Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

#Direktversicherung #Pensionskasse #bAV

Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

Pensionskasse Privat fortgeführt – Versorgung bleibt beitragsfrei – Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts aus 2014 –

Die Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) von Pensionskassen für privat fortgeführte Beitragszahlungsanteile ist nicht verfassungskonform. Somit ist in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Direktversicherungen und Pensionskassen wieder hergestellt.

Einzelheiten kommende Woche in

blog.bAV-versorgung.de

Hier das Urteil für Ungeduldige

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_1bvr010015.html

www.bav-Experte.de

Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

• der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

• Fortbildung).

Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

• Einführungsphase

• Wachstumsphase

• Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

• Degenerationsphase.

Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

• Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

• Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

• Reife-/Sättigungsphase

• Degenerationsphase

Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

Beispiele:

• Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

• Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

• Betriebliche Krankenversicherung

• Gesundheitsförderprogramm

• Fortbildungen

Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

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innovative Unternehmer denken auch nicht:

„Tue Gutes und rede darüber“

sondern sagen:

„Tue Gutes und lasse darüber reden“

Ein interessanter Link hierzu –>

http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

Kategorien

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

Schlagwörter

Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

Beratungen kosten Zeit. Und die nicht nur vor der Beratung durch Analyse, sondern auch erhebliche Nachbearbeitung. Dies ist auch in der Finanzbranche im Vergleich zu der Renovierung der eigenen vier Wände nicht anders.

Nimmt man die Badezimmer-Sanierung als Beispiel, dann berechnet der Handwerker seine Stunden und erhält zusätzlich durch den Mitverkauf von WC, Dusche, Badewanne, Spiegelschrank oder anderen Utensilien auch Provision.

Auch in anderen Branchen sind diese Kombinationen durchaus normal.

Beispiel:

– KfZ-Werkstatt Audi, Reparaturkosten pro Stunde: 120 Euro +MWSt + Provision (Differenz von Händlerverkaufspreis zu Händlereinkaufspreis bei Ersatzteilen)

– Badsanierung: Stundenpreis ca 77-100 Euro + Provision bei den einzelnen Teilen

– usw.

Vergleicht man die Beraterhonorare in der Finanzdienstleistung, so sind hier Tagessätze von 1.160-1.590 Euro üblich.

Firmen und vermögende Kunden können sich dies leisten.

Für den Durchschnittsbürger und den „kleinen Mann“ jedoch oft nicht finanzierbar.

Versicherungsvermittler erhalten in der Regel ausschließlich eine Provision und kein Beratungshonorar. Honorarberater dürfen keine Provision nehmen, werden aber gegen Honorar bezahlt.

Eine Provisionsdeckelung führt dazu, dass die Beratungsqualität erheblich abnimmt und der „kleine Mann“ keinen vernünftigen Berater findet.

Nimmt man noch spezielle Bereiche hinzu (z. B. betriebliche Altersversorgung oder die komplexe Welt Vermögensübertragung oder die heutige Altersversorgung), dann ist das notwendige Fachwissen aus den unterschiedlichen Rechtskreisen enorm (Arbeitsrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, HGB, Erbrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht).

Der Durchschnittsbürger oder auch Klein- oder Mittelständler ist damit total überfordert.

Konsequenzen sind, dass viele Menschen ihre Versorgungssituation nicht mehr kennen und natürlich keinen Berater auf Stundenbasis sich leisten können und gut ausgebuchte Vermittler für kleine Geschäfte oft auch „keine Zeit“ hat oder leider oberflächlich und schnell die Beratung durchführt.

Verständlich, wenn man dies auch aus Sicht der Vermittler einmal betrachtet.

Die Beratung über eine Privathaftpflichtversicherung dauert auch oft etwas länger, wenn man die Risiken analysiert, bespricht und dann eine Vermittlungsprämie von beispielsweise 50 Euro erhält.

Eine ähnliche Situation ist auch in der Altersversorgungsberatung, wenn für einen Arbeitnehmer die Versorgungssituation ermittelt wird.

Es sind oft viele Schritte notwendig (näheres demnächst in einem weiteren Blogbeitrag).

Analyse der bestehenden:

– gesetzlichen Rente/Versorgungswerk

– betrieblichen Altersversorgung

– privaten Versorgung

– Sparvermögen

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Berechnung der Steuern (die bei allen Versorgungen anders ist)

– fälliger Krankenversicherungsbeitrag

Und anschließend die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes mit den passenden Produkten (zB freiwillige Beiträge in GRV, Riesterrente, Rüruprente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung).

Dies erfordert nach der Erstberatung zunächst eine Bestandsaufnahme und anschließenden Analyse.

Rechnet man die Zeit, die hierfür notwendig ist, dann ergibt sich – auch bei einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich ca 37.500 Euro folgender Zeitaufwand:

– Erstgespräch mit Bestandsaufnahme: 3-4Stunden

-Analyse mit Recherchen 3-5 Stunden

– Erstellung der passenden Angebote: 2 Stunden

– zweiter Termin: 2-4 Stunden

– ggf 3. Termin mit Antragsausfüllung: 2-3 Stunden

– Nachbearbeitung: 1 Stunde

Gesamtzeit: 13 – 19 Stunden

Bei einem Stundenlohn von 77 Euro (Handwerkerstundenlohn) müsste der Berater zwischen 1.001 Euro und 1.463 Euro in Rechnung stellen.

Eine KFZ-Werkstatt würde 1.856,40 Euro bis 2.713,20 Euro in Rechnung stellen.

Auch bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 2.200 Euro ist die Beratung nicht wesentlich kleiner.

Konsequenz: Leittragende einer Provisionskappung sind die „kleinen Leute“, die zunächst schlechter abgesichert und schlechter versorgt sind.

Eine schlechtere Versorgung führt letztendlich zu einer überproportional ansteigenden Sozialhilfe.

www.bav-Experte.de

Erbschein oder Testamentseröffnung Testament privat oder bei Notar

#Erben #Testament #notarielles #Testament #Erbschein #Testamentseröffnung #notarielles Testament, #öffentliches Testament, #handgeschriebenes #Testament

Wer sein Testament selbst ohne Notar schreibt sorgt dafür, dass die Erben später einen Erbschein benötigen. Die Gebühren eines Erbscheins errechnen sich aus dem Erbe (Nachlass).

Wer sein Testament durch einen Notar verfassen lässt (notarielles Testament beurkundet), sorgt dafür, dass die Erben nur eine Testamentseröffnung benötigen. Hier betragen die Gebühren nur ca. 100 Euro

Steigt das Vermögen zwischen dem Tag der Testamentfestlegung und dem Todesfall an, dann ist das notarielle Testament somit günstiger. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das

– Geld- oder Aktienvermögen (oder die Renten-, Lebens- oder Fondspolice)

– oder der Immobilienwert

anwächst.

Fällt das Vermögen (zB durch lange Pflegezeitkosten), dann ist das privat verfasste Testament in Kombination mit Erbschein oft günstiger.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Zwei besonders wichtige Tipps:

1. Wer nicht verheiratet ist und mit einem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt, sollte dies schriftlich dokumentieren. Dies ist beispielsweise für die #betriebliche #Altersversorgung wichtig, wenn es sich um eine Direktversicherung (Abschluss ab 2005 nach §3 Nr.63 EStG) handelt. Einzelheiten hierzu sind im BMF-Schreiben v. 24.7.2013 Rz287.

2. Einen interessanten Artikel zu diesem Thema gibt es auch in der Frankfurter Rundschau:

Grundbuch-Änderung: Privat verfasstes Testament reicht nicht

https://m-fr-de.cdn.ampproject.org/c/m.fr.de/leben/recht/erbschein-beantragen-grundbuch-aenderung-privat-verfasstes-testament-reicht-nicht-a-1572263.amp.html

Hilfreich ist auch der

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Änderungsentwurf Jahressteuergesetz – betriebliche Altersversorgung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetz beschlossen.

Interessant ist für die betriebliche Altersversorgung der folgende Inhalt:

Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

rückwirkend zum 1.1.2018

§ 3 Nr 55c Satz 2 Buchstabe a EStG wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 17.8..2017 eingeführt.

Danach sind Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über

• einen Pensionsfonds,

• eine Pensionskasse oder

• ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung)

durchgeführt werden, auf einen anderen Träger einer betrieblichen Altersversorgung in Form

• eines Pensionsfonds,

• einer Pensionskasse oder

• eines Unternehmens der Lebensversicherung (Direktversicherung),

steuerfrei, soweit keine Zahlungen unmittelbar an den Arbeitnehmer erfolgen.

Eine Ergänzung in § 93 Ab. 2 Satz 2 EStG um diese Übertragungen soll sicherstellen, dass solche Übertragungen auch keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen (Riester-Rente).

Dies ist die steuerrechtliche Betrachtung. Nun könnte ein Arbeitgeber versucht sein, bestehende Anwartschaften auch während des bestehenden Dienstverhältnisses einfach von Versorgungseinrichtung A auf Versorgungseinrichtung B zu übertragen.

Zu beachten ist jedoch auch der Inhalt der arbeitsrechtlichen Vereinbarung und die Einstandspflicht des Arbeitgebers (§1 Abs.1 S.3 BetrAVG).

Sollte ein Wechsel durchgeführt werden und hierbei die Versorgungsleistung geringer sein, dann ist der Arbeitgeber haftbar (Different zwischen alt und neu).

Besonders alte Direktversicherungen mit z.B. 4% Garantiezins sollten nicht ausgewechselt werden.

Die steuerliche Begleitung beim Wechsel von Direktversicherung auf Riester wird hierdurch dann ebenso umgesetzt.

Die Übertragung von Riester in bAV oder von bAV in Riester hat jedoch sozialversicherungsrechtliche Auswirkung und:

– kann im Einzelfall nur sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt beachtet werden.

Grund:

Die Beiträge in Riester-Verträge wurden nicht sozialversicherungsfrei gezahlt.

Die Beiträge in bAV werden i.d.R. sozialversicherungsfrei gestellt (§1 Nr. 4, 4a und 9 SvEV)

Je nach Krankenversicherungsart kann dies problematisch sein.

Ohne die Ergänzung durch das Jahressteuergesetz müsste im Zeitpunkt der Übertragung eine Rückzahlung der bisher gewährten Förderung erfolgen.

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Was Arbeitgeber von Apple lernen können

#Steve #Jobs war ein sehr innovativer Mann, der auch wusste, welche Produkte und welches Know-how er zukaufen musste.

Beispiel aus den Anfängen: Die #Computermaus wurde 1963 entwickelt (Prototyp). #Apple kaufte die Weiterentwicklung für 1.000 USD.

Die grafische Benutzeroberfläche und Bedienung mit der Maus (Lisa ca 1983/84) und danach #Mac war genial.

DOS bei #IBM war mittelfristig out. IBM hatte den Markt verschlafen.

Ebenso hatte Microsoft hierdurch eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit #Windows und hatte im Computerbereich IBM den Run abgelaufen.

Die Neue Produktreihe #Smartphone und #iPod, und auch #iPad hatten die Welt verändert.

Und Handyunternehmen wie #Hagenut und #Nokia hatten den auch den Markt Markt verpennt.

Die Ursachen:

Unternehmen mit hierarchischer Führung und zu engen Rahmenbedingungen, keine

Innovation – kein Querdenken.

Und Kopf in den Sand führt zu Stillstand —> Stillstand in alten Bahnen ist Rückschritt.

Jedes Unternehmen muss auch #Innovation und #Querdenker zulassen und gute Mitarbeiter finden und binden.

Besonders gilt dies auch bei KMU-Unternehmen (Kleinunternehmen und Mittelunternehmen), wobei diese Unternehmen oft vom Chef geführt werden und oft der Chef-Mono-Erfolg vom Chef alleine abhängt.

Wächst ein Unternehmen, dann muss der Chef auch Entscheidungen lernen zu delegieren. Schafft er das, dann kann er die Synergie nutzen.

So gibt es mehrere Stufen, die von der Branche und der Mitarbeiteranzahl abhängen. Gedanken sollte der Chef sich grundsätzlich immer auch über Mitarbeiterförderungen – auch die Förderung durch betriebliche Vorsorgemöglichkeiten machen (zB betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, betriebliche Pflegevorsorge für Mitarbeiter und deren Eltern, Gruppen-Unfallversicherung). Darüber hinaus gibt es vielfältige Chancen, Mitarbeiter zu binden und zu fördern.

Organisatorisch und strukturell sollte ein Chef bei folgenden Betriebsgrößen aktiv nachdenken:

  • Ab 20 Mitarbeiter
  • 50 Mutarbeiter
  • 250 Mitarbeiter
  • 1.000 Mitarbeiter

Die Möglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig, wenn ein Unternehmen das will.

Es gibt viele Möglichkeiten, gute Mitarbeiter zu fördern, zu finden und zu binden.

Der Blumenstrauß des Arbeitgebers kann sehr vielfältig sein.

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Ein interessanter Artikel zu Apple ist hier zu finden:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apple-ist-erstes-privatunternehmen-mit-wert-von-einer-billion-dollar-a-1221446-amp.html

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Pflegeabsicherung und die Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung

#Fachkräftemangel in der #Pflege – Auswirkungen auf die #betriebliche #Altersversorgung

Tendenz – Anzahl der Pflegekräfte wird in den kommenden 20 Jahren sinken, wobei die Pflegefälle dramatisch zunehmen.

Dies wird in den kommenden Jahren auch auf die betriebliche Altersversorgung Auswirkungen haben.

1. In der betrieblichen Altersversorgung können bisher die biometrischen Risiken Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Die Pflegeabsicherung kann bisher nicht in der bAV abgesichert werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

2. Innovative Arbeitgeber in der Pflegebranche bieten heute schon für die Pflegekräfte eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings ist dies noch nicht branchenüblich.

Wenn der Fachkräftemangel weiter zunimmt und nicht mehr durch osteuropäische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, werden die Lohnkosten überproportional ansteigen.

Angebot und Nachfrage werden den Preis regeln.

Arbeitgeber in der Pflegebranche werden um Mitarbeiter buhlen und die betriebliche Altersversorgung und andere Varianten (zB Zeitwertkonto) anbieten.

Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

1. werden wir immer mehr Ältere und

2. zu wenige Erwerbstätige haben,

es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

Senioren finden keinen Pflegedienst

Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

Zitat von Saarbrücker Zeitung:

„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung bei Regelung im Tarifvertrag

#Arbeitgeberzuschuss bei #Entgeltumwandlung in #Direktversicherung #Pensionskasse #Pensionsfonds bei #Tarifvertrag- Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran“

Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

Der Arbeitgeberverband liegt hier mit seiner Rechtsauffassung falsch.

Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeberzuschuss nach §1a Abs.1a BetrAVG tarifdispositiv ist (s. §19 Abs.1 BetrAVG), allerdings gibt es im Tarifvertrag meines Wissens keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung.

Sollte der Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt werden, wird dies mit Sicherheit vor dem 3.Senat des BAG landen, insbesondere bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen; hier muss ab 2019 ein AG-Zuschuss gezahlt werden und eine Neuregelung im TV wird bis 1.1.2019 wohl kaum zu erwarten sein.

Bei bestehenden Entgeltumwandlungen könnte theoretisch noch eine TV-Regelung erfolgen, denn hier ist Zeit bis 2022.

Für neue Entgeltumwandlungen wäre es für die Arbeitgeber höchst risikoreich den Arbeitgeberzuschuss nicht zu gewähren.

Entscheidet der 3.Senat des BAG in Zukunft, dass ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, dann muss dieser Arbeitgeberzuschuss nicht nur rückwirkend gezahlt werden, sondern es entsteht hierdurch dann die Einstandspflicht nach §1 Abs.1 S.3 BetrAVG.

Dies hat weit reichende Folgen.

Scheidet ein Arbeitnehmer aus, dann ist die versicherungsförmige Übertragung nach §2 Abs.2 (bei Direktversicherung), nach §2 Abs. 3 (Pensionskassen) nicht möglich. Hierdurch kann dann nur die sogenannte m/n-tel Übertragung (Quotierung) erfolgen.

Eine ähnliche Situation ergibt sich im Übrigen bei der sogenannten „spitzen Abrechnung“ des Arbeitgeberzuschusses. Sofern der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen weniger als 15% Sozialversicherungsersparnis hat (Beispiel: Arbeitnehmer verdient über der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken-/Pflegeversicherung), dann kann nach §1a Abs. 1a BetrAVG der Arbeitgeber auch einen geringeren Arbeitgeberzuschuss leisten.

Ein Berechnungstool ist auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/zuschuss-entgeltumwandlung-gesetzliche-pflicht

ALLERDINGS:

Unklar ist, ob der Arbeitgeberzuschuss auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, die sicherlich auch durch den 3.Senat des Bundesarbeitsgericht entschieden wird.

Auch hier könnte dann eine Einstandspflicht des Arbeitgebers drohen.

Arbeitgeberverbände sind gut beraten immer 15% als Zuschuss zur Entgeltumwandlung bei:

– Direktversicherungen

– Pensionskassen

– Pensionsfonds

zu gewähren, wenn im Tarifvertrag keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss vorhanden ist.

Ergänzend hierzu ein Hinweis:

In betriebswirtschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Ersparnis an Arbeitgeber-Abgaben wesentlich höher ist. Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlungen neben den Sozialversicherungsbeiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft auch:

– Umlage 1 (bis 30 AN)

– Umlage 2

– Insolvenzabgabe (Umlage 3)

Darüber hinaus ergeben sich Ersparnisse bei den Fluktuationskosten (Austritts- und Eintrittskosten) von – je nach Branche – bis zu 280% des Jahresgehalts eines Arbeitnehmers.

Hierdurch sind in der Praxis auch Arbeitgeberzuschuss zwischen 20-35% möglich.

Im Zeitalter des Fachkräftemangels können Arbeitgeber hier gut punkten, wenn sie einen höheren Zuschuss gewähren.

Denn: je höher der Zuschuss ist, desto interessanter ist die Entgeltumwandlung und je höher ist die Mitarbeiterbindung.

Den Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

finden Sie über den Link:

https://sz.de/1.4077703

Werner Hoffmann

Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)

www.bav-Experte.de

Das Sozialpartnermodell – die Ergänzung in der betrieblichen Altersversorgung

#bAV-Welt II #Sozialpartnermodell #reine #Beitragszusage nur durch #Tarifvertrag zwischen #Gewerkschaften und #Arbeitgeberverband möglich (oder wenn ein einschlägiger Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für nicht beigetretenen Arbeitgebern zulässt).

Die reine Beitragszusage in der bAV-Welt II bietet eine neue Chance für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.

Wichtig ist hierbei:

– klare Transparenz für die Vertrauensbildung

– Kostenoptimierung insbesondere bei der Verwaltung

– gute Aufklärungsarbeit durch fachlich versierte Berater

Vor allem müssen bereits vor der Tarifvereinbarung alle Details festgelegt werden.

Natürlich gibt es viele Widersacher, die gegen die bAV-Welt sehr skeptisch sind.

Neben den einzelnen Maklern sind dies teils aus Unkenntnis oder aus bestehenden Eigeninteresse (Verkauf der bisherigen Produkte) zB.:

– Fondsverkäufer

– Immobilienverkäufer

– Sachwertverkäufer

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gruppen, die prinzipiell gegen betriebliche oder private Aktersversorgung sind und um liebsten alles verstaatlicht sehen wollen.

Die bAV-Welt II ist eine Ergänzung der bisherigen betrieblichen Altersversorgung und sollte auch nicht als Konkurrenz gesehen werden.

Letztendlich wird auch in der bAV-Welt II die Beratung sehr wichtig.

Kostenersparnisse liegen im Verwaltungsablauf und den Anbieterformen.

Wenn genossenschaftliche Versicherer (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) hier gemeinsam Angebote offerieren, dann bleibt für die Rentner mehr übrig.

Grund: Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind die Eigentümer nicht irgendwelche Aktionäre, sondern die Kunden, die dort Mitglieder genannt werden.

www.bAV-Experte.de