Krankheitszeiten – Fehlzeiten können durch intelligente betriebliche Unterstützung reduziert werden

#Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.

Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.

Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.

Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Experte.de

Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html

Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

  • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
  • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

Im Gegenteil:

Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

  1. Arbeitsangebot ohne Befristung
  2. Parallele Planung der Digitalisierung
  3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Thema

Befristung:

Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

Digitalisierung / digitale Transformation

Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

  • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

Eine interessante Seite zu den Themen

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Krankenversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
  • Unterstützung bei Familienpflege
  • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
  • Einbindung der Familie

Internetlink:

blog.bav-versorgung.de

Kantinenangebot

Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

Kinderbetreuung

Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

  • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

  • Unfallverhütung
  • Fahrertraining ADAC
  • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
  • Was ist im Pflegefall zu beachten
  • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
  • Ruhestandsvorbereitung

Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

Dankschreiben an die Mitarbeiter

Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender Forum-55plus.de

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Generationenberater (FH)

Kündigung von alten Bausparverträgen -Zinsbonus

#Kündigung alte #Bausparverträge mit #Zinsbonus

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 – Aktenzeichen: XI ZR 135/17 – die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz Zinsbonus erleichtert.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/jurist-bgh-oeffnet-banken-weg-zur-kuendigung-von-bausparvertraegen-146604/

Jobs mit Trinkgeld – Und was ist ab der Rente?

In vielen Berufen werden Trinkgelder auf freiwilliger Ebene gezahlt. Ob es sich um einen Hotel- und Gastronomiebetrieb, den Friseur um die Ecke, Reinigungsunternehmen oder Handwerksbetrieb handelt.

Natürlich sind die Trinkgelder sehr unterschiedlich. Beim Friseur sind 1- 4 Euro üblich. Und neben dem geringen Verdienst, den Friseure haben, ist das Trinkgeld für die Aufbesserung der Haushaltskasse auch oft wichtig.

Der Bruttoverdienst eines Friseurs beträgt bei Vollzeit meist zwischen 1.400 und 1.900 Euro. Rechnet man ein durchschnittliches Trinkgeld von 2 Euro und 10 Kunden am Tag, dann ergibt sich ein Trinkgeld von 400 € pro Monat.

Bei einem Bruttogehalt von 1.600 € ergibt sich ein Nettoeinkommen von ca.1.150 € (Steuerklasse I). Mit dem Trinkgeld von 400 € pro Monat ergibt sich ein Betrag von 1.550 €.

Vergleicht man das Gehalt mit einem Angestellten, der kein Trinkgeld erhält, dann müsste dieser Angestellte Brutto ca. 2.350 € mtl. verdienen.


Für freiwillige Trinkgelder entfallen die Lohnsteuer und Sozialabgaben.  Insoweit freut sich das Bedienungspersonal über das freiwillige Trinkgeld vom Kunden.

Da keine Sozialversicherungsbeiträge für freiwillige Trinkgelder abgeführt werden, ist die Rente jedoch erheblich geringer.

Und was ist mit der Rentenversicherung?

Der Angestellte mit einem Bruttogehalt von 2.350 € würde für das Jahr 2018 ca. 0,7601 Entgeltpunkte erhalten (Vereinfachte Darstellung-Rentenformel: Bruttojahresgehalt im Verhältnis zu allen Versicherten).

  • Nach 45 Versicherungsjahren erhält ein Durchschnittsverdiener
    1.441,25 € Rente – BRUTTO,
    abzüglich 160 € (Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag)
    = 1.281 € abzüglich ggf. Steuern (34 €)
    = Netto-Rente 1.247,25 €
  • Ein Angestellter mit einem
    Bruttogehalt von mtl. 2.350 €
    erhält hiervon ca. 76,01 %, also ca. 1.095,50 € – BRUTTO,
    abzüglich 120 € (Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag)
    = Netto-Rente 975,50 € 
    .
  • Der Friseur aus dem o. g. Beispiel würde aufgrund der Tatsache,
    dass er für 400 € keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt,
    eine mtl. Rente von ca. 745,93 € – BRUTTO,
    abzüglich 72 € (Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag)
    = Netto-Rente 673,93 €

erhalten.

Friseur - Brutto-Netto- TRINKGELD !!! - Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?
Friseur – Brutto-Netto- TRINKGELD !!! – Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?

Diese Werte gelten bei einem Rentenbeginn 2018. Beginnt die Rente 2040 ist die Rente voll zu besteuern, wodurch beim Durchschnittsverdiener die Steuern auf ca. 118 € ansteigen (nach heutiger Grundtabelle) .

Der Friseur würde ab der Rente in die Grundsicherung fallen. Die Grundsicherung ist von der Wohnregion abhängig. Durchschnittlich kann man davon ausgehen, dass eine gesetzliche Rente unter 800 € dazu führt, dass man eine Aufstockung bis zur Grundsicherung erhält.


Viele Arbeitgeber sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und ergänzen bei Arbeitnehmern bei einem Gehalt bis zu 2.200 € Monatsgehalt die Altersversorgung durch die BAV-Förderrente.

Hierbei bezahlt der Arbeitgeber umgerechnet pro Monat 40 € in eine betriebliche Altersversorgung, wodurch der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung erhält. Bei Teilzeitkräften werden meist 20 € bezuschusst.

Bei Arbeitnehmern, die später eine Grundsicherung erhalten, wird die betriebliche Altersversorgung zusätzlich gezahlt (Freibetrag: 100 € zu 100 %, darüber hinaus kleinere Anrechnung bis zu 208 € Zusatzrente).

Hierdurch würde der Friseur in unserem Beispiel ca.:

  • die Grundsicherung:    ca. 800 €
  • zuzüglich max. 208 €
  • Gesamt 1.008 €

erhalten.


Für den Arbeitgeber entstehen viele Vorteile:

  1. Der Arbeitgeber erhält direkt mit der Lohnsteuerabrechnung 30 % durch das  Betriebsstättenfinanzamt zurück.
  2. Intelligente Arbeitgeber nutzen diese Förderung auch werbewirksam. So gibt es eine Reihe von Kunden, die nicht nur nachhaltige Produkte, sondern auch die nachhaltige Unterstützung der Arbeitnehmer positiv bewerten. Hierbei handelt es sich oft um Kunden, die auch zur gehobenen Mittelschicht gehören.
  3. Ein Friseur hat durchschnittlich etwa 200 Kunden pro Monat. Veranschlagt man – Brutto 40 € für die Zusatzversorgung
    abzüglich 12 € Förderung durch das Finanzamt
    ergibt sich ein Monatsaufwand von 28 €.
    Pro Kunde sind dies dann 14 Cent pro Haarschnitt.
  4. Ein weiterer Effekt ist die Personalbindung. Gerade im Friseurhandwerk ist die Fluktuation sehr hoch.
    Wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung gezielt einsetzt und bei den Arbeitnehmern publiziert, dann verringert sich hierdurch auch die Fluktuation.

Bei der Umsetzung sind wesentliche Details zu beachten, damit eine Unterstützung in der betrieblichen Altersversorgung reibungsfrei funktioniert.

Lassen Sie sich durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung individuell informieren.


Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Einfach auf eine der beiden Telefonnummern klicken und wir können einen Termin vereinbaren und die Details, die zu beachten sind bei einer Tasse Kaffee besprechen.

Festnetz:  (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Autor  bAV-Leitfaden.de – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden rund um die betriebliche Altersversorgung für:

  • Arbeitgeber
  • HR-, Steuer- und Rentenberater
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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Deutsche Rentenversicherung- Jahresbericht 2017

Auszug #Renten #Deutsche #Rentenversicherung 2017

Die Renten sind Brutto. Mindestens die Krankenversicherung muss noch abgezogen werden. Und ab und zu auch noch Steuern.

Anzumerken ist auch, dass Rentner neben der gesetzlichen Rente auch andere Einkünfte haben (z.B.: neben Altersrente eine Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung, Rüruprente, Riesterrente, Mieteinkünfte, Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Geldanlagen).

Grundsicherung erhalten in Deutschland lediglich 3,6%. Dies liegt daran, dass bei der Berechnung der Grundsicherung auch andere Einkünfte berücksichtigt werden.

Insoweit ist es zwar richtig, dass viele Rentner (jeder 2.Rentner) eine Rente unter 800 Euro erhalten, jedoch

– entweder ein Ehepartner eine höhere Rente erhält

– oder noch andere Einkünfte vorhanden sind.

Bei Unternehmern bzw. Selbstständigen, bei denen die Rente unter 800 Euro liegt, ist es teilweise auch möglich, dass sie nur kurzzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dann durch Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Rüruprente oder anderweitig vorgesorgt haben.

Bei Single-Selbstständigen ist jedoch ein größerer Anteil vorhanden, der im Alter nicht – oder zu gering – vorgesorgt hat.

Deshalb ist es auch sinnvoll, dass Selbstständige ab 2020 (Rentenpaket II) zu einer Rentenvorsorge verpflichtet werden.

Die Grundsicherung wird dann gezahlt, wenn die gesetzliche Rente unter ca 800 Euro liegt.

Wer zusätzlich Geld in der

  • Riesterrente,
  • Rüruprente,
  • privaten Rentenversicherung
  • betrieblichen Altersversorgung
  • angespart hat und hieraus eine Rente bezieht, erhält diese Rente zusätzlich (Freibetragsrechnung: Einkommensfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe: ein Freibetrag in Höhe von (mindestens) 100,– € und höchstens 208,– € für Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen.)
  • Insoweit ist es auch für Geringverdiener interessant, eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

    Ebenso kann der Rentner noch bis zu 200 Euro zusätzlich als Übungsleiter ohne Anrechnungen erhalten § 3 Nr. 26 EStG).

    Bestenfalls könnte ein Rentner mit Grundsicherungsspruch mtl. ca. 1.200 Euro beziehen.

    Weitere Informationen zur seit 1.1.2018 geltenden Berechnung bei der Grundsicherung:

    https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/27/grundsicherung-neuregelungen-2018-sparen-fuer-das-alter-lohnt-sich-wieder/

    Werner Hoffmann

    www.bAV-Experte.de

    Innere Kündigung – Insolvenzgefahr für Unternehmen

    Innere Kündigung – Insolvenzgefahr für Unternehmen

    Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

    Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

    Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

    1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

    2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

    3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

    • der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

    • Fortbildung).

    Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

    HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

    Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

    • Einführungsphase

    • Wachstumsphase

    • Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

    • Degenerationsphase.

    Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

    • Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

    • Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

    • Reife-/Sättigungsphase

    • Degenerationsphase

    Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

    Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

    Beispiele:

    • Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

    • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

    • Betriebliche Krankenversicherung

    • Gesundheitsförderprogramm

    • Fortbildungen

    Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

    Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betriebseigenen Einflüssen.

    Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

    In vielen Bundesländern kann die Fortbildung auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden (zB.: Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx )

    Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

    Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

    www.bav-Experte.de

    Ein interessanter Link hierzu –>

    http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

    Kategorien

    Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

    Schlagwörter

    Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

    www.bAV-Experte.de

    Reicht eine Kontovollmacht bei Geschäftsunfähigkeit?

    #Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?

    Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.

    Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.

    Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.

    Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).

    Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor

    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Warum AFD und rechtsradikale Menschen Deutschland ruinieren

    Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.

    Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.

    Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

    Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.

    Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.

    Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.

    Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.

    Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.

    Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.

    Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.

    AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.

    Artikel aus Welt:

    „Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen

    Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.

    https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article181434044/Fachkraeftemangel-Expats-fuehlen-sich-in-Deutschland-nicht-willkommen.html

    Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:

    1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)

    2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.

    Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).

    Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

    Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

    Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

    Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

    1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

    2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

    3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

    • der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

    • Fortbildung).

    Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

    HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

    Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

    • Einführungsphase

    • Wachstumsphase

    • Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

    • Degenerationsphase.

    Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

    • Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

    • Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

    • Reife-/Sättigungsphase

    • Degenerationsphase

    Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

    Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

    Beispiele:

    • Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

    • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

    • Betriebliche Krankenversicherung

    • Gesundheitsförderprogramm

    • Fortbildungen

    Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

    Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

    In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

    Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

    Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

    www.bav-Experte.de

    innovative Unternehmer denken auch nicht:

    „Tue Gutes und rede darüber“

    sondern sagen:

    „Tue Gutes und lasse darüber reden“

    Ein interessanter Link hierzu –>

    http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

    Kategorien

    Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

    Schlagwörter

    Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Beratungen kosten Zeit. Und die nicht nur vor der Beratung durch Analyse, sondern auch erhebliche Nachbearbeitung. Dies ist auch in der Finanzbranche im Vergleich zu der Renovierung der eigenen vier Wände nicht anders.

    Nimmt man die Badezimmer-Sanierung als Beispiel, dann berechnet der Handwerker seine Stunden und erhält zusätzlich durch den Mitverkauf von WC, Dusche, Badewanne, Spiegelschrank oder anderen Utensilien auch Provision.

    Auch in anderen Branchen sind diese Kombinationen durchaus normal.

    Beispiel:

    – KfZ-Werkstatt Audi, Reparaturkosten pro Stunde: 120 Euro +MWSt + Provision (Differenz von Händlerverkaufspreis zu Händlereinkaufspreis bei Ersatzteilen)

    – Badsanierung: Stundenpreis ca 77-100 Euro + Provision bei den einzelnen Teilen

    – usw.

    Vergleicht man die Beraterhonorare in der Finanzdienstleistung, so sind hier Tagessätze von 1.160-1.590 Euro üblich.

    Firmen und vermögende Kunden können sich dies leisten.

    Für den Durchschnittsbürger und den „kleinen Mann“ jedoch oft nicht finanzierbar.

    Versicherungsvermittler erhalten in der Regel ausschließlich eine Provision und kein Beratungshonorar. Honorarberater dürfen keine Provision nehmen, werden aber gegen Honorar bezahlt.

    Eine Provisionsdeckelung führt dazu, dass die Beratungsqualität erheblich abnimmt und der „kleine Mann“ keinen vernünftigen Berater findet.

    Nimmt man noch spezielle Bereiche hinzu (z. B. betriebliche Altersversorgung oder die komplexe Welt Vermögensübertragung oder die heutige Altersversorgung), dann ist das notwendige Fachwissen aus den unterschiedlichen Rechtskreisen enorm (Arbeitsrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, HGB, Erbrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht).

    Der Durchschnittsbürger oder auch Klein- oder Mittelständler ist damit total überfordert.

    Konsequenzen sind, dass viele Menschen ihre Versorgungssituation nicht mehr kennen und natürlich keinen Berater auf Stundenbasis sich leisten können und gut ausgebuchte Vermittler für kleine Geschäfte oft auch „keine Zeit“ hat oder leider oberflächlich und schnell die Beratung durchführt.

    Verständlich, wenn man dies auch aus Sicht der Vermittler einmal betrachtet.

    Die Beratung über eine Privathaftpflichtversicherung dauert auch oft etwas länger, wenn man die Risiken analysiert, bespricht und dann eine Vermittlungsprämie von beispielsweise 50 Euro erhält.

    Eine ähnliche Situation ist auch in der Altersversorgungsberatung, wenn für einen Arbeitnehmer die Versorgungssituation ermittelt wird.

    Es sind oft viele Schritte notwendig (näheres demnächst in einem weiteren Blogbeitrag).

    Analyse der bestehenden:

    – gesetzlichen Rente/Versorgungswerk

    – betrieblichen Altersversorgung

    – privaten Versorgung

    – Sparvermögen

    – Berufsunfähigkeitsversicherung

    – Berechnung der Steuern (die bei allen Versorgungen anders ist)

    – fälliger Krankenversicherungsbeitrag

    Und anschließend die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes mit den passenden Produkten (zB freiwillige Beiträge in GRV, Riesterrente, Rüruprente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung).

    Dies erfordert nach der Erstberatung zunächst eine Bestandsaufnahme und anschließenden Analyse.

    Rechnet man die Zeit, die hierfür notwendig ist, dann ergibt sich – auch bei einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich ca 37.500 Euro folgender Zeitaufwand:

    – Erstgespräch mit Bestandsaufnahme: 3-4Stunden

    -Analyse mit Recherchen 3-5 Stunden

    – Erstellung der passenden Angebote: 2 Stunden

    – zweiter Termin: 2-4 Stunden

    – ggf 3. Termin mit Antragsausfüllung: 2-3 Stunden

    – Nachbearbeitung: 1 Stunde

    Gesamtzeit: 13 – 19 Stunden

    Bei einem Stundenlohn von 77 Euro (Handwerkerstundenlohn) müsste der Berater zwischen 1.001 Euro und 1.463 Euro in Rechnung stellen.

    Eine KFZ-Werkstatt würde 1.856,40 Euro bis 2.713,20 Euro in Rechnung stellen.

    Auch bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 2.200 Euro ist die Beratung nicht wesentlich kleiner.

    Konsequenz: Leittragende einer Provisionskappung sind die „kleinen Leute“, die zunächst schlechter abgesichert und schlechter versorgt sind.

    Eine schlechtere Versorgung führt letztendlich zu einer überproportional ansteigenden Sozialhilfe.

    www.bav-Experte.de