#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html

App-Empfehlung über Hilfe bei Corona

Was darf ich in der Pandemie bei Corona?

Hilfe über Corona im eigenen Wohnortbereich

3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung

Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.

Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“

Wie hoch ist die Inzidenz?

Besteht Schulpflicht?

Wie lange darf ich außer Haus?

Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?

Z.B.

Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs

Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?

Ausgabgsbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?

Maskenpflicht

Körpernahe Dienstleistungen

Wann darf wo eingekauft werden?

Die App gibt es als Android- und als Applesoftware

Hier die beiden Apps:

– Bei Android—>

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.intradesys.darfichdas

– Bei Apple —>

https://apps.apple.com/de/app/darf-ich-das/id1529322054

Unsere 2. App-Empfehlung: Die Corona-App

Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.

Link zu dem App bei

– Android —> https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp

– Apple-App —> https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757

3. Tipp: Notfallvorsorge Notfallordner

11% aller Infizierten müssen stationär behandelt werden.

Knapp 5 % aller Infizierten müssen künstlich beatmet werden. Davon versterben knapp 50 %. Dies sind etwa 2,4 % aller Infizierten.

Corona ist nicht die einzige Krankheit, die dazu führen kann, dass man selbst nicht mehr handeln kann.

Sinnvoll sind neben der Generalvollmacht viele andere Vollmachten und Verfügungen sowie alle notwendigen Papiere.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist dabei eine wichtigen Hilfe.

Neben vielen Formularen und Vordrucken enthält der Notfallordner- Vorsorgeordner viele wichtige Tipps.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es spezielle Notfallordner.

Beamte und Pensionäre benötigen den Notfallordner für Beamte

www.notfallordner-beamte.de

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Versionen.

Je nach Branche und Unternehmensform sind Besonderheiten zu beachten, die mit einem allgemeinen Notfallordner nicht abgedeckt.

Eine Auswahl finden Sie über die Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.

Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.

Besonders dann, wenn

– eine Firma vorhanden ist

– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)

ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.

Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.

Empfohlene Reihenfolge:

1. Notfallordner bestellen und durchlesen

2. Termin beim Anwalt (möglichst Fachanwalt)

3. Notarielle Beurkundung

Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit – Entgeltumwandlung – betriebliche Altersversorgung

Die intelligentere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung im Verbund mit der betrieblicher Krankenversicherung

Die #Gründe für #Berufsunfähigkeit sind immer öfter nicht körperlicher Natur, sondern sind von der Psyche geprägt.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichert, sollte im Übrigen auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit und nicht nur Erwerbsfähigkeit abgesichert ist und vor allem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst ab 50% oder gar 75% leistet, sondern unbedingt schon ab 25% eine anteilige Leistung vorsieht, die dann ab 75% vollständig leistet.

Grund: Bei

– 50%Klausel wird bei 49% keine Leistung erbracht.

– 75%Klausel wird bei 74% keine Leistung erbracht.

– Bei 25-75 Klausel wird zwischen 25 und 74% eine anteilige Leistung, danach die volle Leistung erbracht.

Bei etwa 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle ist die Berufsunfähigkeit unter 50%.

Gerade wer dann um die 50% berufsunfähig ist, muss entweder einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft eingehen oder sich jahrelang mit der Gesellschaft vor Gericht herumstreiten.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Toolbox.de

Denn bei der Versicherungsgesellschaft geht es schließlich bei den 50/75 % Klauseln um „alles oder nichts“

Bei den 25-74% BU-Verträgen geht es nur um ein paar Prozentpunkte Mehr oder weniger-Leistung.

Und wer clever ist, schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersversorgung ab.

Die Vorteile sind enorm.

Der Beitrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss vom Nettoeinkommen bezahlt werden.

Bei der BerufsunfähigkeitsverSicherung, die als betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen wurde, wird der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen gezahlt.

Bei der BU-Entgeltumwandlung entfallen dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Und nicht nur das. Zusätzlich geben die Arbeitgeber noch einen Beitragszuschuss. Mindestens muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Betrages dazugeben.

Viele Arbeitgeber geben auch höhere Zuschüsse, die zwischen 20 und 50% liegen.

Hierzu ein Beispiel:

Arbeitnehmer A hat eine private Berufsunfähigkeitsversucherung mit einem Monatsbeitrag von 75 Euro abgeschlossen.

Der BU-Schutz ist ab 50% Berufsunfähigkeit bei 1.000 Euro.

——-

Sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Beruf) entscheidet sich dazu die Berufsunfähigkeitsversicherung als Entgeltumwandlung abzuschließen.

Auch er ist bereit 75Euro netto mtl. aufzuwenden.

Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt insgesamt 50%.

Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsabgaben.

Der Arbeitgeber gewährt einen Beitragszuschuss von 20%.

Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer B folgende Vergünstigung:

Bruttobeitrag: 150 Euro

Arbeitgeberzuschuss: 20% aus 150 Euro 30Euro

= Gesamtbeitrag

Steuer- Sozialversicherungsersparnis:

150×0,5 = 75

Tatsächlicher Eigenaufwand: 75 Euro

Arbeitnehmer B wählt bewusst die 25-74 BU-Klausel.

Wie hoch wäre die Absicherung? Die Grundsumme wäre in diesem Beispiel 2.500 Euro.

Die Höchstrente steigt nicht nur proportional an, sondern höher.

Bei 100 % Berufsunfähigkeit erhält also

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Leistung

Bei 75 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Bei 70 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.750 Euro

Bei 5 0% Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.250 Euro

Bei 40 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 1.000 Euro

Bei 25 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 625 Euro

Bei 20 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 0 Euro

www.bAV-Leitfaden.de

Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente bei der Privatrente geringer zu versteuern ist. Dies ist jedoch in der Praxis eher nicht relevant, da das Einkommen der Menschen bei Berufsunfähigkeit unterhalb des Grundfreibetrags ist und dann in beiden Fällen keine Steuern fällig werden.

Was ist durch den Arbeitgeber zu beachten?

Ein früherer Haftungsbereich des Arbeitgebers wurde durch die Umgestaltung des §2 BetrAVG verkleinert, so dass Haftungssituationen wie sie zeitweise vorhanden waren (3AZR 794/14 v. 19.5.16)

nicht mehr mehr bestehen.

Auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant.

Ist ein Arbeitnehmer immer wieder krank, dann kostet dies nicht nur im Rahmen der Gehaltsfortzahlung, sondern andere Arbeitnehmer müssen den Job des krank gemeldeten Arbeitnehmers mitmachen.

Auf Dauer führt dies auch zu Komplikationen.

Hat ein Arbeitnehmer neben der Erwerbsminderungsrente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, dann könnte dies eher den Lohnausfall ausgleichen.

Wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, ist diese Rente sogar höher, als die Altersrente mit Abschlag, da eine Zurechnungszeit bis z.Zt. 65 Jahren und 10 Monaten berücksichtigt wird.

www.Renten-Experte.de

Diese insgesamt bessere Absicherung hilft auch dem Arbeitgeber.

Denn wenn ein Dauerkranker immer wieder einzelne Wochen ausfällt, dann kann der Arbeitgeber dafür keinen dauernden Ersatz einstellen.

Die betriebliche Altersversorgung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu nutzen, ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit bereits ab 25 % leistet.

Was führt zur Berufsunfähigkeit? Welche Ursachen sind sehr häufig?

Im Versicherungsmagazin vom 7.1.2021 wurde hierzu folgendes veröffentlicht:

Zitat:

„Psychische Störungen zu über 44 Prozent Grund für BU

Psychische Störungen sind weiterhin Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die jüngste Analyse der Debeka.

Für diese Untersuchung hat der Lebensversicherer noch 2020 seinen Bestand von etwa 506.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ausgewertet. Nach eigener Aussage ist das Unternehmen der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland. Berücksichtigt wurden dabei die im vorigen Jahr rund 1.000 neu eingetretenen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit.

Die drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Für 44,1 Prozent waren im Jahr 2019 psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2018 war dieser Anteil sogar noch höher und betrug 45,4 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,7 Prozent bösartige und gutartige Tumore an. Mit 12,6 Prozent war der Bewegungsapparat – zum Beispiel Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Auslöser, nicht mehr arbeiten zu können.

Bewegungsapparat als BU-Ursache weiter leicht rückläufig

Damit ist laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent weiter leicht rückläufig. Dabei waren Rücken, Gelenke und Co. jahrelang die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erst in der vorigen Analyse für das Jahr 2018 belegten Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) mit 15,5 Prozent den zweiten Platz. Dabei lag der Anteil bei Muskeln und Skelett noch auf einem ähnlichen Niveau (15,3 Prozent).“

Die Psyche spielt somit bei der Erwerbsminderung und auch bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.

Bei den Krankmeldungen ist die psychische Ursache oft hinter verschiedenen Diagnosen versteckt, denn wenn unterschiedliche Krankheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorhanden sind,gilt die 6-wöchige Gehaltsfortzahlungsfrist wieder neu.

Insofern auch ein wichtiger Grund, warum der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker bezuschusst und ggf. durch eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt.

AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

——
Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Pflegezusatzversicherung wichtig – Ein Vergleich lohnt sich

Pflegezusatzversicherung vergleichen

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und #Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die #stationäre und #ambulante #Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den #Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklage sowie alle anderen Nebenkosten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom #Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein #Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der #Pflegestufe (I-III) abhängig.
Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der #Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es #Pflegegrade, unterteilt in #Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die #Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln.

Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der #Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die #Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den #Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die #Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-#Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer #Beitragserhöhungen bei privaten #Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die stationäre und ambulante Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklüge sowie alle anderen Nebenkisten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es Pflegegrade, unterteilt in Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer Beitragserhöhungen bei privaten Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Was haben Heilpraktiker und Donald Trump gemeinsam?

Mancher glaubt an den lieben #Gott, der andere an #Donald #Trump und der Dritte an den #Heilpraktiker

Empfehlenswerter Filmbeitrag über die Lobby der Heilpraktiker —> https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Interessanter #Filmbeitrag über die #Wissenschaft #Medizin und den sogenannten #Heilpraktikern

Hier wird auch das Interesse der Heiler, Heilpraktiker , Nahrungsergänzungsmittel- Verkäufer & Co. erkennbar, warum diese Erwerbstätigen bzw. Selbstständigen gegen

– Impfstoffe

– und andere medizinisch fundierten Behandlungen und Medikamente sind.

Sie verdienen nichts mehr, wenn sie diesen Markt verlieren.

Forum-55plus.de e.V.

Coronavirus – SarsCov2 – Was würde ein Reproduktionsfaktor von 2,0 bedeuten?

Was würde eine #Reproduktionszahl von 2,0 bedeuten?

Wie wären die Folgen für die #Menschheit und die #Wirtschaft?

#Coronavirus Was man aus der Geschichte „Reis auf dem Schachbrett“ lernen kann.

Wer die #Geschichte liest, weiß warum die #Reproduktionsrate unter 1,0 bleiben muss.

In dieser Geschichte ist die #Reproduktion bei 2,0.

Gemäss einer alten Legende lebte in Indien einst ein König namens Sher Khan.

Während seiner Herrschaft erfand jemand das Spiel, das heute Schach heißt.

Der König war von diesem königlichen #Spiel begeistert, dass er den Erfinder des Spieles zu sich an den Königshof rufen ließ.

Als der Erfinder, ein weiser Mann, vor ihn trat, sagte der König, er wolle ihm eine Belohnung geben für diese vortreffliche Erfindung.

Er sei reich und mächtig genug, ihm jeden Wunsch zu erfüllen, sei er auch noch so ausgefallen.

Der Mann schwieg eine Weile und dachte nach.

Der König ermunterte ihn und sagte, er möge keine Scheu zeigen und einfach seinen Wunsch äußern. Der Mann jedoch erbat sich Bedenkzeit bis zum nächsten Tag, um über seinen Wunsch nachzudenken. Dann, so sagte er, wolle er dem König seinen Herzenswunsch mitteilen.

Als der Mann am nächsten Tag abermals vor den König trat, bat er um ein einziges Reiskorn auf dem ersten Feld des #Schachbretts.

Der König lachte und fragte ihn, ob das wirklich alles sei, er könne sich doch mehr wünschen? Da antwortete der Mann, er hätte gerne auf dem zweiten Felde zwei Reiskörner, auf dem dritten vier, auf dem vierten acht, auf dem fünften Feld sechzehn Reiskörner.

Die Berater des Königs begannen schallend zu lachen, weil sie diesen Wunsch für äußerst dumm hielten.

Schließlich hätte der Mann sich Gold, Edelsteine, Land oder alles mögliche andere wünschen können. Der König hatte ja sein Wort gegeben und müsste ihn mit Reichtümern überschütten, wenn er es verlangte.

Der König war verärgert, weil er dachte, der Erfinder halte ihn für zu arm oder zu geizig. Er sagte, er wolle ihm für alle Felder Reiskörner geben – auf jedem Feld doppelt so viele Körner wie auf dem Feld davor.

Doch der Wunsch sei dumm, weil er ihm viel mehr hätte geben können. Der König schickte den Erfinder des Schachspiels aus dem Palast hinaus und ließ ihn am Tor warten. Dorthin würde man ihm seinen Reis bringen.

Der Weise ging leise lächelnd hinaus. Am Tor setzte er sich und wartete geduldig auf seine Belohnung.

Abends erinnerte sich König Sher Khan an den seltsamen Wunsch und fragte, ob der Erfinder seine Belohnung schon erhalten habe. Seine Berater wurden nervös und erklärten, dass sie die Belohnung nicht hätten zusammenbringen können – es sei einfach viel zu viel, und die Getreidespeicher würden nicht genug Reis enthalten, um ihn auszuzahlen.

Da wurde der König wütend und schimpfte, sie sollten dem Mann endlich seine Belohnung geben, schließlich habe er es versprochen und das Wort des Königs gelte.
Da erklärten seine Berater und der Hofmathematiker, dass es im gesamten Königreiche nicht genug Reis gäbe, um den Wunsch des Mannes zu erfüllen.

Ja, dass es auf der gesamten Welt nicht so viel Reis gäbe. Wenn er sein Wort halten wolle, müsse er alles Land auf der Welt kaufen, es in Reisfelder verwandeln und sogar noch die Ozeane als Ackerfläche trockenlegen lassen, um genügend Reis anpflanzen zu können.

König Sher Khan schwieg verblüfft. Dann fragte er, wie viele Reiskörner es denn seien. 18.446.744.073.709.551.615 Reiskörner war die Antwort.

Da lachte der König schallend. Er ließ den Weisen zu sich rufen und machte ihn zu seinem neuen Berater.

Mathematische Überlegungen

Mathematisch gesehen ist die Geschichte eine Berechnung der Potenzen von 20 bis 263 und deren Summe bis 264 – 1

Die Tabelle der Reproduktion sieht man auf der Internetseite

https://meinstein.ch/math/reis-auf-dem-schachbrett/

Die Folgen für die Menschheit wären katastrophal.

Die Weltbevölkerung besteht aus 7,75 Mrd. Menschen, also 7.750.000.000 Menschen.

Bereits bei Feld 33 auf dem #Schachspiel ergeben sich 8.589.934.591 Reiskörner.

Eine #Reproduktion von 2,0 führt also nach 33 Übertragungen – wenn jeder den #Virus 33 mal weiter überträgt – zu 8,589 Mrd. Infizierten.

Am 24.4.2020 gab es weltweit etwa 2.735.117 Infizierte.Würde man aufgrund einer gewissen Dunkelziffer insgesamt die 10-fache Menge an Infizierten unterstellen, dann gäbe es 27,35 Mio. Menschen, die weltweit infiziert wären.

Als Geheilt gelten 736.740 Menschen. Unterstellt man auch hier eine Dunkelziffer von dem 10 fachen Wert, dann wären 7,36 Mio. Menschen geheilt.Würde man annehmen, dass die Verstorbenen vollständig erfasst wären – also kein Verstorbener vergessen wäre, dann sind 192.019 Menschen verstorben.

Fassen wir zusammen (bei einer 10-fachen Dunkelziffer) unter der Annahme dass kein Verstorbener übersehen wurde:
– Infizierte insgesamt: 27,35 Mio.- Geheilt: 7,36 Mio.- Verstorben: 192.019

Daraus ergeben sich derzeit als noch infiziert:19,807Insgesamt überstanden haben es also dann 7,542 Mio. Menschen.192.019 Verstorbene würden dann 2,54 % der Menschen ausmachen, die von den 7,542 Mio. Menschen ausmachen, die die Infektion schon hinter sich haben.

Was bedeutet dies für die Entwicklung der Toten?

Geht man davon aus, dass keine neuen Infektion hinzukommen würden, dann ist bei 27,35 Mio. Infizierten (inkl. 10-Fächer Dunkelziffer) bei einer Sterberate von 2,54 % die Anzahl der Toten bei 694.690.

Nun ist davon auszugehen, dass die Pandemie sich fortsetzt und letztendlich bei 7,75 Mrd. Menschen die Sterberate durchaus mindestens bei 2,54 % liegt. Die Todesrate wäre dann bei diesen positiv angenommenen Werten bei 196.850.000 Menschen, also 196,85 Mio.

Dies wäre beim 1. Durchgang das Ergebnis der Verstorbenen.

Hierbei ist noch nicht folgendes berücksichtigt:

1. Geheilt ist nicht gesund:

Inzwischen sind eine erhebliche Anzahl von Folgeschäden bekannt.

  • #Lungenerkrankungen,
  • #Schlaganfall,
  • #Herzinfarktgefahr
  • und #Darmerkrankungen

sind inzwischen teilweise als Folgeschaden erkannt, wobei erst eine langfristige Analyse diese Folgeschäden tatsächlich in 2-4 Jahren sichtbar machen.

2. In einigen Fällen wird von neuen Infektionen berichtet, obwohl zuvor die Gesundung festgestellt wurde.

Es fand also eine Neuinfektion statt.

Ebenso ist davon auszugehen, dass ein wirksamer Schutz vor SarsCov-2 nur maximal 18 Monate bestehen bleibt.

3. Ausschließlich die Forschung und Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen können diesen Virus aufhalten.

Impfgegner (die unter #Esoterikern und auch teilweise #Heilpraktikern aus finanziellen Eigeninteresse zu finden sind) tun gut daran endlich mal ihre Einstellung zum Impfen zu überprüfen.

Betrachtet man unter diesen Überlegungen die wirtschaftliche Situation, dann ist das Herunterspielen der Pandemie katastrophal!!!

Der #Mischpult #Coronavirus sieht viele einzelne Regler vor, die berücksichtigt werden müssen, damit ein positives Konzert noch entstehen kann.Insbesondere muss der Regler „Wirtschaft – Ethik“ nicht übersehen werden.

Wer #SarsCov2 als ungefährlich ansieht, sollte also nicht nur die kurzfristigen #Wirtschaftsschäden betrachten, sondern insbesondere auch die langfristigen Schäden, wenn der #Sars-Cov-2 Erreger nicht gestoppt werden kann.

Der #Schieberegler kurzfristig und langfristig ist gerade auch für wirtschaftliche Interessen nicht zu übersehen.

Der Coronavirus Sars-Cov-2 wird uns noch sehr sehr lange beschäftigen und wird vieles verändern.Als Mindestfrist kann man 1 – 2 Jahre ansetzen.

Die spanische Grippe, Cholera, Pest & Co. beschäftigte die Menschen erheblich länger.

Übrigens: auch bei diesen Krankheiten gab es damals:

  • – Verschwörungstheoretiker
  • – Abzocker
  • – Leugner
  • – und Menschen, die aus solchen Situationen noch Profit schlagen wollen, wird es immer geben.

Leider.

Wer klar über mathematische Zusammenhänge nachdenkt und seinen gesunden Kopf einschaltet, wird von

  • – Wegelagerern
  • – Esoterikern
  • – Abzocker
  • – und Leugnern

verschont bleiben.

Und wenn ein Impfstoff in einem Jahr vorhanden ist, kann Sars-Cov-2 auch in den darauf folgenden 2 Jahren ausgerottet werden.

Das setzt jedoch jetzt auch diszipliniertes Verhalten innerhalb der kommenden 18 Monate voraus.

Die Reproduktionszahl darf auf keinen Fall auf über 1,0 ansteigen.

Beim Faktor 1,2 reicht es aus, dass jeweils 50 mal eine Ansteckung erfolgt und wir haben in Deutschland 82.817 Mio. infizierte.

Nach 63 mal wären bei dem Faktor 1,2 schon theoretisch 9,480 Mrd. Menschen infiziert. Theoretisch deshalb, weil wir momentan 7,75 Mrd. Menschen auf der Welt haben.

Auch wenn ich damit auf wenig Gegenliebe stoße:

Ein Reproduktionsfaktor (Ansteckungsfaktor) von über 1,0 muss mit allen Mitteln vermieden werden. Koste es was es wolle.

Und selbst, wenn die Wirtschaft um 50 % schrumpft. So traurig sich dies anhört. Wir haben keine andere Wahl.

Coronavirus – Hochrechnung der Infizierten und der Sterberate

Deutschland ist im internationalen Vergleich bei den Anzahl der Infizierten und Verstorbenen vorbildlich aufgestellt.

Ein Grund war hierbei auch die Geschlossenheit der Bundesregierung sowie der Bundesländer, die gemeinschaftlich entschieden vorgegangen sind.

In keinem anderen Land sind die Todesraten so gering.

Seit heute hat die Opposition eine Konfrontation angekündigt. Die Bundeskanzlerin hat sich jedoch klar zu den bisherigen Maßnahmen bekannt und zur Vorsicht aufgerufen.

Bei näherer Betrachtung der deutschen Zahlen ergibt sich ein Bild, das die Gründe zur Vorsicht aufzeigen.

Vergleich Einwohner – und Infizierte

Von rund 83 Mio. Einwohnern sind 1548.435 als infiziert gemeldet.

Setzt man die Verstorbenen mit den Infizierten in ein Verhältnis ergeben sich folgende Werte:

Von insgesamt 148.435 sind bisher 5.133 Menschen Verstorben

Gesundet sind:

Von 148.435 Infizierten sind 96.627 gesundet

Die Differenz von 148.435 Infizierten, abzüglich 96.627 Gesundeten sowie 5.133 Verstorbenen ergibt 46.675 Menschen, die noch infiziert sind.

Insoweit könnte man zufrieden sein, denn die Anzahl der noch infizierten Menschen ist klein und durch unser Gesundheitssystem gut behandelbar.

Der Schein ist trügerisch.

Auch wenn man sogar unterstellt, dass es eine hohe Dunkelziffer an bereits infizierten und gesundeten Menschen ausgeht, ist der Schein sehr trügerisch.

Bei der nachfolgenden Berechnung wurde sogar unterstellt, dass die Gesamtzahl aller bisher Infizierten 10 mal höher wäre.

Das Ergebnis wäre dann sehr ernüchternd:

Anzahl der NOCH-NICHT Infizierten

Unterstellt man, dass die bisher Infizierten 10 mal höher wäre, dann wären rund 1,485 Mio. schon an Corona erkrankt gewesen.

Bei einer Einwohnerzahl von 83,0 Mio. Einwohnern sind dann noch 81,5 Mio. noch nicht infiziert gewesen.

Würde sich die Sterbequote nicht verändern und alle noch nicht Infizierten noch durch Covid-19 erkranken, dann ergeben sich 273.187 Todesfälle.
Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass die Dunkelziffer 10 mal so hoch ist bei den Infizierten.

Geht man davon aus, dass die bisher Infizierten nur die 5-fache Dunkelziffer erreichen, ist die zukünftige Todesrate bei rund 546.000 Menschen. Und dies verteilt auf ein Jahr bzw. 18 Monate.

Grund: aus jetziger Sicht wird davon ausgegangen, dass ein Antivirus maximal 18 Monate wirkt. Anschließend beginnt die Neuinfektion mit dem gleichen Virus Sars-Cov-2 oder mit einem mutierten Virus, der vielleicht noch ganz andere Wirkungsweisen hat.

Es soll keine Schwarzmalerei hier erfolgen, sondern nur dargestellt werden, dass eine Reduzierung von Shutdown-Maßnahmen immer genau überlegt werden muss.

Diese geringe Todesrate ergibt sich nur dann, wenn die Anzahl der Infizierungen wie in der Vergangenheit auch medizinisch versorgt werden können.

Ergibt sich ein Aufflackern der Pandemie, wäre die Todesrate sicherlich sehr schnell höher.
Grund: Wenn die Anzahl der Infizierten stark anwächst, könnte als Folge unser Gesundheitssystem die Behandlung nicht mehr von jedem einzelnen Patienten sicherstellen.

Natürlich könnte die zukünftige Anzahl von Todesfällen auch geringer ausfallen. Dies allerdings nur dann, wenn ein Medikament oder ein Impfstoff vorhanden ist, der für jeden einzelnen Bürger vorhanden ist.

Mit einem Impfstoff rechnen die Experten frühestens im Frühjahr im Jahr 2021.

Insoweit ist die Entscheidung der Bundesregierung völlig richtig, Lockerungen sehr vorsichtig durchzuführen und jeweils nach 14 Tagen zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Öffnungen möglich sind.

Zu schnelle Öffnungsschritte führen sehr schnell zu einer Anstieg der Infizierten und dann auch zu Todesraten, wie sie in anderen Ländern der Fall sind.

Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann
Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Forum-55plus.de e.V.
Forum-55plus
Forum-55plus

Nachfolgend die Gesamttabelle – Stand 23.4.2020

Tabelle „Hochrechnungen nach Bundesländer „Sterberate aufgrund der Infizierten und bisherigen Todesfälle unter der Annahme von 10-fach so vielen Infizierten, wie sie bisher bekannt ist.