Die Rente reicht nicht! Und wer ist schuld?

Die gesetzliche Rente alleine deckt maximal 48 %!

Die #Rente reicht nicht. Und wer ist schuld? Man kann natürlich die #SPD oder #CDU dafür verantwortlich machen. Das ist jedoch falsch! Wir alle sind selbst schuld. Das macht der Artikel von focus durchaus deutlich.

Dass wir zu wenig Kinder haben und immer älter werden, war mir schon 1979 bewusst.

Da ich selbst damals in der Versicherungsbranche 1979 die Ausbildung absolvierte, hatte ich die Geburtenrate und Lebenserwartung beobachtet.

Und als Blüm sieben Jahre später sagte „Die Rente ist sicher“ fragte ich mich: „Ja, aber in welcher Höhe?“

Jeder hätte es sehen können, keine wollte es wahr haben.

Insoweit ist der Focus-Artikel richtig.

Allerdings wird und wurde ein wichtiges unliebsames Thema ausgelassen.

Wenn wir zu wenig Kinder gezeugt haben, dann brauchen wir jetzt dringend mehr Zuwanderung.

Die Sprüche und Forderungen von so manchem AfD-Politiker „Jede Frau muss mehr Kinder gebären“ ist Blödsinn.

Grund: Kinder die in einem Jahr geboren werden, sind erst in 20-25 Jahren im Erwerbsleben. Und dies hilft nicht in den kommenden 20 Jahren.

Noch dazu kommt, dass wir mindestens 2,1 Kinder im Durchschnitt benötigen. Dafür müssten alle 20-40 jährigen Frauen sofort jeweils 4 Kinder gebären.

Insofern sind die Sprüche von Tino Chrupalla von der AfD nichts als Stammtischgerede, wenn man meint „Ausländer raus“ und „jede Frau muss mehr Kinder gebären“.

Nicht nur Zuwanderung, sondern auch Flüchtlinge sind ein Kapital für die Erwerbstätigengruppe. Zwar brauchen ausländische Mitbürger eine gewisse Zeit, bis sie beispielsweise Deutsch können.

Eines darf man auch nicht übersehen: Die Zeit der Zuwanderung von osteuropäischen Arbeitskräften aus Polen, Rumänien& Co neigt sich auch dem Ende .

So unangenehm die Zuwanderung von Flüchtlingen von dem einen oder anderen Bürger (durch die Hetze der #AfD) gesehen wird.

Wir brauchen in den kommenden Jahren pro Jahr 1,5 Mio. Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen.

Und natürlich ist die Integration aufwendig. Neu ankommende Menschen müssen vor der Beschäftigung unsere Sprache so weit beherrschen, dass sie im Beruf und Leben bestehen können.

Mindestsprachkenntnisse A1, A2 und B1 dauern eben etwa zwei Jahre.

Dass Zuwanderung und Zuzug von Flüchtlingen notwendig sind, damit wir mittelfristig mehr Beitragszahler haben ist eine unangenehme Wahrheit.

Zwischen 2011 und 2020 haben wir immerhin Netto rund 4 Mio. Neue Erwerbstätige bekommen. Und dies nicht durch spätere Rente oder sehr viele Schulabgänger.

Der Link zum Artikel von focus —>

https://m.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/kommentar-wir-reden-zu-viel-ueber-die-rente_id_206260492.html

Wenn wir die Beitragszahler nicht steigern können, wird es bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch problematischer!

1941 wurde die Krankenversicherung der Rentner eingeführt. Lange Zeit mussten Rentner keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Ich erinnere mich noch daran, als Rentner erstmals einen eigenen Krankenkassenbeitrag in die KVdR bezahlen mussten. Das war 1983: 5% Rentnerbeitrag für die KVdR.

Inzwischen wurde der Beitragssatz für Rentner angehoben und die Voraussetzungen Färbern Eintritt in die KVdR erschwert.

Auch die Beitragspflicht wurde ausgedehnt. Heute sind auch Beiträge auf die Betriebsrente beitragspflichtig.

Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, hat gegenüber freiwillig versicherten Rentnern (noch) erhebliche Vorteile. So sind Zinsen, Mieterträge beim KVdR-Versicherten nicht beitragspflichtig.

Wie lange die „Heilige Kuh KVdR“ noch erhalten bleibt, ist fraglich.

Auch die Pflegeversicherung wird im Leistungsumfang explodieren. Und dies obwohl due Selbstbeteiligung bei allen Pflegegraden heute – ja nach Region zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich beträgt.

Eigenvorsorge Rente, Krankenversicherung und Pflege dringend notwendig

Jeder müsste es heute eigentlich wissen. Die Eigenvorsorge ist heute dringend notwendig. Dass die Vorsorge im ausreichenden Maß vom Himmel fällt, gilt nur für wenige Erben. Und dies nur dann, wenn die Eltern nicht lange Pflegefall sind. Bei 6 Jahren Pflege entsteht schon eine Selbstbeteiligung von ca. 6.500 € x 12 Monate x 6 Jahre = 468,000 Euro.

Und so manche Ehefrau lebt 10-14 Jahre länger als der Ehemann. Dies liegt zum einen daran, dass die Ehefrauen jünger sind und eine um 5-7 Jahre längere Lebenserwartung haben.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

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• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

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VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
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• #Beamte und #Pensionäre
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• #Unternehmer
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• #Selbstständige
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• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
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• Zulassungsfreie Handwerker
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• Ärzte
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 Zahnärzte
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• Apotheker
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Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Durchschnittsrente und TOP-10 Rente

#Rente in Deutschland: Erhalten Sie mehr als der Durchschnitt?

Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) teilt mit, dass an mehr als 21 Millionen #Rentnerinnen und #Rentner (Stand 01.07.2022) #Rente ausgezahlt wird.

Durchschnittlich waren dies 1.152 Euro.

Männer

1.244 Euro

Frauen

853 Eur

Bei den Werten sind die Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bereits abgezogen.

Etwa die Hälfte der Befragten aus Deutschland haben Angst vor Altersarmut.

49 Prozent der befragten Männer und 56 Prozent der befragten Frauen haben die Befürchtung.

Was muss man tun, um die gesetzliche Höchstrente zu erlangen?

Wer 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der #Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat, kann den #Rentenhöchstsatz erhalten.

Hat ein Arbeitnehmer im Westen zwischen 1977 und 2022 in allen 45 Arbeitsjahren ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, betrüge die Höchstrente 3.141,82 Euro brutto oder 2.791,51 Euro netto (Werte ab 1. Januar 2023).

Könnte die Rente theoretisch noch höher sein?

Ja, durchaus. Hätte dieser Versicherte ab seinem 50.Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, wären weitere Entgeltpunkte möglich.

Steuerlich optimiert Kassen sich dann auch die Beiträge von der Steuer absetzen.

Im Idealfall wären nochmals etwa 8 Entgeltpunkte darüber möglich.

Hat ein Versicherter also immer über der Beitragsbemessungsgrenze West verdient, wäre die Berechnung etwa wie folgt:

45 Jahre x 2 Entgeltpunkte= 90 Entgeltpunkte

zuzüglich 8 Entgeltpunkte

= 98 Entgeltpunkte

Zum 1.1.2023 wäre dann die Höchstrente (West)

98 x 36,02 € = 3.529,96 €

abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung

Zum 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60 €

Damit steigt die Brutto-Monatsrente auf 3.684,80 €.

Zu beachten ist, dass von dieser Rente dann noch folgende Beträge abzuziehen sind:

⁃ Krankenversicherung

⁃ Pflegeversicherung

⁃ Einkommensteuer

⁃ Kirchensteuer

www.Renten-Experte.de

Notfallordner Handwerker

Ein Notfallordner mit allen wichtigen Dokumenten und Übersichten ist nicht nur für Privatpersonen wichtig.

Auch Selbstständige und Unternehmer müssen hier eine Vorsorge treffen.

Gerade bei Handwerkern sind spezielle Bereiche beim Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in 84 verschiedenen Versionen.

Zu unterscheiden ist in:

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Selbstständige

41 zulassungspflichtige Handwerksberufe für Unternehmer (GmbH UG et.)

sowie 6 zulassungsfreie Handwerksbereiche.

Insbesondere bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufengibt es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer
Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-handwerker/index.html

Kundennutzen bei Produktlauf – Ein Merkblatt der BaFin zu den Vertriebskosten

Die BaFin veröffentlichte mit der Überschrift „Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“

Meine Anmerkung zum #BaFin-Merkblatt „#Versicherungsvertriebsgesetz“
Utopisch #versteckte #Provisionen gibt und gab es nicht nur bei #kapitalbildenden #Lebens-, #Rentenversicherungen sowie #Fonds.

Auch bei völlig anderen Produkten sind hohe #Vertriebskosten vorhanden.
Und inwieweit die kapitalbildenden Produkte aus der #Finanzbranche und #Versicherungsbranche anders zu bewerten sind, ist höchst zweifelhaft.

Beispiele:

  1. Sie kaufen einen PKW. Neben den sichtbaren #Vertriebskosten, die im Übrigen als #Provision bezahlt werden, ist über die überhöhte Stundensätze eine #Bestandspflege für die #Agentur (Autohaus) sichergestellt.

Die #Abschlussprovision wird auch sofort gezahlt (ebenso #Wettbewerbsprämien und #Leasingprovision oder #Kreditvermittlungsprovision.

Beispiel 2:

Schmuck oder #Gold – Bei Gold oder #Diamanten werden Vermittlungsprovisionen jenseits der 25%o-Grenze gezahlt.

Bei Gold sind es zwischen 40%o-80%o.
Jeder weiß, dass nach dem Kauf von Gold ein Abzug von rund 10% fällig ist.
Da diese Produkte (Glod, Silber, Diamanten) der BaFin nicht unterliegen, werden hier auch keine Vertriebskosten überwacht und reglementiert.

Theoretisch wäre es sogar möglich, dies als #bAV-Leistung zu deklarieren und das #BaFin kann keine Einschränkungen machen.

Eine bAV-Leistung wäre es beispielsweise dann, wenn der #Arbeitgeber einen #Goldbetrag für den Arbeitnehmer anspart, der zum #Renteneintritt fällig wird (oder #Todesfall, #BU).
Kostenkontrolle durch das Amt ebenso passé.
Warum gerade kapitalbildende Produkte immer weiter eingeengt werden und somit Vertriebsmitarbeiter dann in andere Vertriebs-Konkurrenzprodukte abwandern, ist höchst zweifelhaft.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/VA_Jahreskonferenz_2022/fa_bj_2301_VA_Jahreskonferenz_Vertriebsverguetung.html;jsessionid=76E4E1A5FD3013A5D720920A7FBC4419.2_cid503

Der besondere Tipp:

Für jeden Menschen ab 18 gilt: Wer geschäftsunfähig ist und keine schriftliche General- und Vorsorgevollmacht hat, muss einen Betreuer erhalten.

Theoretisch kann die Betreuung beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) von Eltern, Kindern, Partner oder Ehepartner beantragt werden.

Allerdings kann das #Betreuungsgericht auch einen #Berufsbetreuer festlegen. Dies ist auch nicht selten der Fall (Beispiel: Streit bei Angehörigen oder wenn Finanzen eine Rolle spielen).

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
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SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Corona Pandemie – Einschätzung der Lage und Entwicklung in Deutschland sowie Schweden

#Corona #Pandemie – Einschätzung der Lage und #Entwicklung in #Deutschland sowie #Schweden

Bis zum 31.12.2020 gab es in Deutschland 33.791 Corona-Verstorbene. In Deutschland leben 83,2 Millionen Menschen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 410 Corona-Verstorbene gewesen.

Bis zum 14.3.2021 ist die Anzahl der Corona-Verstorbenen auf 73.463 Tote angewachsen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 883 mit/durch/an Corona-Verstorbene.

Vergleich Deutschland – Schweden

Fläche der Länder und Einwohner je qkm

Schweden hat 10,3 Millionen Einwohner. 60 % der Bevölkerung leben eher in ländlichen Bereichen bzw. weit verstreut (Fläche von Schweden: 450.295 km²). Auf einem km² leben 23,8 Menschen.
Die einzigen Städte mit einer sehr hohen Einwohnerzahl in Schweden sind:
– Stockholm: 5.079 Einwohner/km²
– Göteborg: 2663 Einwohner/km²
– Malmö: 2.173,3 Einwohner/km²
– Uppsala: 3412 Einwohner/km

Wie dicht Deutschland im Vergleich zu Schweden bevölkert ist, wird deutlich, wenn man sich vorstellt, dass 83,2 Mio. Menschen auf einer Fläche von 358.000 km² leben. Deutschland hat somit eine Einwohnerdichte von 233 Einwohner je km².

Schweden hat insgesamt 26 Städte über 40.000 Einwohner.

In Deutschland sind 282 Städte mit über 40.000 Einwohner vorhanden, also etwa 11 mal so viel wie in Schweden.

In Deutschland sind allein die ersten 50 Städte mit mehr als 2.000 Einwohner je km² besiedelt.

In der Pandemie hat somit Schweden eigentlich einen erheblichen Vorteil, da eine größere Verteilung der Bevölkerung vorhanden ist und somit auch die Übertragungswahrscheinlichkeit kleiner ist.

Auch innerhalb von Deutschland gibt es hier natürlich Unterschiede, die auch durch die geringere Einwohnerdichte im Vergleich zu deutschen Großstädten Vorteile bringt.
So leben beispielsweise in Tübingen 847 Einwohner je km2. Im gesamten Landkreis sind es nur 440 Einwohner je km².

Bei einem Ranking nach Größe nimmt Tübingen den Platz 90 ein.

Bei einem Ranking nach Einwohner je km² nimmt Tübingen dagegen ca. Platz 800 (Landkreis) bzw. 550 (Stadt) ein.

Daraus lässt sich auch eine Mitverantwortung ziehen, dass die Inzidenzzahl in Tübingen bei derzeit 35 je 100.000 liegt.

Auch die geringere Pendlerquote in andere Großstädte wie z. B. Stuttgart – Tübingen ist eine Beamtenstadt und Studentenstadt – hat gewisse Vorteile für eine niedrigere Inzidenz.

Rückblick und Ausblick auf die Entwicklung der Pandemie

In einem Artikel vom 3.6.2020 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass jeweils 14 Tage nach den Ferien eine hohe Gefahr einer schnelleren Infizierung stattfinden wird. So wurde bereits auch darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen den Weihnachtsferien bis 15.1.2021 eine hohe Seuchenansteckung stattfinden kann und dadurch eine zweite Welle stattfindet. (Link: –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

In einem weiteren Artikel vom 5.12.2021 mit der Überschrift „COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021“ wurden von mir bereits vorsichtig zwischen 65.000 bis 95.000 Corona-Tote prognostiziert.

Ebenso habe ich auf die Folgeschäden bereits im Mai 2020 hingewiesen, die sich durch die Erkrankung Covid-19 auch bei einem sehr milden Verlauf anschließend ergeben könnte.

Von den Verharmlosern wurden die Folgeerkrankungen oft klein geredet und die Anzahl der Corona-Verstorbenen dadurch verharmlost, dass die Corona-Verstorbenen so oder so bald gestorben wären.

Dem kann man entgegenhalten, dass die Todeszahl eher höher ist, denn wer durch Corona infiziert und anschließend erkrankt, wird als genesen in der Statistik gezählt.

Stirbt diese „Genesene“ an einer Folgeerkrankung, dann bleibt der Corona-Folgeerkrankt-Tote in der Statistik der Genesenen und wird nicht in die Todesfälle umgebucht.

Vorsichtiger Ausblick auf die kommenden Monate

Als frühester Entwarnungstermin kann der Tag angesehen werden, an dem 60 % der Bevölkerung geimpft sind.

Dann könnte für Menschen mit Impfung und auch für Menschen mit einem täglichen Dauertest das Leben normalisierter sein.

Dies wäre aus meiner Sicht frühestens Ende Juli der Fall.

Maßgeblich ist hier jedoch auch der Umstand, welche Impfstoffe in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen bzw. plötzlich nicht mehr durch eine Zwangspause genutzt werden können (Beispiel: heutige Einstellung von Impfungen von Astrazeneca-Impfdosen).

Ebenso ist die Ungewissheit vorhanden, ob die Impfungen auch gegen die Mutanten wirken und wie schnell eine Seuchenübertragung durch die Aerosole stattfindet.

Bekannt ist, dass der bisherige SarsCov-2-Virus innerhalb von 15 Minuten übertragen werden kann. Sind mehrere Personen in einem Raum dann können sich die Aerosole in diesem Raum verteilen. Kommt eine andere Person in diesen ungelüfteten Raum, dann kann er sich innerhalb von 15 Minuten infizieren.

An der frischen Luft ist diese Gefahr etwas geringer. Nur wenn zwei Personen unter 1,5 bis 2 m zusammenstehen kann der Virus übertragen werden, es sei denn es sind sehr viele Menschen in unmittelbarer Nähe. Dann kann die Seuchenlast pro m² nicht mehr so schnell abziehen.

Beim Fitness-Sport, Singen oder im Fußballstadien ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht ausreichend, das es eine sogenannte „Spucklast“ gibt. Gerade bei diesen genannten Tätigkeiten werden die Aerosole viel weiter weggeschleudert.

Betrachtet man die Mutanten:

  • B.1.1.7 – Variante aus Großbritannien
  • B.1.351 – südafrikanische Variante“
  • P1 – brasilianische Variante

dann kann man bei diesen Varianten erkennen, dass sie innerhalb von 5 Minuten übertragen werden.

Dies wird das Verhalten auch in den kommenden Monaten weiter einschränken, denn nicht länger als 15 Minuten zusammen zu sein, ist wesentlich einfacher, als eine Zeitzone von 5 Minuten nicht zu überschreiten.

Sehr bedenklich ist bei der südafrikanischen Variante B.1.351 und der brasilianischen Variante P.1, dass die Wärmeresistenz wohl erheblich höher ist und die Mutationen am Spike-Protein (dies sind die Stacheln) – E484K (sowie bei der Virus Variante B.1.351 die Mutation N501Y) die Wirkung des Impfstoffes abschwächt.

Es werden sicherlich nicht die letzten Varianten sein, aber gegenüber anderen Viren ist SarsCov-2 noch beherrschbarer, solange man etwas Zeit hat die Impfstoffe anzupassen.

Durch die neuesten Techniken und mRNA-Impfstoffe ist die Anpassung des Impfstoffes heute innerhalb von 3 Wochen bis 3 Monaten durchaus erreichbar.

KEINE Schwarzmalerei – Die Risiken und Chancen muss man kennen.

Nun könnte man schnell zu der Ansicht gelangen, dass die Öffnung von allem doch eh wohl besser wäre, denn man kann je nichts gegen den Virus machen.

Nun, wer so denkt braucht sich auch um andere Erkrankungen keine Gedanken machen. „Jeder stirbt ja irgendwann“……

Wer diese Einstellung hat, braucht auch nicht zum Zahnarzt gehen. Irgendwann fallen dann eben die Zähne aus. So oder so, die Zähne sind irgendwann weg.

Das Gleiche gilt beim Blutdruck. Ist der Blutdruck zu hoch – z. B. 120 zu 240 – und man geht nicht zum Arzt, dann muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann der Herzinfarkt, Augeninfarkt oder Hirnschlag kommt.

Man kann jedoch auch bei einem hohen Blutdruck durch Tabletten, Abnehmen, gesunde Ernährung und Sport diesen Krankheiten entgegenwirken, damit der hohe Blutdruck beherrschbar bleibt.

Der Vorteil ist dann ein längeres gesundes Leben.

Oh, ich vergaß: Natürlich kann einem trotzdem ein Dachziegel auf den Kopf fallen oder auch ein Asteroid.

Theoretisch muss dies jeder für sich selbst entscheiden. Problematisch ist nur, dass jeder Infizierte eine andere Person anstecken kann. Insofern sollte jeder die Mitverantwortung für sein Umfeld mit übernehmen.

Und wer dann meint, dass alle Betriebe pleite gehen und die Solo-Selbstständigen ihr Geschäft verlieren, der sollte einmal überlegen, was passiert, wenn wir statt 100.000 Tote 1 Mio. Tote durch/mit/an Corona-Verstorbenen haben sollten.

Wirtschaftlich wäre dieser Schaden erheblich größer.

Der Virus und die Pandemie wurde nicht von den Politikern erzeugt. Politiker können hier nur eigenverantwortlich handeln und versuchen das Beste für das Volk zu tun. Und wenn einzelne Politiker sich daran persönlich bereichern, dann gehören diese Politiker auch bestraft und zumindest aus der Partei und dem Bundestag ausgeschlossen (so wie dies auch bei der CDU und der CSU gewesen ist).

Mein Ausblick für die kommenden Monate:

Persönlich schätze ich, dass der Lockdown aufgrund der derzeitig ungewissen Lage mindestens bis Juli 2021, wen nicht sogar bis September 2021 bestehen bleibt und die gerade durchgeführten Öffnungen maximal einen Monat Bestand haben werden. Spätestens um den 24.4.2021 wird ein Lockdown wieder eintreten müssen, wenn die Osterferien als Reiseurlaub genutzt werden.

Und nicht nur das, der Virus mutiert weiter. Und je mehr der Virus sich „Überkreuz-überträgt“, desto mehr Varianten und Mutanten entstehen und breiten sich dann aus.

Einen lesenswerten Artikel zu diesem Thema gibt es seit heute bei n-tv.

Link: –> https://www.n-tv.de/wissen/Machen-neue-Mutanten-Impfungen-wirkungslos-article22425918.html

Werner Hoffmann – Vorsitzender des Vorstandes Forum-55plus.de e.V.
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Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

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Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
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Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

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Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

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Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

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Die Betriebsrente (Allgemein)

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Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

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Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

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Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Notfallordner
Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

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Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

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So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

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Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI