Baustelle Pflegeheim – Kinder haften für ihre Eltern – #Generalvollmacht sinnvoll vor der #Pflege

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Als ich gestern spazieren ging, kam ich an einem Pflegeheim vorbei, das gerade neu gebaut wird. Dort stand noch das Baustellenschild „Eltern haften für Ihre Kinder“.

Bald wird das #Pflegeheim eröffnet und dann steht da „KINDER HAFTEN FÜR IHRE Eltern“.

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Problematisch ist, wenn die Kinder keine #Generalvollmacht haben. Denn dann ist die Gefahr groß, dass evtl. ein beruflicher Betreuer eingesetzt wird und die Kinder dann nicht mehr mitreden dürfen, wo die Eltern untergebracht werden und auch sonst kein Mitspracherecht mehr haben. Für die Unkosten müssen die Kinder trotzdem aufkommen; auch für die Kosten des Berufsbetreuers!!!

Es macht auf jeden Fall Sinn, dass man für die Eltern, den Ehepartner oder auch für volljährige Kinder mindestens eine Generalvollmacht hat. Wer minderjährige Kinder hat, sollte auch eine #Sorgerechtsverfügung ausfüllen, damit im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Tod (beider sorgeberechtigten Eltern) festgelegt wird, wer für die Kinder dann sorgen soll.

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