Zinsen werden langfristig nicht steigen

#Zins – #Demografie -#Arbeitswelt – #Altersversorgung- Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demografische Wandel lässt grüßen.

Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

Zitat:

„Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

Der demografische Wandel www.forum-55plus.de

Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

Fortsetzung:–>

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

Japan ist in der Demografie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus. Und wie ist es in Deutschland?

Der demografische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:
  1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
  2. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
  3. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
  4. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
  5. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
    35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
    40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
    45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

Insoweit hat die jetzige Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkannt und grundsätzlich die richtigen Zeichen gesetzt.

Hierzu zählen:

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Rentenpaket I zum 1.1.2019
  • Geplantes Einwanderungsgesetz

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    6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – „bAV-Welt 2“ – wurde eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente berücksichtigt.
  • Stichwort „Beamte, Selbstständige und Abgeordnete sollen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen(?)“ – Dies ist nicht sinnvoll. Zunächst würden zwar Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, allerdings werden hierdurch auch später Rentenverpflichtungen ausgelöst. Und Beamte dürften auch nicht schlechter gestellt werden, als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Somit müsste der Dienstherr (Staat) enorme finanzielle Mittel für:
    • Gehaltsanpassungen
      Rentenbeiträge
      und die Zusatzversorgung (VBL)
  • heute aufwenden. Eine Forderung, die von so manchem Populisten immer ins Spiel gebracht wird und ein Schuss nach hinten bedeutet.
  • Pflege und Demografie
  • Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch für erheblich längere Pflegezeiten sorgen. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus werden (neben der Pflege) in diesem Bereich (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherten. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Krankenversicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen der höheren Krankenversicherungsbeiträge bilden.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig sind. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regeln den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.

    Welche Lösungen gibt es?

    Die Ursache ist der demografische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch dort ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig. Zusätzlich zieht die Lohnentwicklung deutlich an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland für eine Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Ergänzung: Was teilweise rechtspopulistische Gruppierungen wollen und schon gefordert haben, wäre der Untergang von Deutschland:

    Damit Deutschland stabil bleibt und wirtschaftlich wächst, sind auch Zeichen von „Willkommen-Sein“ wichtig! Wer ausländische Mitbürger diskriminiert oder schlechter stellen will, erreicht damit nur, dass das Interesse an einer Tätigkeit in Deutschland abnimmt und wir weniger Arbeitskräfte erhalten. In andere Staaten ist die Willkommenskultur besser ausgeprägt. Damit verlieren auch ausländische Fachkräfte – die wir dringend brauchen -das Interesse.

    Übrigens: Innovative Arbeitgeber haben die Zeichen der Zeit erkannt und begegnen dem Mangel am Nachwuchs-, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel mit folgenden Aktivitäten:

    • Personalsuche auf bei Flüchtlingen
    • Integrationsarbeit
    • Gezielte Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit AG-Fixbetrag und Zuschussmodellen bei der Entgeltumwandlung.
    • Fortbildung von Mitarbeitern, auch bei 55Plus um die Erfahrung der langjährigen Mutarbeitern möglichst lange zu nutzen
    • Arbeitszeitmodelle in Kombination mit der Flexirente
  • Die Möglichkeiten sind vielfältig und können mit staatlicher Förderung bei vielen Aktivitäten genutzt werden.
  • Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Doppelverbeitragung in der Entgeltumwandlung

    #Doppelverbeitragung in der #bAV – #Entgeltumwandlung

    Die geplante Beratung im Gesundheitsausschuss über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung in der bAV ist zwar abgesetzt worden, allerdings ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung demnächst selbst ein deutliches Zeichen setzt.

    Zu viele Abgeordnete aus allen Fraktionen erkennen die Problematik und wollen die Doppelverbeitragung abschaffen

    Kurze Schilderung hierzu:

    Wer zB eine Direktversicherung, Pensionskasse abschließt spart:

    • Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Auch der Arbeitgeber spart gegenüber einer Gehaltszahlung hierdurch:

    • Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftsbeiträge
    • Umlage I (Betriebe bis 30 Arbeitnehmer)
    • Umlage II
    • Umlage III (Insolvenzgeldumlage)
  • Kraft Gesetz muss der Arbeitgeber 15% Zuschuss bei der Entgeltumwandlung zB bei der Direktversicherung/Pensionskasse gewähren (bei bestehenden Zusagen ab 2022, neue Zusagen ab 1.1.2019), soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Tendenz ist, dass immer mehr Arbeitgeber einen Zuschuss von 20-25% pauschal gewähren.

    In der Leistungsphase (Rente) muss dafür der Arbeitnehmer:

      Steuern
      und die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

    Genau hier ist noch ein wichtiger Punkt, der nicht in Ordnung ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitnehmer aufgrund seiner betrieblichen Vorsorge dann noch der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, obwohl er in der Absparphase nur den halben Beitrag eingespart hat.

    Dies ist nicht nur für die Arbeitnehmer wirtschaftlich völlig ungerecht, die vorsorgen, sondern auch aus folgenden Überlegungen widersinnig:

    1. Zum 1.1.2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Altersversorgung zu verbessern und will hierdurch die Motivation zur Eigenvorsorge erhöhen. Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, werden viele Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, bzw. die Doppelverbeitragung als Grund nennen, nicht vorzusorgen. Förderung und Bestrafung widersprechen sich!
    2. Gesundheitsminister Jens Spahn ist der Auffassung, dass der Wegfall der Doppelverbeitragung etwa 0,3%-Punkte ausmacht. Man könnte es auch anders ausdrücken: Von der Doppelverbeitragung profitieren die Arbeitnehmer, die nicht vorsorgen! Es kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, die Arbeitnehmer zu bestrafen, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen, aber auf der anderen Seite die bAV gefördert wird.

    Es ist ein Widerspruch in der Gesamtbetrachtung, wenn die Doppelverbeitragung bestehen bleibt.

    Eine Beitragsanpassung um 0,3% ist allemal fairer, denn diese Anpassung gilt dann für alle Versicherten.

    Im Übrigen wäre dies bei einer Einpreisung zum 1.1.2019 für den Arbeitnehmer ohne große Auffälligkeit möglich, wenn zeitgleich wieder die paritätische Beitragszahlung in der Krankenversicherung stattfindet.

    Auf der einen Seite wäre dann eine Beitragsentlastung des Arbeitnehmers von ca. 0,5%, auf der anderen Seite eine Arbeitnehmerbeitragsanpassung von 0,15%.

    Für den Arbeitgeber würde dann die Belastung anstatt 0,5% auf 0,65%.

    Prinzipiell keine wesentlich höhere Belastung, zumal der Arbeitgeber bei 15% Zuschuss bis zu 10% aus umgewandelten Entgeltbeiträgen einspart (s.oben).

    Egal welche Partei die Abschaffung der Doppelverbeitragung vorschlägt:

    Fast alle Abgeordneten wollen eigentlich die Doppelverbeitragung abschaffen, außer vielleicht Jens Spahn. Sein Ziel ist engstirnig nur den Beitragssatz nicht zu erhöhen.

    Schaut man über den Tellerrand hinaus, dann:

    • haben die gesetzlichen Krankenkassen enorme Rücklagen, dies auch zu finanzieren
    • ist es auch im Sinne der Förderung der Eigenvorsorge.

    Der demographische Wandel (mehr Rentner und im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige) macht es dringend erforderlich, dass neben der gesetzlichen Rente auch jeder Bürger eine zusätzliche Altersversorgung (betrieblich / privat) aufbaut.

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    Aufpassen mit Humor

    Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

    Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität —>Film ab: auf Link tippen

    –> http://blog.bav-versorgung.de/aufpassen-wo-man-hintritt-schadet-nie/

    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    Beratung betriebliche Altersversorgung
    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Vorgezogene Altersrente

    Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)

    Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.

    Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.

    Regelaltersgrenze

    Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)

    Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.

    Auswirkung der vorgezogenen Altersrente

    Beispiel:

    Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.

    Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.

    Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.

    Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

    Kombi durch Flexirente

    Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).

    Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.

    Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.

    Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.

    Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).

    Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.

    Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

    Achtung bei betrieblicher Altersversorgung

    Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.

    Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

    Achtung bei Zeitwertkonten

    Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.

    Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

    • entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
    • darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
    • sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
  • Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.

    Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

    https://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/09/30/altersrente-flexirente-vorgezogene-rente-moeglichkeiten-und-auswirkungen/

    www.bav-Experte.de

    Heubeck Richttafeln 2018 G müssen überarbeitet werden

    Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

    Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

    Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

    Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

    Weitere Informationen auf der Internetseite:

    https://bit.ly/2ORscDm

    www.experte.de

    bAV Betriebliche Altersversorgung für Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung – bAV-toolbox

    bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
    Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

    bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
    bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

    Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
    Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

     

    Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

    Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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    Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben

    #Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

    Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

    Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

    – Jahresbruttoverdienste

    – Sozialversicherungsabgaben

    – Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

    – Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

    – Umlage 2

    – Insolvenzgeldumalge

    https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

    Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

    Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

    Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

    Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • HR-Berater
    • Personalabteilungen
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Rentenberater
    • bAV-Spezialisten
    • bAV-Interessierte

    Bestell-Link:

    http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

    Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

    Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

    Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

    Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

    Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

    Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

    • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
    • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

    Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

    Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

    Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

    Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

    Im Gegenteil:

    Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

    Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

    Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

    Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

    Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

    Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

    Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

    1. Arbeitsangebot ohne Befristung
    2. Parallele Planung der Digitalisierung
    3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Thema

    Befristung:

    Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

    Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

    Digitalisierung / digitale Transformation

    Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

    • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

    Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

    Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

    Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

    Eine interessante Seite zu den Themen

    • Betriebliche Altersversorgung
    • Betriebliche Krankenversicherung
    • Betriebliche Unfallversicherung
    • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
    • Unterstützung bei Familienpflege
    • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
    • Einbindung der Familie

    Internetlink:

    blog.bav-versorgung.de

    Kantinenangebot

    Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

    Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

    Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

    Kinderbetreuung

    Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

    So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

    in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

    Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

    • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

    Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

    Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

    Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

    Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

    • Unfallverhütung
    • Fahrertraining ADAC
    • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
    • Was ist im Pflegefall zu beachten
    • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
    • Ruhestandsvorbereitung

    Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

    www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

    allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

    Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

    Dankschreiben an die Mitarbeiter

    Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

    Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

    Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

    Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

    Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

    Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

    Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

    Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

    Werner Hoffmann

    1.Vorsitzender Forum-55plus.de

    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Generationenberater (FH)

    Pflegenotstand heute ist erst der Anfang

    Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.

    Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.

    Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.

    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim
    Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim

    Angebot und Nachfrage im Pflegebereich

    Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte

    Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.

    Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung

    Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.

    Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.

    Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.

    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
    Entlastung bei der Dokumentation

    Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.

    Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.

    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechnung
    Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechung
    Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge

    Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.

    Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig
    Der demografische Wandel – Kein System ist alleine richtig
    Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel

    Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.

    Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.

    Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.

    Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.

    Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.

    Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.

    Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

    Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:

    • Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
      Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
      Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
      Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.

    • Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
      Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
      Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:

      • bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
      • die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
    • Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
    • Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
      Aktiengesellschaften
      müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften.
      Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
      Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
    Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig

    Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
    Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig

    Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.

    Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.

    In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
    jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.

    Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen durch www.bAV-Experte.de

     

     

    Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte

    Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.

    Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.

    Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.

    Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.

    Verbesserung der Vergütung

    Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.

    Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in

    • Sachsen: 2.050 Euro
    • Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro

    Brutto gezahlt.

    Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.

    Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte

    Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.

    Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.

    Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.

    Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).

    Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherung
    • Finanzen
    • Bilanzen
    • Jahresabschluss
    • und betriebliche Sichtweise.

    Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.

    Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.

    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
    Gesundheitsförderung für Pflegekräfte

    Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:

    • fehlende Fortbildung
    • Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
    • Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen

    Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutionsInternetseite hier klicken – angeboten werden.

    Ziele sind hierbei:

    • Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
    • Mitarbeiterbindung

    durch individuelle Maßnahmen.

    Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.

    Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.

    Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.

    Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:

    • kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
    • geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
    • geringere Arbeitgeber-Abgaben,

     

     

    Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen

    Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.

    Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.

    Hilfe durch Privatbüro
    Hilfe durch Privatbüro

    Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:

    • Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
      Diese Büros übernehmen z. B.

      • die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
      • Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
      • Behörden-Schriftwechsel
      • Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
      • Behördengänge
      • Behördenschriftwechsel
      • Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
      • Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
      • etc.
    • Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
    • Vermögensverwalter
    • Bestattungsunternehmen
    • Podologe – medizinische Fußpflege
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

     

     

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    Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
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    bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de
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    erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.

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