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Mein Privatbüro bietet umfangreiche Informationen

Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.

Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen

  • Senioren und hilfebedürftigen Personen
  • und Dienstleistern eine Schnittstelle

zur Verfügung zu stellen.

Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de

Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)

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SIE BENÖTIGEN HILFE IM PRIVATEN BEREICH?

Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.

Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.

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SIE HELFEN GERNE ANDEREN MENSCHEN?

Sie sind gerne anderen Menschen bei der Erledigung unterschiedlicher Aufgaben behilflich?

Sie möchten sich bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Selbstständig machen oder suchen als Berater nach Ergänzungen Ihres Dienstleistungsangebots?

Bei Mein-Privatbuero erhalten beide Gruppen Tipps zu unterschiedlichen Themen.

Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Zuständiges Gericht bei Sterbehospiz

Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.

Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.

Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?

Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).

Der Aufenthalt in einem Hospiz begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall:

Eine Frau erkrankte schwer.

Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.

Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.

Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.

Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.

Das Urteil:

Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.

Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.

Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.

Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.

Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:

1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung

2. Notariell beurkundetes Testament

Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten

In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.

In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.

Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.

Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.

In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.

Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.

Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:

Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.

Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).

Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!

Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!

Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:

  • Grundstücke
  • Häzser
  • Eigentumswohnung
  • Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)

Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.

Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?

Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.

Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.

Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.

Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.

Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.

Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.

Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.

Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.

Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.

Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. 

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-ExperteBetriebliche AltersversorgungBetriebliche GesundheitsförderungBetriebliche Gruppen-UnfallversicherungBetriebliche KrankenversicherungBetriebliche PflegeversicherungBildungDemografieDiversesGehaltsbuchhaltungGenerationenberaterGenerationengerechtigkeitGesetzliche RentenversicherungHuman Resources – HRLeitfadenLiteraturMitarbeiterförderungNicht bAV-FörderungenNotfallordnerNotfallvorsorge UnternehmerPayroll-UnternehmenPersonalPersonalbindungPersonalmarketingPersonalsuchePflegeversicherungPflegezusatzversicherungPraxishandbuchRenteSeminarSozialversicherungSteuerberaterSteuernStudiumTestamentWeiterbildung,

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Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen.

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

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bAV-Experte –

www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Werner Hoffmann

Gottfr.-Keller-Str.73

71254 Ditzingen

bAV – Experte.de

und Rentenexperte

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Sachkundeprüfung Rentenberater (theor.) nach RDG

Generationberater (IHK)

Seniorenberater (NWB-Akademie)

1. Vorsitzender d.Vorstands Forum-55plus.de e.V.

bAV-Leitfaden.de

Fachautor:

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung

Notfallordner

Über 90 verschiedene Notfallordner für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner)
  • Beamte, Pensionäre
  • Selbstständige
  • Unternehmer
  • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker

Altersrente in Deutschland

Dass mit der gesetzlichen Rente keine großen Sprünge gemacht werden können, ist inzwischen wohl bekannt.

Denn die gesetzliche Altersrente lag im Schnitt bei gut 1000 Euro – für Männer.

Bei Frauen war es noch einmal deutlich weniger.

Dass Ruheständler hierzulande ob weiterer Einkünfte nicht darben müssen, zeigt der neue Alterssicherungsbericht.Die Zukunft ist ungewiss, die gesetzliche Rente hingegen sicher – auch wenn sie im Zweifelsfall nicht gerade üppig ausfallen dürfte. Dies bestätigt einmal mehr der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020.

Danach erhielten Männer 2019 aus der gesetzlichen Rente durchschnittlich monatlich 1186,74 Euro Altersrente, bei Frauen waren es hingegen nur 764,27 Euro.

21,1 Millionen Menschen beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,2 Prozent. Laut dem Bericht steigt es in den nächsten Jahren an. Längerfristig sinkt es – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 auf 46,0 Prozent.

Gut versorgt durch zusätzliche Einnahmen 

Der Bericht zeigt aber auch: Ruheständler sind vor allem dank anderer Einkommen gut versorgt. So erreichten Senioren-Ehepaare 2019 im Durchschnitt ein monatliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen wie Betriebsrenten, Lebensversicherungen und zusätzlichen Einkommen wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte von 2907 Euro, alleinstehende Seniorinnen von 1607 Euro und Senioren von 1816 Euro. In Gesamtdeutschland. Im Westen kamen alleinstehende Männer auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1796 Euro und alleinstehende Frauen auf monatlich 1606 Euro. In den neuen Bundesländern erreichten Ehepaare ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2554 Euro pro Monat. Alleinstehende Männer hatten ein Nettoeinkommen in Höhe von 1560 Euro, alleinstehende Frauen 1571 Euro.

www.Renten-Experte.de

Derzeit sind nur rund drei Prozent der über 65-Jährigen auf Grundsicherung im Alter angewiesen, in den neuen Bundesländern ist es sogar nur gut ein Prozent.

Laut dem Altersicherungsbericht könnte das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar noch steigen. Denn die Bundesregierung hat die Leistungen für Rentnerinnen und Rentnerin den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Darüber hinaus kann und sollte jeder zusätzlich für das Alter vorsorgen. Zum Beispiel auch durch das Entrichten freiwilliger Beiträge. Denn nur so kann der Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden.

Corona – Covid 19 – Vitamin D – Vorsicht

Vitamin D soll gegen Covid-19 helfen? Vorsicht!

Gegen Covid-19 soll Vitamin D eine Wunderwaffe sein.

Das behaupten mehrfach Heiler, Verkäufer von Nahrungsmittel und auch andere Gruppen, die gerne ihre Dienstleistungen oder Waren verkaufen wollen.

Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Vitamin-D-Pillen direkt gegen das Coronavirus wirksam sind.

Wichtigste Regel: Zu viel Vitamin D durch Präparate kann sogar schädlich sein. Laut Robert-Koch-Institut kann eine Überdosierung zum Beispiel zu Nebenwirkungen wie Bauchkrämpfen, Erbrechen oder sogar Nierenschäden und Herzrhythmusstörungen führen.

Eine Einnahme sollte deshalb von einem Arzt überwacht werden und nicht auf gut Glück erfolgen.

Grundsätzlich ist ein ausgeglichener Mineralhaushalt und Vitaminhaushalt natürlich wichtig.

Bestimmte Vitamine, die der Körper zu viel bekommt, kann der Körper wieder ausscheiden. Das ist bei Vitamin C der Fall, aber nicht bei D.

Was passiert bei Überdosierung von Vitamin D?

Eine Überdosierung droht in der Regel nur bei exzessiver Einnahme von VitaminD-Präparaten.

Folgen einer solchen VitaminDÜberdosierung können dann die Bildung von Nierensteinen oder eine Nierenverkalkung sein. Weitere Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit und Kopfschmerzen.

Vitamin D wird durch die Einstrahlung von Sonnenlicht gebildet.

Es ist insofern theoretisch denkbar, dass bestimmte Menschen zu wenig Sonnenlicht bekommen, aber daraus abzuleiten, dass deshalb eine höhere Dosis Vitamin D gegen Covid19 hilft, ist vermessen.

Tatsächlich bestehen bei diesen Menschen auch andere Krankheiten, die für eine höhere COVID-19 Infektion mit schwerem Verlauf verantwortlich ist.

Nun versuchen verschiedene Personen Vitamin D als „Allheilmittel“ über YouTube oder andere Kanäle zu nutzen, um ihre Nahrungsergänzungsmittel oder ihr Kursangebot zu verkaufen.

Teilweise sind dies Heiler, Heilpraktiker oder Institutionen, die sich beispielsweise „Akademie für menschliche Medizin“ nennen.

Was dahintersteckt, kann man auf diversen Correktiv-Seiten und Fake-Prüfungsportalen sehr gut auch selbst lesen.

Unsere Regeln für Sie:

Regel 1:

Lassen Sie einmal im Jahr bei Ihrem Hausarzt ein „großes Blutbild machen“ und wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie Vitaminmangel haben, dann kann das Ihr Hausarzt am Besten feststellen.

Regel 2:

Messen Sie regelmäßig Ihren Blutdruck mit einer Oberarm-Manschette. Ihr Blutdruck ist immer dann in Ordnung, wenn der Wert bei 120 zu 80 lügt. Der obere Wert kann auch bei 130 liegen.

Sollte der Wert über 130 sein, ist ein Arztbesuch sinnvoll (z.B. 160 oder höher).

Das gefährliche ist, dass ein Bluthochdruck nicht weh tut und man denkt: „Da ist doch nichts..,“

Tatsache ist jedoch oft, dass die Blutgefäße zu eng sind und daraus dann beispielsweise ein Augeninfarkt, Herzinfarkt oder Schlaganfall entsteht.

Nachfolgend noch einige Link- Informationen zu

– Kann Vitamin D vor Covid-19 schützen? Schützt Vitamin D vor Sars-Cov-2 – dem neuen Coronavirus? Studien beobachten vermeintliche Zusammenhänge. Ganz so einfach ist es aber nicht. Link—> https://www.swr.de/wissen/corona-und-vitamin-d-100.html

Med Watch – Das Team von MedWatch scannt das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilsversprechen. Einen Schwerpunkt bilden Recherchen aus der Grauzone des Netzes, in der vermeintliche Heiler ihre Wunder anbieten. Wir berichten und klären auf. —> Akademie für „menschliche Medizin“ LINK —> https://www.medwatch.de/2020/08/26/wie-online-kongresse-geld-mit-fragwuerdigen-inhalten-machen/

Übrigens: Für die rechtliche Eigenvorsorge ist ein Notfallordner-Vorsorgeordner empfehlenswert.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

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#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

——
Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

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Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Hohe Warnstufe – R-Wert

Heute, am 11.1.2021 ist der #R-#Wert bei 1,52!

Dies dürfte das Ergebnis der #Weihnachtsfeiern, #Parties von #Sylvester und #Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.

Das bedeutet:
100 Infizierte stecken innerhalb von 1 Woche 152 Menschen an.

Wenn dieser #RWert nicht radikal sinkt, wäre in den kommenden Wochen folgende Entwicklung (Ausgangszahl: 343.000):
Nach

  • 1 Woche: 521.360 (12.512)
  • 2 Wochen: 792.467 (19.019)
  • 3 Wochen: 1,204 Mio (28.896)
  • 4 Wochen: 1,830 Mio (43.820)
  • 5 Wochen: 2,782 Mio (66.768)
  • 6 Wochen: 4,230 Mio. (101.520)
  • 7 Wochen: 6,429 Mio. (154.296)
  • 8 Wochen: 9,773 Mio. (234.552)
  • 9 Wochen: 14,660 Mio. (351.840)
  • 10 Wochen: 22,283 Mio. (557.075)
  • 11 Wochen: 33,870 Mio. (812.880)
  • Nach der 12. Woche würde jeder in Deutschland infiziert sein.
    Das wäre am 4.4.2021
    Damit diese Entwicklung nicht eintritt müssen alle Kontaktbeschränkungen dringenst umgesetzt werden.

Die Katastrophe in den Krankenhäusern wäre vorprogrammiert, wenn man berücksichtigt, dass etwa 11 % dort landen, etwa 5 % künstlich beatmet werden und ca. 2.4 % versterben.

Keine Sorge, so schlimm kann und darf es nicht werden, denn dann wären am Ende der Pandemie etwa 1,995 Millionen Menschen verstorben.

Bevor dies sich so weiterentwickelt, wird die Kontaktbeschränkung überall do durchgeführt werden müssen, dass der R-Wert auf Minus sinkt.

Je stärker das Minus beim R-Wert, desto besser.

Die Anzahl der Toten sind in Klammern genannt, wobei der Todesfall etwa erst 3 Wochen später eintritt.

Wenn der R-Wert (7-tägig) wieder unter 1,0 sinkt, nimmt die Neuinfizierten-Anzahl wieder ab.

Wie ein R-Wert von 0,9 oder 0,7 wirkt kann in diesem Link nachgelesen werden. —>

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/01/10/corona-kontaktbeschraenkungen-bis-april-oder-mai-durchaus-moeglich/

Hohe #Warnstufe #corona #covid #warnung #pandemie

#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html

#Corona – #Kontaktbeschränkungen bis April oder Mai durchaus möglich

Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?

So hart es sich anhört.

So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.

Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:

  • Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
  • Genesen: 1,55 Mio.
  • Verstorben: 40.597

7-Tage-R-Wert: 1,17

Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.

Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.

Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.

Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt.
Notfalls mit noch schärferen Regeln.

Ergänzung: 11.1.21

Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.

Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.

Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:

  • Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
  • R-Wert: 0,9

Infizierungen
Nach 1 Woche: 308.700
Nach 2 Wochen: 277.830
Nach 3 Wochen: 250.047
Nach 4 Wochen: 225.042
Nach 5 Wochen: 202.538
Nach 6 Wochen: 182.284
Nach 7 Wochen: 164.055
Nach 8 Wochen: 147.650
Nach 9 Wochen: 132.885
Nach 10 Wochen: 119.596
Nach 11 Wochen: 107.637
Nach 12 Wochen: 96.873

Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.

Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?

Nach 1 Woche: 394.450

Nach 2 Wochen: 453.617

Nach 3 Wochen: 521.660

Nach 4 Woche: 599.909

Nach 5 Woche: 689.895

Nach 6 Woche: 793.379

Nach 7 Woche: 912.386

Nach 8 Wochen: 1.049.244

Nach 9 Wochen: 1.206.631

Nach 10 Wochen: 1.387.626

Nach 11 Wochen: 1.595.770

Nach 12 Wochen: 1.835.135

Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!

Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.

Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.

Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.

Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.

Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.

Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.

Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.

Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.

Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.

Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.

App-Empfehlung über Hilfe bei Corona

Was darf ich in der Pandemie bei Corona?

Hilfe über Corona im eigenen Wohnortbereich

3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung

Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.

Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“

Wie hoch ist die Inzidenz?

Besteht Schulpflicht?

Wie lange darf ich außer Haus?

Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?

Z.B.

Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs

Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?

Ausgabgsbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?

Maskenpflicht

Körpernahe Dienstleistungen

Wann darf wo eingekauft werden?

Die App gibt es als Android- und als Applesoftware

Hier die beiden Apps:

– Bei Android—>

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.intradesys.darfichdas

– Bei Apple —>

https://apps.apple.com/de/app/darf-ich-das/id1529322054

Unsere 2. App-Empfehlung: Die Corona-App

Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.

Link zu dem App bei

– Android —> https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp

– Apple-App —> https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757

3. Tipp: Notfallvorsorge Notfallordner

11% aller Infizierten müssen stationär behandelt werden.

Knapp 5 % aller Infizierten müssen künstlich beatmet werden. Davon versterben knapp 50 %. Dies sind etwa 2,4 % aller Infizierten.

Corona ist nicht die einzige Krankheit, die dazu führen kann, dass man selbst nicht mehr handeln kann.

Sinnvoll sind neben der Generalvollmacht viele andere Vollmachten und Verfügungen sowie alle notwendigen Papiere.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist dabei eine wichtigen Hilfe.

Neben vielen Formularen und Vordrucken enthält der Notfallordner- Vorsorgeordner viele wichtige Tipps.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es spezielle Notfallordner.

Beamte und Pensionäre benötigen den Notfallordner für Beamte

www.notfallordner-beamte.de

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Versionen.

Je nach Branche und Unternehmensform sind Besonderheiten zu beachten, die mit einem allgemeinen Notfallordner nicht abgedeckt.

Eine Auswahl finden Sie über die Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.

Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.

Besonders dann, wenn

– eine Firma vorhanden ist

– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)

ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.

Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.

Empfohlene Reihenfolge:

1. Notfallordner bestellen und durchlesen

2. Termin beim Anwalt (möglichst Fachanwalt)

3. Notarielle Beurkundung