Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit – Entgeltumwandlung – betriebliche Altersversorgung

Die intelligentere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung im Verbund mit der betrieblicher Krankenversicherung

Die #Gründe für #Berufsunfähigkeit sind immer öfter nicht körperlicher Natur, sondern sind von der Psyche geprägt.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichert, sollte im Übrigen auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit und nicht nur Erwerbsfähigkeit abgesichert ist und vor allem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst ab 50% oder gar 75% leistet, sondern unbedingt schon ab 25% eine anteilige Leistung vorsieht, die dann ab 75% vollständig leistet.

Grund: Bei

– 50%Klausel wird bei 49% keine Leistung erbracht.

– 75%Klausel wird bei 74% keine Leistung erbracht.

– Bei 25-75 Klausel wird zwischen 25 und 74% eine anteilige Leistung, danach die volle Leistung erbracht.

Bei etwa 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle ist die Berufsunfähigkeit unter 50%.

Gerade wer dann um die 50% berufsunfähig ist, muss entweder einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft eingehen oder sich jahrelang mit der Gesellschaft vor Gericht herumstreiten.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Toolbox.de

Denn bei der Versicherungsgesellschaft geht es schließlich bei den 50/75 % Klauseln um „alles oder nichts“

Bei den 25-74% BU-Verträgen geht es nur um ein paar Prozentpunkte Mehr oder weniger-Leistung.

Und wer clever ist, schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersversorgung ab.

Die Vorteile sind enorm.

Der Beitrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss vom Nettoeinkommen bezahlt werden.

Bei der BerufsunfähigkeitsverSicherung, die als betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen wurde, wird der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen gezahlt.

Bei der BU-Entgeltumwandlung entfallen dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Und nicht nur das. Zusätzlich geben die Arbeitgeber noch einen Beitragszuschuss. Mindestens muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Betrages dazugeben.

Viele Arbeitgeber geben auch höhere Zuschüsse, die zwischen 20 und 50% liegen.

Hierzu ein Beispiel:

Arbeitnehmer A hat eine private Berufsunfähigkeitsversucherung mit einem Monatsbeitrag von 75 Euro abgeschlossen.

Der BU-Schutz ist ab 50% Berufsunfähigkeit bei 1.000 Euro.

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Sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Beruf) entscheidet sich dazu die Berufsunfähigkeitsversicherung als Entgeltumwandlung abzuschließen.

Auch er ist bereit 75Euro netto mtl. aufzuwenden.

Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt insgesamt 50%.

Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsabgaben.

Der Arbeitgeber gewährt einen Beitragszuschuss von 20%.

Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer B folgende Vergünstigung:

Bruttobeitrag: 150 Euro

Arbeitgeberzuschuss: 20% aus 150 Euro 30Euro

= Gesamtbeitrag

Steuer- Sozialversicherungsersparnis:

150×0,5 = 75

Tatsächlicher Eigenaufwand: 75 Euro

Arbeitnehmer B wählt bewusst die 25-74 BU-Klausel.

Wie hoch wäre die Absicherung? Die Grundsumme wäre in diesem Beispiel 2.500 Euro.

Die Höchstrente steigt nicht nur proportional an, sondern höher.

Bei 100 % Berufsunfähigkeit erhält also

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Leistung

Bei 75 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Bei 70 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.750 Euro

Bei 5 0% Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.250 Euro

Bei 40 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 1.000 Euro

Bei 25 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 625 Euro

Bei 20 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 0 Euro

www.bAV-Leitfaden.de

Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente bei der Privatrente geringer zu versteuern ist. Dies ist jedoch in der Praxis eher nicht relevant, da das Einkommen der Menschen bei Berufsunfähigkeit unterhalb des Grundfreibetrags ist und dann in beiden Fällen keine Steuern fällig werden.

Was ist durch den Arbeitgeber zu beachten?

Ein früherer Haftungsbereich des Arbeitgebers wurde durch die Umgestaltung des §2 BetrAVG verkleinert, so dass Haftungssituationen wie sie zeitweise vorhanden waren (3AZR 794/14 v. 19.5.16)

nicht mehr mehr bestehen.

Auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant.

Ist ein Arbeitnehmer immer wieder krank, dann kostet dies nicht nur im Rahmen der Gehaltsfortzahlung, sondern andere Arbeitnehmer müssen den Job des krank gemeldeten Arbeitnehmers mitmachen.

Auf Dauer führt dies auch zu Komplikationen.

Hat ein Arbeitnehmer neben der Erwerbsminderungsrente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, dann könnte dies eher den Lohnausfall ausgleichen.

Wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, ist diese Rente sogar höher, als die Altersrente mit Abschlag, da eine Zurechnungszeit bis z.Zt. 65 Jahren und 10 Monaten berücksichtigt wird.

www.Renten-Experte.de

Diese insgesamt bessere Absicherung hilft auch dem Arbeitgeber.

Denn wenn ein Dauerkranker immer wieder einzelne Wochen ausfällt, dann kann der Arbeitgeber dafür keinen dauernden Ersatz einstellen.

Die betriebliche Altersversorgung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu nutzen, ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit bereits ab 25 % leistet.

Was führt zur Berufsunfähigkeit? Welche Ursachen sind sehr häufig?

Im Versicherungsmagazin vom 7.1.2021 wurde hierzu folgendes veröffentlicht:

Zitat:

„Psychische Störungen zu über 44 Prozent Grund für BU

Psychische Störungen sind weiterhin Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die jüngste Analyse der Debeka.

Für diese Untersuchung hat der Lebensversicherer noch 2020 seinen Bestand von etwa 506.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ausgewertet. Nach eigener Aussage ist das Unternehmen der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland. Berücksichtigt wurden dabei die im vorigen Jahr rund 1.000 neu eingetretenen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit.

Die drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Für 44,1 Prozent waren im Jahr 2019 psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2018 war dieser Anteil sogar noch höher und betrug 45,4 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,7 Prozent bösartige und gutartige Tumore an. Mit 12,6 Prozent war der Bewegungsapparat – zum Beispiel Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Auslöser, nicht mehr arbeiten zu können.

Bewegungsapparat als BU-Ursache weiter leicht rückläufig

Damit ist laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent weiter leicht rückläufig. Dabei waren Rücken, Gelenke und Co. jahrelang die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erst in der vorigen Analyse für das Jahr 2018 belegten Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) mit 15,5 Prozent den zweiten Platz. Dabei lag der Anteil bei Muskeln und Skelett noch auf einem ähnlichen Niveau (15,3 Prozent).“

Die Psyche spielt somit bei der Erwerbsminderung und auch bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.

Bei den Krankmeldungen ist die psychische Ursache oft hinter verschiedenen Diagnosen versteckt, denn wenn unterschiedliche Krankheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorhanden sind,gilt die 6-wöchige Gehaltsfortzahlungsfrist wieder neu.

Insofern auch ein wichtiger Grund, warum der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker bezuschusst und ggf. durch eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt.

Was ändert sich 2021

Neuerungen 2021

Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken.
Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.

SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.

Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen.
Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.

Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg.
Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro).
Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.

Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.

HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE

Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

UNTERHALTSZAHLUNGEN

Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.

PENDLERPAUSCHALE

Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.

BEHINDERTENPAUSCHBETRAG

Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

KINDERGELD WIRD ERHÖHT,

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.

ALLEINERZIEHENDE

Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

KFZ-STEUER UND CO2-STEUER

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.
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DIE GRUNDRENTE KOMMT

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.

Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.

Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.

Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.

Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.

Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet.
Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die

  • eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
  • Angehörige pflegen
  • Hinterbliebenenversorgung erhalten
  • Rentner, die Miete bezahlen
  • Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
  • Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist.
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MINDESTLOHN STEIGT

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

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PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

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ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.

Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.

Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.

Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

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KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag.
In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.

Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall.
Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.

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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT

Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.

In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.

Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.

Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.

Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.

So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).

Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.

BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG

Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Durchschnittsverdienst

ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.

Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.

www.Renten-Experte.de


www.bAV-Experte.de


www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ambulante Pflege von Angehörigen – Wichtige Tipps

#Corona #Pflege #ambulante #Pflege

Zwei wichtige Hinweise am Schluss:

Rentenexperte Werner Hoffmann Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
www.Renten-Experte.de

Über zwei Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden alleine durch Angehörige zu Hause versorgt.

Ende 2019 waren das 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wie aus einer Zählung des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

„Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter“, erklärten die Statistiker.

Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 Prozent zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 Prozent. Außerdem gilt: „Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung.“

Hinweis 1:
Wer Angehörige pflegt und selbst schon eine Regelaltersrente bezieht, sollte ggf. eine Rentenreduzierung um 1 % prüfen lassen, so dass nur eine Teilrente von 99 % bezahlt wird.
Grund: Sofern die Pflegezeit 10 Stunden wöchentlich erreicht und der Pflegegrad 2 erreicht ist, bezahlt die Pflegekasse (privat oder auch gesetzlich) einen Rentenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Daraus ergibt sich dann zum kommenden 1.7. eine Rentenerhöhung.
Die Berechnung kann durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.
Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung gezahlt wird, sollte auf jeden Fall auch eine Auswirkung auf die Betriebsrente geprüft werden.

Hilfreich sind hierbei Rentenberater bzw. Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung.

Hinweis 2:
Sofern eine Person Pflegefall ist, sollte für diese Person – falls noch nicht vorhanden und es noch möglich ist – eine Generalvollmacht erstellt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob ein notarielles Testament hier nicht sinnvoll ist.
Durch ein notarielles Testament wird im Todesfall kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro.

Besteht kein Testament oder kein notarielles Testament, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig.
Der Erbschein kostet genauso viel, als wenn zu diesem Zeitpunkt ein notarielles Testament erstellt werden würde.
Die Ausstellung eines Erbscheines kann zeitlich länger dauern, als eine Testamentseröffnung.

GANZ WICHTIG:
Besonders sinnvoll ist eine Übersicht mit allen Dokumenten (in Klarsichtfolien) in einem Notfallordner – Vorsorgeordner.
Hier sind nicht nur viele Tipps vorhanden, sondern auch Übersichtstabellen für alle wichtigen Sachverhalte.
Ja nach Berufsgruppe gibt es über 90 verschiedene #Notfallordner #Vorsorgeordner
So muss die #Notfallvorsorge bei einem Arbeitnehmer oder Rentner völlig anders organisiert sein, wie bei einem #Beamten, #Pensionär, #Selbstständigen, #Handwerker, #Arzt, #Apotheker, #Zahnarzt oder einem #Unternehmer einer GmbH
Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner ist ab 27 Euro erhältlich bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Arbeitnehmer, Rentner, Hausfrauen, Beamte, Pensionäre, Selbstständige und Unternehmer sowie Heilberufe

Entlassungen Personalabbau Sozialplan Abfindungen

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

http://blog.bav-versorgung.de/personalabbau-abfindungen-restrukturierungen/

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !

Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen

Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!

„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.

Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.

Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.

Denn folgende Punkte werden übersehen:

  1. Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
  2. Eine Weoterzahlung an eine andere Sperson könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
    Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heirstsdatum entscheidend (114 SGB IV).

In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.

Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.

Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.

Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.

Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.

– Heiratsdatum

– Geburtsdatum beider Personen

– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder

– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor

– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?

– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden

– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung

Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.

Rentenerhöhung und Steuerpflicht? Könnte durchaus schön sein!

RENTENANPASSUNG UND STEUERPFLICHT? JA, DAS KANN SICH LOHNEN

Rentenberater mit theor. Sachkundeprüfung

Zum 1.7.2020 werden die gesetzlichen Renten (noch) einmal erhöht. So mancher Rentner freut sich über die höhere Rente, fragt sich aber dann, ob er jetzt nicht Steuern bezahlen muss.

Und in den Medien wird die zu zahlende Steuer oft negativ ausgeschlachtet und die höhere Rente negativ bewertet.

Tatsache ist jedoch, dass man trotzdem Netto mehr im Geldbeutel hat und oft sogar noch mehr, als man selbst vermutet.

Fakt ist, dass Menschen mit geringen Einkünften, die zur Miete wohnen oder ihr Eigenheim noch abbezahlen müssen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Es ist keine Sozialhilfe!

Rentenerhöhung Steuern, Steuern auf Rente

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Wie viele Personen leben in der Wohnung?
  • Bruttoeinkünfte
  • Wohnort
  • Zu zahlende Miete
  • Wird Krankenversicherungsbeitrag, Steuern und / oder Rentenversicherungsbeitrag gezahlt? (Abzug je Bereich pauschal 10 %)

Wer ein niedriges Einkommen bezieht (z. B. Rente) und alleine wohnt (oder wenn beide Personen niedrige Einkünfte haben), hat gute Chancen Wohngeld zu beziehen.

Bei der Berechnung des Familiennettoeinkommens werden noch 10-30 % abgezogen, so dass das Familiennettoeinkommen noch geringer ist und die Höhe des Wohngeldes weiter ansteigt.

Wer bisher nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hatte, erhielt einen Pauschalabzug von 10%. Wenn nun durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern fällig werden, dann wird als Pauschalabzug 20 % abgezogen. Je höher der Abzug, desto geringer das Familieneinkommen und desto höher das Wohngeld.

Wer zusätzlich noch eine Altersversorgung über eine private Rentenversicherung anspart (Beispiel: Erwerbsminderungsrentner) kann von den Einkünften dann sogar 30 % abziehen.

Ja nach Konstellation führt dies zu 60 bis 170 Euro hohem Wohngeld.

Grundsätzlich sollte sich jede Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit Wohngeld auskennen. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Bessere Informationen erhält man bei den Fachabteilungen der Landratsämter durch ganz gezieltes Nachfragen oder auch von Spezialisten, die sich mit der Materie Wohngeld und Rente auskennen (teilweise auch „Rentenberater“).

#Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

Ausschuss billigt #Grundrentengesetz und #bAV-#Förderbeitrag

www.Renten-Experte.de

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.

AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.

Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.

Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).

Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.

Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.

Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.

Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.

Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.

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Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.

Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.

Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.

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Wenn Rentner Steuern zahlen müssen, kann das Vorteile bringen

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.

Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.

Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?

Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.

Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle.
Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.

Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte

  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Steuern
  • Rentenversicherungsbeitrag

bezahlt.

Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.

Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.

Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.

Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.

Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.

Frage und Antwort zu gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung

Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share
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Beispiele:

  • Welche Altersrente ist für Dich möglich?
  • Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
  • Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
  • Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
  • Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
  • Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
  • Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?

Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren

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Neben Fragen zur gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersversorgung gibt es auch Tipps zu dem Notfallordner – Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Altersversorgung.

Ergänzung: Es handelt sich hier um keine individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Tipps.