TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Experte

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Welche Rentner reich sind

Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich

Am Ende eines langen Berufslebens macht sich oft Ernüchterung breit.
Für 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Als reich gilt man damit nicht.
Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich
Daran ändert auch die beschlossene Rentenerhöhung für Juli 2023 nichts.

Dann können sich Rentner im Westen zwar immerhin über 4,39 Prozent mehr Geld freuen – in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge sogar um 5,86 Prozent.

Große finanzielle Sprünge sind dadurch in den meisten Fällen dennoch nicht möglich.
Schließlich lag alleine die Inflationsrate für Mai 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 6,1 Prozent.

Doch ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland eigentlich als reich?
Rente in Deutschland: #Medianeinkommen entscheidet über Reichtum
Um das zu definieren, gilt es zunächst zu verstehen, dass sich sowohl Armut als auch Reichtum aufgrund vieler Facetten einer einfachen und eindeutigen Messung entziehen. So erklärt es die Bundesregierung in ihrem fünften Armuts- und Reichtumsbericht von 2017.

Dennoch gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen man in Deutschland als reich anzusehen ist. Hierzu muss man eine Schwelle von über 200 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) erreichen. Laut sechstem Armuts- und Reichtumsbericht von 2021 beläuft sich dieses „je nach Datenquelle – auf knapp 3.600 Euro bis knapp 3.900 Euro“.

Was ist das Medianeinkommen?
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht, das Medianeinkommen beziehen.
Das Medianeinkommen – das ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Durchschnittseinkommen – wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften benutzt, um beispielsweise Armutsberechnungen anzustellen. Es ist robuster gegenüber Ausreißern einer Stichprobe und wird daher oftmals dem arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt) vorgezogen (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.).

Rente in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze – 7.300 Euro für maximale Absicherung
Einen solchen Wert mit der gesetzlichen Rente zu erreichen, ist nicht nur komplett illusorisch, sondern schlicht nicht möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich maßgeblich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat. Wer aktuell 43.142 Euro brutto pro Jahr verdient, darf sich über genau einen Entgeltpunkt freuen.

Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr – und wer weniger verdient, weniger Entgeltpunkte angerechnet. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, den man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Laut Deutsche Rentenversicherung ist diese im Januar 2023 in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro gestiegen.

Für die alten Bundesländer entspricht das einem jährlichen Bruttoverdienst von 87.600 Euro. In den neuen Bundesländern gilt eine Höchstgrenze von 85.200 Euro. „Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Maximale Rentenhöhe in Deutschland nach 45 Beitragsjahren
Was bedeutet das jetzt konkret für die Rentenhöhe?

Mit einem jährlichen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze kann man pro Jahr rund 2,03 Entgeltpunkte erreichen. Nach 45 Beitragsjahren würden sich somit etwa 91 Entgeltpunkte ergeben.

Für einen Entgeltpunkt erhält man aktuell einen Gegenwert von 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland. Nach der Erhöhung beträgt der Rentenwert einheitlich 37,60 Euro. Multipliziert man jetzt den derzeitigen Rentenwert für Westdeutschland mit 90 Entgeltpunkten, erhält man eine maximale Rente in Höhe von 3.240 Euro brutto.

Maximale Rente in Deutschland: Rentenversicherung nennt Höhe
Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist jedoch auch dieser Wert nicht zu erreichen.

Demzufolge erhält ein Arbeitnehmer, der zwischen 1977 und 2021 im Westen Deutschlands 45 Jahre lang die maximalen Beitrage in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Höchstrente von 3.141,82 Euro.

Im Vergleich zum noch berufstätigen Teil der Bevölkerung reicht also selbst die Höchstrente nicht aus, um in Deutschland als einkommensreich zu gelten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn man die gesetzliche Maximalrente mit dem Medianeinkommen alleinstehender „Ruhestandskollegen“ vergleicht.

Das liegt laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei 1945 Euro. „Liegt man als alleinlebender Rentner über diesen 1945 Euro monatlichem Haushaltseinkommen, gehört man bereits zu der reicheren Hälfte in dieser Bevölkerungsgruppe“, berichtet der Merkur.

https://www.ruhr24.de/service/wann-hoechstrente-deutschland-rente-maximal-gehalt-beitragsjahre-einkommen-ab-reich-rentner-92344507.html

Renten-Experte.de

Hinzuverdienst bei Grundsicherung: Das müssen Rentner beachten

Wer Grundsicherung bezieht und nebenher noch ein Einkommen hat, muss sich einen Großteil davon auf die Sozialleistung anrechnen lassen. Wie viel genau, erfahren Sie im Artikel.

Wie viel darf man bei der Grundsicherung hinzuverdienen?

Grundsicherung erhalten laut Deutscher Rentenversicherung bedürftige Menschen, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht reichen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dazu zählen etwa Personen, die nie gearbeitet haben oder Hausfrauen. Diese erhalten allerdings zusätzlich Mütterrente, da sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen.

Nach Paragraf 82 Absatz 3 Satz 1 SGB II dürfen Personen, die Grundsicherung beziehen, nur 30 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit behalten und höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

Der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Dabei ist das Bruttoeinkommen heranzuziehen. Bei Menschen mit Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze 2023 weggefallen.

Was zählt bei der Grundsicherung zum Einkommen?

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge zählen zum Einkommen:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente (seit 2018 bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Weitere 30 Prozent bleiben bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen der Eltern oder Kinder (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Einnahmen aus Miete und Pacht
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen

Was zählt bei der Grundsicherung nicht zum Einkommen?

Nicht zum Einkommen zählt hingegen Folgendes:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern (Jahreseinkommen unter 100.000 Euro)
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • Bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten, wie etwa dem Ehrenamt
  • Pflegegeld
  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag). Auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen zählt dazu.
  • Höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Wofür gibt es die Grundsicherung?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Bedürftige die Grundsicherung für:

  • notwendigen Lebensunterhalt,
  • Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen sowie
  • Hilfe in Sonderfällen

Übrigens: Die Rente steigt immer wieder. Und zwar zum 1.7. eines Jahres.

Wie viel Rente man bekommt, kann man auf einem neuen Online-Portal einsehen. Dazu wird ein Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer benötigt.

Zusätzlich wird eine App auf dem Smartphone, Lsptop oder Tablet installiert (AusweisAPP 2). Die AusweisApp2 ist dabei eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihre Ausweiskarte auslesen und sich so digital ausweisen zu können.

Der Perso in Kombination mit der Ausweis-App am Handy erlaubt es, die eigene Identität online zu bestätigen. Das klappt mittlerweile sehr einfach.

Weitere Information zu der AusweissAPP erhalten Sie hier —> https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie

Wenn das Geld im Alter nicht reicht..

Wem das Geld im Alter nicht reicht, der kann als Rentner bestimmte Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds mit bis zu 5000 Euro steht bereit. Außerdem können fleißige Rentner noch einen Zuschlag von 100 Euro erhalten.

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Die Grundrente 2023 – Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente?

Die #Grundrente sollen alle #Rentner erhalten, die in ihrem #Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben.

Die Auszahlung der Grundrente findet seit Mitte 2021 rückwirkend statt.

Zunächst wurde bei allen Neurentnern geprüft, ob Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.

Wegen der fälligen Einkommensprüfungen musste zunächst eine Abgleichung der Daten zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden vorgenommen werden.

Die Rentenversicherung hatte hierbei den Finanzämtern mitgeteilt, wer lange genug für Grundrente gearbeitet hat. Anschließend wurde das jeweilige Einkommen geprüft. Dass hierbei Fehler entstehen können, wird am Endes des Textes erläutert.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente 2023?
Jeder Versicherte, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, steht eine Altersvorsorge zu (allgemeine Wartezeit).

Doch nur etwas mehr als die Hälfte kommt mit der Höhe ihrer Bezüge aus, berichtet das Renteninformationsportal ihre-vorsorge.de. Um das zu ändern, wurde die Einführung einer Grundrente beschlossen.

Rentner mit einem unterdurchschnittlichem Einkommen erhalten diesen Aufschlag auf die Grundrente (§76g SGB VI).

Damit soll Niedrigverdienern eine stabilere Altersvorsorge gewährleistet werden.

Die Grundrente kann bis zu 418 Euro betragen, wird aber für jeden individuell berechnet.

Laut Wirtschaftswoche erhielten Rentner im März 2022 im Durchschnitt 86 Euro Grundrente pro Monat.

Der Wert hängt aber auch vom aktuellen Rentenwert ab.
Für 2023 liegt dieser im Westen bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro. Ab 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60. und ab 1.7.2024 wird der aktuelle Rentenwert wohl nochmals kräftig steigen. Aufgrund der hohen Tarifabschlüsse und dem Fachkräftemangel gehe ich von einem aktuellen Rentenwert ab 1.7.2024 von 39,84 bis 40,04 aus.

Wer erhält die Rentenaufstockung? 

Die Grundrente ist für alle Rentner vorgesehen, die während ihres Arbeitslebens unterdurchschnittlich verdient haben.

Stand 2023 erhalten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland Grundrente, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Insgesamt wurde bei rund 26 Millionen Renten geprüft, ob der Zuschlag gezahlt wird.

Um die Grundrente ausgezahlt zu bekommen, sind mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit notwendig.

Wer nur 33 Jahre gearbeitet hat, bekommt ebenfalls Grundrente, allerdings nicht in voller Höhe.

Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen neben der Arbeitszeit folgende Zeiten zu den #Grundrentenzeiten:

  • Zeit zur Erziehung der Kinder
  • Pflegezeiten
  • Krankheits- und Rehabilitationszeiten
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)

Nicht zur #Grundrentenzeit gehören hingegen:

  • Arbeitslosenzeit
  • Minijob-Zeiten
  • Schulische Ausbildungen
  • Zeiten der Erwerbsminderungsrente
  • Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden

Zudem ist ein im Mittel unterdurchschnittlicher Verdienst nötig. 

Maßgeblich sind die #Entgeltpunkte, die ein Versicherter während seiner #Beitragszeit bei der #Rentenversicherung sammelt:

Für jedes Jahr, in dem der Verdienst im deutschen Durchschnitt liegt, erhält der Versicherte einen ganzen Entgeltpunkt.
Liegt der Wert unter dem Durchschnitt, bekommt man weniger als einen Entgeltpunkt.
Für Anspruch auf die Grundrente muss der Durchschnitt für alle Beitragsjahre zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegen.

Nicht alle Geringverdienenden haben Anspruch

Arbeitnehmer, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts bekommen haben, erhalten gar keinen Grundrentenzuschlag. Das gilt somit auch für Minijob-Zeiten.
Es ist durchaus möglich, dass Rentner eine sehr geringe monatliche Rente besitzen und trotzdem keine Grundrente bekommen.

Die Rentenversicherung zahlt nur dann die Grundrente voll aus, wenn das zu versteuernde Einkommen des Rentners, der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Dies ist auch gerechtfertigt, denn es gibt durchaus Gründe, warum die Entgeltpunkte und die Rente so niedrig waren.
So könnte beispielsweise bei nicht versicherungspflichtigen Versicherten nur ein Mindesbeitrag eingezahlt sein und die Altersversorgung privat geregelt sein oder ein Ehepartner nur auf Minijob gearbeitet haben, während der andere Ehepartner ein sehr hohes Einkommen hatte.

Die Grenze liegt bei 1250 Euro für Alleinstehende und bei 1950 Euro für Paare.

Liegen die Einkünfte darüber, sinkt die Grundrente dementsprechend.

Liegen die Einkünfte bis 1600 Euro bei Alleinstehenden und 2300 Euro bei Paaren, werden 60 % des über dem Freibetrag liegenden Einkommens angerechnet.

Grundrente berechnen: Es gelten Einkommensgrenzen – Beispielrechnungen
Liegt das Einkommen über den Grenzwerten von 1600 beziehungsweise 2300 Euro, wird der Betrag, der den Grenzwert übersteigt, vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. 

Beispielrechnungen: Ein alleinstehender, 67-jähriger Rentner, der zuletzt ungefähr 2000 Euro verdiente und der 35 Jahre Grundrentenzeit aufweisen kann, hat Anspruch auf die Grundrente.

Das Einkommen des Rentners lag in allen Jahren bei 60 % des Durchschnittsverdienstes.

Geht man von einer Rente von 738,50 Euro West/753,25 Euro Ost aus, wäre diese Grundrente bei 209,41 Euro West/205,00 Euro Ost.
Die Gesamtrente würde sich dann auf 947,92 Euro West und 958,25 Euro Ost addieren. 
Hat dieser Rentner eine Ehefrau, die zuletzt 3000 Euro verdiente und ebenfalls 35 Grundrentenjahre gearbeitet hat, liegt der Fall für sie jedoch ganz anders.

Sie bekäme 1107,76 Euro West/1.129,87 Euro Ost Rente.

Damit liegt ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt über 80 % des Durchschnittsentgelts.

Sie hätte also keinen Anspruch auf Grundrente.

Die Rente ihres Mannes wäre davon jedoch unberührt.

Ihr Ehemann bekäme weiter die volle Grundrente, denn beide werden gemeinsam veranschlagt und haben zusammen weniger als 1950 Euro.

Ein Minijob-Rechenbeispiel: Eine Frau hat 17 Jahre in einem Minijob ohne Rentenbeiträge gearbeitet.

Darüber hinaus hat sie 18 Jahre lang fest gearbeitet und dabei 60 % des Durchschnittsverdienstes, also wieder 2000 Euro monatlich verdient.

Insgesamt besteht für sie somit ein Rentenanspruch von 476,95 Euro West/520,81 Euro Ost.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Grundrente.

Die notwendige Zahl an Grundrentenjahren wurde nicht erreicht, da die Arbeitsjahre des Minijobs nicht mitzählen. Der Minijob liegt unter 0,3 Entgeltpunkte.

Grundrente beantragen: Geld landet automatisch auf dem Konto
Die Grundrente wird seit Juli 2021 rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden.

Der Anspruch wird automatisch festgelegt. Natürlich können auch im Versicherungsverlauf oder auch beim Finanzamt in der Einkommensteuer Fehler vorhanden sein.
Es ist deshalb wichtig, den Versicherungsverlauf durch einen Rentenberater prüfen zu lassen und ggf. die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen zu lassen.

Beispiele für Fehler bei der Steuererklärung.
Ein Steuerpflichtiger hatte eine Einnahme als Übungsleiter im Jahr 2022 als selbstständige Tätigkeit angegeben und nicht in Zeile 27 der Anlage N (Zeilenangabe für Anlage N 2022).
Daraus entfällt dann die Berücksichtigung des Freibetrages und die Rentenversicherung erhält dann die unrichtige Angabe.

www.Renten-Experte.de

Tipp zur Vorsorge –

Wer darf Dich vertreten, wenn Du durch Unfall oder Krankheit selbst nicht in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen?

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

Festnetz

tel:+4971569671900

Handy/WhatsApp

tel:+4901772716697

Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Wichtig ab Pflegegrad 2 – Teilrente jetzt bis zu 99,99 % möglich

Wer neben der #Rente noch arbeiten und seine #Altersrente steigern möchte, kann dies über eine so genannte #Teilrente erreichen.
Seit kurzem erlaubt die #Deutsche #Rentenversicherung dafür einen höheren Anteil.

Wer nach #Erreichen der #Regelaltersgrenze eine volle #Altersrente der Deutschen Rentenversicherung bezieht, wird versicherungsfrei in der Deutschen Rentenversicherung.

Somit werden z.B. für pflegende Angehörige von der Pflegekasse keine Rentenbeiträge gezahlt oder wer neben der Rente arbeitet, kann keine Beiträge aus dieser Tätigkeit abführen.

Viele Betroffene wählen als Ausweg statt einer Vollrente eine Teilrente.

In der Vergangenheit konnte eine #Teilrente von bis zu 99 % gewählt werden.

Das hat die Deutsche Rentenversicherung jetzt geändert, so dass bis zu 99,99 % gewählt werden können.

Wer bislang eine Teilrente gewählt hat, sollte deshalb überlegen, ob er den gewählten Anteil und damit seinen monatlichen #Rentenbezug erhöht.

www.Renten-Experte.de

Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit

Mit diesem Artikel wird der Link zum Artikel „Rente mit 63, Altersteilzeit und Co.: fünf Fragen und Antworten zur Debatte über längere Arbeitszeit“ ganz unten mitgeteilt.
Zuvor soll jedoch auf eine Neuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen werden, die bereits seit Corona gilt:

Wer frühzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen.
Der Hinzuverdienst kann als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger erfolgen.
Beispiele:

  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für langjährige Versicherte“ („Rente mit 62“) und erhält eine lebenslange Rentenkürzung von 14,4% und arbeitet wie bisher weiter
  • Arbeitnehmer beantragt die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“ mit 45 Versicherungsjahren Wartezeit) und arbeitet weiter. Es erfolgt kein Abschlag.

In beiden Fällen steht der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In fast allen Fällen kann auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz Zahlung der Altersrente nicht beenden.

Zwar gibt es Tarifverträge, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Altersrente vorsehen, allerdings wurden diese Regelungen noch in den Tarifverträgen vereinbart, als es nur eine Form der Altersrente gab und ein Hinzuverdienst beschränkt war (früher 6.300 Euro pro Jahr).

Inzwischen hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung vieles verändert.
So kann heute:

  • unbegrenzt hinzuverdient werden (Nichtselbstständige oder auch als Selbstständiger)
  • auf einen Anteil der Rente verzichtet werden (z.B. 1% Rentenverzicht)

Der Rentenverzicht von 1 % hat Hintergründe in der Flexirente.

Genutzt wird dieser Verzicht auch bei der Vollrente in Zusammenhang mit der Beitragszahlung von der Pflegeversicherung.

Pflegt ein Angehöriger (z.B. der Ehegatte) eine zu pflegende Person, leistet die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Beitragszahlung entfällt, wenn beispielsweise der pflegende Angehörige eine Regelaltersrente zu 100 % erhält.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen

Wird nur eine Rente von 99% gezahlt (durch Rentenverzicht), dann bezahlt die Pflegeversicherung weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Zum nächsten 1.7. wird dann die Regelaltersrente angehoben.
So besteht die Möglichkeit, dass der 1 %ige Rentenverzicht sich lohnt.

Grund ist, dass der 1%ige Rentenverzicht keine Vollrente, sondern juristisch eine Teilrente (99%) genannt wird.

Unter diesem Aspekt wäre es auch zu betrachten, wenn eine „Tarifvertrags-Altregelung“ vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis wegen eine Altersrente beendet werden müsste.

Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht.

Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:

„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI). Link –> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.

Insofern ist die Diskussion über das Thema, dass Altersrentner dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht mehr richtig, denn die Arbeitnehmer können inzwischen neben der Altersrente weiter tätig sein.

Hier der Link zum o.g. Artikel
—>
https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/rente-63-altersteilzeit-co-fuenf-fragen-antworten-debatte-ue-id293756.html

——-
Ergänzung:

Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
Quelle: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0042.html )

Hinweis:

In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).

Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten

Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:

  • sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
  • die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.

Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.

Übrigens

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Tipp für alle Bürger ab 18:

Wer geschäftsunfähig ist, benötigt eine Vertretung.

Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Notfallordner Vorsorgeordner

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

⁃ NLP-Practitioner (zert. DVNLP)

Fachautor:

⁃ bAV-Leitfaden

⁃ Notfallordner in 90 verschiedenen Ausführung (abhängig von der beruflichen Tätigkeit)

Rentenvorteil für Schwerbehinderte.

Gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 auch für Schwerbehinderte?

Können Schwerbehinderte früher ohne Abschläge in Rente gehen?

Für besonders langjährig Versicherte gibt es in Deutschland die sogenannte Rente mit 63. Der Name ist allerdings etwas irreführend, da das nötige Lebensalter für diese vorgezogene Altersrente gestaffelt auf 65 Jahre angehoben wird. Wer etwa 1963 geboren ist, kann die abschlagsfreie „Rente mit 63“ erst mit 64 Jahren und zehn Monaten beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann.

Wer nicht so lange arbeiten möchte, kann bereits zum 63. Lebensjahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beziehen. Diese Abschläge betragen je nach Geburtsjahrgang bis zu 14,4 Prozent.

Rente mit 63: Was gilt für Schwerbehinderte?

Sind Sie schwerbehindert, mit einem anerkannten Grad von mindestens 50 Prozent, können Sie bereits nach 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.

Diese wird für den Geburtsjahrgang 1963 ebenfalls mit 64 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei gezahlt.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könne aber auch bis zu drei Jahre früher beginnen.

Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, müssen Sie einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen“, erklärt die Expertin. „Beginnt Ihre Rente zum frühestmöglichen Rentenbeginn, wird Ihre Rente mit 10,8 Prozent Abschlägen gezahlt.

Schwerbehinderte Menschen können damit früher eine Altersrente mit Abschlägen beziehen als Versicherte ohne Schwerbehinderung. Auch haben Sie die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in eine vorgezogene Altersrente zu wechseln.

www.Renten-Experte.de

Tipp für alle Bürger ab 18:

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Ohne eine schriftliche Vollmacht konnte selbst bisher der Ehegatte den Ehepartner nicht vertreten. Ab 1.1.2023 dürfen Ehepartner und Lebenspartner den anderen Partner auch ohne Vollmacht vertreten. Dies allerdings beschränkt auf sechs Monate.

Seit Jahresbeginn 2023 gibt nun der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt

Für diese Zeit ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Damit das Notvertretungsrecht gilt, darf keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegen. Ist bereits ein Betreuer vom Gericht bestellt, geht dieser ebenfalls vor.

Die Wünsche des Patienten oder der Patientin sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich. Diese Wünsche können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein – oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln.

Kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen – was ist damit gemeint?

„Das kann etwa ein Bettgitter oder das Anbringen eines Bauchgurtes sein“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Auch eine Fixierung des Patienten oder der Patientin oder ruhigstellende Medikamente fallen unter die Kategorie freiheitsentziehende Maßnahmen.

Was ist mit dem Notvertretungsrecht nicht abgedeckt?

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann keine finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Person erledigen – zum Beispiel mit deren Geld bestimmten Forderungen nachkommen beziehungsweise Ansprüche gegenüber Behörden, also zum Beispiel dem Sozialamt, geltend machen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner ist mit dem Notvertretungsrecht auch nicht berechtigt, Verträge des Erkrankten zu kündigen oder etwa dessen Auto zu verkaufen.

Der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner kann für den Erkrankten aber Verträge abschließen, die innerhalb der sechs Monate etwa für medizinische Behandlungen oder für Reha-Maßnahmen nötig sind.

Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Ausüben des Notvertretungsrechts überhaupt vorliegen?

Nein – der Arzt oder die Ärztin muss lediglich den Ehegatten oder den Lebenspartner fragen, ob er oder sie berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.

Ist in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, etwa die Tochter oder der Sohn, als Bevollmächtigte bestimmt, vertritt diese den erkrankten Menschen und nicht der Ehegatte oder Lebenspartner

Wann gilt das Notvertretungsrecht ebenfalls nich?

Das Notvertretungsrecht greift ebenfalls nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben. Möglich ist auch, dass die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Mit Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht ist gemeint: Die erkrankte Person will nicht, dass der oder die andere sie vertritt.

Der Arzt oder die Ärztin stellt nun mit den Ergebnissen der Befragungen eine Bescheinigung aus. Sind die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht gegeben, hält der Mediziner den Zeitpunkt fest, ab dem die sechsmonatige Vertretungszeit beginnt.

Warum sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterhin sinnvoll?

Weil das Notvertretungsrecht nur auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist

Andere Dinge, wie etwa Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten, sind durch das Notvertretungsrecht nicht abgedeckt.

Zudem: Das Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate beschränkt. Wenn der erkrankte Ehegatte oder Lebenspartner nach diesem halben Jahr noch nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, muss ein Betreuer bestellt werden – es sei denn, es liegt eine Vollmacht vor.

WICHTIGER HINWEIS FÜR ELTERN, wenn die Kinder volljährig sind.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern – wie bisher auch – nur durch eine Vollmacht die Möglichkeit für Ihre Kinder etwas zu regeln. Ebenso erhalten Eltern ohne eine Vorsorgevollmacht keine medizinischen Auskünfte.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch junge Erwachsene eine General- und Vorsorgevollmacht haben.

Der #Notfallordner von https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

ist bei #Geschäftsunfähigkeit sehr hilfreich.

Wenn Du Fragen hast, einfach melden.

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Werner Hoffmann

Qualifikationen:

– Betriebswirt f. bAV (FH),

⁃ Rentenberater-Theor. Sachkundeprüfung nach RDG, Seniorenberater (NWB-Akademie),

⁃ Generationenberater (IHK),

⁃ Seniorenberater (NWB-Akademie)

⁃ Versicherungskaufmann (IHK),

⁃ Fachwirt f. Marketing (AKAD),

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Gesetzliche Rentenversicherung – News

Deutsche #Rentenversicherung

News zum 30.6.

Die Deutsche Rentenversicherung ist jetzt online erreichbar.

Dazu werden folgende Dinge benötigt:

  1. Die AusweisAPP 2
  2. mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  3. Steuer-ID

Nach der Registrierung kann über die Online-Internetfunktion

  • der Versicherungsverlauf
  • die Renteninformation
    etc. abgerufen werden.

Wer sich bereits vor einiger Zeit registriert hat, konnte heute die eigenen Werte abrufen.
Leider sind die Werte der privaten Versicherer (Riester, bAV, Rentenversicherer) noch nicht eingepflegt, werden aber bald eingepflegt.

News zum 1.7.2023

Zum 1.7.3023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt aller verdient hat, erhält eine Regelaltersrente von:
45 x 1 x 37,60 = 1.692 Euro Brutto
———
———-

Wie hoch könnte die Rente für einen #Utopie-#Rentner maximal sein?

Angenommen, ein Versicherter, der am 1.1.2024 in Rente geht, hätte 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wie hoch wäre diese Höchstrente?

Nach 45 Versichertenjahren wären dies
87,3309* Entgeltpunkte x 37,60
= 3.283,64 € Monatsbruttorente
*Tabelle: s. Unten

Davon wären noch abzuziehen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Steuern.

Die Nettorente wäre ca. 2.560 € (je nach Familienstand etc)

Wie hoch wäre die absolut höchste Rente, wenn der Versicherte zusätzlich eine Sonderzahlung in die GRV geleistet hätte (Brutto Höchstbetrag 65.000)?

Dieser Höchst-Utopierentner hätte dann nochmals ca 8 Entgeltpunkte zusätzlich erreicht und hätte dann zusätzlich 300,80 € zusätzlich, so dass dann die absolut höchste Highend-Utopierente bei Brutto 3.584 € liegt.

Wohl angemerkt: Das wäre die Super-Top-Rente für einen Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben über der #Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.

Mit der Berechnung möchte ich nicht die gesetzliche Rentenversicherung verteufeln oder schlecht machen, denn neben der Altersrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch andere Leistungen (Witwen-, Waisen-, Erziehungs- und Erwerbsminderungsrenten, sowie Reha und Umschulung).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und muss deshalb um

  • #bAV (#betriebliche Altersversorgung)
  • #private Rentenversicherung
  • #private Pflegezusatzversicherung
  • und #Wohneigentum ergänzt werden, wobei bei Wohneigentum auch Nebenkosten und Renovierungskosten entstehen.

Übersicht über die maximalen #Entgeltpunkte, die ein Versicherter maximal pro Jahr erreichen kann (Verdienst über der #Beitragsbemessungsgrenze (West).
Allgemeine Rentenversicherung

Jahr. : Maximale Entgeltpunkte
2023* 2,05
2022* 2,05
2021* 2,051
2020 2,0419
2019 2,0457
2018 2,0412
2017 2,0552
2016 2,056
2015 2,053
2014 2,0687
2013 2,0678
2012 2,0362
2011 2,0561
2010 2,1192
2009 2,1242
2008 2,0767
2007 2,1034
2006 2,136
2005 2,1368
2004 2,1266
2003 2,1149
2002 1,8864
2001 1,8908
2000 1,9021
1999 1,9063
1998 1,9046
1997 1,8871
1996 1,8577
1995 1,8474
1994 1,8558
1993 1,7933
1992 1,7428
1991 1,7559
1990 1,8023
1989 1,8271
1988 1,8511
1987 1,8131
1986 1,8347
1985 1,8364
1984 1,8197
1983 1,8022
1982 1,7517
1981 1,7087
1980 1,7093
1979 1,7338
Summe 87,3309

Neuer Mindestlohn ab 1.1.2024 – Tipps für mehr Lohn

Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.

Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird von:

– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern

– drei #Gewerkschaftsvertreter,

– zwei #Wissenschaftler

– und einem Vorsitzende(n)

alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.

Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.

Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).

Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.

Warum gibt es Kritik?

#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.

Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“

Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.

Hochrechnung auf Monatslohn

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.

Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.

Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?

Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.

Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €

Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.

Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von

45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.

Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.

——-

Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?

Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023

Individueller Jahresverdienst : allgemeine Jahresverfiendt = Entgeltpunkt

also beispielsweise

24.960 € : 43.142 = 0,5786 Entgeltpunkte ergeben.

Daraus würden sich bei 45 Jahren theoretisch

45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.

ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.

Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.

Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.

Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten

——

Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.

Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.

Weitere Infos über

www.bAV-Experte.de

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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.

Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?

Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.

In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.

Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.

Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.

In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.

Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.

Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.

Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.

Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.

www.Renten-Experte.de

Durchschnittsrente und TOP-10 Rente

#Rente in Deutschland: Erhalten Sie mehr als der Durchschnitt?

Die #Deutsche #Rentenversicherung (#DRV) teilt mit, dass an mehr als 21 Millionen #Rentnerinnen und #Rentner (Stand 01.07.2022) #Rente ausgezahlt wird.

Durchschnittlich waren dies 1.152 Euro.

Männer

1.244 Euro

Frauen

853 Eur

Bei den Werten sind die Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bereits abgezogen.

Etwa die Hälfte der Befragten aus Deutschland haben Angst vor Altersarmut.

49 Prozent der befragten Männer und 56 Prozent der befragten Frauen haben die Befürchtung.

Was muss man tun, um die gesetzliche Höchstrente zu erlangen?

Wer 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der #Beitragsbemessungsgrenze erhalten hat, kann den #Rentenhöchstsatz erhalten.

Hat ein Arbeitnehmer im Westen zwischen 1977 und 2022 in allen 45 Arbeitsjahren ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient, betrüge die Höchstrente 3.141,82 Euro brutto oder 2.791,51 Euro netto (Werte ab 1. Januar 2023).

Könnte die Rente theoretisch noch höher sein?

Ja, durchaus. Hätte dieser Versicherte ab seinem 50.Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, wären weitere Entgeltpunkte möglich.

Steuerlich optimiert Kassen sich dann auch die Beiträge von der Steuer absetzen.

Im Idealfall wären nochmals etwa 8 Entgeltpunkte darüber möglich.

Hat ein Versicherter also immer über der Beitragsbemessungsgrenze West verdient, wäre die Berechnung etwa wie folgt:

45 Jahre x 2 Entgeltpunkte= 90 Entgeltpunkte

zuzüglich 8 Entgeltpunkte

= 98 Entgeltpunkte

Zum 1.1.2023 wäre dann die Höchstrente (West)

98 x 36,02 € = 3.529,96 €

abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung

Zum 1.7.2023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60 €

Damit steigt die Brutto-Monatsrente auf 3.684,80 €.

Zu beachten ist, dass von dieser Rente dann noch folgende Beträge abzuziehen sind:

⁃ Krankenversicherung

⁃ Pflegeversicherung

⁃ Einkommensteuer

⁃ Kirchensteuer

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