Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Für #Mieter wird es teuer.

Einige Parteien fordern die Einführung einer #Bürgerversicherung und oft meinen die #Durchschnittsverdiener und #Geringverdiener, dass die Bürgerversicherung dann zu einer #Mehrbelastung der Reichen wird und die Anderen entlastet.

Gerade das Gegenteil ist der Fall!

Warum dies so ist, ist leicht erklärt:

Beim derzeitigen Beitrag beteiligen sich mit knapp 50 % die Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze würde wegfallen und jeder Bürger müsste aus allen Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (so wie dies SPD, Grüne, Linke und AFD fordern), dann wären aus z. B. auch aus Zinsen und Mieten in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte zwar um ca. 15-25 % gesenkt werden, allerdings würde dann der Beitrag aus allen Einkünften berechnet, also auch aus Mieten und Zinseinkünften, Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherung usw.

Pro 100 Euro Beitrag könnte der Beitrag dann also vo

Wenn nun der Vermieter aus seinen Mieteinkünften einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsste, dann würde er diese Mehrbelastung natürlich durch Mieterhöhungen auf den Mieter abwälzen. Und auf diese Mehrbelastung erhält der Mieter natürlich keinen Arbeitgeberzuschuss.

Hier ein Beispiel (2017):
(Steuerklasse III):

Bruttoeinkommen: 3.000,00 Euro
Steuern:           211,00 Euro

Sozialversicherung
AN-Anteil:
Rentenvers.: 280,50 Euro
Arbeitslosenver.: 45,00 Euro
Krankenversicherung: 252,00 Euro
Pflegeversicherung: 45,75 Euro
Netto: 2.165,75 Euro

Auch der Arbeitgeber bezahlt Sozialversicherungsbeiträge (588,09 Euro).

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 560,34 Euro.

Wenn sich der Beitragssatz hierdurch um 20 % reduziert (weil der Krankenversicherung aus allen Einkünften erhoben würde), würde der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer von ca. 297,75 Euro auf 223,31 Euro sinken.

Allerdings müsste dann z. B. der Mieter auf seine Miete über den Vermieter (bei 700 Euro Miete, angenommener Beitragssatz um 25 % gesenkt auf 12,9 %) 90,30 Euro Mietsteigerung hinnehmen.

Beitragsberechnung:
Vor der Bürgerversicherung:   297,75 Euro

Nach der Bürgerversicherung:
AN-Anteil:   223,31Euro
+ aus Miete: 90,30 Euro;          313,61 Euro

= Mehrbelastung durch Mieter:     15,68 Euro * 12 Monate = 190,32 Euro

Wenn der Mieter dann noch:

  • Zinsen
  • Privatrente
  • Ablauf einer Lebensversicherung

hat, dann entsteht eine enorme Mehrbelastung.

Die von SPD, Grüne, Linke und AFD gepriesene #Bürgerversicherung ist beim genaueren Hinsehen für den „kleinen Mann“ eine Milchmädchenrechnung, die letztendlich als Populismus anzusehen ist.

Ein Gedanke zu „#Bürgerversicherung Nr. 2 – Für #Mieter wird es teuer.“

  1. Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
    z.B.:

    1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

    2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

    3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html

    4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

    Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
    Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.

    Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
    Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
    Beispiel:
    – Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
    – Beitragssatz: 18,5 %
    – Mieterhöhung monatlich: 148 € !!

    Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
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    Beispiel Arbeitnehmer:
    Bruttoverdienst: 3.000 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)

    Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €

    Mieterhöhung: 148 €

    Mehrbelastung: 118 €
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    Beispiel: Rentner:
    Rente: 1.300 €
    Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)

    Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €

    Mieterhöhung: 148 €
    Mehrbelastung: 135 € !!!!
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    Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
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    Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:

    http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung

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