IPV-Akademie Jahrestagung

Die IPV-Akademie hat sich zur Aufgabe gemacht, Klarheit in die steigende Komplexität gesetzlicher Regelungen zu bringen, vor allem bei den Themen Alters- und Gesundheitsvorsorge. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern – den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Entscheidern aus Industrie und Politik – bietet die Jahrestagung der Akademie den Teilnehmern die Gelegenheit zu einem hochwertigen Informationsaustausch.Die diesjährige Jahrestagung findet am 21. September im Haus der Deutschen Wirtschaft in der Breite Str. 29 in 10178 Berlin statt. Einlass ist ab 10:00 Uhr, Ende gegen 17:15 Uhr mit einem anschließenden Get-together.

Erstmalig besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, bis zu 5 Weiterbildungspunkte im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ zu sammeln!

Die Jahrestagung wird Professor Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. eröffnen.

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat zugesagt, am „Vorabend“ der Bundestagswahl auf die Pläne der einzelnen Parteien zur Altersvorsorge einzugehen. 

Mathias Ulbrich, Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Schmalkalden, wird in seinem Vortrag die Herausforderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die wichtigsten Neuerungen der bAV aufzeigen. 

Im weiteren Tagungsverlauf gewährt Professor Christian E. Elger, Direktor der Klinik für Epileptologie in Bonn, einen Einblick in seine Forschungen und wird aufzeigen, wie das Unterbewusstsein Entscheidungen beeinflusst.

Zur Darstellung des Programms samt Anmeldeformular auf das Banner klicken. 

Erleben Sie hochkarätige Redner und verbinden Sie das Interessante mit dem Nützlichen! Die Jahrestagung ist besonders von Interesse für:

Fach- und Führungskräfte von Verbänden und Unternehmen aus den Bereichen:

– Personalmanagement

– Steuern und Finanzen

– Alters- und Gesundheitsvorsorge

 

Spezialisten und Experten für:

– betriebliche Altersversorgung

– Krankenversicherung

 

Vermittler, Makler und deren Mitarbeiter mit den Schwerpunkten:

– betriebliche Altersversorgung

– und Krankenversicherung

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Alena Pazdzior unter der Telefonnummer: 030 206732-147 oder per E-Mail: akademie@ipv.de als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung.

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

Das Betriebrentenstärkungsgesetz – BAV-Welt-2

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt – bietet viele Chancen und Risiken.

Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Für die Umsetzung sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zuständig und verantwortlich. Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Wenn das Augenmaß und die Vernunft nicht angewendet wird, kann es ein Flopp und eine Enttäuschung für die Arbeitnehmer geben, der nicht mehr so schnell geheilt werden kann.

Bevor die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, müssen sie sich bewusst sein, dass vor dem Tarifvertrag eine umfangreiche Information notwendig ist. Denn wenn der Tarifvertrag steht und erst anschließend alle wichtigen Parameter beachtet werden, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Einen kleinen Überblick erhalten die Tarifparteien durch einen Vortrag des Forum-55plus.de e.V.

Den Vortrag können die Tarifparteien über die Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-2/index.html

ansehen.

Expertengespräch Betriebsrente als Sozialpartnermodell – Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das #Bundeskartellamt hat dem bAV-Konsortium von #Barmenia, #Debeka, #Gothaer, #Huk-Coburg und Die #Stuttgarter grünes Licht gegeben. Was die Versicherer nun planen, um Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge zu bringen.

Am Freitag, 7.7.2017 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), rund einem Monat nach dem Beschluss durch den Bundestag, auch den Bundesrat passiert. 

Diesen Anlass nutzten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Die Stuttgarter, um über die Genehmigung ihres Gemeinschaftsprojekts „Das Rentenwerk“ durch das Bundeskartellamt zu informieren.

Gemeinsam wollen die fünf genossenschaftlich geprägten Versicherer den Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Betriebsrente anbieten, die diese an ihre Bedürfnisse anpassen können. „Jetzt kommt Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge – hier haben bisher wenige Anbieter dominiert“, sagte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka.

Das #BRSG sieht auch ein Garantieverbot und damit eine „Enthaftung“ der Arbeitgeber vor. Laue weiter: „Wir sind überzeugt: Durch die neuen Anreize im Gesetz werden mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsorgen, gerade auch Geringverdiener. Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.“

Im September will sich „Das Rentenwerk“ mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu Experten-Gesprächen treffen. Durch Vorträge und Diskussionen soll herausgefunden werden, wie sich mit dem BRSG im nächsten Jahr das sogenannte Sozialpartnermodell in der Praxis gestalten lässt.

Einladung zu #Expertengespräche:

Impulse zur Umsetzung und Gestaltung des Sozialpartnermodells.

Die Reform der Betriebsrente ist beschlossen.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt ein historischer Paradigmenwechsel, der Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und damit auch Ihnen als Sozialpartner – viele neue Chancen eröffnet. Jetzt sind wir gemeinsam am Zug, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland neu zu gestalten.

Aber was bedeutet das konkret für Ihre Arbeit?

Welche Schritte sind jetzt notwendig? Und wie kann die neue Betriebsrente genutzt werden, um Ihre Mitglieder zu binden – und neue zu gewinnen? Diese und andere Fragen möchten wir gern mit Ihnen und renommierten Experten erörtern.

Das Rentenwerk lädt Sozialpartner und erfahrene Praktiker zu Experten-Gesprächen ein.

Das Rentenwerk wurde von fünf namhaften Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit initiiert, um Sie bei den Herausforderungen der neuen Betriebsrente zu unterstützen. Rechtzeitig vor den nächsten Tarifrunden finden deshalb unsere Experten-Gespräche statt, zu denen wir Sie sehr herzlich einladen. In Impulsvorträgen und Diskussionen werden wir Handlungsoptionen ausloten, die der Gesetzgeber nun eröffnet hat.
Experten-Gespräche

5. September 2017 – Berlin | Pullman Berlin Schweizerhof

Budapester Straße 25, 10787 Berlin
12. September 2017 Frankfurt am Main | InterContinental

Wilhelm-Leuschner-Str. 43, 60329 Frankfurt

14. September 2017 – München | Platzl Hotel

Sparkassenstraße 10, 80331 München
Das Programm:
11.00 – 11.30 Uhr

Eintreffen – Austausch und erstes Kennenlernen

11.30 – 12.30 Uhr

10 Thesen zur tarifvertraglichen Umsetzung

12.30 – 13.30 Uhr

Der Spagat: Sicherheit und Rendite – kann ich beides haben?

Pause

14.00 – 14.30 Uhr

Der Schlüssel zu mehr Ertrag: Lean Administration

14.30 – 15.00 Uhr

Die 10 Gebote der Kommunikation zur reinen Beitragszusage

Pause

15.30 – 16.15 Uhr

Vom Wollen zum Wirken: Das Rentenwerk

16.15 – 16.30 Uhr

Checkliste zum „Mit-nach-Hause-Nehmen“

Ihre Sozialpartner-Rente auf Gegenseitigkeit.

Die Expertengespräche sind für:

-Arbeitgeber und deren Verbände

– Gewerkschaften und deren Verbände

http://dasrentenwerk.de/anmeldung/#anmeldung

#Lebenserwartung – #Deutsche leben länger

Deutsche leben länger und bleiben länger gesundDie #Lebenserwartung hierzulande steigt. Vor allem aber nimmt die Zahl der gesunden Lebensjahre zu. Dies ermittelte der Demograf Roland Rau anhand einer Berechnung für die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Rau in einer gesünderen #Lebensweise und im medizinischen #Fortschritt.

Die Menschen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem verbringen sie einen immer größeren Teil ihres Lebens bei guter Gesundheit. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Roland Rau, der am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock tätig ist. Er hat die Berechnung für „7 Jahre länger“ durchgeführt, eine Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Raus Analyse zufolge haben 65-jährige Frauen zwischen 2005 und 2013 weitere 2,8 gesunde Lebensjahre hinzugewonnen. Ihre verbleibende #Lebenserwartung nahm währenddessen „nur“ um 0,6 Jahre zu. „Der Anstieg der Lebenserwartung geht nicht einher mit einer längeren Krankheitsphase. Die Menschen bleiben zugleich immer länger gesund“, erläutert Rau. Dies gilt für alle Altersgruppen sowie für Frauen als auch Männer.
Bessere Fitness dank gesünderer Lebensweise
Als eine Ursache der besseren körperlichen Verfassung, in der sich die Menschen befinden, führt Rau die gesündere Lebensweise an. Außerdem leistet der medizinische Fortschritt seinen Beitrag: „Im Untersuchungszeitraum ist beispielsweise die Sterblichkeit in Deutschland aufgrund von Kreislauferkrankungen um knapp 20% gesunken“, erläutert Rau. Er hält einen weitere Zunahme der Lebenserwartung und damit auch weiterer gesunder Lebensjahre für möglich. Als entscheidend sei vor allem ein medizinischer Durchbruch bei der Behandlung von Krebserkrankungen, wie der Demograf unterstreicht. Denn Krebs ist nach Herzinfarkten und anderen kardiovaskulären Krankheiten die zweithäufigste Todesursache.
Zur Berechnung und zur Initiative
Für seine Analyse hat Rau Daten der europäischen Haushaltsbefragung „EU-SILC“ verwendet. Im Rahmen dieser Erhebung werden allein in Deutschland jährlich 14.500 Personen unter anderem zu ihrer Gesundheit befragt. Die Angaben hat der Demograf mit Daten der Human Mortality Database abgeglichen, mit der sich die Lebenserwartung für einzelne Jahrgänge berechnen lässt. Die aktuellsten Zahlen sind von 2013.
Die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Menschen immer älter werden und länger fit bleiben. Studien zufolge unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung und haben häufig ein negatives Bild vom Alter. (tk)
http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-leben-länger-und-bleiben-immer-länger-gesund

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

Gesetzliche Rente wird zu BRUTTO!

#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:

– Krankenversicherung

– Pflegeversicherung

– Einkommensteuer

– Solidaritätsbeitrag

– Kirchensteuer

abgezogen werden muss.

Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.

Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.

Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.

Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.

Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.

Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.

Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.

Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/06/02/bav-betriebliche-altersversorgung-ein-ueberblick/

Ablauf von Lebensversicherung

Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden. 

Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten. 

Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren. 

Das könnte sich aber bald ändern. Denn: 

Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.

Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind. 

2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln.
Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.

Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil: 

Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.

Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden. 

Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.

Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten. 

Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.

Beispielrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.

Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten. 

Die Arten der #Direktversicherung – nach § 3 Nr. 63 b EStG

Bei der neuen #Direktversicherung (seit 2005) handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Altzusagen (bis 31.12.2004) wurden pauschal versteuert.

Bei jeder betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer wirtschaftlich den Beitrag bezahlt. Man unterscheidet:

  • arbeitgeberfinanzierte
  • und arbeitnehmerfinanzierte

Altersversorgung.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge aufwenden, dann handelt es sich um gemischt finanzierte Zusagen.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung:

Hier bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum bestehenden Gehalt einen Beitrag für Ihre Altersversorgung.

Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung:

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttoarbeitslohns (Entgeltumwandlung).

Wer ab 1.1.2005 eine Zusage auf Direktversicherung neu abgeschlossen hat, kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) für die Altersversorgung ansparen. Auf diese Beiträge sind keine Sozialabgaben und keine Steuern in der Ansparphase zu zahlen. Zusätzlich können derzeit noch bis zu 1.800 € steuerfrei (allerdings nicht sozialabgabenfrei) in den Vertrag investiert werden, wenn keine alte Zusage besteht. Selbst eine Altzusage über 500 € blockierte in der Vergangenheit die Nutzung der 1.800 € über § 3 Nr. 63 EStG (Zum 1.1.2018 wird die 1.800 € Regelung verändert und wesentlich vereinfacht.

Nachteil: Die geringeren Beiträge führten zu Kürzungen beim Krankengeld und auch zu geringeren Anwartschaften in der Rentenversicherung. Neben der eigenen Beitragsersparnis in der Sozialversicherung hatte der Arbeitgeber auch eine Einsparung in der Sozialversicherung. Sozial eingestellte Unternehmen haben öfters diese Ersparnis als Zuschuss zur Direktversicherung ebenfalls in den Vertrag investiert.

Direktversicherung-3-63-EStG-bis-31-12-2017
Direktversicherung-3-63-EStG-bis-31-12-2017
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden allerdings alle Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % als Zuschuss in die Direktversicherung zu bezahlen. Für bestehende Direktversicherung gibt es eine Übergangszeit.

Die nachgelagerte Versteuerung beginnt in der Auszahlungsphase – Leistungsphase. Gegenüber einer privaten Rentenversicherung ist die Auszahlung bei einer Direktversicherung voll zu versteuern und bei der Beitragsberechnung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Dafür wurden in der Ansparphase:

  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • keine Steuern

einbehalten. Darüber hinaus konnte in der Ansparphase das Kapital komplett für die Zinserwirtschaftung genutzt werden.

Bei einem normalen Sparvertrag hätte lediglich der Nettobetrag angespart werden.

Beispiel:

Bruttolohnteil: 100 €

abzüglich Beiträge für:

  • Steuern
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Warum die Direktversicherung besser sein kann, als das Geld auf dem Sparbuch anzusparen

Netto: 50 €

Bei 50 € Nettoansparung müssten dann aus den Erträgen noch jährlich Kapitalertragssteuern abgezogen werden.

Bei der Direktversicherung würden 100 € angespart. Der Ertrag ist nicht jährlich über die Kapitalertragssteuer zu versteuern, sondern erst am Ende.

Neben dem höheren Anlagesparbeitrag entsteht noch ein höherer Zinseszinseffekt, da während der Vertragslaufzeit jährlich keine Kapitalertragssteuer abgezogen wird, Die nicht abgeführte Kapitalertragssteuer führt somit ebenfalls zu einer Verzinsung.

Beachtet werden muss jedoch, dass die Versicherungsleistung nur an die Personen ausgezahlt werden darf, die mit dem Arbeitnhmer in „familiären Beziehung“ standen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber die steuerliche Förderung – ebenfalls wie bei Rürup oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt und hierfür keine freie Vererbbarkeit zulässt. Letztendlich sol die Direktversicherung die Altersversorgung fördern. In der Regel sind dies folgende Personen:

  • Ehegatte / Lebenspartner (Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • versorgungsberechtigte Kinder (d. h. Kindergeldanspruch)
  • Lebensgefährte, sofern gemeinsamer Hausstand und dies namentlich schriftlich festgehalten ist

WICHTIG: Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie schriftlich festhalten, mit wem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Empfehlung: 

Entweder regelmäßige Überprüfung und Meldung an die Versicherungsgesellschaft oder Festhalten in einem Notfallordner (z.B.: www.notfallordner-vorsorgeordner.de )

Die Arten der Direktversicherung – nach §40 b EStG

Wer bis 31.12.2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, hat eine sogenannte Altzusage nach § 40b EStG abgeschlossen.

Wichtig:

Der Begriff „Altzusage/Neuzusage“ betrifft den Zeitpunkt, wann die arbeitsrechtliche Zusage vereinbart wurde. Zu unterscheiden ist der Begriff von „Altvertrag/Neuvertrag“ (Versicherungsvertragsabschluss).

Der Arbeitgeber hat die Beiträge bei Altzusagen pauschal versteuert. Die Kapitalauszahlung für diese Altzusage ist steuerfrei.

Direktversicherung Altzusage nach § 40 b EStG
Direktversicherung Altzusage nach § 40 b EStG

Als Obergrenze gilt regulär ein Beitrag von 1.752 €. Sofern ein Gruppenvertrag bzw. Rahmenvertrag besteht, kann je Einzelvertrag auch bis zu 2.148 € für einzelne Arbeitnehmer eingezahlt werden (Voraussetzung: im Durchschnitt jedoch nicht über 1.752 €).

Sofern eine Altzusage besteht, konnten Altverträge um Neuverträge (Erhöhungen) ergänzt werden und damit ebenso eine pauschale Lohnsteuerzahlung erfolgen. Wenn diese Vertragserhöhungen (Ausnahme Dynamik) ab 1.1.2005 vorgenommen wurden, ist die Kapitalzahlung für den neuen Teil nicht steuerfrei, sondern ggf. mit dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.

Bei den Direktversicherungen nach § 40 b EStG sind einige Voraussetzungen notwendig.

Beispiele:

  • Freie Vererbbarkeit
  • Mindest-Todesfallschutz: 60 % der zu zahlenden Gesamtbeiträge
  • Bei Erhöhungen muss das gleiche biometrische Risiko (Todesfall) abgesichert sein, wie beim Vertrag, der an Beginn bestand

Aus unterschiedlichen Gründen sind jedoch Vertragsanpassungen von Altzusagen/Altverträgen meist nicht erfolgt. So müsste eine Vertragserhöhung das gleiche Risiko abdecken, wie bei dem Altvertrag.

Viele Versicherungsgesellschaften hatten ab 2005 die alten Tarife geschlossen (auch wegen der hohen Zinsgarantie), so dass nur noch eine bestehende Dynamik möglich war.

Wichtiger Hinweis:

Sofern Sie eine alte Direktversicherung noch haben, sollten Sie die Bezugsberechtigung regelmäßig überprüfen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen als bezugsberichtigte Person: „Der Ehepartner“ vermerkt ist.

Wenn inzwischen der versicherte geschieden ist, wird lt. BGH in diesem Fall der Ehepartner berücksichtigt, mit dem man bei Vertragsabschluss verheiratet war. Anders sieht es aus, denn im Vertrag z.B. steht: „Todesfallleistung erhält der zum Todeszeitpunkt in gültige Ehe lebende Ehepartner“. Eine Überprüfung der Bezgugsberechtigung ist in regelmäßigen Abständen sinnvoll.

Stichwort Sozialversicherung:

Die Leistungen sind wie „Versorgungsbezug“ beitragspflichtig. Wer die Kapitalzahlung wählt, muss bei der Kapitalzahlung aus dem Kapital einen Beitrag nach folgender Formel bezahlen:

Kapitalzahlung : 120 Monate = fiktive Monatsrente

Aus dieser Monatsrente wird dann der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag errechnet. Sofern der Gesamtbetrag über der Beitragsbemessungsgrenze GKV sind, sollten Sie mit der Krankenkasse über eine Rückzahlung von Beiträgen sprechen.

Ein Unterschied ergibt sich ggf. auch aus dem Krankenversicherungsstatus. Es wird unterschieden zwischen:

  • Privatversicherten
  • freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern
  • und Versicherten in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)

Insbesondere zwischen freiwillig Versicherten und KVdR-Versicherten können sich bereits andere berücksichtigungsfähige Einkommen ergeben.