Trump: America First and kill your Kids

Yes, thanks to #Trump: tragic case from the USA – Teen rodent dies from #Corona
Fortunately, Germany has neither a state citizens‘ insurance nor a country without compulsory insurance.

There is state health insurance in England. Consequence: The lack of competition has led to a reduction in services in recent decades. Many private doctors and laboratories were abolished and replaced by government care centers.

The opposite was the case in the United States.
While Obama still introduced compulsory insurance so that everyone had health insurance, Trump cut back on this system.
As a result, many people have no health insurance.

If citizens‘ insurance had been introduced in Germany, the good infrastructure in the German medical landscape would no longer exist today.

Teenage dies of Covid-19 in the United States – previously he was denied treatment

The majority of the population now knows that the corona virus can also be dangerous for young people. The death of a 17-year-old in the United States is associated with Covid-19. Particularly tragic about the case: An emergency clinic had rejected the teenager because he was not insured.

Apparently, the first teenager in the United States died of complications from Covid 19. According to a report in the „Los Angeles Daily News“. The 17-year-old boy from the US city of Lancaster is said to have been in „excellent health“. Health workers, however, have indicated that the case is still under investigation.
17-year-old was denied treatment because he was not insured

17-year-old was denied treatment because he was not insured
The British online newspaper „Independent“ now draws attention to a piquant detail in a recent article. The 17-year-old boy is said to have had no health insurance. In a medical facility in California, the teenager was therefore refused treatment. R. Rex Parris, the Mayor of Lancaster, confirmed this in a video that was released on YouTube on Wednesday.

Apparently, the emergency department’s medical staff told the teenager to go to a public hospital. According to the „Independent“ report, a fatal decision: Because on the way to the clinic, the boy suffered a cardiac arrest. The paper quoted Mayor Parris as saying: „You could revive him and keep him alive for six hours. But by then it was already too late.“

https://m.focus.de/gesundheit/coronavirus/er-war-nicht-versicherung-teenager-stirbt-in-den-usa-an-covid-19-davor-wehde-ihm-verarbeitung-verweigert_id_11824000.html? utm_source = facebook & utm_medium = social & utm_campaign = facebook-focus-online-gesundheit & fbc = facebook-focus-online-gesundheit & ts = 202003281016 & cid = 28032020



In German—>

Jawoll Trump sei Dank: Tragischer Fall aus den USA- Teennager stirbt an Corona
Zum Glück hat Deutschland weder eine staatliche Bürgerversicherung , noch ein Land ohne Versicherungspflicht.
In England gibt es eine staatliche Krankenversicherung. Konsequenz: Der fehlende Wettbewerb führte zu einem Abbau der Leistungen in den letzten Jahrzehnten. Viele private Ärzte und Labore wurden abgeschafft und durch staatliche Versorgungszentren ersetzt.

In den USA war das Gegenteil der Fall.
Während Obama noch die Versicherungspflicht einführte, so dass jeder eine Krankenversicherung hatte, wurde durch Trump dieses System zurückgefahren.
Hierdurch haben viele Menschen keine Krankenversicherung.

Wäre in Deutschland die Bürgerversicherung eingeführt worden, wäre die gute Infrastruktur in der deutschen Medizinlandschaft heute nicht mehr vorhanden.

Teenager stirbt in den USA an Covid-19 – davor wurde ihm Behandlung verweigert

Dass das Coronavirus auch für junge Menschen gefährlich sein kann, ist inzwischen dem Großteil der Bevölkerung klar. So wird auch der Tod eines 17-Jährigen in den USA mit Covid-19 in Verbindung gebracht. Besonders tragisch an dem Fall: Eine Notfallklinik hatte den Teenager abgewiesen, weil er nicht versichert war.

In den USA ist offenbar der erste Teenager an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Das geht aus einem Bericht der „Los Angeles Daily News“ hervor. Der 17-jährige Junge aus der US-amerikanischen Stadt Lancaster soll zuvor bei „bester Gesundheit“ gewesen sein. Mitarbeiter des Gesundheitswesens hätten jedoch darauf hingewiesen, dass der Fall noch untersucht werde.
17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war

17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war
Die britische Online-Zeitung „Independent“ macht in einem aktuellen Beitrag nun auf ein pikantes Detail aufmerksam. So soll der 17-jährige Junge über keine Krankenversicherung verfügt haben. In einer medizinischen Einrichtung in Kalifornien sei dem Teenager daher die Behandlung verweigert worden. R. Rex Parris, der Bürgermeister von Lancaster, bestätigte das in einem Video, das am Mittwoch bei YouTube veröffentlicht wurde.

Offenbar erklärte das medizinische Personal der Notfallklinik dem Teenager, er solle zu einem öffentlichen Krankenhaus fahren. Dem „Independent“-Bericht zufolge eine fatale Entscheidung: Denn auf dem Weg in die Klinik habe der Junge einen Herzstillstand erlitten. Das Blatt zitiert Bürgermeister Parris mit den Worten: „Sie konnten ihn wiederbeleben und für sechs Stunden am Leben erhalten. Aber da war es schon zu spät.“

https://m.focus.de/gesundheit/coronavirus/er-war-nicht-versichert-teenager-stirbt-in-den-usa-an-covid-19-davor-wurde-ihm-behandlung-verweigert_id_11824000.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-gesundheit&fbc=facebook-focus-online-gesundheit&ts=202003281016&cid=28032020

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit

Du bist #Hausfrau #arbeitslos #Rentner oder suchst #ergänzende #Nebentätigkeit oder neuen #Hauptjob?

  • Kein Verkauf von Waren – !

Privatbüro

https://youtu.be/8gig4WrhmNU

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit weiterlesen

#Kein #Feuerwerk an #Sylvester

Leider scheint dieses Plakat eine Fälschung zu sein. Aber wer weiß. Vielleicht gilt es bei dem einen oder anderen OBI Markt und es gibt dort auch wirklich keine Knaller.

Feuerwerkverzicht – #Kein #Feuerwerk an #Sylvester und stattdessen.

Wie ist Deine Meinung? Wofür spendest Du?

  1. eine Spende an „Ein Herz für Kinder“
    Spendenkonto 067 67 67
    Deutsche Bank Hamburg | BLZ 200 700 00
    IBAN DE60 2007 0000 0067 6767 00 | BIC DEUTDEHH
  2. Kinderhilfswerk 3.Welt
    Link —> https://khw-dritte-welt.de
  3. SPENDEN FÜR SENIOREN UND KRANKE Link —> https://www.tafel.de/spenden/geld-spenden/gezielt-spenden/spenden-fuer-senioren-und-kranke/

Heute erreichte und das nachfolgende Foto. Die Echtheit zweifeln wir trotzdem noch an.

Im Internet steht bei obi, dass Knallkörper ab 28.12. verkauft werden.

Aber wer weiß, vielleicht wird dies in den kommenden Jahren doch noch passieren.

Weihnachtsgeschenk – Was sinnvolles verschenken

Was schenke ich wem zu Weihnachten? Welche Weihnachtsgeschenke sind hilfreich?

Jedes Jahr um die gleiche Zeit beginnt der Stress mit den Weihnachtseinkäufen. Und wie so oft verschenkt man dann einen Schnellschuss, den man noch an Heiligabend einkauft, weil Weihnachten ja so überraschend vor der Tür steht.

Und so landen viele Kurzentschlossene schnell beim Drogeriemarkt, dem Kosmetiker, bei einem Handy- oder Apple-Laden um Gutscheine zu kaufen. Oft sind es Verlegenheitsgeschenke in der letzten Minute. Man will ja nicht ohne Geschenk blöd dastehen. Und wenn alles nichts hilft, dann druckt man eben schnell noch einen Gutschein aus.

Der eine oder andere Leser fühlt sich jetzt wohl ertappt.

Dabei gibt es einige Geschenke, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht verschenken möchte, weil es um ernste Themen geht, aber doch sehr sinnvoll für das weitere Leben sein können.

Sinnvolle Geschenke gibt es mehr als genug.

Sinnvolle Geschenke in der Oberklasse

So schenkte ein Unternehmer seiner Ehefrau einen GANZKÖRPER-SCAN. Mit Hilfe der innovativen Ganzkörper-MRT wird dann der gesamte Körper vom Scheitel bis zur Sohle untersucht. Die Untersuchung dauert 60 Minuten und zeigt Auffälligkeiten von beginnenden Krankheiten (z. B. im Krebsbereich).

Da die Ganzkörper-MRT eine der aufwändigsten Untersuchung ist, liegt der Preis deutlich höher im Vergleich zu einer normalen CT oder MRT. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchung leider nicht, bei den privaten Krankenkassen wird eine Abklärung im Vorfeld empfohlen.

Die Kosten der Ganzkörper Check-ups liegen zwischen 950 Euro und 2.300 Euro, je nachdem, welche Untersuchungen der Check-up beinhalten und ob das Ganzkörper MRT dabei sein soll.

Sicherlich ist so manches andere Weihnachtsgeschenk teurer und sieht schöner aus. Allerdings kann dieses exklusive Geschenk durchaus wertvoller sein.

Gesundheits – Weihnachtsgeschenke

Aus der Werbung vielleicht bekannt, aber wenig verschenkt, wird:

  • Darmkrebsvorsorge (je nach Art mit Eigenbeteiligung)
  • künstliche Befruchtung
  • Social Freezing.

Bei einer Darmkrebsvorsorge werden in der Regel ab 50 die Kosten durch die Krankenkasse gezahlt. Trotzdem gibt es einige Bereiche, die durch eine Igel-Leistung zusätzlich bezahlt werden müssen.

So manches Paar in Deutschland hat einen Kinderwunsch. Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt ohne Nachwuchs. Oft hat das medizinische Gründe.
Im persönlichen Umfeld des Paares wird dieses Thema jedoch oft geschickt umgangen, wenn man bei den Eltern oder Großeltern ist.
Oft sind die Eigenbeteiligungen für eine künstliche Befruchtung so hoch, dass ein Paar lieber in der Hoffnung lebt, dass es doch noch auf natürliche Weise klappt.
übrigens: Die Gründe sind nicht nur bei der Frau zu suchen, sondern auch beim Mann.
Und oft kann es auch an der „Kombination des Paares“ liegen. In diesen Fällen ist auch der Frauenarzt oder Urologe überfordert. Sogenannte Kinderwunschzentren bieten hier die richtige Unterstützung an (Links am Ende des Artikels).

Wenn Frauen früher mit 24 Jahren das erste Kind auf die Welt gebracht hatten, dann ist das Durchschnittsalter inzwischen bei 32,5 Jahren. Schulbildung, Studium und Beruf stehen zunächst vorne an. Vielen Frauen ist jedoch nicht bewusst, dass die Qualität der Eizellen durchschnittlich bereits ab 30 Jahre abnimmt.
Wer eigene Kinder wünscht, sollte deshalb beim Frauenarzt den AMH-Test durchführen lassen. Durch den AMH-Test kann man frühzeitig die Qualität der Eizellen feststellen. Der AMH-Test wird nicht durch die Krankenkassen bezahlt und kostet etwa 50 bis 100 Euro.

Wenn eine Frau derzeit

  • keinen Partner hat,
  • noch im Berufsleben weiter arbeiten möchte,
  • oder an bestimmten Krankheiten leidet, die sich auf die spätere Eizellqualität auswirkt (z. B. Chemotherapie)

besteht auch die Möglichkeit, Eizellen sich entnehmen zu lassen und durch eine Kryokonservierung einfrieren zu lassen. Die Eizellen behalten dann ihr Alter, das sie bei der Eizell-Entnahme hatten. Bei einer nichtmedizinischen Indikation wird das Verfahren Socialfreezing genannt und muss vollständig von den Patienten bezahlt werden.

Die Extrakosten können oft von den betroffenen Personen nicht alleine bezahlt werden.

Oft helfen hier auch die Eltern oder sogar Großeltern.

Weihnachtsgeschenke für die Zukunft

Oft macht man sich nur dann Gedanken über die rechtliche Vorsorge, wenn man in seinem persönlichen Umfeld Ereignisse erlebt, die das Leben völlig verändern.

Damit ist nicht nur der Tod gemeint, sondern auch die Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.


Wird ein Mensch geschäftsunfähig, dann muss durch ein Betreuungsgericht ein Betreuer festgelegt werden, wenn nicht zuvor eine Generalvollmacht erstellt wurde.
Die Generalvollmacht muss nicht immer durch einen Notar beurkundet werden, allerdings in vielen Fällen dringend empfehlenswert.
Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist und eine Betreuung durch das Betreuungsgericht erteilt wurde, müssen alle gesetzlichen Regelungen beachtet werden, die es gibt.
Für den Laien oft nicht möglich, so dass oft ein Berufsbetreuer bestellt werden muss.


Beispiel: Wird man als Betreuer vom Gericht bestellt, muss man eine Vermögensveränderungsbilanz (EÜR) inkl. Belege führen und größere Ausgaben vom Betreuungsgericht vorher sich genehmigen lassen (auch wenn es der Ehepartner ist).

Neben einer Generalvollmacht sind auch andere Vollmachten und Verfügungen für jeden Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr notwendig.

Eine umfangreiche Vorsorge bietet hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.de von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner

Einen Notfallordner sollte in der Regel jeder Mensch ab dem 18. vollendeten Lebensjahr haben. Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de bietet viele Ratschläge und Dokumentenvorlagen und erleichtert im Ernstfall die praktische Hilfe.

Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Die Notfallvorsorge unterscheidet sich zwischen einzelnen Personengruppen.

Notfallordner für Beamte

Beamte und meist auch deren Ehegatten haben Anspruch auf Beihilfe. Daraus ergeben sich einige Punkte, die bei einem Notfallordner speziell zu beachten sind. Der Notfallordner für Beamte –> www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte

Notfallordner für Selbstständige und Notfallordner für Unternehmer

Als Unternehmer wird der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, also einer

– UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt),
– GmbH
– AG

bezeichnet.

Als Selbstständiger wird der Inhaber als eingetragener Kaufmann, einer Personengesellschaft, Mitinhaber einer GbR oder auch beispielsweise einer GmbH & Co.KG bezeichnet

Beide Gruppen unterscheiden sich zum einen durch die Art der Unternehmensform, aber auch bei der Unternehmensgründung oder Unternehmensschließung.

Aus diesem Grunde gibt es für Selbstständige und Unternehmer spezielle Notfallordner.

Notfallordner Unternehmer

Notfallordner Gesundheitsberufe

Auch bei Gesundheitsberufen muss bei einem Notfallordner unterschieden werden, insbesondere bei den Gesundheitsberufen:

Notfallordner Arzt Zahnarzt Notfallordner Apotheker Notfallordner Heilpraktiker

Notfallordner Handwerker

Auch bei Handwerksbetrieben ist eine Unterscheidung wichtig. Neben unterschiedlichsten DIN-Vorschriften und der Unterscheidung durch die Handwerksordnung (derzeit 41 zulassungspflichtige Handwerksgruppen, sowie noch weitere zulassungsfreie Handwerksgruppen ist bei den Handwerkern auch eine Unterteilung in die zwei Hauptgruppen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft die Notfallvorsorge sehr umfangreich und erheblich zu unterscheiden.

Eine Übersicht aller Handwerksgruppen finden Sie auf der Internetseite:

Notfallordner zulassungspflichtige Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungspflichtige-handwerker/index.php

Notfallordner zulassungsfreie Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungsfreie-handwerker/index.php

Passendes und vernünftiges Weihnachtsgeschenk für Enkelkinder

Für Enkelkinder sind Gesundheitsvorsorge hoffentlich nicht so wichtig, denn meist sind die Enkelkinder gesund.

Ein bisschen aus der Mode gekommen, aber trotzdem ganz interessant dürfte der Bausparvertrag für Enkelkinder und Kinder trotzdem sein.
Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Verzinsung zwar ähnlich, allerdings dürfen zwei Punkte nicht übersehen werden:
– Wer einen Bausparvertrag hat, denkt nachweislich eher an die eigenen vier Wände, als wenn man das Geld auf einem Sparvertrag anspart.
– Ab 16 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 8,8 %, die sich durchaus bei dem derzeitigen Niedrigzins sehen lassen kann.

Die Wahl eines passendes Weihnachtsgeschenks liegt nun bei Ihnen. Verschenken mit Vernunft ist sicherlich nachhaltig

Links zu

Schöne Ostern – Vielleicht einfach mal Zeit für wichtige Dinge zu nehmen oder einfach mal relaxen.

Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.

Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.

An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.

Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.

Notfallordner Privatversion – Preis: 27 €
(inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand),
140 Seiten Inhalt im extra breiten Format-
Über 90 Spezialversionen

Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.

Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.

Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.

Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.

Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.

Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:

Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.

Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma.
Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. 
Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.

Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.

Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.

Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.

Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.

Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.

Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).

Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.

Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).

Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.

Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.

Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.

Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.

Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.

Vorsorge durch einen Notfallordner

Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.

Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).

Notfallordner-Register

Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.

Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)

Dokumentenordner

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.

Notfallkoffer

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

Notfallordner
Notfall-Ordner

Bestellink:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

Pflegeversicherung Pflegezusatzversicherung dringend notwendig

Die gesetzliche #Pflegepflichtversicherung kann niemals eine Vollkaskoversicherung darstellen.

Eine zusätzliche #Absicherung ist für deshalb immer notwendig.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgende Problematik:

1. Wird bei einem Paar eine Person #Pflegefall, dann muss der andere Partner trotzdem eine Wohnung/Haus unterhalten. Die regulären #Lebenshaltungskosten sinken nur marginal.

2. Die Kinder werden in der Regel in #Regress genommen. Im Extremfall müssen sogar die Schwiegerkinder dies mitfinanzieren, wenn das Kind des zu #Pflegenden einen hohen #Unterhaltsanspruch (z.B. Kind des zu Pflegenden ist mit einem Unternehmer verheiratet) hat.

3. Eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht sind hier besonders wichtig.

Gibt es keine General- und Vorsorgevollmacht, wird von dem #Betreuungsgericht sehr oft ein #Berufsbetreuer eingesetzt, wodurch der Berufsbetreuer autark entscheidet.

Ehepartner, Lebensgefährten und auch Kinder haben dann kein Mitspracherecht.

Das #Vermögen des Zu #Pflegenden wird dann ebenfalls vom #Berufsbetreuers verwaltet. Für den anderen Ehepartner oder Lebenspartner besonders tragisch.

(Weitere Informationen: www.notfallordner-Vorsorgeordner.de )

3. Je nach betroffenem Pflegefall (Zielgruppe) sind weitere Punkte zu beachten—>

Wer #selbstständig ist, muss sich fragen, wer welche #Vollmachten bei der #Firma hat und berechtigt ist, den #Betrieb zu steuern.

Bei —> #Personenfirmen sind mehrere Personen Inhaber. Hier muss dringend auch beachtet werden, dass ein Betreuer dann auch Einfluss auf die Firma hat.

Oft haben Betreuer keine #Branchenkenntnisse.

#Ärzte, #Apotheker und #zulassungspflichtigen #Handwerker müssen weitere Bedingungen zu beachten.

So spielt hier auch unter Umständen der #Standort, die Branche (z.B. bei #Handwerkern inwieweit eine #Altgesellenregelung überhaupt erlaubt ist) eine wichtige Rolle.

Bei —> Unternehmen (z.B. bei einer GmbH) ist die Problematik noch ausgeprägter.

War der zu #Pflegende stimmrechtsberechtigt, dann muss an jeder #Gesellschafterversammlung der #Berufsbetreuer teilnehmen. Deshalb ist für #Freiberufler, #Selbstständige und auch #Unternehmer neben der Pflegeversicherung auch die General- und #Vorsorgevollmacht sehr wichtig.

Für diese Gruppen gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner über —-> www.notfallordner-unternehmer.de

—-> #Beamte sind oft der Auffassung, dass sie im Pflegefall über die #Beihilfe besser abgesichert sind. Dies gilt nur bei stationärer Pflege und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Auch hier sind viele Besonderheiten vorhanden. Informationen hierzu gibt es im —-> www.notfallordner-beamte.de

Eine zusätzliche #Pflegeabsicherung gehört zum Standard.

In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung auch in der #betrieblichen #Altersversorgung arbeitsrechtlich und steuer- bzw. Sozialversicherungsrechtlich verankern.

So steht zwar die Invalidität im #BetrAVG, allerdings ist die Pflegeversicherung nicht damit gleichgesetzt, obwohl es ein #biometrisches #Risiko ist.

Einzelheiten im

—-> www.bAV-Leitfaden.de (Betriebswirtschaftlichen Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater und bAV-Spezialisten).

—>

Zusammenfassung —> Die Zusatzpflegeversicherung ist für jeden Menschen wichtig. Die #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört dringend dazu.

Rente mit 63 – ohne Abschlag – Vorsicht!

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) erfreut sich immer größerer Beliebtheit – ABER VORSICHT ist geboten!

www.renten-experte.de

Viele Arbeitnehmer denken bei der Rente „mit 63“, dass man ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen kann.
Im Jahr 2018 haben 251.000 Versicherte einen Antrag auf „Rente mit 63“ – so wie sie im Volksmund genannt wird – gestellt.
Der richtige Begriff lautet im Übrigen „Rente für besonders langjährig Versicherte“.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf „ohne Rentenabschlag“ diese Rente nutzen.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherten, die aufgrund einzelner Monate trotzdem einen Abschlag erhalten.
Warum, das wird nachfolgend erklärt.

Allerdings sind hierbei eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Im Übrigen ist der Slogan „Rente mit 63“ nicht ganz richtig.

Vorruhestand - Rente mit 63 - Rente für besonders langjährig Versicherte
Vorruhestand – Rente mit 63 – Rente für besonders langjährig Versicherte

So gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei einer vorzeitigen Rente erfüllt sein müssen.

Die Rente mit 63 wächst – wie auch die Regelaltersgrenze von Jahr zu Jahr an. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.
Wer vor 1.1.1953 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.

Vortrag Rente
Vortrag Rente

Rente „mit 63“ ist vom Geburtsjahr entwickelt sich zu Rente mit 65

GeburtsjahrAnhebung auf Alter Jahr+Monate
195363 + 2
195463 + 4
195563 + 6
195663 + 8
195763 + 10
195864
195964 + 2
196064 + 4
196164 + 6
196264 + 8
196364 + 10

Wartezeit von 45 Versicherungsjahren muss erfüllt sein

Damit ein Versicherter auch den Anspruch auf eine Rente hat, muss die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt sein. Ansonsten kann eine Rente nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Bei der Warterzeiterfüllung kann es auf jeden Monat ankommen.

Welche Zeiten werden bei der Wartezeiterfüllung berücksichtigt?

  • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
  • Berücksichtigungszeiten Pflege und Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
  • Ersatzzeiten (z. B.: zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR )

sowie seit 1.7.2014:

  • Freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen f. versicherungspflichtige Tätigkeit vorhanden sind)
  • Leistungsbezug aus
    • gesetzliche Arbeitsloseenversicherung ALG 1 (allerdings nicht für ALG1-zeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn)
    • der gesetzl. Krankenversicherung (Krankengeld)
    • gesetzlicher Unfallversicherung (verletztengeld)
    • Übergangsgeld aus der Sozialversicherung

Nicht anrechenbar sind:

  • Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
  • Arbeitslosenhilfe
  • Anrechnungszeiten nach §58, 252, 252 a SGBIV ohne Entgeltersatzleistung

Fataler Fehler kostet den Versicherten viel Geld

Wer mit seinem Arbeitgeber vereinbart aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden und dann beispielsweise zwei Jahre vor dem Rentenbeginn sich arbeitslos meldet, wird wohl Pech haben, wenn er die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ beantragt.
Da Arbeitslosenzeiten mit ALG I – Bezug in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet werden, könnte eine Rente nur mit Abschlag genutzt werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber vollständig insolvent sein, dann wird die Arbeitslosenzeit trotzdem berücksichtigt.

YouTube player
www.renten-experte.de


Hierbei gibt es jedoch eine Möglichkeit, die wenig bekannt ist:

Wer in einer ALG1-Zeit einen Minijob annimmt, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn er die Befreiung nicht beantragt.
Zwar wird der Teil, der nach Abzug der Werbungskosten monatl. 165 € übersteigt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings könnte durch die Erfüllung der Wartezeit dann eine Rente ohne Abschlag lebenslang erreicht werden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer – bevor sie ihr Beschäftigungsverhältnis gegen ALG I eintauschen – die Voraussetzungen für die rentenabschlagsfreie Rente auf jeden Fall von einem Rentenberater abklären lassen.

Hinzuverdienst bei der Rente vor der Regelaltersgrenze

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, sollte auch berücksichtigen, dass ein Hinzuverdienst – bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65 – 67 Jahren) nicht unbegrenzt erfolgen kann.
Bis zu jährlich 6.300 € ist ein Hinzuverdienst (Erwerbseinkommen / Arbeitseinkommen) nicht problematisch. Hierbei werden Einkünfte aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt.
Hierbei sind jedoch auch die Einnahme aus einer Photovoltaik-Anlage (selbstständige Tätigkeit) zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gibt es individuell zu berechnende Freibeträge.

Die Darstellung „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ist nur ein Auszug nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit kann hieraus nicht abgeleistet werden. Sprechen Sie mit einem rechtskundigen Rentenberater und lassen Sie Ihre
individuellen Voraussetzungen prüfen.

Eines ist sicher: Die Rente

Allerdings sollte diese auch frühzeitig geplant und die Voraussetzungen geprüft werden.

Bei der Rentenplanung sollten auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung frühzeitig in die Planung einbezogen werden, damit auch bei der betrieblichen Altersversorgung der richtige Schritt gemacht wird.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

Festnetz: 07156 967-1900

Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung interessant?

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig
Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.

Zitat:

„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter


Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.


2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/freiwillige-zusatzbeitraege-vorruhestand-rente-rentenversicherung-100.html


Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Steuerberater, steuerlich
  • Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
  • bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
  • Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)

Grundsätzlich sind vor der freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:

Beraterteam Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
  1. Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
  2. Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
  3. Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
  4. Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
  5. Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
  6. Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
  7. Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen.
    Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
  8. Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
  • Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
  • Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).

Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird. 

Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.

Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:

  • 1960: 11,6 %
  • 1970: 13,8 %
  • 1980: 15,5 %
  • 1990: 14,9 %
  • 2000: 16,6 %
  • 2010: 20,6 %
  • 2016: 21,2 %

In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.

Derzeit ist die Finanzierung der Renten aufgrund der hohen Erwerbsquote unproblematisch. Dies wird sich durch den demografischen Wandel erheblich verändern. Inwieweit eine heutige Sonderzahlung „rentiert“, ist deshalb kritisch wirklich auch im Einzelfall zu prüfen.

Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.

Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.

Werner Hoffmann
1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V.  
Generationenberater (Zert. IHK),
Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Smartphone 0177 27 166 97
www.bAV-Experte.de
—————————————-
Fachautor
Notfallordner-Vorsorgeordner.de
bAV-Leitfaden.de
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus

www.forum-55plus.de

bAV-Experte – Experte für betriebliche Altersversorgung

www.bAV-Experte.de

Demografie Deutschland

#Demografie – Bereits jeder Fünfte ist über 65 Jahre

In Deutschland leben rund 17,7 Millionen Personen ab 65 Jahren, dies entspricht einem Anteil von 21,4 % an der Gesamtbevölkerung, gibt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 27. September 2018 für den Stichtag 31. Dezember 2017 bekannt.

Vor 20 Jahren hatte es etwa 13,0 Millionen Personen der Generation 65+ gegeben. Das waren 15,8 % der Gesamtbevölkerung.

Die Generation 65Plus gehört zu den wenigen Wachstumsbereichen. Diese Entwicklung wird such auch auf viele Branchen und Produkte auswirken.

www.forum-55plus.de

www.bav-Experte.de

Fachtagung Demografie Koblenz – Demografie 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Demografie – 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Der Wähler sucht immer einfache Antworten und möchte möglichst die Schuld bei anderen Dritten suchen.

Einfache Antworten gibt es durchaus, allerdings sind meistens nicht die Anderen schuld, denn verbockt haben es Diejenigen, die unter 2,1 Kinder haben.

2,1 Kinder sind notwendig, damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Tatsächlich haben wir etwa 1,5 Kinder pro Frau.

0,6 Kinder im Durchschnitt mehr, das sind genau 40% mehr Kinder.

Nun könnte man hier den Fehler beim Staat, bei Arbeitgebern oder anderen Dritten suchen.

Tatsache ist jedoch, dass es den in Deutschland lebenden Menschen noch nie besser ging.

Denkt man an frühere Zeiten zurück, dann ging es den deutschen Familien z.B. 1950, 1960 nicht so gut.

Beispiele: Anzahl je Haushalt

– PKW’s je Haushalt

– Telefon

– Internet

– Fernsehgeräte

– Auslandsurlaub

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen.

Im Übrigen war der Anteil der erwerbstätigen Frauen früher auch nicht kleiner.

Verändert hat sich das Wertebewusstsein.

Einfluss des demografischen Wandels

Eine zunehmende Bevölkerung sorgt logischerweise für Wachstum.

Höhere Produktion, Gehaltssteigerung, Sparbuchzinsen, Immobilienpreise, Aktienkurse….

Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.

Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.

Der NEUE MARKT 55-Plus

Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:

– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)

– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)

– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)

– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)

Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.

Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.

Beispiel Reisebranche

Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:

Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise

Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).

Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.

Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote

Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.

Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.

Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.

Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.

Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.

Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“

Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Einbindung der Kinder durch Erbgespräch

  • Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
  • Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
  • Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.

    • Vermögensübertragungen
    • Immobilienübertragung

    soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.

    Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.

    Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:

    Am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
    der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

    findet eine Fachtagung hierzu statt.

    Zitat:

    Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.

    Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.

    Tagungsprogramm

    Moderation
    Ulrike Hanisch CAMPUS INSTITUT, Oberhaching