Die Strategie von Populisten – Stichele die Neidhammel an

Die #Strategie von #Populisten – z.B. AFD, rechtsradikaler und linksradikaler Gruppen ist einfach recht simpel.

Man nehme ein Thema, das neidisch macht, hämmert auf dieses Thema ein….

Wenn man polarisiert auf schwarz-weiß – und dies sehr ausführlich – dann können manche Bürger nicht mehr über die Konsequenzen nachdenken.

So war es bisher bei den Rechtspopulisten das Thema Flüchtlinge. Nachdem dieses Thema jeder langsam satt hat, verpackt man es etwas anders.

Man nehme z.B. Die Themen

– zu wenig Kinder, weil die Ausländer oder Flüchtlinge alles ja verbrauchen und man sich deshalb keine Kinder leisten kann

– oder danach, kurz vor der nächsten Bundestagswahl dann das Thema „Beamte und Abgeordnete, die alle unbedingt in die gesetzliche Rente einzahlen müssen“ und versucht so die Wähler einzufangen.

Gleichzeitig wird dann in einem Nebensatz beigefügt, dass die gesetzliche Rente auf Mindestversorgung zurückgefahren werden soll (leicht über dem Sozialhilfesatz).

Aber im Fokus soll natürlich die Pflichtversicherung von Beamten und Abgeordneten stehen. Nach dem Motto: „Das Schiff muss vorne Spitz sein, damit es richtig das Wasser durchdringt.“

Hauptsache populistisch, ohne die wirklichen Konsequenzen zu bedenken.

1. Verdienstneid:

Jeder meint, dass Beamte gut verdienen und denkt da immer gleich an den Staatssekretär usw.

Fakt ist, dass es mehr Beamte gibt, die im mittleren oder gehobenen Dienst sind. Und Beamte nicht immer so gut verdienen. Einfach mal an Polizisten, Vollzugsbeamte oder Finanzbeamte denken.

Und selbst Beamte im gehobenen Dienst verdienen eher weniger, als die Kollegen in der Wirtschaft.

2. Wenn diese Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen müssen, müsste der Bruttoverdienst entsprechend erhöht werden.

Der Arbeitgeber (Dienstherr) müsste dann auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Ebenso müsste der Arbeitgeber Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Beamte dürften nicht schlechter gestellt sein, wie Angestellte im öffentlichen Dienst. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst wird Gehalt und betriebliche Altersversorgung durch Tarifvertrag ausgehandelt.

Was würde sich also ändern?

Die Bezüge der Beamten müssten erhöht werden und der Dienstherr hätte zusätzliche Belastungen durch die Arbeitgeberanteile.

Zusätzlich würden zwar zunächst mehr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, aber auch enorme zukünftige Rentenbelastungen. Denn diese Einzahler haben dann auch später Rentenansprüche.

Befriedigt würde nur der Populismus von der Linken Tasche in die rechte Tasche.

2. Abgeordnete:

In manchen Köpfen ist die Vorstellung, dass Abgeordnete ja Millionen verdienen….

Das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten, das offiziell als Abgeordnetenentschädigung bezeichnet wird, beläuft sich seit dem 1. Juli 2017 auf 9.541,74 € pro Monat. 

Klingt zunächst viel. Nimmt man das Gehalt eines Abteilungsleiters einer mittelgroßen Abteilung von 50-75 Mitarbeiter oder eines Firmeninhabers mit ca 30 Mitarbeitern, dann verdient der Abgeordnete nicht besonders gut.

Noch dazu sind die Bundestagsabgeordneten werktags nicht zu Hause, sondern in Berlin und wenn sie am Wochenende zu Hause sind, dann haben sie oft noch Termine in ihrem Wahlkreis (Vereine, Firmen, Verbände usw).

Lediglich in der Altersversorgung sieht es sehr gut aus.

Pro Mandatsjahr sind dies 233 Euro Pension. Insoweit sollten Bundestagsabgeordnete vielleicht in der aktiven Zeit besser bezahlt werden und die Pensionsansprüche abgesenkt werden.

Vergleicht man die Tätigkeit von Beamten und auch Politikern mit Tätigkeiten in der Wirtschaft, dann ist bei einer lebenslangen Bezahlungsbetrachtung die Bezahlung schlechter.

Trotzdem werden bestimmte populistische Gruppierungen diese Neiddebatte für sich in Zukunft nutzen. Das Thema Flüchtlinge hat die Bevölkerung inzwischen satt.

Denn es gibt ja auch genug Neidhammel.

Und so kann man davon ausgehen, dass die AFD das Thema Rente genau so anpackt:

1. Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung (Die Neidwelle war schon immer erfolgreich)

2. Die gesetzliche Rente auf ein Mindestmaß herunterschrauben

Und für den Rest soll jeder selbst vorsorgen. Für die meisten Menschen wäre dies ein Kahlschlag ab der Rente. Insbesondere für die Menschen, die aus finanziellen Gründen selbst nicht vorsorgen können.

Interessanterweise ist gerade diese Gruppe bei den AFD-Wählern.

Sie sind ja auch für Neiddebatten sehr empfänglich.

Und so sägen diese Menschen den Ast ab, auf dem sie sitzen.

Doppelverbeitragung in der Entgeltumwandlung

#Doppelverbeitragung in der #bAV – #Entgeltumwandlung

Die geplante Beratung im Gesundheitsausschuss über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung in der bAV ist zwar abgesetzt worden, allerdings ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung demnächst selbst ein deutliches Zeichen setzt.

Zu viele Abgeordnete aus allen Fraktionen erkennen die Problematik und wollen die Doppelverbeitragung abschaffen

Kurze Schilderung hierzu:

Wer zB eine Direktversicherung, Pensionskasse abschließt spart:

  • Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge

Auch der Arbeitgeber spart gegenüber einer Gehaltszahlung hierdurch:

  • Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge
  • Umlage I (Betriebe bis 30 Arbeitnehmer)
  • Umlage II
  • Umlage III (Insolvenzgeldumlage)
  • Kraft Gesetz muss der Arbeitgeber 15% Zuschuss bei der Entgeltumwandlung zB bei der Direktversicherung/Pensionskasse gewähren (bei bestehenden Zusagen ab 2022, neue Zusagen ab 1.1.2019), soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Tendenz ist, dass immer mehr Arbeitgeber einen Zuschuss von 20-25% pauschal gewähren.

    In der Leistungsphase (Rente) muss dafür der Arbeitnehmer:

      Steuern
      und die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

    Genau hier ist noch ein wichtiger Punkt, der nicht in Ordnung ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitnehmer aufgrund seiner betrieblichen Vorsorge dann noch der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, obwohl er in der Absparphase nur den halben Beitrag eingespart hat.

    Dies ist nicht nur für die Arbeitnehmer wirtschaftlich völlig ungerecht, die vorsorgen, sondern auch aus folgenden Überlegungen widersinnig:

    1. Zum 1.1.2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Altersversorgung zu verbessern und will hierdurch die Motivation zur Eigenvorsorge erhöhen. Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, werden viele Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, bzw. die Doppelverbeitragung als Grund nennen, nicht vorzusorgen. Förderung und Bestrafung widersprechen sich!
    2. Gesundheitsminister Jens Spahn ist der Auffassung, dass der Wegfall der Doppelverbeitragung etwa 0,3%-Punkte ausmacht. Man könnte es auch anders ausdrücken: Von der Doppelverbeitragung profitieren die Arbeitnehmer, die nicht vorsorgen! Es kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, die Arbeitnehmer zu bestrafen, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen, aber auf der anderen Seite die bAV gefördert wird.

    Es ist ein Widerspruch in der Gesamtbetrachtung, wenn die Doppelverbeitragung bestehen bleibt.

    Eine Beitragsanpassung um 0,3% ist allemal fairer, denn diese Anpassung gilt dann für alle Versicherten.

    Im Übrigen wäre dies bei einer Einpreisung zum 1.1.2019 für den Arbeitnehmer ohne große Auffälligkeit möglich, wenn zeitgleich wieder die paritätische Beitragszahlung in der Krankenversicherung stattfindet.

    Auf der einen Seite wäre dann eine Beitragsentlastung des Arbeitnehmers von ca. 0,5%, auf der anderen Seite eine Arbeitnehmerbeitragsanpassung von 0,15%.

    Für den Arbeitgeber würde dann die Belastung anstatt 0,5% auf 0,65%.

    Prinzipiell keine wesentlich höhere Belastung, zumal der Arbeitgeber bei 15% Zuschuss bis zu 10% aus umgewandelten Entgeltbeiträgen einspart (s.oben).

    Egal welche Partei die Abschaffung der Doppelverbeitragung vorschlägt:

    Fast alle Abgeordneten wollen eigentlich die Doppelverbeitragung abschaffen, außer vielleicht Jens Spahn. Sein Ziel ist engstirnig nur den Beitragssatz nicht zu erhöhen.

    Schaut man über den Tellerrand hinaus, dann:

    • haben die gesetzlichen Krankenkassen enorme Rücklagen, dies auch zu finanzieren
    • ist es auch im Sinne der Förderung der Eigenvorsorge.

    Der demographische Wandel (mehr Rentner und im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige) macht es dringend erforderlich, dass neben der gesetzlichen Rente auch jeder Bürger eine zusätzliche Altersversorgung (betrieblich / privat) aufbaut.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 0177/2716697

    Altersversorgung in Europa

    #Altersversorgung in #Europa – Vier Länder, vier #Rentensysteme – Eine interessante Übersicht

    www.bav-Experte.de

    • Rentensystem Dänemark

    Link:–> http://sz.de/1.4133177

    Rentner bezahlen je nach Gemeinde aber bis 40% an Steuern!

    • Rentensystem Österreich

    Link –> http://sz.de/1.4133183

    • Rentensystem Niederlande

    Link–> http://sz.de/1.4133179

    www.bav-Experte.de

    Pflegeversicherung wird zum 1.1.2019 erheblich teurer

    Aufgrund der geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags sind 2019 weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich.

    Durch die geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags (0,5 Prozentpunkte) sind im kommenden Jahrzehnt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

    Jens Spahn (Gesundheitsminister – CDU) will den Beitrag zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte Prozent anheben.

    Damit fließen laut Entwurf jährlich 7,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse.

    Laut Entwurf muss der Bund im Jahr 2023 rund 700 Millionen Euro zusätzlich an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen.

    2025 wären dann zusätzlich 1,6 Milliarden Euro erforderlich.

    Hintergrund ist das Zusammenwirkung von Spahns Plänen für einen höheren Pflegebeitrag und dem Rentenpaket der Großen Koalition, über das der Bundestag am Freitag -12.10.2018 – in erster Lesung berät.

    Vorgesehen ist,

    • das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben
    • und für den Renten-Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent einzuführen.
  • Für gesetzlich freiwillig Versicherte steigt der Beitrag überproportional an:
    • Einmal durch den höheren Beitragssatz
      und dann noch durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

    Es wird sicherlich nicht die letzte Anpassung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.

    Aufgrund

    • des demographischen Wandels – immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu der jüngeren Generation
    • und der Tatsache, dass wir derzeit noch 45 Mio. Erwerbstätige haben, die aufgrund von zu geringen Kinderzahl in 25-30 Jahren noch bei etwa 32 Mio. Erwerbstätige liegen wird
  • ist mit weiteren Beitragsanhebungen in den Sozialsystemen zu rechnen.
  • Dies betrifft nicht nur die Pflegeversicherung, sondern auch die Kranken- und Rentenversicherung.
  • www.forum-55plus.de
  • Aufpassen mit Humor

    Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

    Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität —>Film ab: auf Link tippen

    –> http://blog.bav-versorgung.de/aufpassen-wo-man-hintritt-schadet-nie/

    Landtagswahl in Bayern 14.10.2018 – Rechtspopulisten wie AFD versuchen weiter zu polarisieren

    #Landtagswahl in #Bayern 14.10.2018 – #Rechtspopulisten wie #AFD versuchen weiter zu polarisieren

    Immer noch versuchen Rechtspopulisten – z. B. die AFD die Wähler mit dem Flüchtlingsproblem zu gewinnen.

    Fakt ist, dass das Thema Flüchtlinge nicht das wirkliche Problem in Deutschland ist. Unser Hauptproblem ist der demographische Wandel.

    Der Begriff „demographischer Wandel“ meint im Grunde die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung eines Landes. In Deutschland findet man aktuell einen Trend hin zu einer alternden Gesellschaft. Grund dafür sind die sinkenden Zahlen für Neugeborene und die steigenden Werte bezogen auf eine Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Lebensalter.
    ZitaT aus: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/deographischer_wandel_1765.htm

    Durch diesen demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren erhebliche Einschnitte entstehen, wenn heute nicht die Weichen richtig gestellt werden.

    Link: –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/10/07/fluechtlinge-ein-problem-nein-einwanderungsgesetz-und-die-wirklichen-probleme-in-deutschland/

    Dies sollte jeder Bürger bei Wahlen bedenken. Protestwähler und Schwarz-Weiß-Denker lassen sich zu einfach von den Populisten einfangen, indem ihnen ein Thema von morgens bis abends über die sozialen Medien zugesendet wird.

    AFD und die Flüchlingsparolen AFD, Rechtspopulisten versenden Witze, Nachrichten mit Contra zu Flüchlingen und überwiegend gefälscht.

    Hierbei wird dem einzelnen immer wieder ein Video, ein Witz oder ein „vermeintlicher Tatsachenbericht“ zum Thema Flüchtlinge zugesendet, so dass man nur noch ein Thema im Kopf hat. Und oft handelt es sich zum Beispiel um:

    • gefälschte Dienstanweisungen eines Innenministeriums, dass man in Berichten nicht schreiben soll, dass es sich um einen Flüchtling handelt
    • einfach nur dumme Witze über Politiker in Zusammenhang mit Flüchtlingen
    • Listen mit Gewaltverbrechen von Flüchtlingen (ca. 15 Links zusammengefasst) verteilt über whatsAPP
    • vermeintliche öffentliche Zeitungsberichte, bei denen es sich um Leserbriefe von Rechtspopulisten handelt
    • youtube-Sendungen des RT-Deutsch (russischer Fernseh- und Nachrichtenlkanal, der als Ziel hat, Europa zu destabilisieren
    • oder Zeitungen, die seriös aussehen, aber rechtspopulistisch veranlangt sind (Weltwoche.ch oder auch NZZ)

    Intelligente User schauen dann mal in das Impressum und googeln dann im Impressum und schauen einfach mal wer den Bericht geschrieben hat, oder wer der Verleger ist.

    Ebenso gibt es immer mehr werbefinanzierte rechtspopulistische Internetseiten, die etwas anscheinend interessantes über Flüchtlingen verbreiten und die Anzeigenwerbung nutzen, um Geld zu verdienen.

    Immer mehr Bürger erkennen jedoch inzwischen diese Masche und reagieren nicht mehr und haben die „Nase von dem Thema Flüchtlingen voll“.

    Wer schlau ist, liest die Wahlprogramme und auch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

    Wahlprogramme sind meist beschönigend umschrieben. Wer aber die Konsequenzen bedenkt, wird sicherlich nicht bestimmte links- oder rechtspopulistische Parteien wählen.

    Hier ein Beispiel zur AFD:

    https://www.br.de/bundestagswahl/afd-wahlprogramm-experten-100.html

    Wenn sich die Wähler der AFD diese Konsequenzen vor Augen führen, dann hätte die AFD wahrscheinlich weit unter 5 % bei den Wahlen. Tatsächlich sind es jedoch weit mehr.

    Der Hauptgrund ist, dass die AFD nur auf einem Thema (Flüchtlinge) einhämmert und der Wähler darauf so fokusiert wird, dass er nicht mehr über alle anderen wichtigen Bereiche nachdenkt. Die Strategie ging bisher auf…. Vielleicht wird den Wählern das Thema bald mal zu viel und die potenziellen Wähler erkennen, dass das Thema Flüchtlinge völlig unbedeutend ist.

    Das Hauptproblem in Deutschland wird in den kommenden 25 Jahren der demographische Wandel sein. Und hier müssen die Parteien ansetzen und aufklären.

    Mit dem neuen Einwanderungsgesetz hat die derzeitige Bundesregierung das richtige Zeichen gesetzt.

    www.forum-55plus.de e. V.

    Flüchtlinge ein Problem? Nein – Einwanderungsgesetz und die wirklichen Probleme in Deutschland

    Ohne Polen und Rumänen hätten wir ein Problem

    Jede zweite neue Stelle in Deutschland wird von Ausländern besetzt – und zwar in erster Linie von Osteuropäern. Ohne sie würden kaum noch Häuser gebaut oder Pakete ausgeliefert.

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-arbeitsplaetze-gehen-an-polen-rumaenen-und-osteuropaeer-15824572.html?GEPC=s5

    Und dies wird sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter entwickeln.

    Anzumerken ist, dass wenn das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern anzieht, wir auch von dort keine Arbeitskräfte mehr erhalten werden. Auch die Geburtenanzahl in den osteuropäischen Landern hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, so dass diese Länder zeitversetzt auch die Probleme erhalten, die Deutschland etwas früher bekommt.

    Handwerker, Pflegekräfte, Müllabfuhr, Reinigungskräfte, Servicekräfte in der Gastronomie….

    insoweit ist es wichtig, dass für den Arbeitsplatz in Deutschland bereits heute Werbung im Ausland betrieben wird. Und dies nicht nur bei Fachkräften (zB IT).

    Das neue Einwanderungsgesetz erleichtert es vor allem dem Handwerk wieder Nachwuchs zu erhalten.
    Beispiel:

    Sanitär-Handwerk Baden-Württemberg

    Es gab keine geeigneten Azubi-Bewerber. Man hätte sich entschlossen, zwei Bewerber (aus Syrien und Somalia) einzustellen, obwohl nicht sichergestellt werden könnte, dass sie bis Ausbildungsende in Deutschland bleiben können.

    „Der Papierkram war mühselig (Zeitaufwand, Behördengänge über eine Woche).

    Durch das neue Einwanderungsgesetz ist jetzt wenigstens sichergestellt, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren dürfen.

    Die beiden Auszubildenden haben ihre Probezeit vorbildlich bestanden. Beide sind mit viel Engagement bei der Arbeit.“

    Betrachtet man die Arbeitsmarktlage und die steigende Anzahl von Menschen, die in den kommenden 5-10 Jahren in Rente geht, dann ist es „5 vor 12“ gewesen.

    Die frei werdenden Arbeitsstellen (durch Verrentung) können durch den deutschen Nachwuchs – inklusive  Kinder mit Migrationshintergrund – nicht mehr ausreichend besetzt werden.

    Insofern ist das Flüchtlingsproblem, das so manche Rechtspopulisten immer wieder in die Köpfe der Wähler bringt, kein wirkliches Problem. Ziel des Populismus ist es durch einfaches SChwarz-Weiss-Denken von den wesentlichen Problemen, die auf Deutschland zukommen, abzulenken.
    Und in der Vergangenheit hatte das bei Wahlen je funktioniert.

    Generationengerechtigkeit
    Generationengerechtigkeit

    Die wesentlichen Probleme, die durch den demographischen Wandel (immer mehr ältere als jüngere aktive Erwerbstätige) entstehen sind:
    • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Sicherung der Altersversorgung durch gesetzliche Rente.
    • Zusätzliche Vorsorge durch betriebliche Altersversorgung und privaten Altersversorgung
    • Sicherstellung der Pflege im Alter
    • Digitalisierung und digitale Transformation in den Bereichen (z.B. Bestimmte Arbeitsbereiche durch künstliche Intelligenz erleichtern). Dies ist nicht überall möglich. Hierdurch werden im IT-Bereich erheblich mehr Spezialisten benötigt.
    • Zu wenige Arbeitskräfte
    • Umwelt, Umweltverschmutzung
    • Klimawandel

    Insoweit ist das Einwanderungsgesetz die richtige Entscheidung für die Zukunft von Deutschland.

    Klar ist, dass Flüchtlingen, die kriminell sind:

    • entweder ausgewiesen werden
    • oder hinter Gitter gehören, so wie dies auch bei deutschen Kriminellen ist.

    Flüchtlinge, europäische und außereuropäische Menschen, die sich beruflich in Deutschland engagieren, sind herzlich willkommen und werden auch in den kommenden 5-10 Jahren mit zunehmender Tendenz dringend benötigt.

    In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

    Der Anteil der älteren Generation wird trotz Zuwanderung weiter steigen.

    Demografieentwicklung ab 65 bis 2020
    Demographie-Entwicklung ab 65 bis 2060 (Quelle: de.statista.com )

     

    Gegenüber vielen anderen Ländern hat das Altersversorgungssystem einen erheblichen Vorteil:

    Die Altersversorgung ist prinzipiell durch zwei Finanzierungssysteme aufgeteilt:

    • Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem. Aktive Beschäftigte finanzieren die Rente der heutigen Rentner. Dies ist zwar bei einer abnehmenden Anzahl von aktiven Erwerbstätigen bei gleichzeitiger Zunahme von älteren Menschen (Rentner) ein Nachteil, wird aber später ab 2060 wieder evtl. ein Vorteil sein, wenn der Anteil der älteren Menschen vielleicht wieder rückläufig wäre.
    • Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung basiert auf einem Ansparsystem. Hier werden die Beiträge heute angespart und stehen dann diesen Personen als Rentner wieder zur Verfügung.

    Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Einen Königsweg durch ein System wird es nicht geben.

    Dies zeigt aber auch deutlich auf, dass jeder Erwerbstätige, der sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, im Alter erhebliche Finanzprobleme hat.

    Deshalb sollte jeder Erwerbstätige gerade das Ansparsystem nutzen. Letztendlich werden hier auch staatliche Förderungen angeboten.

    Die wirklichen Probleme sind nicht – wie sie von Rechtspopulisten (z. B. AFD ) dargestellt werden – die Flüchtlinge, sondern die Folgen des demographischen Wandels.

    Schwarz-Weiss-Denken ist zu einfach gedacht. KnowHow hilft weiter
    Schwarz-Weiß-Denken ist zu einfach gedacht. Know-How hilft weiter!

     

    Nur Menschen, die einfachst denken können glauben, dass unser heutiges Problem die Flüchtlinge sind. Leider lassen sich auch viele Bürger von geteilten „Videos, Witze oder ausländidische Zeitungsbereichte“ über whatsAPP, FACEBOOK, twitter & Co. zu leicht manipulieren (z. B.: „RT deutsch„= russischer Nachrichtenkanal, Weltwoche.ch =  Verleger ist der Roger Köppel

    Mittel- und langfristig ist eine Folge des demografischen Wandels, dass die Thematik auch in den Köpfen der Wähler ändern wird. Das Thema Generationengerechtigkeit könnte in den kommenden Jahren eher ein Wahlkampfthema werden. Als Folge würden dann zwei Extremparteien entstehen:

    • „Partei der jungen Generation“
    • „Partei der älteren Generation“

    Dies macht deutlich, dass die demokratischen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sich dem Thema Demografie stärker widmen müssen.

    Die derzeitige Bundesregierung hat mit dem Einwanderungsgesetz einen entschiedenen Schritt gemacht.

    Forum-55plus e.V.

    www.forum-55plus.de

    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    Beratung betriebliche Altersversorgung
    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Katrin Medde – Musikempfehlung

    Katrin Medde – Eine deutsche Sängerin mit Gold in der Kehle.

    Heute Abend hatte Katrin Medde ein kleines Gastkonzert in der „Halle 5“ in Weil der Stadt gegeben.

    Eine Künstlerin, die nicht nur Gold in der Kehle hat, sondern auch eine tolle Ausstrahlung besitzt.

    Wir hoffen auf Wiederholung in der Halle 5,

    Weil der Stadt-Hausen

    Brunnenstr. 40/1

    https://www.halle5.club

    Katrin Medde – Musikempfehlung

    https://youtu.be/XRTojNpwuEQ

    https://youtu.be/_-A1hYHzcmY

    https://youtu.be/D0NE65az-bo

    Ein Konzertbesuch ist empfehlenswert

    https://www.facebook.com/Katrin.medde.und.Band

    Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

    Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

    Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

    Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

    Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

    Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

    Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

    Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

    Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

    Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

    Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

    Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

    Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

    Staatliche Förderungen

    Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

    Bildungszeitgesetz

    Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

    • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
    • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

    Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

    Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

    Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

    Es gibt noch weitere Förderungen….

    Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

    • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
    • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
    • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

    Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

    Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

    Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

    Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


    Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

    Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

    PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

    Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

    Förderprogramm Fachkurse

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
    • Förderprogramm Coaching für KMU
    • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

    : LINK

    Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

    Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

    www.bAV-Experte.de