#Bürgerversicherung Nr.7 – Neue Argumente der SPD

Seit kurzem bringt die #SPD wieder neue Argumente für die #Bürgerversicherung ins Spiel.

Die SPD ist für die Bürgerversicherung und argumentiert damit, dass der Beitrag in der Krankenversicherung zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden soll.

Zunächst hört sich dies plausibel an und würde sicherlich von jedem Arbeitnehmer befürwortet werden.

Tatsache ist jedoch, dass dies für die Arbeitnehmer nur die halbe Wahrheit ist. Fakt ist, dass die SPD die Bürgerversicherung möchte und geschickt das o. g. Argument mit der #Bürgerversicherung verbindet.

Allerdings würde die Bürgerversicherung für alle Arbeitnehmer und Rentner teurer werden.

Wenn es sich um Arbeitnehmer / Rentner handelt, die zur Miete wohnen, würde die Bürgerversicherung zu einer weiteren Mietsteigerung führen. Grund: Die Einführung der Bürgerversicherung soll dazu genutzt werden, dass alle Einnahmen bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt werden – und das ohne Obergrenze (keine Beitragsbemessungsgrenze). 

Der Vermieter müsste also Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen bezahlen. Und in diesem Fall würde der Vermieter die Mehrbelastung auf die Mieten draufschlagen!

Ein Arbeitnehmer, der zur Miete wohnt müsste mit Mietsteigerungen von ca. 13% rechnen!

Wenn der Arbeitnehmer / Rentner selbst Eigentum und Zinseinnahmen oder Zusatzrente von einer privaten Rentenversicherung bezieht, müsste auch hierauf ein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden (ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze).

Letztendlich würde durch die Bürgerversicherung die „Krankenversicherung der Rentner“ wegfallen und der Beitrag in der Krankenversicherung – wie bei einem freiwillig Krankenversicherten – alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung -berücksichtigen.

Neben diesen Verschlechterungen würde durch eine Bürgerversicherung der Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen entfallen.

Da die Leistungen „kraft Gesetz“ festgelegt werden, wäre durch einen fehlenden Wettbewerb die Leistungskürzung sehr schnell umsetzbar.

Nun, auch eine Lösungsmöglichkeit  des „Altenproblems“. 

Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung würde wieder durch eine frühere Sterblichkeit der Rentner entlastet!
Wer dies nicht will, sollte gegen die Bürgerversicherung bei der kommenden Bundestag stimmen.

Für die Bürgerversicherung sind im Übrigen folgende Parteien:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

Gegen die Bürgerversicherung sind:

  • #CDU
  • #CSU
  • #FDP
Bürgerversicherung
Bürgerversicherung – Nein Danke
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.

Ein Gedanke zu „#Bürgerversicherung Nr.7 – Neue Argumente der SPD“

  1. Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
    z.B.:

    1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

    2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

    3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html

    4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

    Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
    Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.

    Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
    Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
    Beispiel:
    – Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
    – Beitragssatz: 18,5 %
    – Mieterhöhung monatlich: 148 € !!

    Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
    ————————————————————-
    Beispiel Arbeitnehmer:
    Bruttoverdienst: 3.000 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)

    Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €

    Mieterhöhung: 148 €

    Mehrbelastung: 118 €
    ————————————————————–

    Beispiel: Rentner:
    Rente: 1.300 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)

    Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €

    Mieterhöhung: 148 €
    Mehrbelastung: 135 € !!!!
    ———————————————————–

    Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
    ———————————————————–

    Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:

    http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung

Schreibe einen Kommentar