Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

1. werden wir immer mehr Ältere und

2. zu wenige Erwerbstätige haben,

es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

Senioren finden keinen Pflegedienst

Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

Zitat von Saarbrücker Zeitung:

„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

Anrechnung Einkommen auf Hinterbliebenenrente Witwenrente Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

#Anrechnung #Einkommen auf Witwenrente / #Witwerrente #Hinterbliebenenrente der #Gesetzlichen #Rentenversicherung #betriebliche #Altersversorgung #bAV

Witwenrente bei gesetzlicher Rente

Der besondere Tipp bei berufstätigen Witwen/Witwern:

Ist der Hinterbliebene (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) selbst berufstätig, dann wird unter Umständen die Witwen-/Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt.

Ein Einkommen wird nicht vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Grundsätzlich kommt es nur zu einer Einkommensanrechnung, welches den gesetzlich definierten Freibetrag überschreitet. Hiervon werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI).

Hier könnte es interessant sein, das Einkommen durch eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) zu reduzieren.

Denn hierdurch sinkt das Einkommen, so dass die Anrechnung reduziert wird.

Von der Witwenrente /Witwerrente wird hierdurch weniger abgezogen.

In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) erfolgt zwar dann wieder eine Anrechnung als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen, allerdings

– hat die Witwe/Witwer dann geringere Einnahmen (geringere eigene Altersrente), die dann zum Leben reichen müssen

– ist der Freibetrag wesentlich höher, da dieser Freibetrag (§§ 14, 18 a SGB IV, § 97 Abs.1 und Abs. 2 SGB VI) sich dynamisch erhöht.

Konsequenz:

Berufstätige Witwen und Witwer sollten unbedingt in Kooperation mit einem Rentenberater und Experten für betriebliche Altersversorgung (z. B. www.bav-Experte.de) eine entsprechende Strategie ausarbeiten lassen.

Beispiele Freibeträge

Zeit

(Werte in Euro)

Witwen-/Witwerrente in alte Bundesländer

07/18 bis 06/19: 845,59

07/17 bis 06/18: 819,19

07/16 bis 06/17: 803,88

07/15 bis 06/16: 771,14

07/14 bis 06/15: 755,30

07/13 bis 06/14: 742,90

07/08 bis 06/09: 701,18

www.bav-Experte.de

Notfallordner Unternehmer -Vorsorge Unternehmervollmacht

Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.

Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen:

  • Privatpersonen
  • Beamten
  • Selbstständigen (Personengesellschaft)
  • Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw)
  • 41 verschiedenen zulassungspflichtige Handwerkern
  • Sonstige Handwerker
  • Unternehmern (Inhaber Kapitalgesellschaft, zB UG, GmbH)
  • und sogenannte Mischfälle

Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.

Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.

Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.

Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.

Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.

Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!

Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Das nachfolgende Filmbeispiel macht dies deutlich

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Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

Hierdurch kann fast jeder Interessierte den Notfallordner / Vorsorgeordner für seine individuellen Bedürfnisse auswählen.

Hilfe am ipad smartphone bei älteren Menschen

#smartphone #ipad #Demenz #Altenhilfe

Sehr oft erreichen uns Anfragen, ob wir älteren Menschen nicht beim IPad iPhone helfen können.

Leider sind unsere Kapazitäten derzeit ausgelastet.

Darüber hinaus ist das Finanzamt Leonberg wohl nicht ganz damit einverstanden, wobei wir hier noch in der „Klärungsphase“ mit dem #Finanzamt #Leonberg sind.

Zu gegebener Zeit informieren wir hier alle User.

Finanzamt Leonberg gegen Altenhilfe am ipad?
Finanzamt Leonberg gegen Altenhilfe am ipad?

Wer eine Hilfe am #smartphone oder #Tablet sucht oder helfen möchte, kann dies bei den Facebook-Seiten dieses Artikels gerne bei „Kommentieren“ eintragen, so dass sich dann die Personen direkt melden können.

Wählen Sie einfach Ihr Bundesland auf dieser Internetseite (https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/ )

aus und dann die Stadt in Ihrer Region.

Sie werden dann auf die entsprechende FACEBOOK-SEITEN weitergeleitet.

Die Nutzung des Tablet (zB ipad) oder Smartphone (zB iPhone) der älteren Generation hat viele Vorteile:

1. Jeder 2. ab 75 Jahren bekommt mindestens einmal im Monat Besuch. Die anderen 50% erhalten keinen oder seltener Besuch. Die Vereinsamung der Älteren ist oft ein enormes Problem.

2. Der iPad und das iPhone kann Oma, Opa und die Enkelkinder zusammenbringen. Wenn die Enkelkinder in der Nähe wohnen, können sie wieder öfter zu Oma und Opa.

Wenn die Enkelkinder weiter weg wohnen, kann man sich über WhatsApp / Viber öfter austauschen und auch unterhalten mit Video.

3. Ältere Menschen haben wieder eine Aufgabe und Beschäftigung.

4. Selbst bereits Demenzkranke können teilweise das Gerät zB für Fotoaufnahmen oder Videos noch nutzen. Die Feinmotorik der Hände wird eingesetzt. Und unbewusst findet so eine Handgymnastik statt.

 

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Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass – nach anfänglicher Scheu – ältere Menschen sehr engagiert im Laufe der Zeit sich stundenlang damit beschäftigen können.

www.forum-55plus.de

Notfallordner

#Notfallordner Die Vorsorge für den Ernstfall.

Wenn eine Person oder ein Selbstständiger, Arzt, Apotheker oder Unternehmer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr handeln kann, möchten die meisten Menschen eine vertraute Person mit den notwendigen Aufgaben beauftragen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer keine Vorsorgevollmacht hat, kann sich jedoch niemand auswählen.

Sehr oft wird dann auch ein beruflicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt; auch dann wenn jemand verheiratet ist oder Kinder hat!

Darüber hinaus sind für viele Personen (Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. Unternehmensarten (je nach Branche) spezielle Ergänzungen notwendig.

Aus diesem Grund gibt es bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

auch über 90 verschiedene Versionen eines Notfallordner / Vorsorgeordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

#Versicherungen und #FACEBOOK

Über bestimmte Erkrankungen sowie bestimmte Versicherungen hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus eigenständige Spezialseiten bei #FACEBOOK #twitter und Co. eingerichtet.

Ziel ist es interessierten Menschen vielfältige Spezialinformationen zur Verfügung zu stellen.

#Versicherungen #FACEBOOK & Co.

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Ob es um um bestimmte Krankheiten oder um

– #Krankenversicherung

– #Pflegeversicherung

– #gesetzliche #Rentenversicherung

– #Private #Altersversorgung

– #betriebliche #Altersversorgung mit allen Durchführungswegen

– #Sachversicherungen

geht.

Für alle diese Bereiche gibt es bereits durch das Forum/55plus.de

bei Facebook eigenständige FACEBOOKseiten und auch eigene Twitter/Kanäle

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Positionspapier und Reformvorschlag für die Alterssicherung von Beschäftigten mit Mindestlohn

Altersarmut und MIndestlohn
Altersarmut und Mindestlohn

Situationsbeschreibung

Mindestlohn:

Der aktuelle Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 € und müsste nach den bisherigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf derzeit 9,19 € angehoben werden.

Forderungen von verschiedenen Vertretungen und daraus resultierender Reformvorschlag

Dem Bundesministerium für Arbeit zufolge müsste der Stundenlohn von 8,84 € auf 12,63 € angehoben werden, damit diese Personen eine Grundsicherung im Alter von 814 € erreichen.

Eine Anhebung des Bruttolohnes um 42,87 % wird sicherlich nicht möglich sein und somit bei dieser Personengruppe zu einer Rentenzahlung unterhalb der Grundsicherung führen.

Reformvorschlag für Mindestlohn:

Die Lösung dieses Interessenkonflikts zwischen

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmervertretern
  • Staat
  • Sozialverbände

wäre ggf. durch folgende Umsetzung möglich:

Der Mindestlohn wird nicht auf 9,19 € angehoben (gem. Statistischen Bundesamt), sondern auf 10,50 €. Die Differenz zwischen 10,50 € und 9,19 € muss verpflichtend in einer zertifizierten Altersversorgung angelegt werden.

Es würde hierdurch neben dem Begriff Mindestlohn I (9,19 €) den Begriff Mindestlohn II (10,50 €) geben.

Als zertifizierte Produkte sind folgende Alternativen möglich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Riester-Rente
  • Rürup Rente
  • Zertifizierte Pflegezusatzversicherung

Die Auswahl kann der Arbeitnehmer treffen. Die Abführung erfolgt durch den Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber entsteht der gleiche Verwaltungsaufwand, wie bei der Abführung der vermögenswirksamen Leistungen.

Bei einer jährlichen Arbeitszeit von ca. 1.700 Stunden entsteht hierdurch ein Sparvermögen von ca. 2.227 € (mtl. ca. 185,58 €).

Beispiel Anlage in gesetzlicher Rentenversicherung:

In der gesetzlichen Rentenversicherung führt der monatliche Beitrag derzeit zu 0,3161 Entgeltpunkten.

Der Mindest-Förder-Optionsbeitrag würde also zu einer zusätzlichen Rentensteigerung von 31,61 % eines Durchschnittsverdieners führen. In Summe würde der Arbeitnehmer in der Altersversorgung somit so gestellt werden, als wenn der Arbeitnehmer ca. 73 % aller durchschnittlichen Arbeitnehmer verdienen würde.

Ein Rentner, der über 45 Jahre 73 % des Durchschnittsverdientes erhält, würde somit aus heutiger Sicht etwa 1.019 € gesetzliche Rente erhalten.

Allerdings sollte jedem Arbeitnehmer die Wahl gelassen werden, ob der „Mindest-Förder-Optionsbeitrag“ in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein anderes Produkt der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung analog § 1a BetrAVG, sowie Riester- Rürup-Rente und gesetzlich ergänzende Pflegezusatzversicherung) anlegen möchte.

Vergleichbar wäre dies mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine Versicherungspflicht, die vorsieht, dass jeder Bürger einen Mindestgrundschutz hat (privat oder gesetzlich).

Hierbei sollte jedoch für den Förder-Optionsbeitrag eine Auswahl durch den Bürger von vornherein möglich sein, denn die vollständige Altersversorgung auf ein Umlagesystem aufzubauen hat gegenüber der Mischung von Umlagesystem und Ansparsystem erhebliches Risikopotenzial. Grundvoraussetzung der Zertifizierung muss eine lebenslange Rente sein.

Insbesondere auch die Wahl zwischen diesen einzelnen Produktvarianten hat folgende Hintergründe:

Die Nutzung eines Mindest-Förder-Optionsbeitrages in der betrieblichen Altersversorgung bietet dem Arbeitgeber weitere interessante Kombinationsmöglichkeiten, wodurch die Attraktivität für diese Personen nochmals verbessert werden kann.

Auch die Alternative Riester-Rente und Rürup-Rente bieten interessante Zusatzförderungen, die gerade von den einkommensschwachen Arbeitnehmern derzeit zu wenig genutzt wird (aufgrund des bisherigen Bruttolohns).

Im Feld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fehlt die Einbindung der Pflegeabsicherung. Zwar wird der Begriff Invaliditätsvorsorge in der bAV genannt, allerdings ist die Absicherung bei Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitsabsicherung immer zeitlich beschränkt. Der Begriff Pflegeabsicherung ist hingegen lebenslang definiert.

Der Effekt der Altersversorgung – der im Übrigen bei einer Anhebung des Mindestlohnes auf 12,50 € nur zu einer Grundsicherung führt – wird wesentlich besser gelöst. Es wäre hierdurch auch sichergestellt, dass jeder betroffene Arbeitnehmer tatsächlich diesen Betrag in der Altersversorgung nutzen muss.

Aus realistischer Sicht wird die Anhebung des Mindestlohnes auf 12,50 € nicht umsetzbar sein.

Aus diesem Grund sollte der Gesetzgeber verpflichtend festlegen, dass jede Person, die nur einen Mindestlohn erhält, zusätzlich verpflichtet wird, einen Mindest-Förder-Optionsbeitrag anspart, der neben dem Mindestlohn vom Arbeitgeber in ein zertifiziertes Produkt nach Auswahl des Arbeitnehmers abführt.

Für Arbeitnehmer, die zwischen dem Mindestlohn und 12,50 € verdienen, sind Gleit-Übergangslösungen zu entwickeln.

Um die praktische Umsetzung für den Arbeitgeber zu erleichtern sind bei der Berechnung des Mindest-Förder-Optionsbeitrages monatlich Pauschalen anzusetzen (zB 90% mtl), die am Jahresende bzw. Spätestens am Ende der Beschäftigung durch Einmalzahlung auszugleichen sind (Nachweis im Lohnkonto).

Werner Hoffmann

  1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.

Gottfr.-Keller-Str. 73

71254 Ditzingen

Tel.: (07156) 343 54

E-Mail: presse@forum-55plus.de

Internet: www.forum-55plus.de

Wir haben soeben nicht nur das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeschrieben, sondern auch alle Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Wir sind gespannt, welcher Abgeordnete hierzu (und auch „wie“) Stellung bezieht.

Ebenso haben wir verschiedene Verbände und Institute um Stellungnahme aufgefordert.

Einen weiteren Artikel zum Thema „Mindestlohn, Altersarmut und Grundsicherung“ finden Sie hier:

https://www.n-tv.de/politik/So-hoch-muesste-der-Mindestlohn-sein-article20429853.html

Seniorenhilfe Post mit neuem Pilotprojekt

Pilotprojekt in Bremen.

Postboten sollen Senioren versorgen

Eine neue Idee, die vielleicht auch hilft, die Betreuung älterer Menschen – zumindest teilweise – zu verbessern.

Jeder 2. Senior erhält in der Regel einmal im Monat Besuch.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder 2. Senior pro Monat keinen Besuch erhält.

Es gibt immer wieder Alleinstehende – insbesondere Senioren -, die in den eigenen vier Wänden erst nach Wochen tot aufgefunden werden.

Hier könnte dieses Projekt ebenfalls durchaus sinnvoll sein.

Natürlich verspricht sich die Post hiervon auch ein Geschäft.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Postboten-sollen-Senioren-versorgen-article20374812.html

Beste private Krankenversicherung ist lt. map-Report die Debeka

Beste #private #Krankenversicherung (#PKV) in Deutschland lt. map-Report ist die #Debeka

Die hatte der map-Report analysiert. Zu lesen im Handelsblatt

http://app.handelsblatt.com/finanzen/versicherungen/map-report-2018-die-besten-pkv-debeka-loest-provinzial-als-beste-privatkrankenkasse-ab/21098530.html?xing_share=news

bAV – Betriebliche Altersversorgung – Gute Beratung heißt auch umfangreiches Know-How

#Betriebliche #Altersversorgung – #bAV – Was sollten echte #bAV-#Spezialisten wirklich alles beherrschen, wenn Sie in der bAV beraten?

Es gibt eine Reihe von Beratern, die in der betrieblichen Altersversorgung auch mal Angebote platzieren.

Leider fehlt oft die Kenntnis von der Vielfältigkeit des bAV-Marktes.

Ein Bild sagt ja meist mehr als 1.000 Worte. Deshalb als Erläuterung dieses Bild.

bAV-Experte - Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung
bAV-Experte – Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung

Ein echter bAV-Experte sollte mindestens zu jedem der Begriffe und genannten § Grundkenntnisse haben. Idealerweise natürlich gleich „Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH) in Koblenz studiert haben.

In der kommenden Woche wird der bAV-Leitfaden für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • HR-Berater
  • Steuerberater

veröffentlicht.

Neben den Neuregelungen in der „bisherigen bAV-Welt 1“ – die sich aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ergeben haben – sind auch viele Tipps für HR-Berater in Zusammenhang mit

  • den Arbeitgeberbeiträgen
  • den Auswirkungen des bAV-Förderbeitrages (§100 EStG)
  • den Finanzierungsanteilen
  • anderen Fördermöglichkeiten, die sich neben der betrieblichen Altersversorgung ergeben

erläutert.

Ebenso wird in der Grundversion zunächst die Direktversicherung erläutert und hierzu auch alle wichtigen Personalveränderungen und die Auswirkungen erläutert, z. B.:

  • Neueinstellung
  • Umstellung auf Vollzeit bzw. Teilzeit
  • Krankheit
  • Ruhende Beschäftigungszeiten (Mutterschutz, Pflegezeit)
  • Privatinsolvenz
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel
  • Todesfall
  • Leistungsauszahlung

Zusätzlich gibt es neben der Loseblattsammlung (DinA 4-Leitfaden-Ordner) auch einen UpDate-Service.

Als Feature wird über die Internetadresse www.bav-toolbox.de ein verschlüsselter Zugang im Rahmen des UPDATE-Service angeboten.

Durch die bav-toolbox.de haben Arbeitgeber die Möglichkeit

  • betriebswirtschaftliche Berechnungen
  • Checklisten und Briefvorlagen
  • weitere Tabellen

downzuloaden.

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Auch hier wird laufend eine Erweiterung durchgeführt.

Ziel des bav-Leitfaden´s ist es, auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung – insbesondere auch die betriebliche  und private Altersversorgung – einzuwirken.

Vorgemerkte Interessenten erhalten in der kommenden Woche noch einen „Vormerkungs-Bestelltarif“.

Ohne die Vormerkung muss der bav-Leitfaden zu dem festgelegten Buchpreis verkauft werden.

Vormerkung für bav-Bestellung ist auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

Das Werk wurde von verschiedenen Autoren geschrieben, wobei der Hauptautor (Werner Hoffmann, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) ) den bAV-Leitfaden dem gemeinnützigen Verein Forum-55plus gespendet hat.

Der Vertrieb wird über einen Verlag durchgeführt, wobei der Verlag einen Großteil der Einnahmen an den gemeinnützigen Verein spendet.

Hauptautor der bav-Leitfaden.de:

bav-Experte.de
bav-Experte.de