Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

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Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Ein Gedanke zu „Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke“

  1. Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
    z.B.:

    1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

    2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

    3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html

    4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

    Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
    Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.

    Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
    Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
    Beispiel:
    – Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
    – Beitragssatz: 18,5 %
    – Mieterhöhung monatlich: 148 € !!

    Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
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    Beispiel Arbeitnehmer:
    Bruttoverdienst: 3.000 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)

    Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €

    Mieterhöhung: 148 €

    Mehrbelastung: 118 €
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    Beispiel: Rentner:
    Rente: 1.300 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)

    Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €

    Mieterhöhung: 148 €
    Mehrbelastung: 135 € !!!!
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    Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
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    Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:

    http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung

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