Betriebsrentenstärkungsgesetz – bAV und AGG – zwei Begriffe stoßen aufeinander

#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #bAV und #AGG – zwei Begriffe stoßen aufeinander

Im Gespräch mit dem Autor Werner Hoffmann (www.bav-experte.de) des bav-Leitfaden.de

Forum-55plus: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet neue Förderungen in der betrieblichen Altersversorgung. Welche Chancen und Risiken sind für den Arbeitgeber vorhanden?

bav-experte: Für den Arbeitnehmer, der bei monatlicher Gehaltszahlung bis zu 2.200 € verdient, kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung von 30 % (max. 144 €) erhalten. Die Erstattung wird durch das Betriebsstättenfinanzamt vorgenommen.

Eine der Voraussetzungen ist, dass es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt. Hierbei werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Vertragslaufzeit verteilt (s. BMF-Schreiben v. 6.12.2017, Rz 100 ff.).

Für viele Arbeitgeber ist dies durchaus eine interessante Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten, die auch durch das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) bestehen. So muss die Tarifauswahl für alle Personen einer objektiv umschriebenen Gruppe gleich sein. Würde beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter (über 2.200 Euro bei mtl. Lohnabrechnung) auf Teilzeit umstellen und hierdurch der Arbeitgeberbeitrag nach §100 EStG Förderanspruch haben, dann darf dem Arbeitnehmer hierdurch kein Nachteil entstehen.

Dies ist nur eine Thematik, die im bAV-Leitfaden betriebswirtschaftlich betrachtet wird.

Darüberhinaus muss der Arbeitgeber sich überlegen, zu welchem Termin die BAV-Förderung genutzt wird, denn der Arbeitgeber kann dies monatlich abrechnen oder auch jährlich machen. Hierbei spielen betriebswirtschaftliche Gegebenheiten ebenso eine wichtige Rolle.

Wird beispielsweise monatlich die Förderung beantragt, ist der Lohnabrechnungszeitraum des entsprechenden Monats maßgeblich.

Beispiel: Der Arbeitgeber A führt die BAV-Förderung monatlich durch. Im Mai wird ein Urlaubsgehalt gezahlt, wodurch der Arbeitnehmer über 2.200 Euro Bruttoverdienst liegt. In diesem entsprechenden Monat entfällt die Förderung. Dies muss dann im Lohnabrechnungsprogramm berücksichtigt werden.

Arbeitgeber B führt die BAV-Fördeurng im Januar für das ganze Jahr durch und erhält dann auch für das ganze Jahr die BAV-Förderung, auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer im Einzelfall über 2.200 Euro durch ein Urlaubsgeld liegt.

Bei dem BAV-Förderbeitrag sind viele Punkte zu beachten, die nicht nur für die BAV-Förderung selbst wichtig sind, sondern auch auf die gesamte betriebliche Altersversorgung Auswirkungen hat.

Eine komplette Checkliste hierzu ist in dem bav-Leitfaden.de vorhanden.

bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater

Das Tarifangebot muss aufgrund des AGG für alle Arbeitnehmer einer objektiven Gruppe gleich sein, wobei die Unterscheidung der Tarife nicht alleine durch:

  • die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
  • und die Lohnhöhe

entscheidend sein darf.

Auf das Zusammenspiel von AGG und betrieblicher Altersversorgung – insbesondere auch auf den BAV-Förderbeitrag – weist der Autor Werner Hoffmann vom bav-Leitfaden.de besonders hin.

„Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung sind neben den Rechtskreisen (Arbeits- Steuer- Sozialversicherungs-, Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht) auch die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten zu prüfen und anzupassen…..

Wer dies nicht macht, hat ggf. später Probleme“, so die Aussage des Autors von www.bav-experte.de

„Die BAV-Förderung nach § 100 EStG sowie die Umsetzung des AG-Zuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG machen völlig neue betriebswirtschaftliche Planungen erforderlich. Und dies nicht nur aus Sicht des AGG.“

Der bav-Leitfaden.de ist ab Ende Februar über die Internetseite

www.bav-Leitfaden.de  beziehbar.

Voranmeldung über die Internetseite
http://www.bav-experte.de/vormerkung-fuer-bestellung/

bav-experte-Werner-r-Hoffmann-betriebliche Altersversorgung
bav-experte.de Werner-Hoffmann-betriebliche Altersversorgung
www.bav-experte.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Prozesse und Handlungsfelder beim Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind viele neue #Prozesse und #Handlungsfelder zu beachten.

Für #Arbeitgeber bedeutet dies möglichst schnell zu handeln.

Der #bav-#Leitfaden für Arbeitgeber, #HR-Berater #Steuerberater betrachtet diese neuen Prozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater - Der betriebswirtschaftliche Leitfaden www.bav-Leitfaden.de
bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden

Für Arbeitgeber ist dies eine wertvolle Hilfe, wenn es um die betriebswirtschaftliche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in der bisherigen bAV-Welt geht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder
Betriebsrentenstärkungsgesetz-Prozesse-Handlungsfelder

Leicht nachvollziehbar werden die einzelnen Prozesse für die Handlungsfelder (interne und externe Abteilungen und Stakeholder) dargestellt, so dass jeder Arbeitgeber die neuen Prozesse rechtzeitig planen und umsetzen kann.

Der bAV-Leitfaden wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht.

Vormerkung für weitere Informationen über Link:

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

www.bav-Leitfaden.de

#GroKo – Rentenplanungen

#Groko #Rentenplanungen

Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf Eckpunkte der Rentenpolitik geeinigt. Die Rentenversicherung reagierte zurückhaltend.

Zwei Haltelinien

Bis 2025 soll das Rentenniveau – also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen in einem Jahr – nicht unter 48 Prozent fallen. Der Beitragssatz für die Rente soll nicht über 20 Prozent steigen. Beide Regelungen sollen bis 2025 gelten.

Wenn man von der derzeit bestehenden Rechtslage ausgeht, würde ein Sinken des Rentenniveaus auf bis zu 43 Prozent bis zum Jahr 2030 erlaubt sein. Ähnlich verhält es sich bei dem Beitragssatz zur Rente. Der dürfte den Wert von 22 Prozent nicht überschreiten. Die von den GroKo-Unterhändlern nun neu formulierten Werte sind nicht weit von den derzeitigen Prognosen für beide Größen entfernt. Doch Prognosen können sich mit der wirtschaftlichen Lage ändern.

Nun ist eine gesetzliche Fixierung und ein Eingriff in die Rentenformel geplant. Darüber hinaus soll eine Rentenkommission mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft bis März 2020 Vorschläge für die weitere Absicherung der Rente bis 2045 machen, denn der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge setzt das Rentensystem zunehmend unter Druck.

Grundrente

Zudem vereinbarten CDU, CSU und SPD für langjährige Geringverdiener und Beitragszahler eine sogenannte Grundrente.

Wenn Geringverdiener trotz 35 Beitragsjahren durch Arbeit, Erziehung und Pflege nicht über die Grundsicherung hinauskommen, sollen sie einen Aufschlag bekommen, der zehn Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Das teilte CDU-Verhandlungsführer Karl-Josef Laumann mit.

Der Grundrente soll eine Bedürftigkeitsprüfung vorausgehen, bei der anderes Einkommen und Vermögen angerechnet würden. In ihren Häusern oder Wohnungen sollen die Betroffenen gesetzlich garantiert wohnen bleiben können.

Erwerbsminderungsrente

Wer wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte. Das Renteneintrittsalter staffelt sich je nach Geburtsjahrgang auf bis zu 67 Jahren. Zurzeit werden Bezieher von Erwerbsminderungsrenten noch so gestellt, als hätten sie Rentenbeiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt.

Die Regelung betrifft rund 170.000 Menschen jedes Jahr, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig das Arbeitsleben beenden müssen.

Mütterrente:

Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Die Anhebung dieser Renten betrifft rund 2,8 Millionen Menschen.

Die Mütterrente war eine Forderung der CSU. Die CSU-Vizechefin Barbara Stamm bezifferte die Mehrkosten für die Rente auf jährlich 3,4 Milliarden Euro. Stamm zeigte sich offen für eine gemischte Finanzierung. Sie sei sich mit der SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles einig, „dass nicht alles ausschließlich aus Beiträgen finanziert werden muss“.

Die Deutsche Rentenversicherung forderte, dass die Ausweitung der Mütterrente „sachgerecht in vollem Umfang aus Steuermitteln“ finanziert werden müsse.

Selbstständige

Neu ist in den Vereinbarungen der GroKo-Unterhändler auch eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind – etwa in berufsständischen Versorgungswerken. Selbstständige sollen zukünftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können, die allerdings insolvenzgesichert sein müssen.

Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass diejenigen belohnt werden sollten, die langjährig konsequent vorgesorgt haben. „Einer der wichtigsten Beiträge zur Bekämpfung künftiger Altersarmut ist die Pflicht auch für Selbstständige, angemessen und insolvenzsicher vorzusorgen“, sagte er.

Abschaffung der echten und unechten Verbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung

Auch hier wird noch verhandelt.

Bei den Altverträgen in der Direktversicherung (bis 2004) wurde – wenn der Beitrag monatlich nicht aus zusätzlichen Löhnen/Gehältern gezahlt wurde:

  • In der Sparphase
  • und in der Rentenphase

(teilweise) verbeitragt (§1Abs. 1 Nr. 4 und 4a)

Auch in anderen Fällen wird eine unechte Doppelverbeitragung durchgeführt.

Beispiel: in der Sparphase kein SV-Beitrag, so dass der Arbeitnehmer hier ein zwar eine Beitragsersparnis hat, allerdings dann in der Rentenphase den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen muss.

Dieses Problem wird sogar durch die Erhöhung des Dotierungsrahmen uns verschärft. Steuerrechtlich wird der Dotierungsrahmen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf 8 % erhöht. In der Sozialversicherung bleibt der Dotierungsrahmen jedoch bei 4 % (§1 Abs.1 Nr.9 SvEV).

Betriebsrentenstärkungsgesetz Dotierungsrahmen §3 Nr.63 S.1 EStG und §1 Abs.1 Nr.9 SvEV
Betriebsrentenstärkungsgesetz Dotierungsrahmen §3 Nr.63 S.1 EStG und §1 Abs.1 Nr.9 SvEV

darüber hinaus wird der Bav – Förderbeitrag (§100 EStG) zwar steuerrechtlich neben dem §3 Nr.63 S.1 EStG berücksichtigt, allerdings in der Sozialversicherung innerhalb der oben genannten Grenze berücksichtigt.

Es wäre wünschenswert, wenn das Problem der Doppelverbeitragung abgeschafft würde.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hätte den Effekt, dass jeder Arbeitnehmer in der Altersversorgung besser vorsorgt.

Werner Hoffmann

Vorstandsvorsitzender und Pressesprecher

www.forum-55plus.de

 

Tipp für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater

Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

www.bav-Leitfaden.de

bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater - Der betriebswirtschaftliche Leitfaden www.bav-Leitfaden.de
bav-Leitfaden für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden

 

Hart aber fair – Kommentar zu Sendung

Schweden ist hier mit Deutschland nicht vergleichbar. Ebenso auch Norwegen.

So hat Norwegen aufgrund der vorhandenen Rohstoffe (Öl) einen Staatsfonds der hierdurch gute Renditen abwirft.Gleiches gilt für Schweden.

In Deutschland haben wir diese Rohstoffe nicht in diesem Umfang.

Allerdings wird sich dies in den Ländern, die Rohstoffe wie Erdöl haben, in den kommenden 30 Jahren ändern und dann ins Negative verändern.

Nicht ohne Grund will Saudi-Arabien oder auch andere Länder mit hohem Rohölexport die Quellen privatisieren.

Das schwarze Gold wird durch andere Energiequellen im Preis zum einen fallen und gleichzeitig sind die Quellen mengenmäßig begrenzt.

Insofern ist Schweden, Norwegen auch in der Kapitalanlage als Rentenversicherung in keiner Weise mit Deutschland vergleichbar.

<Ergänzung zu Schweden, um Klarheit zu bringen. Schweden wurde nicht zuletzt wegen Eisenerz zu einem einem der reichsten Länder der Welt. Neben Kupfer und Eisen, die Schwedens wichtigste Rohstoffe sind, wurde auch Blei, Silber, Zink, Gold, Erdöl, Pyrit und Uran gefördert. In Schweden ist es also nicht hauptsächlich das Erdöl, sondern andere Rohstoffe.>

Eine Aufteilung der Altersvorsorge in „Umlagefinanziert“ und „Kapitalgedeckt“ ist sinnvoll. Denn der demografische Wandel ist nicht mehr aufzuhalten.

Und die Pflicht zur Altersvorsorge ist auch sinnvoll.

So sollte die Pflichtvorsorge auch bei Selbstständigen mind. 25% bis zur BBG ausmachen.

Davon sollten 12,5 % in Umlagefinanzierung und 12,5% in Kapitaldeckung angelegt werden müssen.

Der kapitalgedeckte Teil sollte weiterhin vom Bürger frei wählbar bleiben. Allerdings sollte dieser Teil eine Pflicht sein!

Hierdurch wären auch Selbstständige verpflichtet etwas für Sie Altersversorgung zu tun.

Übergangslösung für vorhandene Selbstständige: Sofern Selbstständige bereits eine Altersversorgung gemacht haben, sollte diese dann auf die 25% angerechnet werden.

Der frei anzulegende Teil sollte bei Arbeitnehmern in der privaten Altersversorgung oder auch der betrieblichen Altersversorgung angelegt werden können.

Zu dem Bereich Altersvorsorge gehört nach meiner Auffassung auch der Themenkomplex Pflegeversicherung . Denn auch dies ist nach der letzten gesetzlichen Leistungsverbesserung noch nicht ausreichend.

Werner Hoffmann

Vorstandsvorsitzender Forum-55plus

#Notfallordner für #Unternehmer

Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.

Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.

Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.

Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.

Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.

Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.

Notfallordner Unternehmer
Notfallordner Unternehmer

Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.

YouTube player

Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.

Auf der Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer.

Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0

bAV-Leitfaden – #SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

#SGB #Betriebliche #Altersversorgung – #Neuregelungen durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der GKV-Spitzenverband bereitet ein weiteres Rundschreiben vor das in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Wir rechnen mit dem Rundschreiben des GKV-Rundschreiben in ca 3-5 Wochen.

Inhalte sind zB: „Verbeitragung bei Porabilität von Direktversicherung in Förderung nach §10a /Abschnitt XI EStG (Riesterrente)

Auch dies wird im bAV-Leitfaden eingearbeitet.

Vormerkung: http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

#ZukunftDeutschland

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und in ca. 15 Jahren in Deutschland sein wird.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Es wird höchste Zeit, dass die bestehenden Sozialversicherungssysteme in der Rentenversicherung, Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung auch Altersrückstellungen aufbauen müssen.

#bAV #Betriebliche #Altersversorgung – Der #bAV-#Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.

Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.

Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.

Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.

Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung

Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe

http://www.bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

Aussicht auf #Entwicklungen für #Deutschland – Demografie und Auswirkung

Aussichten für Deutschland in 15 Jahren.

#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).

Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).

Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:

– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern

– eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) als sinnvoll erachten.

Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.

Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.

Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:

-#Riesterrente

-#Rüruprente

-#Privatrente

– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV

sondern auch:

-#Pflegezusatzversicherung

– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der

#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)

Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.

Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Japans-Alte-malochen-fuers-Uberleben-article20205781.html

Weihnachtswünsche

Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

Werner Hoffmann

1.Vorsitzender des Vorstandes

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