Die Rentenlücke selbst ermitteln

Reicht sie oder reicht sie nicht, die Rente?


Ans Alter denken jüngere Menschen oft ungern. Wer jetzt schon wissen möchte, wie viel er später selbst privat vorsorgen muss, hat dazu mehrere Berechnungsmittel zur Auswahl.

 

Die gesetzliche Rente ist zwar sicher. Allerdings reicht das Geld meist nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. 

Deshalb sollte jeder privat vorsorgen. Um zu ermitteln, wie viel man für das Alter zurücklegen muss, sollte man seine Versorgungslücke errechnen. Dabei können Rentenlücken-Rechner helfen, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.

Als Faustregel gilt: 

Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus. 

Wer monatliche Einnahmen von rund 1500 Euro netto hat, braucht im Ruhestand demnach rund 1200 Euro pro Monat. 

Erster Schritt: 

Ein Blick auf die Rentenauskunft verrät, wie nah man mit der gesetzlichen Rente an diesen Betrag herankommt. Angenommen, die Rente liegt der Angabe zufolge voraussichtlich bei rund 1000 Euro, müsste man mindestens rund 200 Euro pro Monat durch eine private Vorsorge ausgleichen.

Zweiter Schritt:

Im zweiten Schritt sollte man seine Ausgaben zusammenrechnen. 

Drei Blöcke fallen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer an: 

  • – Krankenversicherung, 
  • – Wohn- 
  • – und Lebenshaltungskosten. 

Hinzu kommen Ausgaben zum Beispiel für Hobbys. 

Berufsbedingte Kosten wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung fielen im Alter hingegen weg. 

Wer die Ausgaben von seinen Einnahmen abzieht, erkennt, ob das Geld im Ruhestand reicht. 

Verbraucher sollten dabei jedoch immer einen Puffer einplanen, raten die Verbraucherschützer.

Wichtig:

Je nach Renteneintrittsalter und aktuellem Grundfreibetrag muss man die Rente unter Umständen versteuern, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 sind rund 14.500 Euro steuerfrei. 

Wer hingegen im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. 

Das gilt laut Bund der Steuerzahler aber nur, wenn man sonst keine weiteren Einnahmen hat.

Wer eine Altersversorung plant, sollte auch den Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung berücksichtigen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend ist!

Für die Altersversorgung gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • – private Vorsorge ohne Förderung: zB.: Eigentum, private Rentenversicherung 
  • – Private Vorsorge mit Förderung: Riesterrente, Rüruprente
  • – betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage

Bei Eigentum muss immer bedacht werden, dass das Eugentum auch älter wird und Renivierungskosten entstehen!

Die private Rentenversicherung wird aus dem Nettoeinkommen angespart, dafür aber bei der Rentenphase erheblich geringer besteuert!

Die Riesterrente wird zunächst aus dem Nettoeinkommen (abzüglich Zulagen) gezahlt, mit der Steuererklärung gibts dann oft noch eine Steuerrückerstattung. In der Leistungsphase wird die Rente dann voll bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Bei der Rüruprente gibts zunächst auch eine Steuerersparnis. In der Rente folgt dann die Besteuerung.

Bei der Betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Besteuerung auch mit der Rente.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erhebliche Verbesserungen eingeführt.

Informationen gibt es auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-zum-112018/index.php#771660a7c71078a12

Welche Form der Altersversorgung für wen richtig und am Besten geeignet ist, muss individuell aufgrund aller bestehenden und geplanten Lebensumstände errechnet werden.

Geeignet für die Beratung sind:

  • – Rentenberater
  • – oder auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Auf der o.g. Internetseite haben Sie auch die Möglichkeit, eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage zu stellen. 

App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

Mehr als eine Billion 

Im Jahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer erstmals mehr als eine Billion Euro für ihre Kunden angelegt. Das geht aus der Publikation „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“ hervor, die der GDV Anfang Juli veröffentlicht hat.

 

Demnach wuchs der Kapitalanlagebestand 2016 um 4,3 Prozent auf 923 Milliarden Euro (2015: 885 Milliarden Euro). Hinzuzurechnen sind rund 102 Milliarden Euro (2015: 96 Milliarden Euro; plus 5,9 Prozent) an Kapitalanlagen für fondsgebundene Policen.

 
Peter Schwark, GDV.
„Der erfolgreiche und nachhaltige Aufbau dieses Kapitalstocks ist die Grundlage einer generationengerechten Vorsorge“, kommentiert Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung und zuständig für Altersvorsorge und Zukunftssicherung, die Zahlen. Ende 2016 bestanden 89,3 Millionen Verträge bei Lebensversicherern, Wettbewerbs-Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer. 15,5 Millionen dieser Verträge sind der bAV zuzurechnen (+ 1,4 Prozent), hierzu später mehr.

 

Die Beitragseinnahmen der Lebensversicherer, ihrer Pensionskassen und Pensionsfonds blieben 2016 auf sehr hohem Niveau: 90,8 Milliarden Euro. Für Neuanlagen standen im vergangenen Jahr brutto knapp 179 Milliarden Euro (2015: 156 Milliarden Euro) zur Verfügung. Das gesamte Neuanlage-Volumen stieg um 14,7 Prozent. Werte von Pensionsfonds konnten hierbei nicht berücksichtigt werden, weil der GDV nach eigenen Angaben keine Statistik zu Kapitalanlagen von Pensionsfonds führt.

 

Einen Blick auf die neuen Kapitalanlagen 2016 wirft folgender Screenshot aus der GDV-Statistik, wobei die 1,1 Prozent „andere Kapitalanlagen“ unter dem Punkt „sonstige Kapitalanlagen“ nicht näher aufgeschlüsselt werden konnten, weil dem GDV hierzu keine näheren Angaben vorliegen.

 

Quelle: GDV, „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2017“. Ohne Depotforderungen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LV-Policen. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Die EbAV der Assekuranz

Die Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer fallen unter die EbAV-RL (Richtlinie 2003/4) und künftig unter die EbAV-II-RL (Richtlinie 2016/2341) und gelten damit als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV).

 

In der Statistik des GDV fließen auch 20 überbetriebliche Pensionskassen ein (Ara, Allianz, AL, Debeka, deutsche Steuerberater, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, neue leben, Nürnberger, Pro bAV, Provinzial, R+V PK, R+V Pensionsversicherung, Signal-Iduna, S-Pension, Swiss Life, Verka PK und Verka VK). Weiter sind 16 Pensionsfonds Teil der Statistik – überwiegend Neugründungen von Versicherern (Allianz, Chemie, DEVK, Generali Pensor, LVM, PB, S-Pension, VIFA, AL, Deutscher, Ergo, HDI, Nürnberger, R+V, Swiss Life und WWK).


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.


Zusammenhang von Verpflichtungen und Kapitalanlagen

 

Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer einschließlich ihrer EbAV stiegen um 7,1 Prozent auf 88,9 Milliarden Euro. Damit zahlten die LVU Tag für Tag im Jahr 2016 über 244 Millionen Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand an Leistungsverpflichtungen ist um 27,4 Milliarden Euro auf insgesamt 953,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2016 gewachsen.

 

Die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen machte 2016 eine Ersparnisbildung für die Kunden überhaupt erst möglich: Obwohl die Lebensversicherer 1,0 Milliarden Euro mehr auszahlten, als sie an Beiträgen einnahmen, konnten dennoch die genannten 27,4 Milliarden Euro an Ersparnissen gebildet werden. Die Kapitaldeckung ist „die einzige Möglichkeit, die Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner vorzufinanzieren”, betont Schwark.

 

 

Durchschnittszins fiel von 3,64 auf 3,35 Prozent

 

2016 betrug die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 4,36 Prozent (2015: 4,52 Prozent). Sie errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagenbestand des Jahres. Für dieses – angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen – verhältnismäßig hohe Resultat ist die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven verantwortlich. Dies zeigt ein Vergleich mit der laufenden Durchschnittsverzinsung: Sie betrug 3,35 Prozent 2016 (2015: 3,64 Prozent). Diese Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge bzw. Aufwendungen aus Kapitalanlagen. Damit bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen, etwa Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensanlagen, Abschreibungen aufgrund von Kursverlusten sowie Sonderabschreibungen, unberücksichtigt.

 

 

Ergebnisse von LV-Pensionskassen und -fonds

 

In der bAV engagieren sich die Versicherer sich mittelbar in allen fünf Durchführungswegen – sei es direkt als Anbieter eines Durchführungswegs oder indirekt über die Rückdeckung von Versorgungszusagen. Zu den konkreten Ergebnissen bei Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und eigenen Pensionsfonds äußert sich der Zahlenbericht der Lebensversicherer dezidiert. Verträge der bAV hielten demzufolge einen Anteil von 17,4 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Gemessen an den Bestandsbeiträgen lag der Anteil sogar bei 22,7 Prozent.

 

 

Direkt- und Rückdeckungsversicherungen auf Wachstumskurs

 

Der Bestand an Direktversicherungen erhöhte sich 2016 um 1,9 Prozent auf rund 7,9 Millionen Verträge. Der laufende Beitrag für ein Jahr erreichte 7,3 Milliarden Euro (2015: 7,1 Milliarden Euro). Seit 1974 ist die versicherte Summe von 7,1 Milliarden Euro auf 219 Milliarden Euro angestiegen.

 

Auch bei der Rückdeckung – etwa von Direktzusagen oder U-Kassen – sind die Lebensversicherer präsent: Zum Jahresende 2016 bestanden 3,3 Millionen Stück Rückdeckungsversicherungen mit einer versicherten Summe bzw. kapitalisierten Jahresrente von 120,5 Milliarden Euro (2015: 120,3 Milliarden Euro) und einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von praktisch unverändert 4,5 Milliarden Euro.

 

 

Bestände der Pensionskassen und -fonds im Bereich des GDV

 

Seit 2002 engagieren sich die Lebensversicherer stark bei den Pensionskassen und -fonds. 2016 haben 111.000 Personen (2015: 133.000; minus 16,7 Prozent) begonnen, mit Hilfe von Pensionskassen und -fonds für ihr Alter vorzusorgen. Das Gros – 92.000 – entfiel dabei auf die Pensionskassen. Der Gesamtbestand an Pensionskassenverträgen verringerte sich leicht auf 3,7 Millionen (minus 0,4 Prozent) mit einer Versicherungssumme bzw. kapitalisierten Jahresrente in Höhe von 67,6 Milliarden Euro (minus 0,6 Prozent). Der laufende Beitrag für ein Jahr zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 2,6 Milliarden Euro (minus 2,5 Prozent). Von diesem Bestand entfiel der ganz überwiegende Teil – 97,3 Prozent – auf Verträge, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionskassen verringerten sich auf 2,7 Milliarden Euro (minus 3,5 Prozent). Diesen Rückgang ließ der GDV unkommentiert.

 

Der Bestand an Kapitalanlagen der Wettbewerbs-Pensionskassen stieg von 37,5 Milliarden Euro zum Ende 2015 auf 40,9 Milliarden Euro Ende 2016 (+ 9,1 Prozent). Der Anstieg liegt im Trend aller Pensionskassen, deren Deckungsmittel laut Schwind 2015 von rund 143,3 Milliarden Euro 2014 auf rund 152,2 Milliarden Euro angestiegen waren (+6,2 Prozent). Hinzu kommen noch 1,4 Milliarden Euro an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Pensionskassenpolicen. Die Brutto-Neuanlage verringerte sich geringfügig auf 8,2 Milliarden Euro (minus 2,0 Prozent). Die vergleichsweise jungen Pensionskassen – viele wurden im Jahr 2002 gegründet oder geöffnet – zahlten 2016 naturgemäß nur relativ geringe Leistungen aus: 935 Millionen Euro (plus 15,5 Prozent). Mit 237 Millionen Euro wurden rund 25 Prozent der gesamten ausgezahlten Leistungen als Rentenbeträge erbracht.

 

Der gesamte Neuzugang bei den Pensionsfonds belief sich 2016 auf knapp 19.000 gesicherte Personen. Der laufende Beitrag für ein Jahr aus diesem Neuzugang erreichte nur 13,6 Millionen Euro (plus 30,1 Prozent), der Einmalbeitrag jedoch 1,22 Milliarden Euro (2015: 1,7 Milliarden Euro; minus 28 Prozent). Für den Bestand ergab sich zum Jahresende eine Zahl von rund 546.500 Personen (plus 2,8 Prozent). Die gebuchten Brutto-Beiträge beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 1,368 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,836 Milliarden Euro; minus 25,5 Prozent) und die ausgezahlten Leistungen auf 320 Millionen Euro (Vorjahr: 247 Millionen; plus 29,3 Prozent). Zum Ergebnis der Kapitalanlagen „seiner“ Pensionsfonds sagt das GDV in dem Jahrbuch nichts.

 

Zum Vergleich alle Pensionsfonds: Nach der Statistik von Joachim Schwind verzeichnete der jüngste und weiterhin kleinste Durchführungsweg 2015 insgesamt mit 6,2 Prozent gegenüber 2014 das stärkste Wachstum. Die Deckungsmittel erreichten Ende 2015 nun 32,6 Milliarden Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,7 Prozent an den gesamten Deckungsmitteln der bAV. Rund 603.000 Anwärter (Vorjahr: 581.000 Anwärter) und rund 293.000 Rentner (Vorjahr: 291.000 Rentner) sind Ende 2015 Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.

Quelle: 

http://www.lbav.de/gdv-datenwerk/

 

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Veränderungen der Aufsichtsgesetze und Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) führt nicht nur zur Veränderung der Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze und Verordnungen, sondern auch zu Anpassungen in den Aufsichtsgesetzen und auch Versicherungsvertragsgesetz.

Folgende Aufsichtsgesetze ändern sich:

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
  • Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
  • Versicherungsvertragsgesetz

die Veränderungen der Aufsichtsgesetze können Sie auf der Internetseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html

ansehen und downloaden.

Ebenso finden Sie hier die Veränderungen in den Rechtskreisen von:

  • Steuer
  • Sozialversicherung
  • und Arbeitsrecht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

————–

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

#Lebenserwartung – #Deutsche leben länger

Deutsche leben länger und bleiben länger gesundDie #Lebenserwartung hierzulande steigt. Vor allem aber nimmt die Zahl der gesunden Lebensjahre zu. Dies ermittelte der Demograf Roland Rau anhand einer Berechnung für die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Rau in einer gesünderen #Lebensweise und im medizinischen #Fortschritt.

Die Menschen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem verbringen sie einen immer größeren Teil ihres Lebens bei guter Gesundheit. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Roland Rau, der am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock tätig ist. Er hat die Berechnung für „7 Jahre länger“ durchgeführt, eine Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Raus Analyse zufolge haben 65-jährige Frauen zwischen 2005 und 2013 weitere 2,8 gesunde Lebensjahre hinzugewonnen. Ihre verbleibende #Lebenserwartung nahm währenddessen „nur“ um 0,6 Jahre zu. „Der Anstieg der Lebenserwartung geht nicht einher mit einer längeren Krankheitsphase. Die Menschen bleiben zugleich immer länger gesund“, erläutert Rau. Dies gilt für alle Altersgruppen sowie für Frauen als auch Männer.
Bessere Fitness dank gesünderer Lebensweise
Als eine Ursache der besseren körperlichen Verfassung, in der sich die Menschen befinden, führt Rau die gesündere Lebensweise an. Außerdem leistet der medizinische Fortschritt seinen Beitrag: „Im Untersuchungszeitraum ist beispielsweise die Sterblichkeit in Deutschland aufgrund von Kreislauferkrankungen um knapp 20% gesunken“, erläutert Rau. Er hält einen weitere Zunahme der Lebenserwartung und damit auch weiterer gesunder Lebensjahre für möglich. Als entscheidend sei vor allem ein medizinischer Durchbruch bei der Behandlung von Krebserkrankungen, wie der Demograf unterstreicht. Denn Krebs ist nach Herzinfarkten und anderen kardiovaskulären Krankheiten die zweithäufigste Todesursache.
Zur Berechnung und zur Initiative
Für seine Analyse hat Rau Daten der europäischen Haushaltsbefragung „EU-SILC“ verwendet. Im Rahmen dieser Erhebung werden allein in Deutschland jährlich 14.500 Personen unter anderem zu ihrer Gesundheit befragt. Die Angaben hat der Demograf mit Daten der Human Mortality Database abgeglichen, mit der sich die Lebenserwartung für einzelne Jahrgänge berechnen lässt. Die aktuellsten Zahlen sind von 2013.
Die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Menschen immer älter werden und länger fit bleiben. Studien zufolge unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung und haben häufig ein negatives Bild vom Alter. (tk)
http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-leben-länger-und-bleiben-immer-länger-gesund

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.