Sozialpartnermodell bei Banken beschlossen

BVV startet BVV.Maxrente —>

Wie soeben vermeldet wurde (Quelle: Leiter-bAV) , haben nun auch die #Tarifparteien im deutschen #Bankwesen die #reine #Beitragszusage für ihre Versorgungswerke vereinbart.

Zu begrüßen: Die Beteiligten wollen damit gezielt bisher unversorgte Beschäftigte erreichen. Die Einigung kommt offenkundig zur rechten Zeit.

Wie heute gegen 14.00 Uhr die Beteiligten vermeldeten, haben sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen darauf verständigt, die reine Beitragszusage als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Branche umzusetzen und damit so vielen Beschäftigten wie möglich eine attraktive Alterssicherung anzubieten. Umsetzen wird die rBZ der BVV in Berlin exklusiv in seinem Pensionsfonds Vorbehaltlich der Bestätigung der Unbedenklichkeit der zugrundeliegenden Pensionspläne seitens der BaFin wird der Tarifvertrag zum 1.Dezember Gültigkeit erlangen.

Zwei Varianten

Der BVV – schon länger gut vorbereitet auf diesen Tag – nennt bereits heute einige Details: Die tarifvertragliche Lösung richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Beschäftigten. Darüber hinaus können auch alle, die bereits einen Anwartschaft haben, ihre Altersversorgung mit dem Zusatzangebot weiter ausbauen.

Die Berliner haben unter dem Namen BVV.Maxrente zwei Produktvarianten entwickelt, die sich durch unterschiedliche Risikoprofile in der Kapitalanlage unterscheiden:

Die chancenorientierte Variante investiert renditefokussiert und soll so langfristig von den Potenzialen an den Kapitalmärkten partizipieren. Daneben besteht ebenfalls eine sicherheitsorientierte Produktvariante.

„In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Asset-Klassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, erklärt BVV-Kapitalanlagevorstand Frank Egermann. Zugleich sorge der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die reine Beitragszusage so sicher wie möglich ist.

Weitere Infos—>

https://www.lbav.de/bvv-startet-bvv-maxrente/

www.bAV-Experte.de
www.Renten-Experte.de

Gesetzliche Rentenversicherung – News

Deutsche #Rentenversicherung

News zum 30.6.

Die Deutsche Rentenversicherung ist jetzt online erreichbar.

Dazu werden folgende Dinge benötigt:

  1. Die AusweisAPP 2
  2. mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  3. Steuer-ID

Nach der Registrierung kann über die Online-Internetfunktion

  • der Versicherungsverlauf
  • die Renteninformation
    etc. abgerufen werden.

Wer sich bereits vor einiger Zeit registriert hat, konnte heute die eigenen Werte abrufen.
Leider sind die Werte der privaten Versicherer (Riester, bAV, Rentenversicherer) noch nicht eingepflegt, werden aber bald eingepflegt.

News zum 1.7.2023

Zum 1.7.3023 steigt der aktuelle Rentenwert auf 37,60.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt aller verdient hat, erhält eine Regelaltersrente von:
45 x 1 x 37,60 = 1.692 Euro Brutto
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Wie hoch könnte die Rente für einen #Utopie-#Rentner maximal sein?

Angenommen, ein Versicherter, der am 1.1.2024 in Rente geht, hätte 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wie hoch wäre diese Höchstrente?

Nach 45 Versichertenjahren wären dies
87,3309* Entgeltpunkte x 37,60
= 3.283,64 € Monatsbruttorente
*Tabelle: s. Unten

Davon wären noch abzuziehen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Steuern.

Die Nettorente wäre ca. 2.560 € (je nach Familienstand etc)

Wie hoch wäre die absolut höchste Rente, wenn der Versicherte zusätzlich eine Sonderzahlung in die GRV geleistet hätte (Brutto Höchstbetrag 65.000)?

Dieser Höchst-Utopierentner hätte dann nochmals ca 8 Entgeltpunkte zusätzlich erreicht und hätte dann zusätzlich 300,80 € zusätzlich, so dass dann die absolut höchste Highend-Utopierente bei Brutto 3.584 € liegt.

Wohl angemerkt: Das wäre die Super-Top-Rente für einen Arbeitnehmer, der sein ganzes Leben über der #Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte.

Mit der Berechnung möchte ich nicht die gesetzliche Rentenversicherung verteufeln oder schlecht machen, denn neben der Altersrente bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch andere Leistungen (Witwen-, Waisen-, Erziehungs- und Erwerbsminderungsrenten, sowie Reha und Umschulung).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Grundversorgung und muss deshalb um

  • #bAV (#betriebliche Altersversorgung)
  • #private Rentenversicherung
  • #private Pflegezusatzversicherung
  • und #Wohneigentum ergänzt werden, wobei bei Wohneigentum auch Nebenkosten und Renovierungskosten entstehen.

Übersicht über die maximalen #Entgeltpunkte, die ein Versicherter maximal pro Jahr erreichen kann (Verdienst über der #Beitragsbemessungsgrenze (West).
Allgemeine Rentenversicherung

Jahr. : Maximale Entgeltpunkte
2023* 2,05
2022* 2,05
2021* 2,051
2020 2,0419
2019 2,0457
2018 2,0412
2017 2,0552
2016 2,056
2015 2,053
2014 2,0687
2013 2,0678
2012 2,0362
2011 2,0561
2010 2,1192
2009 2,1242
2008 2,0767
2007 2,1034
2006 2,136
2005 2,1368
2004 2,1266
2003 2,1149
2002 1,8864
2001 1,8908
2000 1,9021
1999 1,9063
1998 1,9046
1997 1,8871
1996 1,8577
1995 1,8474
1994 1,8558
1993 1,7933
1992 1,7428
1991 1,7559
1990 1,8023
1989 1,8271
1988 1,8511
1987 1,8131
1986 1,8347
1985 1,8364
1984 1,8197
1983 1,8022
1982 1,7517
1981 1,7087
1980 1,7093
1979 1,7338
Summe 87,3309

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Grundsicherung- Grundrente – Wohngeld – betriebliche Altersversorgung – private Altersversorgung – Was Jeder wissen sollte.

Grundsicherung im Alter: #Freibeträge nutzen und auch an #Wohngeld denken #Grundsicherung und #Grundrente sind nicht nur kompliziert und unterschiedlich. Dazu kommt auch noch oft ein Anspruch auf #Wohngeld.

Bei der Grundsicherung und der Grundrente kann die Deutsche Rentenversicherung oder der Rentenberater weiterhelfen.
Beim Wohngeld wird dies schon schwieriger, einen Experten zu finden, der sich mit Wohngeld in Abhängigkeit zu Grundsicherung, Grundrente und betrieblicher und privater Altersversorgung auskennt.

Wer fürs Alter vorgesorgt hat, profitiert davon bei der Alters-Sozialhilfe. Mit einem Plus von bis zu 446 Euro bei der Grundsicherung. Dafür sorgen gleich zwei Freibeträge.

Neu in 2021: Freibetrag auf gesetzliche Renten

Seit 2021 gibt es einen Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter für die gesetzliche Rente. Er steht allen zu, die 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Wenn Sie Grundsicherung im Alter beantragen, sind bis zu 223 Euro von der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei.

Freibetrag auf private Renten

Bereits seit 2018 gilt ein weiterer Freibetrag bei der Grundsicherung, und zwar für Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, zum Beispiel aus einer

  • Riester-Rente
  • Betriebsrente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • oder einer sonstigen privaten Rente.

Der #Freibetrag gilt auch für den Teil der Altersrente, den Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung erworben haben.

Dabei kann es sich auch um Beiträge handeln, die vielleicht in den 70er- oder 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts gezahlt wurden.

Voraussetzung für den Freibetrag auf private Altersvorsorge

Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus.
Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben.

Dagegen können #gesetzliche #Rentner, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, durchaus von dem Freibetrag auf private Renten profitieren.

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So wird der Freibetrag auf private Renten berechnet

Zunächst werden alle Einkünfte aus zusätzlicher privater Altersvorsorge addiert.
Von dieser Summe sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Übersteigen die zusätzlichen Alterseinkünfte 100 Euro, so sind 30 Prozent des darüber hinaus gehenden Betrags anrechnungsfrei.
Der Gesamtfreibetrag darf einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt 2021 bei 223 Euro

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Thomas K. lebt in Stuttgart und ist alleinstehend.
Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von netto – also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 450 Euro.

Das ist wenig, aber dennoch hat er keinen Anspruch auf die neue Grundrente. Dafür reichen seine 29 Versicherungsjahre nicht aus.

Zusätzlich bezieht er jedoch aus seiner langen Tätigkeit als kleiner Selbstständiger eine Privatrente in Höhe von 300 Euro. Er lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung, die 45 Quadratmeter groß ist. Die Warmmiete beträgt angemessene 500 Euro.

Thomas erhält schon seit 2018 Grundsicherung im Alter. Dafür sorgt der damals eingeführte Freibetrag für Privatrenten.
Von seiner Privatrente in Höhe von 300 Euro gelten danach nur 140 Euro als anrechenbares Einkommen.

Das Amt rechnet dabei folgendermaßen:

Von den 300 Euro Privatrente sind 100 Euro anrechnungsfrei.
Von den übrigen 200 Euro werden 30 Prozent, also 60 Euro, nicht berücksichtigt, wenn seine Grundsicherung berechnet wird.
Bleiben 140 Euro von der Privatrente als anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag macht in diesem Fall also 160 Euro aus.

Zusammen mit der gesetzlichen Rente hat er ein anrechenbares Einkommen von nur 590 Euro (450 plus 140).

Demgegenüber steht ein Bedarf von 946 Euro, nämlich

seine Warmmiete (500 Euro)
und der Regelbedarf für Alleinstehende (446 Euro).
Die Lücke zwischen seinem Einkommen und dem Bedarf wird vom Sozialamt geschlossen.

Thomas erhält also monatlich vom Sozialamt einen Zuschuss von 346 Euro (946 minus 590).

Wenn beide Freibeträge zusammenkommen

Viele Rentner haben Anspruch auf beide Freibeträge, weil sie sowohl lange Zeit gesetzlich als auch privat vorgesorgt haben. Was dann?

Beide Freibeträge werden gleichzeitig gewährt, teilt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit.

„Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 und 5 SGB XII steht neben dem neuen Freibetrag nach § 82a SGB XII, so dass grundsätzliche beide Freibeträge nebeneinander einschlägig sein können.“

Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen.

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.

Beispiel: Wenn Anspruch auf beide Freibeträge besteht

Gertrud H. erhält 510 Euro brutto aus der gesetzlichen Rente.

Außerdem hat sie privat vorgesorgt. Die privaten Zusatzrenten bringen ihr monatlich 307 Euro ein. Insgesamt hat sie also 817 Euro Einkünfte durch Renten. Sie beantragt Grundsicherung im Alter.

Ihr Freibetrag für die private Zusatzvorsorge beträgt 162,10 Euro, denn:

Von 307 Euro Zusatzrente sind die ersten 100 Euro bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.
Von den 207 Euro, die darüber hinaus gehen, sind 30 Prozent anrechnungsfrei, also 62,10 Euro, zusammen 162,10 Euro.
Frau B. hat zusätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in Höhe von 223 Euro, denn sie kann 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen.

Beide Freibeträge werden addiert auf 385,10 Euro.

Von den 817 Euro gehen noch 56 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Somit bleiben unterm Strich noch 375,90 Euro anrechenbares Einkommen.

Gertrud hat zahlt 500 Euro Warmmiete. Sie kommt so auf einen Bedarf von 946 Euro (Warmmiete + Regelbedarf für Alleinstehende 446 Euro). Ihr Anspruch auf Grundsicherung beläuft sich damit auf 571,10 Euro (946 minus 375,90).

Freibeträge vorausschauend einplanen

Wer bereits deutlich jenseits der 50 ist, kann sich schon in etwa ausrechnen, wie sich seine finanzielle Situation im Alter darstellen wird. Gerade für viele Menschen, die davon ausgehen, dass ihre Alterseinkünfte kaum das Grundsicherungsniveau erreichen werden, kann die Gestaltung der beiden Freibeträge durch den Gesetzgeber Ausgangspunkt für eine strategische „Grundsicherungsoptimierung“ sein.

So kann es für Riester-Sparer sinnvoll sein, einen Riester-Vertrag gerade so zu besparen, dass im Alter mindestens die 100-Euro-Marke erreicht wird. Eine Riester-Rente in dieser Höhe wäre dann bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Bei der gesetzlichen Rente gilt es, 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erreichen, um von dem Freibetrag zu profitieren. Dazu reicht es gegebenenfalls, einen versicherungspflichtigen Minijob aufzunehmen.

Thema Wohngeld:
Die Wohngeldgrenzen wurden 2020 und auch teilweise nochmals 2021 angepasst.

Auch hier sind Freibeträge und pauschale Abzüge beim Familieneinkommen zu berücksichtigen.
Oft besteht auch die Meinung, dass Wohngeld nur jemand erhält, der eine Mietwohnung hat.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer haben Ansprich auf Wohngeld. Hierbei werden die Kosten für das Eigentum berücksichtigt. Dies ist neben Zins und Tilgung auch Hausverwaltung, Strom, Gas, Heizung, Grundsteuer etc.

Und wer eine #Erwerbsminderungsrente erhält und noch keine Regelaltersrente bezieht, kann die Höhe des Wohngeldes durch gezielte Maßnahmen noch einmal verbessern, indem auch für die Altersversorgung Ansparungen durch bestimmte Produkte erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem Wohngeldgesetz in Verbinding mit den Verwaltungsvorschriften. Alles in Allem ca. 300 Steiten Papier.

Ohne Hilfe wird dies schwierig. Aber auch Ecperten benötigen hierfür Zeit, um gerade die Feinheiten herauszufiltern, die selbst die Sachbearbeiter bei den Landratsämtern nicht kennen.

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Wie das Wohngeld funktioniert und dass auch Studierende teilweise und Lehramtsanwärter, Referendare, Rechtspflegeranwärter, Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes Anspruch auf Wohngeld haben können, wird im folgenden Video deutlich.

https://youtu.be/667ZwS-DvEI

Was passiert, wenn dem Inhaber bzw. Unternehmer etwas zustößt?

Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?

www.notfallordner-unternehmer.de

Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“

Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.

Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.

Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers

Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.

So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine

– Banküberweisungen

– Personalentscheidungen

– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge

vornehmen.

Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.

Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.

Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.

Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig

Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:

– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird

– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.

Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.

In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.

Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.

Beispiele:

– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).

– Veränderungen im Grundbuch

– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.

Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,

Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.

Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).

Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.

Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.

Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.

Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.

Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).

Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?

Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:

Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.

Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.

Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.

Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.

Hierbei sind Fachanwälte für

– Erbrecht

– Gesellschaftsrecht

– Steuerrecht

sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.

bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.

Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.

So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.

Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.

Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.

Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.

Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).

Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.

Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer

Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.

Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.

Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.

Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.

Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.

Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.

Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.

Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.

www.not-fallordner.de

Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.

Die Spezialversionen können bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

zum Preis von 43 Euro (inkl. MwSt zuzüglich Verpackung und Versand) bezogen werden.

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Wer hat den Notfallordner erfunden?

Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.

Notfallordner
Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Erste Gesamtversion Online 2003 –

Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.

Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.

Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.

Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.

So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.

Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:

  • Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
  • Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
  • Generationenberater (IHK)
  • Fachwirt f. Marketing
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.

Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten.
Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.

Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.

Die Gründe:
Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.

Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner

  • – Notfallordner für Angestellte / Rentner
  • – Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
  • – Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
  • – Notfallordner für Selbstständige
  • – Notfallordner für Unternehmer
  • – 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
  • – Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
  • – Notfallordner für Architekten

Beispiele:
Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.

Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.

Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

bAV-Experte –

www.Renten-Experte.de

www.bAV-Experte.de

Werner Hoffmann

Gottfr.-Keller-Str.73

71254 Ditzingen

bAV – Experte.de

und Rentenexperte

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Sachkundeprüfung Rentenberater (theor.) nach RDG

Generationberater (IHK)

Seniorenberater (NWB-Akademie)

1. Vorsitzender d.Vorstands Forum-55plus.de e.V.

bAV-Leitfaden.de

Fachautor:

Betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung

Notfallordner

Über 90 verschiedene Notfallordner für

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner)
  • Beamte, Pensionäre
  • Selbstständige
  • Unternehmer
  • 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker

Altersrente in Deutschland

Dass mit der gesetzlichen Rente keine großen Sprünge gemacht werden können, ist inzwischen wohl bekannt.

Denn die gesetzliche Altersrente lag im Schnitt bei gut 1000 Euro – für Männer.

Bei Frauen war es noch einmal deutlich weniger.

Dass Ruheständler hierzulande ob weiterer Einkünfte nicht darben müssen, zeigt der neue Alterssicherungsbericht.Die Zukunft ist ungewiss, die gesetzliche Rente hingegen sicher – auch wenn sie im Zweifelsfall nicht gerade üppig ausfallen dürfte. Dies bestätigt einmal mehr der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020.

Danach erhielten Männer 2019 aus der gesetzlichen Rente durchschnittlich monatlich 1186,74 Euro Altersrente, bei Frauen waren es hingegen nur 764,27 Euro.

21,1 Millionen Menschen beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,2 Prozent. Laut dem Bericht steigt es in den nächsten Jahren an. Längerfristig sinkt es – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 auf 46,0 Prozent.

Gut versorgt durch zusätzliche Einnahmen 

Der Bericht zeigt aber auch: Ruheständler sind vor allem dank anderer Einkommen gut versorgt. So erreichten Senioren-Ehepaare 2019 im Durchschnitt ein monatliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen wie Betriebsrenten, Lebensversicherungen und zusätzlichen Einkommen wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte von 2907 Euro, alleinstehende Seniorinnen von 1607 Euro und Senioren von 1816 Euro. In Gesamtdeutschland. Im Westen kamen alleinstehende Männer auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1796 Euro und alleinstehende Frauen auf monatlich 1606 Euro. In den neuen Bundesländern erreichten Ehepaare ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2554 Euro pro Monat. Alleinstehende Männer hatten ein Nettoeinkommen in Höhe von 1560 Euro, alleinstehende Frauen 1571 Euro.

www.Renten-Experte.de

Derzeit sind nur rund drei Prozent der über 65-Jährigen auf Grundsicherung im Alter angewiesen, in den neuen Bundesländern ist es sogar nur gut ein Prozent.

Laut dem Altersicherungsbericht könnte das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar noch steigen. Denn die Bundesregierung hat die Leistungen für Rentnerinnen und Rentnerin den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Darüber hinaus kann und sollte jeder zusätzlich für das Alter vorsorgen. Zum Beispiel auch durch das Entrichten freiwilliger Beiträge. Denn nur so kann der Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden.

#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html