#Hasskommentare #Verleumdungen ade

„Die Netzfreiheit ist dahin“sagen die „Einen“ – „Endlich wird was gegen Hass im Internet unternommen“.

Leider hat der Hass und die Verleumdung so stark zugenommen, dass dies jetzt die Folge ist.

#Hasskriminalität | #Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das NetzDG (BMJV)

Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online gestellt. Bis Ende 2017 galten für die sozialen Netzwerke Übergangsfristen.

Hintergrund: Vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasste soziale Netzwerke sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) bereitzuhalten.

Nutzerinnen und Nutzer sollen dem sozialen Netzwerk rechtswidrige Inhalte schnell und einfach melden können. Das Netzwerk muss die eingegangene Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich rechtswidrige Beiträge müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden. In allen anderen Fällen gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen. Wird ein derartiges Beschwerdeverfahren nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorgehalten, prüft das BfJ, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.

Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u.a. weiter aus:

Alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer können dem BfJ mitteilen, dass trotz ihrer Beschwerde beim sozialen Netzwerk ein rechtswidriger Inhalt innerhalb der genannten Fristen weder gelöscht noch gesperrt wurde. Diesen Hinweis können alle Betroffenen über das vom Bundesamt auf seinen Internetseiten bereitgestellte Onlineformular übermitteln.

„Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit dem Formular ein einfacher und schneller Weg geboten, uns Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen das NetzDG zu melden“, erklärt der Präsident des Bundesamts, Heinz-Josef Friehe. „Allerdings müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer zunächst beim jeweiligen sozialen Netzwerk beschweren. Das Bundesamt selbst kann keine Löschungen oder Sperrungen vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen systemischer Mängel im Beschwerdemanagement“, betont Friehe.

BITTE BEACHTEN:

Das Bundesamt für Justiz kann rechtswidrige Inhalte (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) nicht selbst löschen oder sperren bzw. die Löschung oder Sperrung anordnen. Es hat die Aufgabe, Verstöße gegen Pflichten, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu beachten sind, im Wege eines Bußgeldverfahrens zu verfolgen, darunter den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. Bitte beschweren Sie sich daher in jedem Fall zunächst bei dem betreffenden sozialen Netzwerk über die unterlassene Löschung oder Sperrung von rechtswidrigen Inhalten.

Eine Anzeige beim Bundesamt für Justiz, dass ein soziales Netzwerk einen rechtswidrigen Inhalt nicht gelöscht oder gesperrt hat, setzt voraus, dass Sie sich zuvor erfolglos bei dem betreffenden Netzwerkbetreiber beschwert haben.

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https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/NetzDG/Service/Formulare/Anzeige/Formular_node.html;jsessionid=D9D0626FC6480E04A446C967CA23A06F.1_cid377