#Papst ruft zu #Impfungen auf

10.01.2021, 11:24 Uhr

Papst ruft zu Impfungen auf

Papst Franziskus hat bekannt gegeben, sich im Vatikan gegen Covid-19 impfen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir anfangen, das hier zu machen und ich bin auch dafür vorgemerkt“, sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche in einem für Sonntagabend zur Ausstrahlung geplanten Interview mit dem Fernsehsender Tg5, aus dem zunächst ein Teil als Abschrift verbreitet wurde.

Mit Blick auf die Corona-Impfung betonte der Papst, dass sich aus ethischer Sicht alle impfen lassen müssten, denn man spiele nicht nur mit seinem Leben, sondern auch mit dem Leben anderer.

#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html

#Corona – #Kontaktbeschränkungen bis April oder Mai durchaus möglich

Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?

So hart es sich anhört.

So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.

Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:

  • Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
  • Genesen: 1,55 Mio.
  • Verstorben: 40.597

7-Tage-R-Wert: 1,17

Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.

Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.

Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.

Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt.
Notfalls mit noch schärferen Regeln.

Ergänzung: 11.1.21

Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.

Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.

Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:

  • Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
  • R-Wert: 0,9

Infizierungen
Nach 1 Woche: 308.700
Nach 2 Wochen: 277.830
Nach 3 Wochen: 250.047
Nach 4 Wochen: 225.042
Nach 5 Wochen: 202.538
Nach 6 Wochen: 182.284
Nach 7 Wochen: 164.055
Nach 8 Wochen: 147.650
Nach 9 Wochen: 132.885
Nach 10 Wochen: 119.596
Nach 11 Wochen: 107.637
Nach 12 Wochen: 96.873

Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.

Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?

Nach 1 Woche: 394.450

Nach 2 Wochen: 453.617

Nach 3 Wochen: 521.660

Nach 4 Woche: 599.909

Nach 5 Woche: 689.895

Nach 6 Woche: 793.379

Nach 7 Woche: 912.386

Nach 8 Wochen: 1.049.244

Nach 9 Wochen: 1.206.631

Nach 10 Wochen: 1.387.626

Nach 11 Wochen: 1.595.770

Nach 12 Wochen: 1.835.135

Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!

Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.

Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.

Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.

Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.

Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.

Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.

Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.

Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.

Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.

Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.

App-Empfehlung über Hilfe bei Corona

Was darf ich in der Pandemie bei Corona?

Hilfe über Corona im eigenen Wohnortbereich

3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung

Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.

Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“

Wie hoch ist die Inzidenz?

Besteht Schulpflicht?

Wie lange darf ich außer Haus?

Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?

Z.B.

Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs

Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?

Ausgabgsbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?

Maskenpflicht

Körpernahe Dienstleistungen

Wann darf wo eingekauft werden?

Die App gibt es als Android- und als Applesoftware

Hier die beiden Apps:

– Bei Android—>

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.intradesys.darfichdas

– Bei Apple —>

https://apps.apple.com/de/app/darf-ich-das/id1529322054

Unsere 2. App-Empfehlung: Die Corona-App

Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.

Link zu dem App bei

– Android —> https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp

– Apple-App —> https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757

3. Tipp: Notfallvorsorge Notfallordner

11% aller Infizierten müssen stationär behandelt werden.

Knapp 5 % aller Infizierten müssen künstlich beatmet werden. Davon versterben knapp 50 %. Dies sind etwa 2,4 % aller Infizierten.

Corona ist nicht die einzige Krankheit, die dazu führen kann, dass man selbst nicht mehr handeln kann.

Sinnvoll sind neben der Generalvollmacht viele andere Vollmachten und Verfügungen sowie alle notwendigen Papiere.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist dabei eine wichtigen Hilfe.

Neben vielen Formularen und Vordrucken enthält der Notfallordner- Vorsorgeordner viele wichtige Tipps.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es spezielle Notfallordner.

Beamte und Pensionäre benötigen den Notfallordner für Beamte

www.notfallordner-beamte.de

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Versionen.

Je nach Branche und Unternehmensform sind Besonderheiten zu beachten, die mit einem allgemeinen Notfallordner nicht abgedeckt.

Eine Auswahl finden Sie über die Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.

Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.

Besonders dann, wenn

– eine Firma vorhanden ist

– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)

ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.

Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.

Empfohlene Reihenfolge:

1. Notfallordner bestellen und durchlesen

2. Termin beim Anwalt (möglichst Fachanwalt)

3. Notarielle Beurkundung

Der clevere Tipp zum 1.1.2021

Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.

Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!

Heute, am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten, gebe ich Jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das Vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).

Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.

Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.

Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.


———

Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.

Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag. Und wenn der Berufsunfähigkeitsschutz bisher Privatseiten vom Netto bezahlt wurde, kannst Du ihn jetzt auch über die betriebliche Altersversorgung nutzen.

Und das, ohne dass man gegenüber Dezember 2020 mehr aufwendet (gemessen am Nettoeinkommen)

Wie geht das? Hier ein Beispiel:

Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %

Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.):
Steuern
Solidaritätszuschlag: 29,41 €
Kirchensteuer: 42,78 €
Lohnsteuer: 534,75 €
Gesamt Steuern: 606,94 €

Sozialabgaben:
Rentenversicherung: 325,50 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Krankenversicherung: 274,75 €
Pflegeversicherung: 62,13 €
Gesamt-Sozialabgaben: 704,38 €

Netto mtl. im Jahr 2020: 2.188,69 €

Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag

Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.

Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss.
In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.

Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.

Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.

Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.

Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehalts betragen.

Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.


—————————————–Nun hier zu dem Tipp:

Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.

Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)

29,41 € x 3 = 88,00 € (abgerundet)
+ Arbeitgeberzuschussbei 50 %:
+ 44,00 €Gesamtbeitrag: = 132,00€

Dadurch, dass Du Brutto mtl. 58,84 € in eine Entgeltumwandlung investierst, sparst Du:

– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Sozialversicherungsbeiträge

Wie sieht nun die Gehaltsabrechnung aus?

Brutto: 3.500,00 €

– AN-Anteil: 88,00 €

Neues Brutto 3.411,00 €

Steuern
Soli: 0,00 €
Kirchensteuer: 39,88 €
Lohnsteuer: 498,50 €
Gesamt Steuern: 538,38 €


Sozialabgaben
Rentenversicherung: 317,22 €
Arbeitslosenversicherung: 40,93 €
Krankenversicherung: 267,76 €
Pflegeversicherung: 60,55 €
Gesamt Sozialabgaben: 686,46 €
Netto: 2.186,16 €

Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.


Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.

Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.


*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll.
Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.

Tipp 2:
Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig.
Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.

Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.

TIPP 3:

Ebenso kann Dein Arbeitgeber auch eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung gewähren.

Vorteile für Dich:

Du bezahlst diese Beiträge (in gewissen Grenzen) nicht mehr durch Dein sauer verdientes Nettoeinkommen.

Bei der passenden betrieblichen Krankenversicherung ist dann nicht nur Zahnersatz, Zahnreinigung und Chefarztbehandlung preisgünstig versichert, sondern auch die Wartezeit beim Facharzt erheblich verkürzt. Ebenso sind auch Fitness-Studios durch Sonderkonditionen möglich.

Durch die betriebliche Krankenversicherung hast Du schneller die Beschwerdefreiheit und Dein Arbeitgeber freut sich auch, wenn Du schneller wieder fit bist. Denn jeder Krankheitstag ist auch ein längerer Ausfalltag für den Betrieb.

Und deshalb haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus Vorteile.

Experte Betriebliche Altersversorgung

Was ist der Solidaritätszuschlag?

1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren.
Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.

Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.

In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.


Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben.
Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.

• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.

• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet

Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung.
Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.

Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.

• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).

• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).

• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

bAV-Leitfaden.de
Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de

und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Notfallordner

AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

#Michael #Ballweg, der Anführer der selbsternannten „Querdenker“ hat bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart gerade einmal lächerliche 1,2 % Stimmen bekommen.

Die sind nicht das Volk!

Liebe 1,2 %: Werdet vom #Querdenker zum #Nachdenker,

so wie dies auch rund 99% tun.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker
Das Verhalten der #Querdenker ist vergleichbar mit der Gurtpflicht
Welcher normale Mensch würde den Sicherheitsgurt weglassen, weil…
Sicherheitsgurt weglassen, weil er mich einschränkt und wir so tolle Chirurgen haben, die mich im Ernstfall super gut zusammenflicken können.

Ballweg hatte bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart kandidiert.

Schaut man sich die einzelnen Gruppen an, die bei den #Querdenkern dabei sind….

– #Verschwörungstheoretiker

– #Verkäufer von #Nahrungsergänzungsmittel

– #Heiler

– #alternativer #Verkäufer von #Medizin

– #Heilpraktiker

– #Esoteriker

– #braune #Esoteriker

– #Corona-#Verharmloser

– #Rechtspopulisten

– #Reichsbürger

– #Rechtsradilale.

Diese Gruppierungen werden über Reisebusse in die einzelnen Demostädte gebracht.

Wahrscheinlich verdient #Ballweg an den Reisetickets kräftig mit.

Und auch bei den Attesten, die ausgestellt werden (oft auch von den gleichen Ärzten) läßt sich Geld verdienen.

Ob die Einwohner, die in einer Stadt leben, eine Demonstration von Personen wollen, die aus ganz Deutschland anreisen wollen, ist sehr zweifelhaft.

Es wird höchste Zeit, dass die Teilnahme an regionalen Demonstrationen auf die Menschen beschränkt bleibt, die in diesee Stadt wohnen oder arbeiten, zumindest auf einen regionalen Radius beschränkt wird.

Ausnahmen nur bei Bundeshauptstadt oder Landeshauptstädten (auf Bundesland).

Denn eines ist sicher. Die meisten Einwohner haben an Ballweg & Co. kein Interesse. 98,8 % wollen #Ballweg NICHT!!!

Es geht um Milliarden, die die oben genannten Gruppen durch Corona verdienen oder verlieren.

Je mehr Menschen krank werden und sich nicht impfen, desto mehr verdienen diese Gruppen auch durch „alternative Medizin“.

Hier einige kritische Filmbeiträge über die Tätigkeitsfelder der #Heilpraktiker

Film 1: Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Film 2: Heilpraktiker – Quacksalber oder eine Alternative??

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Fast alle Behandlungsmethoden von Heilpraktikern sind wissenschaftlich nicht erfolgreich.

Lediglich einige wenige Bereiche in der Akupunktur können helfen.

Verseuchte Amerikaner dank Trump

Corona #COVID19 #Trump Verseuchte #Amerikaner dank Trump! —> Gesundheitsbehörde #CDC meldet über 140.000 Neuinfektionen —>!

Die US-Seuchenzentren CDC geben 143.333 neue Positiv-Tests und 1210 weitere Todesfälle bekannt. Damit sind in den USA insgesamt mehr als 13,14 Millionen Infektionen und 265.166 Tote verzeichnet.

Neue Formen bei der Energie-Speicherung revolutionieren die Energiebranche – Klotzspeicherwerke können helfen

Deutschland soll #elektrisch werden – Und dies fördert auch die #Windenergie und #Solarenergie und sorgt für weitere Überlegungen bei der #Energie-#Zwischenspeicherung

Die Anzahl der Windenergieanlagen beträgt derzeit rund 29.546.

Mit 54.418 MW (Megawatt) liefern die Windräder heute schon das etwa 38-fache an Energie eines mittleren Atomkraftwerkes.
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Zum Vergleich:
Ein mittleres #Atomkraftwerk wie das Kernkraftwerk Emsland hat eine Nennleistung von etwa 1.400 Megawatt, das entspricht nach Angaben des Betreibers RWE jährlich elf Milliarden Kilowattstunden Strom für 3,5 Millionen Haushalte.
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Beschäftigt sind in der Windenergiebranche etwa 130.000 Erwerbstätige.
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Die Windenergie zählt heute schon zu den Branchen, die auch Arbeitsplätze nennenswert anbietet.
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Besonders interessant ist jedoch, dass die Windräder zu bestimmten Zeiten heute still stehen, weil der Energiebedarf eben zu bestimmten Zeiten viel geringer ist und die Speicherkapazitäten über #Pumpspeicherwerke sehr begrenzt ist.
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Wie funktioniert ein #Pumpspeicherwerk?

Der erzeugte #Windstrom wird dazu benutzt, Wasser beispielsweise aus dem Tal in einen höher gelegenen See zu pumpen.
Bei Strombedarf wird das Wasser über eine Turbine abgelassen und so wieder Strom erzeugt

In einem Pumpspeicherkraftwerk wird Energie also mehrfach umgewandelt. Die ankommende elektrische Energie wird zur Lageenergie des Wassers und diese wird wieder zu elektrischer Energie. Dabei geht jedes Mal etwas Energie verloren. Der Wirkungsgrad eines Pumpspeicherkraftwerks beträgt daher meist zwischen 75 und 85 Prozent.

Die Zwischenspeicherung von Energie ist durch die Wassermenge und die Größe der Seen jedoch sehr eingeschränkt.
Neue Seen würden zu erheblichen Umwelteingriffen auch führen.
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Neue Nutzungsmöglichkeiten der Zwischenspeicherung durch Umwandlung von Strom in #Lageenergie oder auch Wärmeenergie sind bereits heute möglich, ohne dass hierzu große Seen notwendig sind.
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Beispiel 1:

In Nechlin in der Uckermark profitieren die Anwohner von den Windrädern in Sichtweite. Anhand einer Modellanlage heizt der überschüssige Strom dort Wasser und versorgt damit das ganze Dorf mit günstiger Wärme.

Andere Dörfer wollen das nachahmen.
Textlink —> https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/2020/06/energiedorf-windkraft-zu-waerme-modelldorf-nechlin.htm

Videolink: —> https://youtu.be/WoVmC-BCNpo
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Beispiel 2:
Klotzspeicherwerke
Klotzspeicherwerke benötigen kein Wasser

Das Prinzip ist wie bei der schwäbischen Kuckucksuhr.
Aufgezogen wird durch eingesetzte Energie, indem ein künstlicher Tannenzapfen angehoben wird.

Anschließend bewegt sich der Tannenzapfen wieder nach unten und gibt Energie wieder frei.

Der sogenannte «Energy Vault» ist keine herkömmliche Batterie, sondern ein bis zu 120 Meter hoher Turm aus tonnenschweren Betonklötzen und riesigen Kränen.
Mit überschüssiger Energie aus Solar- und Windkraft werden die Klötze angehoben.
Bei Energiebedarf werden die Klötze wieder abgesenkt, und die Energie wird so wieder zurückgewonnen.

Klotzspeicherwerk
Dauerhafter
Zwischenspeicher für Strom

Textlink —> https://www.srf.ch/article/18040982

Videolink —> https://youtu.be/XkABzfwDFYM

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Alleine die heute nicht genutzte Windenergie aus Spitzenzeiten könnte für den Strom von 6 Millionen Fahrzeugen ausreichen.
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Neben der Zwischenspeicherung von Strom in

  • Pumpspeicherwerken
  • Klotzspeicherwerken
  • Wärmespeichern

gibt es noch eine weitere interessante Form der Zwischenspeicherung bzw. Umwandlung in Wasserstoff. Hierbei wird der Windenergiestrom in Wasserstoff umgewandelt und dann z.B. in Fahrzeugen für den Antrieb genutzt. Die Entwicklungen sind inzwischen vielversprechend.

Wie funktioniert der Wasserstoffantrieb?

Im Wesentlichen lassen sich folgende Konzepte unterscheiden:

Bekannteste Methode: In der Brennstoffzelle wird elektrischer Strom aus Wasserstoff gewonnen. Das geschieht durch die Umkehrung der Elektrolyse. Wasserstoff und Luftsauerstoff reagieren zu Wasser, dabei entstehen Wärme und elektrische Energie.

Deutschland hat hier bereits einige Versuchsfelder.

Am 17.9.2020 stellte Mercedes den GenH2 Truck vor, einen Brennstoffzellen-Lkw mit einer Reichweite von bis zu 1.000 Kilometer und mehr. Dabei wird flüssiger Wasserstoff als Energieträger eingesetzt.

Die Energiebranchen Öl, Gas und Kohle oder gar Fracking (fossile Energie) werden in den kommenden Jahren erheblich weniger benötigt.

Nicht nur aus Umweltsicht, sondern auch aus Kostensicht ist die Windenergie und Sonnenenergie als Rohstoff kostenlos.

Es entstehen keine Folgekosten für die Entsorgung des Rohstoffes; natürlich entstehen Kosten und Arbeitsplätze in der Produktion, Wartung und Sanierung.

Diese sind jedoch im Vergleich zu Atomkraft oder Kohlekraft wesentlich geringer.
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Für die Weiterentwicklung von E-Fahrzeugen ist die Weiterentwicklung von Zwischenspeichern und Wind-, sowie Solarkraftwerken notwendig.
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Beim Autogipfel mit der Kanzlerin geht es am Dienstag nicht nur um die Verlängerung der Elektroauto-Prämie. Auf dem Spiel steht vielmehr die Zukunft der Auto-Nation Deutschland. Eine Idee auf EU-Ebene sorgt bereits für Aufregung.

https://www.welt.de/wirtschaft/article220268534/Volkswagen-BMW-Mercedes-Wie-sich-das-Autoland-Deutschland-veraendert.html

Wie wichtig diese Neuen Formen von grüner Energie wird, ist vielen Menschen noch garnicht so bewusst.

Den Saudis und Ölkonzernen – wie z.B. Exxon BP – ist die Konkurrenz durchaus bewusst.

So wurde im letzten Jahr „Saudi Aramco“ von den Saudis als Neuemission an der Börse platziert.

Warm die Saudis ihre Ölquellen verkaufen? Ganz einfach: man erkennt, dass Öl Mittel- und langfristig ausgedient hat und die Energiegewinnung über Sonne und Wind interessanter ist. Deshalb werden die Erlöse aus der Neuemission auch für die neuen Techniken eingesetzt.

Die amerikanische Öl-Lobby geht da einen anderen Weg noch bisher. Zumindest ist dies noch unter Trump der Fall.

Die Öllobby versucht für den Klimawandel nicht den Menschen und damit das Öl verantwortlich zu Machen, sondern sucht andere Schuldige und möchte dadurch den Ölverkauf weiter erhalten. Deshalb fördert die fossile Energiebranche einen Verband ganz besonders in den USA: Das Committee for a Constructive Tomorrow (kurz CFACT oder CfaCT; auf Deutsch Komitee für ein konstruktives Morgen) -Internetseite—> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow?wprov=sfti1

Innerhalb der amerikanischen Politik hat der Verband auch die Kontakte zu den Republikanern besonders honoriert.

Übrigens: Auch in Deutschland gibt es einen adäquaten Verband mit dem Namen E.I.K.E., der interessanterweise mit Funktionären der AFD besetzt ist. Internetkunden—> https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Klima_&_Energie?wprov=sfti1

Interessant ist auch ein historischer Vergleich der Parteienunterstützung und Parteienfinanzierung aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg: Die damalige NSDAP wurde sehr stark durch die Stahl- und Kohle unterstützt, da diese Wirtschaftszweige besonders von der Herstellung von Militärfahrzeugen profitierte. Gerade in der Vorkriegszeit und während dem Krieg hatten die damaligen Familien Krupp und Quandt sich bei der NSDAP finanziell sehr stark engagiert. Der NSDAP brachte es eine gute Grundlage in der Parteienfinanzierung.

Der Vergleich mit AFD/E.I.K.E. bzw. Republikanischen Partei / CFACT ist in der Form von Parteienfinanzierung durchaus angebracht. Allerdings wird dieser Weg nicht mehr lohnenswert sein, da die neuen Energieformen inzwischen auch durch die Medien immer bekannter werden.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

#Coronavirus #Österreich – Steigerung der Neuinfektionen

Die Zahlen der #Infizierten steigen auch in #Österreich überproportional an.

Gegenüber 31.08. ist ein Anstieg um 83% vorhanden.

Der eine oder andere Zweifler begründet dies mit der höheren Anzahl von Testungen.

Dies ist natürlich nominal möglich, allerdings ist das prozentual eine nicht passende Begründung.

Verhältnis von #Infizierte zu #durchgeführte #Tests

10.9.2020:
32.494 von 1,301 Mio. = 2,5 %

Bis 1.8.2020:
21.227 von 0,887 Mio = 2,36 %

Bis 30.8.2020:
27.401 von 1,180 Mio = 2,3 %

Zuwachs alleine von

1.9.-11.9.:
5.090 von 0,121 Mio. = 4,21 %

Somit steht fest, dass nicht nur die Anzahl in Österreich zugenommen hat, sondern auch prozentual eine Steigerung von 83 % derzeit vorhanden ist (4,21 % gegenüber 2,3 % bis 30.8.)

Quelle :
Einzelwerte und Gesamtwerte

https://www.meingraz.com/08-20-österreich

Schwarzer Rand, PG = Positiv Getestete.
Roter Rand, TF = Todesfälle
Grüner Rand, GE = Genesene.
Schwarzer Rand, Tests: Anzahl aller
durchgeführten Tests bisher.