Entschädigung bei #Verkehrsunfall auch für #Ältere

Das OLG #Koblenz hat mit Urteil vom 18.04.2016 – 12 U 996/15 entschieden, dass auch ältere Menschen, die nach einem unverschuldeten #Verkehrsunfall zu Hause Hilfe brauchen, vom #Unfallverursacher Geld für den „Haushaltsführungsschaden“ verlangen können.
Der Fall

Die Klägerin war bei einem #Verkehrsunfall durch einen Dritten verletzt worden. Sie begehrte u.a. Schadenersatz (Rentenzahlung) für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Fast nach jedem Personenschaden entsteht auch ein Haushaltsführungsschaden, wenn die verletzte Person zuvor den Haushalt mindestens teilweise durchgeführt hat. In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Kosten, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.

In der bisherigen Rechtsprechung galt überwiegend die Auffassung, dass ab etwa dem 75. Lebensjahr die Pflicht zur Haushaltsführung allgemein ende. Darauf berief sich auch der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

Die Entscheidung

Nach Meinung des OLG Koblenz ist es im Rahmen der Zuerkennung eines Haushaltsführungsschadens nicht gerechtfertigt, diesen auf das 75. Lebensjahr zu begrenzen. Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbstständigkeit im Alter fortgehend steigt, musste nach der Überzeugung des OLG von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass die Klägerin ohne das Schadenereignis ihren Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbstständig führen würde.

Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn ganz konkret in der Person der Klägerin Umstände erkennbar wären, die dazu führen würden, die überwiegende Wahrscheinlichkeit dieses Verlaufs in Zweifel zu ziehen. Solche Umstände waren aber weder von der Beklagtenseite vorgetragen worden, noch waren sie für das Gericht ersichtlich.

Der Klägerin war damit die Rente ohne eine Befristung zuzuerkennen.

Quelle:

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=359049&cHash=68c054a9cd99c699f0c1e8927fdf81b5

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehört neben einer #Verkehrsrechtsschutzversicherung (gerade die Durchsetzung von #Schadensersatzansprüchen ist eine langwierige und finanziell teure Angelegenheit) auch die rechtliche Vorsorge durch entsprechende #Vollmachten.

So bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom Fischer-Verlag (www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de ) eine umfangreiche Hilfe.

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