zahlung durch die Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die wenige kennen:

Entstanden ist die Ausnahme durch das Flexirentengesetz.

Wer auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet, z.B. 1%, ist in der Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig und kann als Pflegeperson Rentenanwartschaften erwerben.

Von Vorteil ist zudem, dass die Anwartschaften aus der Pflegearbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5% höher bewertet werden.

Damit können pflegende Angehörige ihren Rentenanspruch weiter aufstocken.

Der Rentenverzicht von 1% ist formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Ebenso sollte die Pflegepflichtversicherung gleichzeitig informiert werden.

Was zu beachten ist, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

Allerdings sollte bei einer zusätzlichen Rentenzahlung von einer Pensionskasse abgeklärt werden, inwieweit dann auch die Pensionskasse reduziert wird.

§232 Abs. 1 Nr. 2 VAG gilt im Übrigen nur für Pensionskassen.

Zitat: „…Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen,….“

Dies könnte von Pensionskassen auch so ausgelegt werden, dass aufgrund der Pflegetätigkeit das Einkommen nur teilweise wegfällt und dadurch die Rente einer Pensionskasse ebenfalls reduziert wird.

Insoweit ist es ratsam, vor der Beantragung einer Teilrente von 99% dies bei Bestehen einer Pensionskasse vorher abzuklären.

Ähnliche Regelungen könnten in der betrieblichen Altersversorgung auch bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ggf. bestehen. Auch hier macht es Sinn, dies zuvor zu prüfen.

Weiterer Tipp:

Wer Angehörige pflegt, sollte bereits heute an Morgen denken.

1. Solange der zu Pflegende noch geschäftsfähig ist, sollte auch über eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht und das Testament nachgedacht werden.

Ebenso können wichtige Regelungen und Informationen noch dokumentiert werden.

Hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

2. Pflegen Berufstätige z.B. ihre Eltern, Tanten oder Onkels oder Großeltern, dann darf die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden betragen, damit die Pflegepflichtversicherung auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt.

3. Wer durch die Pflegeversicherung in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf Riesterförderung. Diese ist aufgrund des wahrscheinlich geringen Einkommens sehr interessant.

Pflichtversicherung Selbstständige zu lebenslanger Rentenzahlung ist richtig

Viele Selbstständige machen sich gerade über ihre eigene Altersversorgung Gedanken.

Nicht ganz grundlos.

Während die große Koalition derzeit noch wegen der Grundrente und der Gestaltung diskutiert, wird es demnächst auch um die Pflichtversicherung der Selbstständigen gehen.

Die Situation der Selbstständigkeit

Wer sich Selbstständig macht, ist oft zunächst voller Euphorie und muss natürlich zunächst seine Idee an die Kunden bringen und kostendeckend arbeiten und auch seine eigenen Lebenshaltungskosten (Steuern, Miete usw) im Blick behalten.

Bestenfalls denkt der Junge Selbstständige an die Absicherung der Berufsunfähigkeit.

Bei der Altersversorgung haben viele Selbstständige eine unterdurchschnittliche Vorsorge.

Die DIW hatte vor kurzem dafür plädiert, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nötig sei, da der überwiegende Teil der Selbstständigen für das Alter vorsorgen und hatte auch in einer Untersuchung festgestellt, dass viele Selbstständige ein Vermögen von über 100.000 Euro für das Alter angespart haben.

Allerdings:

Selbst wenn der Selbstständige 250.000 Euro angespart hätte, reicht dieses Vermögen als Altersversorgung nicht aus.

Dies zeigt das nachfolgende Beispiel:

Wer

– 250.000 Euro mit 65 angespart hat,

– 2 % Zinsen erhält,

– und mtl. 1.500 Euro entnimmt,

hat nach rund 16 Jahren kein Geld mehr auf der hohen Kante.

Film–>

Wer also 82 wird, ist spätestens dann ein Sozialhilfefall.

Dabei darf man zwischendurch kein Pflegefall werden, denn dann sind mindestens 2.000 Euro zusätzlich fällig.

Ebenso sollte der Partner nach dem eigenen Tod nicht auf die Altersversorgung des Selbstständigen angewiesen sein.

Die Lebenserwartung wächst von Jahr zu Jahr

Weniger bekannt ist, dass die Lebenserwartung pro Jahr seit 1910 um jeweils 3 Monate ansteigt. Wer in 10 Jahren 65 ist, kann davon ausgehen, dass dann die Lebenserwartung um rund 2,5 Jahre länger ist.

Wer heute 65 Jahre ist (männlich) hatte 2017 noch eine Lebenserwartung von 17,8 Jahren. 1988 war bei einem 65 jährigen Mann die Lebenserwartung 13,7 Jahre. Zwar sind dies in knapp 29 Jahren nur eine rund 50 Monate längere Lebenserwartung, allerdings ist der Trend eines längeren Lebens ungebrochen und durch die Medizin (DNA-Forschung etc.) eher steigend.

Insoweit ist es sinnvoll, dass die vernünftige Altersversorgung durch eine lebenslange Rente von mind. Mtl. 1.500 – 2.000 Euro sicherstellt wird.

Dies kann nicht alleine durch Kapital ansparen gesichert sein, sondern nur durch eine lebenslange garantierte Rentenzahlung.

Nicht ohne Grund soll eine Pflichtversicherung beim Selbstständigen

– durch die gesetzlichen Rentenversicherung,

– ein Versorgungswerk

– oder durch eine private Rüruprente erfolgen.

Hierbei ist besonders der Insolvenzschutz für den Selbstständigen ein großer Vorteil.

Warum das DIW die Altersversorgung der Selbstständigen verharmlost.

Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ist eher ein Wirtschaftsinstitut, das die größeren Unternehmen vertritt, zumindest entsteht dieser Eindruck.

Wenn Selbstständige eher eine geringe Altersversorgung ansparen, dann sind die Endpreise für die Industrie oder andere größeren Unternehmen natürlich günstiger.

Bei einer Pflichtversicherung aller Selbstständigen würden die Preise natürlich merkbar anziehen.

Insoweit würde der Selbstständige (besonders Subunternehmer) mit Pflichtversicherung, der für die großen Unternehmen arbeitet, teurer.

Dies gilt natürlich auch für Selbstständige, die als Kleinunternehmer für den Endverbraucher tätig ist.

Trotzdem ist es sinnvoll, dass jeder Selbstständige und auch Unternehmer (z.B. UG, GmbH) eine Pflicht-Altersversorgung mit insolvenzgeschützter lebenslangen Rente hat.

Eine Altersrente in Form von vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen) wäre übrigens falsch kalkuliert.

Grund: Derzeit gibt es in Deutschland etwa 40 Mio. Wohnimmobilien. In 25 Jahren werden aufgrund des demografischen Wandels nur noch ca. 32 Mio. notwendig sein.

Auch bei anderen Sachwerten wird der Wert – wenn überhaupt – nur marginal steigen, denn während heute das Vermögen auf rund 82,5 Mio. verteilt ist, sind es in 35 Jahren nur noch 64-73 Mio. Einwohner (je nach Zuwanderung).

Dies ist auch einer der langfristigen Hauptgründe, warum der Niedrigzins noch sehr lange anhalten wird.

Die Pflicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslang insolvenzgeschützen Rente ist völlig richtig, denn so gab es in der Vergangenheit auch schon viele erfolgreiche Unternehmer, die plötzlich Konkurs gemacht hatten.

Ob eine private Altersversorgung durch Rürup oder durch die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoller ist, muss individuell ermittelt werden.

Pauschal zu sagen, dass die gesetzliche oder private Rentenversicherung besser ist, wäre zu einfach.

Dafür sind die Lebensumstände (Älter, Familienstand, zukünftige Erbschaften, Vermögenssituation) zu unterschiedlich.

Ein Berater sollte hier zumindest umfangreiche Kenntnisse über

– private Altersversorgung

– betriebliche Altersversorgung

– gesetzliche Rentenversicherung

– Erbrecht

vorweisen. Denn bei der individuellen Gestaltung sind diese Fachbereiche ineinander verzahnt.

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177/ 27 166 97

www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

#Extrarente – #Verbraucherzentrale irrt sich wieder einmal

Extrarente – Vorschlag der Verbraucherzentrale ist nicht praxistauglich!

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen


Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, dass unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung besteht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.

Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.

Gründe:

  1. Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.

2. Die Gelder sollen in Fonds gelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später.
Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de
Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de

3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

Hier noch ein interessanter Link zur #Extrarente—> https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=393536&cHash=12b28c7c41d7a0c5b8e748e29703312c

Betriebliche Altersversorgung – Garantie oder keine Garantie

Welche Garantie sollten in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung und dem #Sozialpartnermodell enthalten sein? Was müsste sich evtl. noch verändern?

bAV-Experte
bAV-Experte

Die betriebliche Altersversorgung hatte in der bisherigen betrieblichen Altersversorgung als Zusagearten die

  • beitragsorientierte Leistungszusage
  • Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung.

Seit 1.1.2018 gibt es noch durch die neue „bAV-Welt 2“ als Sozialpartnermodell die

  • reine Beitragszusage

Jede der Zusagearten hat seinen Vorteil und muss bei Abschluss der arbeitsrechtlichen Zusage – also bei Vertragsbeginn – festgelegt werden. Geregelt wird dies in § 1 BetrAVG

Alle Leistungszusagen beinhalten eine Zusage bei

  • Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit oder/und
  • Altersrente und / oder
  • Hinterbliebenenversorgung.

Die Leistungszusage

Bei einer Leistungszusage wird eine Leistung für später zugesagt. Regelmäßig ist dies bei einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage der Fall.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung

Eine Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 S.1 Nr.2) stellt eine Mindestleistung in Aussicht.
Die Beitragszusage mit Mindestleistung kann in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung genutzt werden. Hierbei wird der Beitrag durch den Arbeitgeber in einem dieser Durchführungswege angelegt.
Zitat aus § 1 BetrAVG:
„……Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung).

Die beitragsorientierte Leistungszusage

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage).

Reine Beitragszusage

Bei einer reinen Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung zu bezahlen.
Eine Leistungsgarantie darf nicht vereinbart werden. Zitat § 1 Abs. 2 S.1 Nr. 2a BetrAVG: „…..
der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nach § 22 zu zahlen; die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine Beitragszusage), ….“

Die Entgeltumwandlung

Zusätzlich besteht der Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Hierdurch kann der Arbeitnehmer künftige Entgeltansprüche in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln.

bAV-Leitfaden.de
bAV-Leitfaden.de

Die Garantieleistung

In allen Durchführungswegen bestehen also entweder Garantiezahlungen in der Leistungsphase oder eine Zusage auf Beitragszahlung für die betriebliche Altersversorgung.

Letztendlich macht es auch Sinn, die gesetzlichen Rentenansprüche durch private oder betriebliche Vorsorge zu ergänzen, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist als Umlagesystem finanziert. Heutige Erwerbstätige zahlen ein und heutige Rentner erhalten daraus sofort eine Leistung.
Da die Anzahl der Erwerbstätigen von derzeit 45 Mio. auf etwa 32 Mio. in den kommenden 25 Jahren sinkt, wird das Umlagesystem finanziell sehr angespannt werden.

Bei Garantiezusagen in der Leistungsphase müssen die eingenommenen Beiträge vorsichtig angelegt werden, denn je höher das Risiko in der Geldanlage, desto geringer kann eine Leistung garantiert werden.
Im sogenannten Sozialpartnermodell darf zwar (derzeit noch) keine Garantie festgelegt werden, intern gibt es jedoch durch das PFAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung) trotzdem Vorgaben, die ein Pokern nicht zulässt.

Da das Sozialpartnermodell ausschließlich zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in einem Tarifvertrag vereinbart und umgesetzt werden darf, zieren sich beide Tarifparteien das Sozialpartnermodell teilweise aus Unkenntnis umzusetzen.

Höhere Garantieleistungen kosten jedoch auch Renditechancen. Vielleicht wäre ein Kompromiss in der betrieblichen Altersversorgung, den der Gesetzgeber beschließen müsste, sinnvoll.

Spricht man über Garantieen in der betrieblichen Altersversorgung, wird oft übersehen, dass beispielsweise in der „Beitragszusage mit Mindestleistung“ durchaus nicht 100 % Beitragsgarantie vorhanden ist, denn hier kann das biometrische Risiko abgezogen werden.

Auch in der beitragsorientierten Leistungszusage gibt es keine 100 % Beitragsgarantie die eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge sicherstellt.
So gibt es bis heute noch keine gesetzliche Regelung, die dies fordert. Ebenso hat bis heute das Bundesarbeitsgericht des 3.Senats noch kein Urteil gefällt, wie hoch die Leistung mindestens sein muss. Zwar gibt es hier verschiedene juristische Auslegungen, allerdings nichts eindeutiges.

So wundert es auch nicht, dass es Anbieter gibt, die in bestimmten Vertragskonstellationen eine Beitragsgarantie von 75% oder gar 50 % als Garantie in der Versicherungspolice und in der arbeitsrechtlichen Vereinbarung dokumentieren.
Für den Arbeitgeber kann im Übrigen eine Zusage über 50 % bei einer beitragsorientierten Leistungszusage durchaus ein Nachhaftungsrisiko darstellen, wenn das Bundesarbeitsgericht in Zukunft hierzu einmal ein Urteil fällt.
Bei den langen Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalls ein nicht zu kalkulierendes Risiko.
Deshalb sollten Arbeitgeber immer darauf achten, dass die Leistungsgarantie bei einer beitragsörienterten Leistungszusage möglichst hoch ist.
Eine Direktversicheurng, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sollte deshalb bei der beitragsorientierten Leistungszusage auf jeden Fall auch bei kurzen Laufzeiten nahe der 100 %-Marke liegen (möglichst analog der Beitragszusage mit Mindestleistung zum Vertragsende).
Die derzeitige Niedrigzinsphase macht dies jedoch bei sehr kurzen Vertragslaufzeiten oft unmöglich. Grund: Die Vertragskosten (Vertriebs- und Verwaltungskosten) müssen aus den eingenommenen Beiträgen gedeckt werden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber aucgh darauf achten, dass bei einer beitragsorientierten Leistungszusage am Vertragsende nicht eine Leistung von
50-75 % vorsieht.



Renten-Experte
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Wünschenswerte Regelungen

Betrachtet man die einzelnen Zusagearten, dann wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgt.
Insbesondere das Niedrigzinsumfeld sorgt bei hohen Garantien für geringere Renditechancen, wenngleich die betriebliche Altersversorgung durch

  • eingesparte Steuern
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
  • Umlage 1
  • Umlage 2
  • und Insolvenzgeldumlage

sehr interessant ist.

So lange im Sozialpartnermodell keine Garantie vorhanden ist, wird es nicht im großen Stil umgesetzt werden können. Zu groß ist die Sorge, dass die Gewerkschaften dafür später ein schlechtes Image erhalten, bzw. die Arbeitgeber durch den Sicherungsbeitrag (§23 BetrAVG) zusätzliche Aufwendungen haben.

Der deutsche Arbeitnehmer steht zudem auf Garantie.

Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn eine prozentuale Garantie in allen Durchführungswegen (in der bisherigen bAV sowie dem Sozialpartnermodell) eingeführt wird.

So könnte man durchaus auch als Garantieleistung einen Betrag festlegen, der sich aus dem durchschnittlichen Nettoaufwand oder leicht darüber ergibt.

Wenn in der bisherigen bAV-Welt eine Garantie von beispielsweise 75 % gesetzlich festgeschrieben würde, dann ist die Garantie trotzdem über dem Nettoaufwand des Arbeitnehmers (in der Entgeltumwandlung, bzw. bei der arbeitgeberfinanzierten bAV über dem „fiktiven Nettogehalt“, wenn der Arbeitgeber die bAV als Gehalt auszahlen würde).

Für die Kapitalanlage würde dies bedeuten, dass eine höhere Renditechance besteht.

Im Sozialpartnermodell könnte durchaus auch eine 50 % Garantie eingearbeitet werden, denn hier gibt es ggf. noch einen Sicherungsbeitrag und die Regelungen des PFAV.

Eine Absenkung der Garantie verbunden mit einer besseren Renditechance wäre auf jeden Fall sinnvoller, damit die betriebliche Altersversorgung an Fahrt gewinnt, wobei auch die Doppelverbeitragung dringend abgebaut werden muss.

Je länger der Gesetzgeber in diesem Punkt keine Regelung schafft, wird die Vorsorge ein Diskussionballon bleiben und wertvolle Zeit vertan.

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
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Festnetz: (07156) 967 – 1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Fachautor bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
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Schöne Ostern – Vielleicht einfach mal Zeit für wichtige Dinge zu nehmen oder einfach mal relaxen.

Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.

Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.

An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.

Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.

Notfallordner Privatversion – Preis: 27 €
(inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand),
140 Seiten Inhalt im extra breiten Format-
Über 90 Spezialversionen

Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.

Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.

Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.

Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.

Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.

Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:

Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.

Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma.
Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. 
Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.

Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.

Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.

Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.

Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.

Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.

Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).

Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.

Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).

Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.

Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.

Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.

Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.

Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.

Vorsorge durch einen Notfallordner

Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.

Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).

Notfallordner-Register

Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.

Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)

Dokumentenordner

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.

Notfallkoffer

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
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Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U