Rentenberater überprüft Rente – Witwe erhält 51.000 Euro Nachzahlung

#Rentenberater #Rente #Rentenüberprüfung #gesetzliche #Rentenversicherung

Mitunter kann es lohnen, seinen Rentenbescheid prüfen zu lassen.

Rentnerin bekommt 51.000 Euro Nachzahlung

Da ihr versehentlich 18 Jahre lang nur die kleine Witwenrente statt der großen ausgezahlt wurde, bekommt sie nun eine satte Nachzahlung und eine Rentenerhöhung.

Die Witwe hatte eigentlich nur ihren Rentenbescheid wegen Altersrente prüfen lassen wollen, als ein Rentenberater entdeckte, dass ihr für 18 Jahre zu wenig Hinterbliebenenrente gezahlt wurde.

Als die Frau 36 Jahre alt war, verstarb ihr Ehemann, woraufhin sie die sogenannte kleine Witwenrente erhielt.

Ab ihrem 45. Geburtstag hätte sie Anspruch auf die große Witwenrente gehabt.

Die Umstellung hatte die Rentenversicherung vergessen.

Überprüfung durch Rentenberater

Auf die Nachfrage stellte die gesetzliche Rentenversicherung einen neuen Bescheid aus.

Hierdurch hatte die Witwe zusätzlich zu ihrer Altersrente die große Witwenrente enthalten, was einen monatlichen Zuschlag von 340,64 Euro bedeutet.

Zudem erhielt die Witwe eine Nachzahlung in Höhe von 51.279,11 Euro.

Grundsätzlich gilt: Heiraten zwei Menschen und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Vorausgesetzt, der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Versorgungsehen- kein Witwenanspruch

Wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kann eine Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Große und kleine Witwenrente/Witwerrente

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die große Witwenrente zu beziehen, muss der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein.

Wenn der Hinterbliebene noch nicht 45 Jahre alt ist, aber ein minderjähriges oder behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente.

Hinterbliebenenrente 25%, 55% oder 60%

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt.

Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch. Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres zu beantragen.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die große.

Wer vor 2002 geheiratet hat und wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Besonderer Tipp:

Hilfreich ist bereits zu Lebzeiten das Versichertenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen.

Hierzu gehört auch die Ausbildungszeiten (Schule und Studium) zu melden.

Ebenso ist es sinnvoll, in einem Notfallordner alle Dokumente aufzubewahren.

Viele Tipps – insbesondere bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall bietet der Notfallordner – Vorsorgeordner

von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.bav-Experte.de

bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft zeitlich möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil der Personalabteilung die Verwaltung übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH):

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

übernehmen.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

 

Blog bAV-Versorgung

#bAV-#Versorgung #bAV #Versorgung – Blog um die #betriebliche #Altersversorgung

blog.bav-versorgung.de

Seit diesem Wochenende gibt es einen neuen Blog, der sich mit den Themen #betriebliche und #private #Altersversorgung befasst und viele Tipps und Hintergrundinformationen befasst.

Der Blog kommt aus dem Haus des #bAV-#Leitfaden.de

www.bAV-Leitfaden.de

Autor ist der #bAV-#Experte

www.bAV-Experte.de

(Autor: Werner Hoffmann)

blog.bav-versorgung.de

Notfallordner Unternehmer -Vorsorge Unternehmervollmacht

Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.

Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen:

  • Privatpersonen
  • Beamten
  • Selbstständigen (Personengesellschaft)
  • Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw)
  • 41 verschiedenen zulassungspflichtige Handwerkern
  • Sonstige Handwerker
  • Unternehmern (Inhaber Kapitalgesellschaft, zB UG, GmbH)
  • und sogenannte Mischfälle

Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.

Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.

Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.

Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.

Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.

Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!

Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Das nachfolgende Filmbeispiel macht dies deutlich

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Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

Hierdurch kann fast jeder Interessierte den Notfallordner / Vorsorgeordner für seine individuellen Bedürfnisse auswählen.

Hilfe am ipad smartphone bei älteren Menschen

#smartphone #ipad #Demenz #Altenhilfe

Sehr oft erreichen uns Anfragen, ob wir älteren Menschen nicht beim IPad iPhone helfen können.

Leider sind unsere Kapazitäten derzeit ausgelastet.

Darüber hinaus ist das Finanzamt Leonberg wohl nicht ganz damit einverstanden, wobei wir hier noch in der „Klärungsphase“ mit dem #Finanzamt #Leonberg sind.

Zu gegebener Zeit informieren wir hier alle User.

Finanzamt Leonberg gegen Altenhilfe am ipad?
Finanzamt Leonberg gegen Altenhilfe am ipad?

Wer eine Hilfe am #smartphone oder #Tablet sucht oder helfen möchte, kann dies bei den Facebook-Seiten dieses Artikels gerne bei „Kommentieren“ eintragen, so dass sich dann die Personen direkt melden können.

Wählen Sie einfach Ihr Bundesland auf dieser Internetseite (https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/ )

aus und dann die Stadt in Ihrer Region.

Sie werden dann auf die entsprechende FACEBOOK-SEITEN weitergeleitet.

Die Nutzung des Tablet (zB ipad) oder Smartphone (zB iPhone) der älteren Generation hat viele Vorteile:

1. Jeder 2. ab 75 Jahren bekommt mindestens einmal im Monat Besuch. Die anderen 50% erhalten keinen oder seltener Besuch. Die Vereinsamung der Älteren ist oft ein enormes Problem.

2. Der iPad und das iPhone kann Oma, Opa und die Enkelkinder zusammenbringen. Wenn die Enkelkinder in der Nähe wohnen, können sie wieder öfter zu Oma und Opa.

Wenn die Enkelkinder weiter weg wohnen, kann man sich über WhatsApp / Viber öfter austauschen und auch unterhalten mit Video.

3. Ältere Menschen haben wieder eine Aufgabe und Beschäftigung.

4. Selbst bereits Demenzkranke können teilweise das Gerät zB für Fotoaufnahmen oder Videos noch nutzen. Die Feinmotorik der Hände wird eingesetzt. Und unbewusst findet so eine Handgymnastik statt.

 

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Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass – nach anfänglicher Scheu – ältere Menschen sehr engagiert im Laufe der Zeit sich stundenlang damit beschäftigen können.

www.forum-55plus.de

Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

#Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot #Aon #Hewitt

Nach unseren Informationen möchte Daimler bei seinen Arbeitnehmern die Betriebsrente abfinden. Hierzu wurde nach unseren Informationen Aon Hewitt damit beauftragt, dies umzusetzen. Die Abfindung von Betriebsrenten ist jedoch nicht immer möglich, da das Arbeitnehmerschutzgesetz (BetrAVG, § 3 und § 30g BetrAVG) dies nur in bestimmten Fällen zulässt.

Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert.
Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich höhere Rückstellungen bilden. Darüber hinaus können bei der

– innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB, (IAS19.26 IFRS )

– und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist gegenüber aktiven Arbeitnehmern pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 192 Euro, 60%).

Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

Je nach zukünftiger Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerlich- und sozialversicherungsrechtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.

Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (z. B. Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt oder älter, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also ab 2005 gezahlt werden, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist im Jahr 2013 oder 2014 ausgeschieden und erhält übergangsweise eine Abfindung. Die Betriebsrente beginnt allerdings erst 2005. In diesem Fall darf die Betriebsrente NICHT abgefunden werden. Zwar ist der Arbeitnehmer vor 2005 ausgeschieden, allerdings wurde die laufende Betriebsrente erst 2005 gezahlt.

Sollte in diesem Fallbeispiel die Betriebsrente trotzdem abgefunden werden, hat der Arbeitnehmer trotzdem einen Betriebsrentenanspruch. Sehr oft werden bei Abfindungsangeboten, diese Feinheiten nicht beachtet.

Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzuzahlen.

Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

– oder an die Erben (oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (z. B. Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (Vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

Die Sterbetafeln berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

  • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
  • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
  • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
  • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
  • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlungen spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen in der Rentenphase ein Problem.

Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber die Rentenansprüche abfinden möchten und bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

  • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
  • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
  • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
  • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

  • die Arbeitgeber
  • die Arbeitnehmer

betrachtet werden. Hierbei muss ein sogenannten bAV-Scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

www.bav-Experte.de

Wer hilft wem am #Smartphone oder #Tablet

#smartphone #ipad #Demenz #Altenhilfe

Sehr oft erreichen uns Anfragen, ob wir älteren Menschen nicht beim IPad iPhone helfen können.

Leider sind unsere Kapazitäten derzeit ausgelastet.

Darüber hinaus ist das Finanzamt wohl nicht ganz damit einverstanden, wobei wir hier noch in der „Klärungsphase“ mit dem #Finanzamt #Leonberg sind.

Zu gegebener Zeit informieren wir hier alle User.

Wer eine Hilfe am #smartphone oder #Tablet sucht oder helfen möchte, kann dies bei den Facebook-Seiten dieses Artikels gerne bei „Kommentieren“ eintragen, so dass sich dann die Personen direkt melden können.

Wählen Sie einfach Ihr Bundesland auf dieser Internetseite (https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/ )

aus und dann die Stadt in Ihrer Region.

Sie werden dann auf die entsprechende FACEBOOK-SEITEN weitergeleitet.

Die Nutzung des Tablet (zB ipad) oder Smartphone (zB iPhone) der älteren Generation hat viele Vorteile:

1. Jeder 2. ab 75 Jahren bekommt mindestens einmal im Monat Besuch. Die anderen 50% erhalten keinen oder seltener Besuch. Die Vereinsamung der Älteren ist oft ein enormes Problem.

2. Der iPad und das iPhone kann Oma, Opa und die Enkelkinder zusammenbringen. Wenn die Enkelkinder in der Nähe wohnen, können sie wieder öfter zu Oma und Opa.

Wenn die Enkelkinder weiter weg wohnen, kann man sich über WhatsApp / Viber öfter austauschen und auch unterhalten mit Video.

3. Ältere Menschen haben wieder eine Aufgabe und Beschäftigung.

4. Selbst bereits Demenzkranke können teilweise das Gerät zB für Fotoaufnahmen oder Videos noch nutzen. Die Feinmotorik der Hände wird eingesetzt. Und unbewusst findet so eine Handgymnastik statt.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass – nach anfänglicher Scheu – ältere Menschen sehr engagiert im Laufe der Zeit sich stundenlang damit beschäftigen können.

www.forum-55plus.de

#Private #Krankenversicherung #Standardtarif wird teurer

Ein interessanter Artikel zur #Beitragsanpassung im #Standardtarif der privaten #Krankenversicherung. In dem Standardtarif versichern sich PKV-Versicherte i.d.Regel dann, wenn der normale PKV-Tarif teurer wäre.

Die Beitragsanpassung des Standardtarifs ist aufgrund der Niedrigzinsphase notwendig geworden.

Hintergrund ist, dass bei der privaten Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen gebildet werden. So wird bei jungen Versicherten ein Teil des Beitrages für später angespart, so dass im Alter dieses Sparguthaben für diese Personengruppe für Leistungsfinanzierungen zur Verfügung steht.

Unternehmen, die in den normalen Tarifen zu niedrig kalkuliert haben und sehr oft neue Tarifgenerationen eingerichtet haben, werden deshalb auch mehr Kunden in den Standardtarif aufnehmen müssen.

Der Standardtarif wird vom Kunden dann gewählt, wenn der normale Tarif zu teuer wird.

Ursachen können zum Beispiel sein:

– Privates Krankenversicherungsunternehmen hat zu geringe Altersrückstellungen kalkuliert

– Versicherter hatte bei Vertragsabschluss der normalen Krankenversicherung einen Risikozuschlag erhalten und wollte sich trotzdem privat krankenversichern.

Die Personen, die im Standardtarif versichert sind erhalten nun eine Beitragsanpassung

.

Bei der Debeka (größte PKV) sind es nur 320 Personen. Bei der Allianz 5.000 und bei der DKV 12.400 !

Dies zeigt auch, dass bei der Debeka – der größten privaten Krankenversicherung nur ein sehr geringer Teil den Standardtarif gewählt hat und jetzt eine Beitragserhöhung erhält.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/964999/beitragserhoehung-standardtarif-pkv-deutlich-teurer.html

Notfallordner

#Notfallordner Die Vorsorge für den Ernstfall.

Wenn eine Person oder ein Selbstständiger, Arzt, Apotheker oder Unternehmer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr handeln kann, möchten die meisten Menschen eine vertraute Person mit den notwendigen Aufgaben beauftragen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer keine Vorsorgevollmacht hat, kann sich jedoch niemand auswählen.

Sehr oft wird dann auch ein beruflicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt; auch dann wenn jemand verheiratet ist oder Kinder hat!

Darüber hinaus sind für viele Personen (Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. Unternehmensarten (je nach Branche) spezielle Ergänzungen notwendig.

Aus diesem Grund gibt es bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

auch über 90 verschiedene Versionen eines Notfallordner / Vorsorgeordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

#Versicherungen und #FACEBOOK

Über bestimmte Erkrankungen sowie bestimmte Versicherungen hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus eigenständige Spezialseiten bei #FACEBOOK #twitter und Co. eingerichtet.

Ziel ist es interessierten Menschen vielfältige Spezialinformationen zur Verfügung zu stellen.

#Versicherungen #FACEBOOK & Co.

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Ob es um um bestimmte Krankheiten oder um

– #Krankenversicherung

– #Pflegeversicherung

– #gesetzliche #Rentenversicherung

– #Private #Altersversorgung

– #betriebliche #Altersversorgung mit allen Durchführungswegen

– #Sachversicherungen

geht.

Für alle diese Bereiche gibt es bereits durch das Forum/55plus.de

bei Facebook eigenständige FACEBOOKseiten und auch eigene Twitter/Kanäle

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/